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Schuljahres, Schule ver- leben-beruf- nen Berufs« c jenes Be sonders un« solche War« )r viele Be ier mißlichen den Juristen wie bei den Eltern oder d einen be- > durch grau ssen. Wenn ufmännischen itet un- da« ähnlich zahl« llndrang von ich nur an« idelSgewerbe, > bedrohliche dir Aussicht ch im Klein ind Konsum« Die vielfach Nehrung deS ten bei und c und man« imLweise ge- )andelSstande etzt sehr ver- c Bibelstunde llene). fr Betstunde. risovrs. muS Rietschel. -46). Pastor wir uns biS d vormittag- Wochenblatt ^elegrsmm - keenspleebei' (vocsienblalj ffulsnik. V hr I)o. l8. 's» -si und Umgegend für Pulsnitz Amts-Blatt Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 2S5. Druck und Verlag von L. k. Försters Erben. Verantwortlicher Redakteur Gtto Dorn in Pulsnitz. Inserate für denselben Tag sind bis vormittags zo Uhr aufzugeben. Preis für die einspalt. Zeile oder deren Raum zo Reklame 20 H. Bei Wiederholungen Rabatt. Alle Annoncen-Expeditionen nehmen Inserate entgegen. des König!. klmtsgepickts un- -es Sta-tnalkes 2u pulsnttis. Amtsblatt für den Begrk des König!. Amtsgerichts gulsttih, umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. ch., Böhmisch. Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Gbersteina, Niedersteina, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Rl.-Dittmannsdorf, Erscheint Dienstag, Donners- tag und Sonnabend. Beiblätter: Illustr. Sonntags- blatt und landü». Beilage. Abonnement: Monatl. 50 Z., vierteljährlich s.25, bei freier Zustellung ins Haus sowie durch die Post unter No. 805A z.-zo. Ur. 23. Sonnabend, den 22. Keöruar,1902. 54. Jahrgang. Auf dem die Firma B. V. LiudtUKU in Pulsnitz betreffenden Blatt 111 des hiesigen Handelsregisters ist heute Folgendes eingetragen worden: », die Firma lautet künftig: B- v. Lindenaus Buchhandlung (Heinrich Boye), b., der bisherige Inhaber Bernhard Anselm von Lindenau ist ausgeschieden und Heinrich Fritz Louis Boye, Buchhändler in Pulsnitz, ist Inhaber. Pulsnitz, am 17. Februar 1902. Königliches Amts'gericht. Das Musterungsgeschäft und das Iurückstessungsverfahren in: Auskeöungsbezirk Kamenz betreffend. Die diesjährige Musterung findet statt: Dienstag, den 25. Februar er., von früh 1,S Uhr an im Schietzhause zu Königsbrück für alle Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Königsbrück; Donnerstag, den 27. Februar er , von früh ^8 Uhr an im Schietzhause zu Pulsnitz für die Ortschaften Böhmisch-Vollung, Bretnig, Friedersdorf mit Thiemendorf, Großnaundorf, Kleindittmannsdorf, Lichtenberg, Mittelbach, Niederlichtenau, Niedersteina, Oberlichtenau; Freitag, den 28. Februar er., von früh '^8 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften Großröhrsdorf, Hauswalde; Sonnabend, den 1. März er, von früh ^8 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften Obersteina, Ohorn, Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Weißbach bei Pulsnitz; Montag, den 3. März er., von früh I28 Uhr au im Schietzhause zu Kamenz für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Kamenz mit den Anfangsbuchstaben A bis L, Auschkowitz bis mit Lückersdorf; Dienstag, den 4. März er, von früh ^28 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Kamenz mit den Anfangsbuchstaben M bis mit Z, Milstrich bis mit Zerna. Es folgt hierauf Donnerstag, -e« 6. März or, von vormittags s Uhr au im Schietzhaufe z« Kamenz die Loo jung für sämmtliche im Jahre 