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pulsnitzerMcirendlaN ?ernsp?eekei> vr. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBesörderungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 1.70, monatl. KO Pf., : durch die Post bezogen M 2.10. : des Königliche« Amtsgerichts ««d des Stadtrates z« Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Velegr.-tzdr.: Wochenblatt Pulsnik Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufzu geben. Die sechsmal gespaltene Pstttzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Ämtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 50 Pf., außerhalb des Bezirks 80 Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. r Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 °/, Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. Msbim M Sm kmtsgerwtsbM MW umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteino. Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf, Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 94 Donnerstag, den 8. August 1818. 70. Jahrgang Amtlicher Teil. In das Genossenschaftsrcgisier ist beute auf Blatt 2, der Konsum - Verein für Pulsnitz und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Pulsnitz betreffend, eingetragen worden: Die Satzung ist abgeändert. Abschrift des Beschlusses Bl. 76 der Re gistersachen. Die Haftsumme eines Genossen ist auf fünfzig Mark erhöht worden. Pulsnitz, am 3 August 1918 Königliche» Amtsgericht. Bezug von Ferkeln. Der Diehhandelsverband Leipzig hat sich bereit erklärt, die Vermittlung von Ferkeln zu übernehmen und in Bezirken, in denen Mangel vorhanden ist, Ferkel zum Verkauf zu stellen. Es bietet sich daher eine günstige Gelegenheit zum Bezug von Ferkeln für solche Personen, die zwar die Absicht hatten, einen Haltungsvertrag abzuichließen aber dies bisher unterließen, weil es ihnen nicht möglich war, sich Ferkel zu beschaffen. Die jenigen Personen, welche nach vorstehendem Ferkel beziehen wollen, werden aufgefordrrt, dies bis zum 16. August bei der unterzeichneten Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Kamenz, am 5. August 1818. Die Könizliche^Amtshnnptmannschaft. Betreffend Aasstellang der Schlußfcheme für Mehaufkönfer. Die Königliche Ämtshauptmannschaft weist die Aufkäufer von Schlachtvieh erneut darauf hin, daß »te Tchlutzscheine »emlich geschrieben und genau ausgesüllt werden müssen, der Var- und Zunahme des Besitzers, sawie die Nummer des Gutes sind darauf anzu geben. Nach hier eingrgangenen Beschwerden sind die Schlutzscheine vielfach sehr undeutlich und mangelhaft ausgefüllt worden. Vor allem ist auch darauf zu achten, daß der Name des Biehdesitzrrs selbst im Scheine einzutragen ist, der Name der Ehefrau ist nur dann gültig, wenn sie selbst Eigentümerin der Wi'tschaft ist. Jede nachlässige und unvollständige Ausfüllung eines Scheines wird mit einer Geldstrafe von SM an dem Aufkäufer geahndet. Die Königliche Ämtshauptmannschaft Kamenz, am s. August 1918. VAtierverforgung. Auf Abschnitt 2 der Landesfettkarte wird Pfund Butter abgegeben. Der Kommunalverband der Königlichen Ämtshauptmannschaft Kamenz, am 5. August 1918. 1. Die Landesstelle für Gemüse und Obst hat in der Ämtshauptmannschaft Kamenz folgende Bezirksobstsammelstellen eingerichtet-- Großröhrsdorf Kamenz Elstra Königsbrück Elstra Bischheim Emil Zschiedrich.Bretnig H. M. Trepte Kamenz Oskar Merkel-Elstra Hermann Schmidt-Königsbrück Max Baden-Elstra Bruno Kaupsch aus Dohna. 2. Jeder Verkauf von Apfel, Birnen und Pflaumen an andere Personen als an die Vorgenannten ist untersagt. 