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jr 1902. 7.15 7.28 7.38 7,47 7.57 80S 8.58 8.05 8.13 8.39 8.51 9.N 9 ZS 9.41 9 SS tO.as 10.1^ u.as M 19.SI 10.48 u- j f 3 s i 7.16 7.32 8.04 5.42 6.35 8.08 8.20 8.28 8.36 8.45 16.44 10.S4 11.34 -ZÄ 10.5S UÄ 11.5S 12.« 12.68 12.1" nd den neuc- Preise" von /loß stellung un4 Wochenblatt kepnsprecliet' Telegramm - ff-kesse: H H Ii0. 18. :i: -s: lvocbenblaff pukM. »r und Umgegend für Pulsnitz Druck und Verlag von L. k. Försters Lrben. Lrpedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 2SL. Verantwortlicher Redakteur GttS Vorn in Pulsnitz. Kl. 94 Sonnabend, den 9. August 1902. 54. Jahrgang. Amtsblatt für den Bezirk des Aönigl. Amtsgerichts Pulsnitz, umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Böhmisch. Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalds, Ohorn, Gbersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, tichtenberg, Ul..Dittmannsdorf, Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 40 Uhr aufzugeben. Preis für die einspalt. Zeile oder deren Raum zo Reklame 20 Z. Bei Wiederholungen Rabatt. Nlle Annoncen Expeditionen nehmen Inserate entgegen. Erscheint Dienstag, Donners- tag und Sonnabend. Beiblätter: Illustr. Sonntags blatt und landm. Beilage. Abonnement: Monatl. 50 H., vierteljährlich 4.25, bei freier Zustellung ins Haus sowie durch die Post unter No. 8O5g ^.^0. Aints-Blatt -es König!. ümlsgepicliks und -es Sta-tnatkes su pulsnik« tz Ttnerstasi nd KonN' mssnß 3,3°/° , erste« noch für dl" athelen snitz. cuoä. Hüllst' Uhr Nach"^ „ Vorm. l Marli. Mst Hedri^ :bier Ulsuil! tags: 12—sO ^mittags re. )r Betsills'' gust: Diakonud Rietschel. ;-9) mtte der 6'! lien gewa^ :ift. niner, iuii"^ be nach aschlichleii s" Lesftg' 'östliche? " >t", meiick^! ist erst die Lust liüsik bcr^jsl 'lick gegen .nmdeu vck't Schmer; teil au?!l>"^ ss cls stestcn mtürlichcr gst wenn,"'/, Tas wciv .»k sleinstuie"' : dieser. cn zu - Welt !a kaum i>e die mck"' lcsicht 'lugcu i» chuug falS^ Uerorduulig. rine Amnestie menen gemisser Uebertretnugen betreffend, vom 7. August 1902. Wir, Georg, Vvu Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. wollen allen den Personen,, gegen die in Unserem Lande wegen Uebertretung auf Haft oder Geld lich durch Strafbefehl, rolizeiliche Strafverfügung, Strafbescheid oder ein bei Unseren bürgerlichen Gerichten ergangenes Urteil erkannt oder wegen einer Zuwiderhandlung gegen die einer Verwaltungsbehörde unter Strafandrohung erlassene Anordnung eine Zwangsstrale für verwirkt erklärt worden ist, diese Strafen in Gnaden erlassen, soweit die Strafen ^4 nicht vollstreckt worden sind und sofern die Entscheidung bis zum heutigen Tage durch Verkündung oder durch Zustellung bekannt gemacht ist. Wir befehlen demgemäß, daß die Mstreckung der betroffenen Haftstrafen am 8. August 1902, vormittags 10 Hlhr gehoben werde. Unsere Gnadenerweisung soll auch Platz greifen, wenn die Entscheidung bis heute noch nicht rechtskräftig geworden ist; sie gilt aber nur für die Fälle, in denen ''t Rechtskraft längstens bis zum 14. August 1902, diesen Tag eingeschlossen, eintritt Ist in einer Entscheidung eine Person wegen mehrerer strafbarer Handlungen verurteilt (Straf- Ichtzbuch §8 77 bis 79), so sind nur die wegen Uebertretungen erkannten Strafen erlassen. Ausgeschlossen von unserer Gnadenerweisuna bleiben alle diejenigen Haststrafen, welche nach den Vorschriften des § 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuchs verhängt worden sind. Wegen der unter der Militärgerichtsbarkeit erkannten Strafen haben wir einen entsprechenden Gnadenerlas durch besondere Verfügung ergehen lassen. Gegeben zu Dresden, am 7. August 1902. — Georgs vr. Viktor Alexander Otto. Verordnung, eine Amnestie für die sächsische Armee betreffend, am 7. August 1902 Wir, Georg, von Gottes Gnaden, Köllig von Sachsen rc. rc. rc. wollen um der Armee einen Gnadenbeweis zu Teil werden zu lassen, denjenigen Militärpersonen, kW welch' im Bereiche der sächsischen Militärverwaltung 1) Strafen im Disziplinarwege nach 8 1 Ziffer 1 der Disziplinarstrafordnung für das Heer vom 31. Oktober 1872 verhängt sind oder 2) durch Strafverfügung oder