1882 geborene Militärpflichtige aus dem ganzen Aushebungsbezirke. Gleichzeitig und in unmittelbarem Anschluß an das Musterungsgeschäft findet nach Z 123 der Wehrordnung das Aurückstettungsverfahren statt. Diejenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpflichtige des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher und gewerblicher Ver hältnisse Anspruch auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang ihrer Klasse machen, haben ihre Gesuche bei Verlust ihrer Ansprüche bis spätestens Svuuabeud, dm 22. Februar d. I. bei den betreffenden Ortsbehörden unter Beilegung ihr Militärpapiere anzubringen; die letzteren haben die Gesuche zu prüfen, in besondere bei der Kanzlei hiesiger Königl. Amtshaupt schaft zu beziehende Formularbogen aufzunehmen und, mit der erforderlichen Begutach ung und Bescheinigung versehen, nebst den Militärpapierenspätestens Souutag, den 23. Februar er., Mittags bei der gedachten Kanzlei einzureichen. Die Entscheidung der verstärkten Ersatz-Kommission auf die eingegangcncn Gesuche findet statt: Dienstag, dtU 25. Februar or. iu KöuigSbrück für den Amtsgerichtsbezirk Königsbrück, Svuuabeud, deu 1. März or. iu Pulsuitz für den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und Mittwoch, deu 5. März or. iu Kameuz für den Amtsgerichtsbezirk Kamenz. Den Gesuchstellern bleibt anheimgestellt, zu diesen Terminen zur Bekanntmachung der getroffenen Entscheidung auf ihre Gesuche um 11 vormittags im Musterungslokal sich einzufinden. Kamenz, am 19. Februar 1902. Der Zivil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Kamenz. von Erdmauusdorff, Amtshauptmann. Die örtliche Wauaufstcht öetr. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat unter Mitwirkung des Bezirksausschusses beschlossen, das nachstehende Regulativ zu erlassen: Regulativ, die Bauaufsicht betr. I. Jeder Neubau eines Wohnhauses ist a) nach Fertigstellung der Grundmauern und b) nach Fertigstellung des Rohbaues beim Gemeindevorstand (Bürgermeister) zur Zwi schenbesichtigung anzumeldcn. H. Der Gemeindevorstand (Bürgermeister) oder sein Stellvertreter hat binnen 24 Stunden — falls ein Sonn- oder Feiertag dazwischen liegt, binnen 48 Stunden — die Zwischenbesichtigung vorzunehmen, hierbei festzustellen zu u) ob die Grundmauern vom Oberbau, zu b) ob die Holzteile von den Essen, und ob die schrägen Dachflächen zwischen den Sparren in der in den Baubedingungen vorgeschriebenen Weise isolirt sind, und das Ergebnis binnen weiterer 24 bezw. 48 Stunden der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen. HI. Vor Erlaubnißerteilung durch den Gemeindevorstand (Bürgermeister) oder seinen Stellvertreter darf zu a) die Ausführung des Oberbaues, zu b) das Verputzen der Wände und das Eindecken der Fußböden nicht begonnen werden Die Erlaubnis ist zu verweigern, wenn den unter a) und b) aufgeführten Erfordernissen nicht entsprochen ist. IV. Neben dem Gemeindevorstande (Bürgermeister) oder an seiner Stelle können durch Beschluß des Gemeinderates (Stadtgemeindcrates) andere Personen mit der Vornahme der Zwischenbesichtigung betraut werden. Die vom Gemeinderat (Stadtgcmeinderat dazu bestimmten Personen bedürfen der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde und sind, soweit sie nicht schon für ein staatliches oder kommunales Amt in Pflicht stehen, von ibr zu verpflichten. V. Zuwiderhandlungen gegen dieses Regulativ werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder entsprechender Haft bestraft. VI. Das Regulativ tritt für die Städte Elstra und Königsbrück und die Landgemeinden Böhmisch - Vollung, Bretnig, Großröhrsdorf, Hauswalde, Laußnitz, Oberlichtenau, Ohorn, Pulsnitz M. S., Schwepnitz, Spittel und Stenz mit dem 1. März 1902 in Kraft. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 21. Februar 1902. vou Erdmauusdorff Der Gutsbesitzer Ehrhardt Paul Freuzel von Pulsuitz M. S ist als Laienfleischbeschauer für die Orte Pulsnitz M. S. und Böhmisch-Vollung, sowie den Gutsbe- irl Pulsnitz in Pflicht genommen worden. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 21. Februar isos. vou Erdmannsdorff. Die drohende politische Krisis wegen der Zolltarifvorlage. , Die Würfel, welche zu einer großen politischen Krisis im Deutschen Reiche wegen der Zolltarisvorlage treiben, können schon am Donnerstag gefallen sein, da der StaatS- Minister Graf PosadowSky bereits am Mittwoch in der Zoll- kanskommission die Abhaltung einer geheimen Sitzung am Donnerstag, in welcher er namens der verbündeten Regre- 'UNg eine Erklärung abgrben wollte, angeregt hat. Nun diese Erklärung kann nichts anders enthalten, als daß die verbündeten deutschen Regierungen in den bisherigen Ver handlungen der Zolltariskommission und zumal in dem Kom- promiSantrage der Abgeordneten Graf v. Schwerin von der konservativen Partei, Herold von der ZentrumSpartei, v. Kar gst von der Reichspartei und mit unterzeichnet von noch ? Abgeordneten der ZentrumSpartei, 5 Abgeordneten der Konservativen, einem Nationalliberalen (Abg. Sieg), einem s Polen (Abg. Komierowski) und einem Reformer (Abg. Gö-! bel) nur eine Gefährdung der Zolltarifvorlage und der Zoll tarifreform überhaupt erblicken können. ES ist auch eine geradezu verhängnisvolle Wendung durch diesen Kompromis- antrag insofern eingrtretcn, weil dieser Antrag keinen Geg ner der Zolltarifvorlage zu deren Freunde gemacht, die be dingungsweisen Ar Hänger der Zolltorifresorm aber auf der Seite des Bundes der Landwirte, wie der Abg. Or. Oertel in einer Versammlung des Berliner konservativen Wahl- vere nS smben erklärte, keineswegs befriedigt, auf der Seite der Nationalliberalen die Anhänger einer mäßigen Schutz zollerhöhung aber vor den Kopf stößt. So sind also die natürlichen Freunde und Stützen der Zolltarisresorm gespal ten und verbittert, und die grundsätzlichen Gegner der Zoll- tarisvorlage dieselben geblieben. Nun könnten ja vielleicht die Konservativen und die RrichSpartei nebst den Abge ¬ ordneten der Zentrumspartei und den Polen unter Zu stimmung einiger Nationalliberalen und Reformer den Kom- promiSantrag vielleicht im Reichstage zur Annahme bringen. Wird denn aber der Bundesrat diesen KompromiS in der Zollfrage genehmigen? Es scheint doch, als ob die verbün deten deutschen Regierungen in ihrer Gesamtheit über die in der Zollturifvorlage vorgeschlagenen Zollerhöhungen nicht hinausgehen wollten, und dann wäre die geplante Zollreform in eine böse Sackgaffe geraten. Er kommt nun dazu, daß die zahlreichen und einflußreichen Anhänger deS Bundes der Landwirte mit den KompromiSvorschlägen, wonach die Mini« malzvllsätze für Weizen auf 6 Mark, für Roggen, Hafer und Gerste auf 5,50 Mark pro Doppelzentner und die Zölle deS allgemeinen Tarifs kür Weizen auf 7,50 Mark und für Roggen, Gerste und Hafer auf 7 Mark pro Doppel zentner gebracht werden sollen, auch noch unzufrieden sind und eine allgemeinere und radikalere Zollerhöhung verlangen.