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Wochenblatt Telegramm - Ü-E: kenn spi'ecb e e (vockenblatt pulsslk. lL und Umgegend für Pulsnitz Amts-Blatt verantwortlicher Redakteur Gtto vorn in Pulsnitz. Druck und Verlag von E. t. Förster'» Erben. Expedition: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Inserate für denselben Tag sind bis vormittags zo Uhr auszugeben. Preis für die einspalt. Zeile oder deren Raum zo H. Reklame 20 H. Bei Wiederholungen Rabatt. Nlle Annoncen-Expeditionen nehmen Inserate entgegen. -es König!. gmtsgeplckts und -es Sta-tnatkes LU puIsnUrr. 2lrntsblatt für den Begrt des Uonigl. AtNtsgerichts gulsnits, umfassend die Ortschaften: Aulsnitz, Aulsnitz Ul. S., Böhmisch - Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalds, Ohorn, Obersteina, Niederstem«, Weißbach, Oberlichtenau, Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Ulittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Ul.-Dittmannsdorf, Erscheint Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Beiblätter: Illustr. Sonntags blatt und landitc. Beilage. Abonnement: Monatl. so H., vierteljährlich z.25, bei freier Zustellung ins ksaus sowie durch die Post unter No. S059 z.-zo. -r- No. ,8. Ar. 8. Sonnabend, den 18. Januar 1902. 54. Jahrgang. 6 ' - Destimmnugen über de« freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahr freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, fall» er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartillcrie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerlie melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsisenden der Ersatz-Commission seines Aufenthaltsorte» (d. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubniß zur Meldüng nachzusuchen 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Commission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: u) von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist null sich UNS tadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihre» Meldescheines bei dem Kommandeur des gewählten Truppentheils nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines AnuahMtschtitts. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1 Oktober bis 31 März, iv der Regel am Rekruteneiustellimgstermiu (im Oktober) und nur inso weit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militärmufik- korps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-EinstellungStermine Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt wirken dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i vor dem 1. Januar des Kalende, jahres, in welchem der Betreffende daS 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers«Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civil-Versorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Artillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welch« gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur -ret statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Wahl der Waffengattung oder der Truppen theils nicht. Dresden, den 11. Januar 1902. Ariegsrninisteriurn. von der Planitz. Auf Blatt 131 im Handelsregister ist heute das Erlöschen der Firma F. A- Rammer Söhne in Pulsnitz eingetragen worden. Pulsnitz, am 13. Januar 1902. Königliches Amtsgericht. Aus Blatt 184 im Handelsregister, die Firma I. <8. Bursche in Pulsnitz betr., ist heute das Erlöschen der dem Buchhalter Emil Hermann Paul Zahn in Pulsnitz er- ertheilten Prokura eingetragen worden. , Pulsnitz, am 15. Januar 1902. Königliches Amtsgericht. Der Inspektor Adolf Georg Wend in Oberlichtenau ist als stellvertretender Gutsvorsteher für den selbständigen Gutsbczirk Oberlichtenau verpflichtet worden. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 15. Januar 1902. vou Erdmanusdorff. Mittwoch, den 22. Januar 1902, abends 7 Uhr: öffentliche Stadtverordneten - Sitzung im Sitzungssaal. Tagesordnung: 1. Zuwahl in die gemischten Ausschüsse. 2 Gehalt des anzustellenden Hilfs - Expedienten. 3. Commun - Anlagen - Regulativ. 4. Schleuseneinführungsgebühren, Schloßstraße betreffend. 5. Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft, Sparkaffenrein- gewinnvertheilung betreffend. 6. Jahresbericht des Elbgausängerbundes. 7. Richtigsprechung der Sparkafsen-Rechnung 1900. Pulsnitz, am 17. Januar 1902. Der Stadtverordnetenvorsteher. Hermann Schulze. Die Mittelmeerfrage oder: Wer kriegt Tripolis 1 Die halbosfiziellen Kundgebungen und Andeutungen, daß zwischen. Italien und Frankreich Verständigung in der Mittelmeerfrage stattgesunden habe, können trotz aller von Nom und Pari» ergangenen Berichtigungen und trotz der vielleicht auch schon eingetretrnrn Enttäuschungen doch nur den Zweck verfolgt haben, die politische Welt auf die Frag« vorzubereiten : Welche Großmacht bekommt Tripoli» ? Denn "«u- 'i? will man denn unter der Bezeichnung »^""^wecrfrage" verstehen, wenn man darunter nicht vor ollen Dingen die Zukunft Tripoli« in» Auge faßt. Tripo- l,S ist das große zwischen Egypten und dem bereit» fran zösisch gewordenen Tunis gelegene nordafrikanisch« Küsten land am südlichen Mittelmrere, und da England in Egypten und Malta, Frankreich in Algier und Tunis große Macht- und Landgebiete am südlichen Mittelmeer« im B-fitz« haben, so ist eS natürlich der sehnliche Wunsch Italien», welche» ausgeprägter Mittelmeerstaat ist, an der für die zukünftige Entwickelung der Mittelmeerländer sehr bedeutsamen nord- afrikanischen Küste ebenfalls einen größeren Länderbesitz zu haben. Wenn jetzt die Frage der Annexion von Tripolis in italienischen Zeitungen in Abrede gestellt wird, oder wenn französische Blätter behaupten, e» sei über «ine der artige Frage zwischen Frankreich und Italien gar nicht ver handelt worden, so beweist die« eben, daß der tripolitanische Apfel noch nicht reif zur Annexion ist, oder daß Frankreich und Italien über eine Bedingung nicht einig geworden sind. Aber soviel ist sicher, daß Tripolis über kurz oder lang von einer europäischen Großmacht annektirt wird, eS fragt sich nur, ob von Italien, von Frankreich oder von England, denn auch England könnte, um im Mittelmeere dauernd zu dominiren, von Egypten aus zur Annexion von Tripoli» schreiten. Dabei verlohnt eS sich gar nicht, über die Rechts frage ein Wort zu verlieren, denn wir haben nun sattsam genug gesehen, daß in der Kultur zurückgebliebene Länder und Inseln von denjenigen Großmächten, die ein Machtin- teresse an der betreffenden Gebietserweiterung haben, gele- j gentlich verschlungen werd««. DaS ist «in naturg«setzlich«r Verlauf der Dinge, mag sich dagegen im einzelnen Falle unser Rechtsgefühl auch noch so sehr sträuben. Zum Ausgleiche de« politischen Gleichgewichte» und um Frankreich oder England nicht «in einseitig«» Urberge- wicht im südlichen Mittelmeere zu gestalten, wäre e» so wünschenswert, wenn Italien der Besitzer von Tripolis würde, zumal in Tripolis sich die bösen Enttäuschungen wie in Erythräa und den Nebenländern AbyssinirnS, wo Ita lien Unglück hatte, wahrscheinlich nicht wiederholen würden, denn Tripoli« ist eine der letzten schwachen Berberstaaten, die alle an innerer Zerrüttung leiden und sich nicht halten können. Tripolis hatte unter türkischer Oberherrschaft bi» 1835 seine eigene B«rberregi«rung, da aber di« Unruh«« nicht aujhö.ten, setzte der Sultan 1835 die Berberdynastie der Karamanli 1835 ab und verwandelte Tripoli» in eine türkische Provinz (Wilajet) unter einem Pascha. In Wirk lichkeit liegt indessen die Sache so, daß Tripoli» nur sehr lose durch ein paar Tausend türkische Soldaten und einige Beamte mit der Türkei verbunden ist, also der Sultan wohl auch zu befriedigen sein würde, wenn er seine verblaßten