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pulMitzerMckendlaN vepns»?ecke? vi». iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBeförderungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie» ferung »der Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M l.7O, monatl. KV Pf., >—: du<.ch die P»st bezogen M 2.1V. : des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 relegp.-ü-p.: wacüenblatt pulsnik Inserate sind bis vormittags 1v Uhr aufzu geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Masse's Zeilenm. 14) 2V Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 18 Pf. Amtliche Zeil« 80 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 80 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 -/, Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. Sonnabend, den 27. Juli LS18 Nummer 89 70. Jahrgang ' ÜMtadlatf füll Tian ümtsaanichtadarink NnlkMÜ umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung,Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina rrmivvtütt Veli Ntlllvtze"tmlvve)lll1 wulvstl^ Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle; Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 268. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. ' Amtlicher Teil. Fleischlose Wochen. Auf Anordnung des KriegservShrungsamts dürfen in den Wochen vom 19.—25. Au gust, 9.—18. September, 3V. September bis 8. Oktober, 21.-27. Oktober Fleisch und Fleischwaren, die dem Markenzwang unterliegen, sowie Speisen, die ganz oder teilweise aus markenpflichtigem Fleisch bestehen, nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Eine Ausnahme bildet die sonderbelieserung der Kranken und zulageberechtigten Arbeiter, einschließlich der Erntearbeiter mit Fleisch und Wurst und die Abgabe durch die Selbstversorger an die in § 12 Abs 2 der Reichsfleischordnung genannten Personen. Fleischmarken, die auf eine der vorgenannten Wochen lauten, dürfen überhaupt nicht, insbesondere auch nicht in der der aufgedruckten Gültigkeitsdauer folgenden Woche mit markenpflichtigem Fleisch beüefert werden. Fleischer oder Fleischverteilungsstellen, die kleine Restbestände an Fleisch oder Wurst beim Beginn der fleischlosen Wochen übrig behalten und geeignete Ausbewahrungs- räume nicht zur Beifügung haben, dürfen diese Bestände, wenn die Rückgabe des Fleisches an den Schlachtbezirk untunlich erscheint, mit Genehmigung des Kommunalvsrbandes oder der von diesem bezeichneten Stelle gegen Fleischmarken, die in der nächstfolgenden Woche zum Bezüge der stchergestellten Fleischmenge berechtigen, an ihre Kunden, jedoch nicht an Gastwirtschaften obgeben. Wer vorstehenden Bestimmungen zuwider Fleisch oder Fleischwaren abgidt oder bezieht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 OM Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben dec Strafe können die Gegenstände, auf die »ch die strafbare Hondstmg bezieh», eingezogen werden, ohne Uwertch'rb, ob ste L un Tät»r gehören oder nicht. ' . Dresden, am 22 Juli 1918. Ministerium des Inner«. Das Ministerium des Innern steht sich zur Behebung von Zweifeln veranlaßt, daraus hinzuweisen, daß keine sachlichen oder förmlichen Bedenken dagegen bestehen, auch das Fleisch von Einhufern und Hunden bei der Fleischbeschau für bedingt tauglich (88 37 bis 39 der Ausskhrungsbestimmungen ä des Bundesrats zum Fleischveschaugesetz vom 3. Juli 1900) oder minderwertig (§ 40 a. a. O.) zu erklären. Derartiges Fleisch ist außer mit den vorgeschriedenen Stempelzeichen (§43a. a-O.) durch Zettel mit der Aufschrift »bedingt tauglich" oder minderwertig zu kennzeichnen. Die Verwertung solchen Fleisches richtet sich nach den Vorschriften der M 1S und 23 der sächsischen Fleischbeschau-Ausführungsverordnung vom 27. Januar 1903 Diese Verordnung ist allen für die Fleischbeschau verpflichteten Tierärzten von den Anstellungsdehöcden zur Kenntnisnahme und Nachachtung zuzusertigen. Dresden, am 25. Juli 1S1S. Ministerium des Innern. Futtermitteloerteilung für Schweine. Demnächst kommt ein Posten Tierkörpermelasse für Schweine zur Verteilung. Anträge auf Zuweisung dieses Futtermittels sind unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordruckes bis Donnerstag, den 1. August dss. Jhs. bei der Gemeindebehörde des Wohnortes einzureichen. Antragsvordrucke sind bei der Ge meindebehörde unentgeltlich zu erhalten. Telefonische sowie verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeindebehörden haben die eingegangenen Anträge spätestens Sonnabend, den 3. August dss. Jhs. dem zuständigen Vertrauensmanne zuzusenden. Die zugeteilten Futtermittel find binnen 5 Tagen nach Empfang des Futter mittelbezugsscheines bei der zuständigen Unterverteilungsstelle abzuholen; andernfalls verliert der Bezugsschein seine Gültigkeit. Kamenz, am 26. Juli 1918. Der Kommunalverband der Königliche« Amtshauptmannschaft. Mgabe von Schlachtvieh. Die Diehbssttzer werden daraus hingewiesen, daß schon jetzt die Abgabe der mit 3 Haarschnitten versehenen Rinder häufig verlangt werden mutz, da die mit 1 und 2 Haarschnitten versehenen Rinder fast durchgängig abgenommen find. Im Weigerungsfälle mutz die Enteignung erfolgen. Gesuchen um längere Belastung des Viehes kann in der Regel nicht stattgegeben werden. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, «m 23. Juli 1918. Kartoffelversorgung. Auf Abschnitt 3 der Frühkartoffelkarte (giftig für die Woche vom 2». Juli bis 3 August 1918) dürfen Erzeuger höchstens 5 Pfund Kartoffeln abgeben. Ein Anspruch auf diese Höchstmenge besteht jedoch nicht Soweit die Belieferung dieses Abschnitttes durch Kleinhändler erfolgt, bestimmt die Gemeuid^behLrde die' zu verabreichende Menge nach ihren Vorräten, die ireiuch nach den bisherigen Eingängen im Allgemeinen noch nicht mehr als 2 Pfund auf den Kopf sein werden. In keinem Falle dürfen aber mehr als 5 Pfund auf den Abschnitt abgegeben werden. Kamenz, am 27. Juli 1918 Der K»m«u«al»erdand der Königliche« Amtshauptmannschaft. Strümpfe stricken. Dem hiesigen Stadtrat ist wieder Strickwolle zur Anfertigung von handgestrickten Militärsocken durch Frauen und Mädchen vornehmlich Minderbemittelte, Kriegers- sranen und Arbeitslose der Stadt Pulsnitz, zugeaangen. Die Socken find mit der Hand zu stricken und m ssen genau den gegebenen Vorschriften entsprechen. Die Wolle «ird erstmalig am 2d. Juli 1918 zwischen 3 und S Uhr im Rathaus (Kriegs schreibftube) an Strickerinnen selbst ausgegeben. Die weitere Ausgabe von Wolle und die Annahme der fertigen Strümpfe erfolgt in Zukunft in 2wöchigen Zwischenräumen, also zunächst am 12. und 26. August d. I. Pulsnitz, am 27 Juli 1918. Der Sta-trat. Inhaber von Frühkartoffelkarten der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung die ihren Kartoffelbedars beim Kartoffel- Händler zu decken beabsichtigen, werden aufaefordcrt, die Ausweise der Frühkartoffel- Karten bis Mvntag, den 29. Juli 1818, abends 8 Uhr in den Kaitoffelkleinhan- delsoerkaufsstrllen abzugeben. Diese Anmeideausweise find von den Kleinhändlern bis spätestens Dienstag, den 3V. Juli 1S18 in der Ratskanzlei