3. Eine Ausnahme hiervon besteht nur insoweit, als der Erzeuger unmittelbar an der Erzeugungsstells und am Tag der Ernte an Einwohner der betreffenden Gemeinde zum Erzeuger Höchstpreis Obst in Mengen von nicht mehr als 1 Pfund für die Person zum Selbstverbrauch verkaufen darf, 4. Juristischen Personen, also z. B. Gemeinden als Besitzern von Obstnutzungen ist auch dieser Verkauf verboten. 5. Im übrige«, insbesondere wegen den Strafbestimmungen wird auf die Be kanntmachuna der Landesstelle für Gemüse und Obst über die Kernobsternte vom 17. Juli 1918 — Sächsische Staatszeitung Nr. 166 vom 19. Juli 1918 — verwiesen. Kamenz, am 7. August 1918. Die Königliche Ämtshauptmannschaft. Nährmittelabgabe. Durch die Verkaufsstellen für Nährmittel werden vom 10. August ab abgegeben: ») aus Abschnitt 19 der allgemeinen (gelben) Nährmittelkarte (Personen im Alter von über 4 Jahren) Pfund Marmelade, 200 Gramm Kunsthonig und 300 Gramm Suppenmehl, b) auf Abschnitt 19 der Kinder- (roten) Nährmittelkarts (Kinder bis zum vallen« deten 4 Lebensjahre) '/« Pfund Marmelade» 200 Gramm Kunsthonig und 300 Gramm Suppenmehl. Vorstehendes gilt auch für die reo. Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz am 7. August 1918. Der Kommnnalverdand der Königlichen Ämtshauptmannschaft. Zur Erleichterung der Kontrolle über die rationierten Lebensmittel wird zur Kennt nis der Geschäftsinhaber gebrecht, daß die mit der amtlichen Nahrunasmittelkontroll« be trauten beamteten Personen berechtigt sind, in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit in allen Verkaufsstellen Proben rationierter Lebensmittel «nch ohne Lebensmittelmarken gegen Quittung zu entnehmen. Hie Kontrollbeamten sind im Besitze eines Ausweises ihrer Anstellungsbehörde. Königliche Ämtshauptmannschaft Kamenz, den 3. August 1918 Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes der König!. Ämtshauptmannschaft Kamenz findet die Ausgabe der Brot-, Fleisch- und Kinder-Nährmittelkarten Freitag, den 9. August 1S18 im Ratskeller 1 Treppe wie folgt statt: An die Inhaber der Brotkartennummer 1- 150 8 - 9 Uhr vormittags 151— 300 S-10 391— 450 10-11 ,, 451- 600 11-12 1g 601- 780 12- 1 " nachmittags 1, 1^ 751- 900 3- 4 — 901-1050 4 -5 M A 1» 1051-1200 5 -6 D M Es wird darauf hingewiesen, daß Marken nur gegen Vorlegung des Brotkarten ausweises ausgehändigt werden können. Jede Veränderung bezüglich der Personen zahl und der Zulagen für Jugendliche und Schwerarbeiter ist bei der Ausgabestelle unaufgefordert anzuzrigen. Slywerarbeiterzulagen können nur diejenigen Personen erhalten, welche die »orgeschriebone Bescheinigung, die mit Unterschrift und Firmenstempel des Arbeit gebers versehen sein mutz, vorlegen. Die erhaltenen Marken sind sofort in der Ausgabestelle auf ihre Nichtigkeit und Vollzähligkeit zu prüfen, da später angebrachte Einsprüche nicht berücksichtigt wer den können. Pulsnitz, am 8 August 1918. Der Stadtrat. D» Mg Wischen Rußland und seinen ehenisligen Bundesgenossen. Nach einer amtlichen Meldung der Züricher Morgen post aus Moskau hat die russische Regierung soeben ofsii- »iell festgestellt, daß zwischen Rußland und England der Kriegszustand tatsächlich bestehe. Zu dieser Erklärung ist die russische Regierung offenbar dadurch genötigt worden, daß die Engländer die wichtige Hafenstadt Archangelsk am Weißen Meer besetzt hoben. Natürlich ist durch die Be setzung der Stadt Archangelsk durch die englischen Truppen auch die russische Regierung in Archangelsk, also die Re gierung der Sowjets, gestürzt worden und die Gegenrevo lutionäre verwalten unter der Mitwirkung