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pulsnitzerMchenblatt Pernsppeckei' vp. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBesörderungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Dier!e!jührlich M2—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteijährl. M 1.70, monatl. 60 Pf., I—: du.ch die Poft bezogen M 2.1V. : des Königlichen Amtsgerichts «nd des Stadtrates z« Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 veieg?.-8Si'.: Wochenblatt PulsnttL Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufzu geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosjs's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 50 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame :50Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. - Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25"/» Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon> km.4Men gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. fiin fian NiilLstsst umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, ttutiPvlUti, vvU plmiofiiriiuiivve)!iu wUlbiktl) Peißb-ich, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (2nh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 110 Sonnabend, den 14. September LM8. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. 70. Jahrgang Amtlicher Teil. Nachstehende Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 12. September 1918. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über Erzeugerhöchstpreise für Kürbis und Meerrettich. Aus Grund des 8 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3 April 1917 (RGBl. S. 307- wird bestimmt! 8 1 Der Preis für folgende inländische Gemüse darf beim Verkauf durch den Erzeuger die nachstehenden Sätze je Pfund nicht übersteigen: 1 . für Kürbis -.10 M. 2 . Meerrettich ») wenn 100 Stangen mehr als 50 Pfund wiegen, bis 31. Dezember 1918 . . —.40 - vom 1. Januar bis 30. April 1919 . —.45 - später —.50 - d) wenn 100 Stangen mehr als 35 Pfund wiegen, bis 31- Dezember 1918 . . —.30 - vom 1. Januar bis 28. Februar 1919 —.35 - später —.40 - c) für leichter« Ware . . . —.20 - 8 2. Diese Bekanntmachung tritt 3 Tage nach der Verkündung in Kraft. Berlin, am 2 September 1918. Neichsstell« für Gemüse und Obst. Der Vorsitzende: von Tilly Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grütze. Der Staatssekretär des Krieasernährunqsamtes hat für den Kleinhandel mit Grieß, Gerstengrauprn und Gerstengrütze durch Verordnung vom 29 August 19l8 (Reichs- grsetzbl. S. 1089 mit Wirkung vom 1. September 1918 an nachstehende Höchstpreise im Linne des HSchstpreisgesekes festgesetzt. Dresden, am 9 September 191». Ministerium des Inner«. Verordnung über Höchstpreise für Grieß, Graupe« und Grütze. Dom 29. August 1918. Aus Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks- «Währung vom ^ai 1916 ^Rcichsgeletzbl. S. M1^ verordnet: 18. Aug. 1917 (Retchsgesetzdl. S. 823) § 1. - Beim Verkaufe von Grieß, Gerstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze an Aeinhändler (8 2) dürfen folgende Preise für 100 Kilogramm Reingewicht nicht über- ichritten werden: bei Grieß 76 Mark, bei Gerstengraupen (Rollgrrste) und Gerstengrütze 71 Mark. - Die Lieferung zu diesen Preisen hat frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Uupfängers zu erfolgen. Befinden sich die gewerbliche Niederlassung des Verkäufers "los. 1) und die Verkaufsstelle des Kleinhändlers in demselben Gemeindebezirke, so hat die Lieferung durch den Verkäufer frei Verkaufsstelle des Kleinhändlers zu erfolgen. 8 2 „ Beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel) dürfen folgende Preise für ein vsund Reingewinn nicht überschritten werden: bei Grieß 48 Psg. bei Gcrstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze 44 Pfg. Beim Veikause kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs aus ganze Pfennige nach oben abgerundet werden. 8 3 Die Landeszentralbehörden können niedrigere Preise als die in §8 1, 2 bestimmten Preise sestsetzen. 8 4. Die Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise. 8 5 Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes kann Ausnahmen von den Vor schriften dieser Verordnung zulasten. 