abzugeben. Pulsn tz, am 27. Juli 1918. Der Stadtrat. Aktienkapital unä Keserven Mark 70 000 000 — QsZekLttszsil: VocbentLAs: 4-I2u. 3-5'/, Utn, Simoedevcks: 4-1 vdr. MMWio llinMW eilsr In tu gsnt- lsrli mrclilWM» SeksLkvsrkskr — Zlsklksmmsr VsrrinsunA von ösrsiniaZen. kn- und Vsfksus von Wsi-tvspisfsn Die Befreiung d er AnLerdrückten Dan unserem Berliner Vertreter. Zwei Kundgebungen des neuen Staatssekretärs des Auswärtigen beweisen, datz Deutschland über die Grenzen der engen' Auswärtigen Politik hinausgehen und eine Welt politik sufnehmen will. Einmal ,st es die Begrüßungsrede gewesen, die Herr v. Hintze an den Khediven bas Hilmi richtete, dann die Antwort auf ein Telegramm der Deutsch- Irischen Gesellschaft. Hintze gibt in beiden Kundgebungen zu verstehen, datz Deutschlands Friedensziele mit der Be freiung der unterdrückten Völker verbunden find. Er erwähnt Aegypten und Irland, er denkt aber auch an Indien Hier handelt cs stch um drei von England geraubte Staaten, um drei Völker, die unter der Knechtschaft der Briten leben und die mit Sehnsucht aus den Befreier warten. Wenigen wird es bekannt fein, datz unsere Regierung schon seit ge raumer Zeit den Plan verfolgt, diese drei geknechteten Län der mit in die Kriegs- und Friedenspolitik einzubcziehen. Herr v Kühlmann ließ nach anfänglichem Bemühen den Plan ruhen, doch waren alle Handlungen auch weiter aus die deutsche Weltpolitik eingestellt. Herr o. Hintze hat stch nun sofort Les alten Planes angenommen. Seine Kundgebungen lassen erkennen, datz er stch nachdrücklich sür die Befreiung der Geknechteten einsetzen wird. An unterrichteter Seite glaubt man, datz Deutschland mit dem eroberten Land mit den Faustpfänder, wie der Kanzler sagt, auch für die umerdrückten Völker tätig sein kann, Und die Reise des Khediven ins Hauptquartier wird schon Anlaß zu Vereinbarungen geben, Lie dahin gehen, wie am vorteilhaftesten an der Befreiung Aegyptens gear beitet werden kann. Es sind große Aufgaben die stch Deutschland stellt, aber sie werden erleichtert durch di« En tente selbst, denn wir brauchen ja immer nur darauf hinzu weisen, datz England und Frankreich. Italien und Amerika das Wort von dem Seldstbcstimmungsrecht der Völker im Munde führen. Sie haben bewiesen, datz wir keine Völker unterdrücken, niemand knechten wollen, England wird das selbe zu beweisen haben Es mag ihm unangenehm sein, gerade die Befreiung der von ihm unterdrückten wlaaten in unserem Friedensziel zu finden. Aber das ist die Ant wort aus die Herausforderung, es ist beschämend sür Grotz- britannien, andere für die Befreiung der von ihm unterdrückten Völker Kämpfen zu sehen Nun ist nicht daran zu glsuben, datz England dem moralischen Druck nachgeven wird» «der eines ist wohl, gewiß: England wird stch fortab, wird stch, wenn wir die Befreiung Indiens, Irlands, Aegyptens in unserem Programm haben, hüten, in dieser Frage das deut sche Kriegsziel zu bekämpfen. Und damit gibt es uns das Übergewicht, da es sein eigentliches, mit grvtzen Worten »erkünveres Ziel verliert. Freilich wird man stch fragen, ob die Pfänder hinreichen, um mit Nachdruck solche rseitgrei- sende Politik zu treiben. England wird ein Irland, ein Indien nicht um eines Belgiens wegen aufgeben. Aber man darf annehmen, datz bei den Friedensverhandlungen das Wort von dem Selbfibrstimmungsrecht der Völker eine Rolle spielen wird und die Anmaßungen unserer Gegner gerade durch unsere Forderung, datz dann auch Indien, Irland und Aegypten frei und selbständig sein müßten, er heblich eingedämmt werden.