der Engländer die Stadt und das Gebiet vo rAchangelsk. Dadurch Hot sich die Lage an der Murmann-Küste geklärt, und es könne nur noch vor und bei Archangelsk die Kanonen sprechen. Die russische Regierungszeitung .Prawda' hat es nun in einer ihrer letzten Nummer offen ausgesprochen, daß infolge der feindlichen Haltung der ehemaligen Bundesgenossen Rußlands gegenüber der russischen Sowjetrepublik diese geneigt sein könnte, im Bunde mit Deutschland den Krieg' gegen die früheren Bundesgenossen Rußlands aufzunehmen. Ein Befehl des russischen Kriegsministers Trotzki nennt auch die Engländer und Franzosen zusammen mit den Tschecho» Slowaken die einzigen Feinde Rußlands. Die russischen Regierungsblätter machen auch den Engländern und Fran zosen den Vorwurf, daß sie das russisch« Volk noch einmal in den Krieg für englische und französischen Interessen trei ben wolle. England wolle sich durch den Weltkrieg in den Besitz Kleinasiens, Persiens und der deutschen Kolonien setzen, und Frankreich wolle Elsaß-Lothringen erobern. Für diese Eroberungepläne sollte Rußland noch einmal bluten, aber Rußland sei für einen solchen neuen Krieg nicht zu haben. Nun geht aber die raffinierte Spekulation der Eng länder und Franzosen zunächst auf ein ganz anderes Ziel in Rußland hinaus- Dis Engländer und Franzosen haben sich in Archangelsk festgesetzt, um dort einen Stützpunkt zu gewinnen, von welchem aus sich die Gegenrevolutionäre und die mtt diesen verbündeten Tschecho-Slowaken gegen die russische Regierung so zu unterstützen gedenken, daß die gegenwärtige russische Regierung der Bolschewik! gestürzt und eine Partei in Rußland an bas Ruder gelangen kann, welche wieder als Bundesgenosse der Verbandsmächte auf- zutreten geneigt sein könnte. Wenn man bedenkt, daß nun auch die Japaner im Einverständnis mit Amerika Truppen in Wladiwostock gelandet haben, und daß diese Truppen landungen in Wladiwostock offenbar nur den Zweck haben, die Tschecho Slowaken auch in Sibirien zu stützen, so wird man erkennen, daß Rußland durch dis Einmischung seiner ehemaligen Bundesgenoffen in dis inneren russischen Ver hältnisse in eine außerordentlich schwere Krists geraten ist. Sehr viel wird in dieser Krists davon abhängen, ob die Regierung der Bolschewikis ein wirklich starkes Heer auf die Beine bringen und die Engländer und Franzosen wieder aus Archangelsk vertreiben und die Gegenreovlutionäre ntederzwtngen wird. In dieser Krists dürste aber auch die Haltung der Kadettenpartei eine sehr große Rolle spielen. Die Kavettenpactei in Rußland ist die einzige wirklich libe rale Partei, welche auf verfassungsmäßigem Wege den russischen Staat neu aufbauen will. Die Kadettenpartei ist ferner diejenige Partei in Rußland, welche verhältnismäßig die größte politische Intelligenz und Bildung vertritt: gegen diese Partei wird sich daher nach dem Sturze des Zaren- rcgimenrs in Rußland kaum aus die Dauer eine Regierung halten können. Einer der einflußreichsten Führer der Ka detten, Miljukow, soll nach einer Meldung der Helsingforser Zeitung ,Uusi Suomotar" erklärt haben, baß keine Macht der Erde Rußland zwingen könnte, sich wieder am Welt kriege zu beteiligen. Auch läge für Rußland gar keine Notwendigkeit vor, sich wieder an einem Staatenbunde gegen Deutschland zu beteiligen, denn es wäre verfehlt, an- zunetzmen, daß dis früheren Bundesgenossen Rußlands im stande sein könnten, Rußland das Verlorene wiederzugeben. Die russtsche> Republik befindet sich sonach in der größten äußeren und inneren Krisis und wir können jeden Tag neue Usbercoschungen in Rußland erleben.