8 6 Diese Verordnung tritt mit dem 1. September 1918 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkte tritt die Verordnung über Höchstpreise für Grieg, Graupen und Grütze vom 16. Oktober 1917 (Reichsgesetzbl. S 901) außer Kraft. Berlin, den 29 August, 1918. Der Staatssekreter de» Kriegsernührungsamte». In Vertretung: Edler von Braun. Genaue Angaben bei der Viehzählung bete. Durch Mitglieder der Auskaufskommisstonen, die mit der Nachprüfung der Dieh- zählungsllsten beauftragt find, ist an einigen Otten festgestellt worden, daß unrichtige An gaben bei der Viehzählung am 2. September gemacht und insbesondere eine größere Anzahl Schweine verheimlicht worden sind. Die Schweine find sämtlich für den Kommunalver band beschlagnahmt worden; außerdem baden die betr. Diehbefitzer strenge Strafen zu ge- wärtigen. Es seien hiermit alle Diehbefitzer vor der Erstattung unwahrer Angaben gegenüber den beauftragten Diehzählern oder Nachprüsern eindringlichst gewarnt l Wer Tiere bei der Viehzählung am 2. September d. I. verheimlicht hat, möge umgehend beim Gemeindevorstand seine Angaben berichtigen. Gegenüber Diehbesttzern, die freiwillig bis zum 20. September d. I Berichtigungen angebracht haben, wird von einer Anzeigeerstattung bei der König!. Staatsanwaltschaft abgesehen werden. Die Königliche Amtshauptmanuschaft Kamenz, am 12. September 1918. Kaffee-Ersatzmittel. Es wird daraus hingewiesen, daß bei den Kleinhändlern des Bezirks außer den in der nächsten Woche auf Nährmittelkatte zur Verteilung kommendrnKaffee-Ersatz mitte'W solche auch frei von diesen bezogen werden können. Da der freie Verkauf nur bis zum 30. September zugelaflen ist, wird jeder gut tun, sich rechtzeitig mit Kaffee-Ersatzmitteln zu versehen. Die Königliche Amtshauptmanuschaft Kamenz, am 13. September 191S. Der für Mittwoch, den 18. September 1918 festgesetzte Viehmarkt wird nicht abgehalten. Jahrmarkt findet an diesem Tage statt, ebenso wie jeden Mittwoch am Marktplatze Ferkelmarkt. Für Ferkel sind Ursprungszeugnisse mitzubringen. Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwarem dürfen nur gegen Bezugsschein abgegeben werden. Zuwiderhandlungen werden unnachstchtlich streng bestraft. Radeburg, am 10. September 1918. Der Stadtrat. Kämpfen «nd durchhalten! Von unserem Berliner Vertreter. Die Rede unseres Kaisers vor den Arbeitern Essen sagt gewiß nichts neues, aber dennoch werden Inhalt und Form dieser Rede ihre Wirkung nicht verfehlen. Diese Rede richtet sich, wie so viel andere, Ak in letzter Zeit gehalten wurden, nicht an unsere Eigner, sondern an uns Deutsche daheim. Vom Kaiser hören wir wieder unsere Friedensbereitschaft, vernehmen wir, daß Deutschland den Krieg abkürzen wollte, weil es niemals Ziele verfolgte, wie sie der A?gner kennt. „Der Germane kennt keinen Haß, kennen nur einen ehrlichen Zorn, der dem Gegner Einen Schlag versetzt, wenn er aber darniederliegt und blutet, reichen wir ihm die Hand und sorgen nsv seine Heilung." Und eben weil wir den Haß IM kennen, weil wir einen Verteidigungskrieg 'Uhren, deshalb ist es erklärlich, wenn bei uns der Friedenswille größer ist als in den feindlichen Ländern. Freilich müssen wir dem Gegner nicht die Hand reichen und ihm verzeihen, dürfen wir den Zorn nicht verrauchen lassen, ehe wir zum Frieden gekommen sind. Diesen Zorn zu wecken, ist die Rede des Kaisers bestimmt. Der Zorn soll in uns lebendig werden, den der Gegner groß werden ließ, indem er Frau und Kino auszuhungern suchte, indem er den Krieg begann, weil er (um mit dem Kaiser zu reden) uns die Existenzberechtigung verneinte. Wir »ollen unseren in der Welt errungenen Platz behaupten und heiliger Zorn stärkt uns, da wir erkennen, wie Neid sich gegen uns wendet, um uns zu zer-rümmern, uns um unsere Erfolge und Arbeit zu bringen. Leider hat die Länge des Krieges diese Ueber- zeugung in Deutschland verwischen können, und der Feind sorgt dafür, daß bei uns der letzte Rest dieses Zornes, der notwendig ist, um das Germanenvolk aufrecht zu erhalten, verraucht. Es ist ja bekannt, daß auf ihn jene Schlangen zurückzuführen sind, die durchs Land schleichen, Gerüchte verbreiten, Kleinmut, Zaghaftigkeit stiften, die den Glauben nehmen sollen, daß es uns gelingen wird, den Krieg siegreich zu behaupten. Der Kaiser weist mit vollem Recht darauf hin, daß wir jetzt doch gar keinen Grund haben, zaghaft, kleinmütig zu sein, denn schwerere Zeiten liegen hinter uns. Aber das ist es ja eben; damals, als unsere Not größer, die Gefahr drohender war, haben wir ihr getrotzt und uns nicht unter kriegen lassen, weil uns noch der Zorn beherrschte, der uns das Schwert führen heißt zum Schutze unseres bedrohten Vaterlandes. Und weil wir in uns das Bewußtsein hatten, daß wir uns wehren müßten gegen die Anmaßungen der Gegner, hatten wir auch das Vertrauen zu unserer Kraft. Ist es wirklich anders geworden heute? Der Feind bedroht uns, weil er den Endsieg erringen will. Er kämpft mit allen Mitteln um die Entscheidung, die er haben