durch Urteil Unserer Militärgerichte wegen Uebertretung a.if Hast oder Geldstrafe erkannt worden ist, k Strafen in Gnaden erlassen, soweit die Strafen noch nicht vollstreckt worden sind und sofern die Entscheidung bis zum heutigen Tage durch Verkündung oder durch Zustellung, durch Eröffnung auf dem Dienstwege bekannt gemacht ist. Wir befehlen demgemäß, daß die Vollstreckung der betreffenden Disziplinar- und Haftstrafen am 8. August 1902 vormittags 10 Hlhr schoben werde. Unsere Gnadenerweisung soll auch Platz greifen, wenn die gerichtliche Entscheidung bis heute noch nicht rechtskräftig geworden ist, sie gilt aber nur für die Fälle, Seiten die Rechtskraft längstens bis rum I4- August 1902, diesen Tag eingeschlossen, eintritt. Ist in einer Entscheidung eine Person wegen mehrerer strafbarer Handlungen ver alt (Reichsstrafgesetzbuch ßß 77 bis 79), so sind nur die wegen Uebertretungen erkannten Strafen erlassen. Ist bei der Bestätigung de« Urteils die Strafe gemildert worden, so soll die Bestätigungsorder für die Anwendbarkeit dieses Gnadenerlasses maßgebend sein. Ausgeschlossen von unserer Gnadenerweisung bleiben: 1) die nach der Disziplinarstrafordnung ß 3 unter 6 Ziffer 3 und 4 verfügten Strafe, sowie g) diejenigen Haststrafen, welche nach den Vorschriften des 8 362 Nr. 3 bis 5 des Reichsstrafgesetzbuches verhängt worden sind. Dresden, den 7. August 1902. L. 8ss Georgs Or. Viktor Alexander Otto. Kon k ursverfnhren. . In dem Konkursverfahren über das Vermögen des früheren Gutsbesitzers Gustav August Zeiler in Kleindittmannsdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht ver- ^baren Vermögensstücke — sowie über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses — der Schlußtermin auf den 3. September 1902, vormittags 10 Uhr ^in hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Pulsnitz, den 7. August 1902. . Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung, Obstuutzungsverpachtung betreffend. Die diesjährigen Erträgnisse der der Stadtgemeinde gehörigen an au am an der Hempelstratze, der alten Ohorner Straffe, Armenhaus, der Sutzrre« Feldgaffe, 5 ., am Obersteinaer Wege, 6 , a« der Kamenzer Chaussee von Bubnick's bis hinter die Eisengießerei "kN Obstnutzungen sollen . Donnerstag, den 14. August 1903, nachmittags 5 Uhr ^"iltUhauS meistbietend unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden. Die Bieter wollen sich daher obengenannten Tag und Stunde im Schützenhaus einfinden. Pulsnitz, den 7. August 1902. Der Stadtrat. Or. Michael, Bürgermeister. Atz dem unterzeichneten Stadtrat sind im Monat Juli d. I. die Nummern 13—16 des Gesetz- und Verordnungsblattes für daS Königreich Sachsen eingegangen. ? iS w selben liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Ratskanzlei aus und enthalten: Nr. 48. Enteignungsgesetz für das Königreich Sachsen, S. 153. — °^rik die Aushebung der mit Apothekengerechtigkeiten verbundenen Verbietungsrechte betr., S. 196. — Nr. 50. Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen Pserde-AushebungS- betr., S. 201. — Nr. bl. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum für Erweiterung des Bahnhofs Schöneck betr., S. 244. — Nr. 52. Verordnung, die Ent- Grundeigentum für Erweiterung der Haltestelle Mühltroff betr.. S. 245 — Nr. 53. Gesetz, die wilden Kaninchen betr,, S. 246. — Nr. 54. Bekanntmachung, die des Betriebes der normalspurigen Nebeneisenbahn von Wechselburg nach Chemnitz betr., S. 247. — Nr. 55. Gesetz, die Tagegelder der Landtagsabgeordneten betr., 56. Gesetz, die Unfallsürsorge für Beamte betr., S. 248. — Nr. 57. Verordnung, die Enteignung von Grundeigentum zur Herstellung von Sicherungsvorkehrungen ^^"»u-CarlSfelder Bahnlinie betr., S. 254. — Nr. 58. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung der Landrentenbank., Landeskulturrentenbank- und Altersrentenbank- ' «I U betr., S. 255. — Nr. 59. Gesetz, die Abänderung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 betr., S. 257. — Nr. 60. Ergänzungssteuergesetz, S. 259. — Metz, die direkten Steuern betr., S. 278. — Nr. 62. Gesetz, die Aufnahme einer dreiprozentigen Rentenanleihe betr., S. 281. — Nr. 63. Verordnung, die Enteignung