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pulMtzerWochenblatt SUVA <r.'' öezirks-Weigee ffennspnecliep »?. iS lins Jeitliiig Velegp.-gd?.: Wochenblatt pulsnlli M-Mt Amts I Dienstag, den 8. Januar 1S18 Nummer 3 Amtlicher Teil 14 Januar »916 einzureichen. Der Stadtrat. tir 13. Januar !-i» kachzuholen - tz, am 8. Med. ndet, Dez. -lebe icben rillen uncl UNA iten, -wie zu 20 M Hundestei ids. t!t liebl^ un< -lern ickn lntr- i nci Montags und Donnerstags vormittags. 9 Uhr bis nachmittags 1 Uhr ^4 Pfennig - 9-10 . . 10-11 . . 11-12 - bei in sbrv .iest- itan- :ken lläü- rsel- xe- icien ückt 6e- reut zum 20. Januar 1SI8 bei einer der nachgenannt-n Sammelstellen abzuliesern: Kamenz: Paul Mühlbach, Bautznerftraßr Pulsnitz: Bruno Garten, Neumarkt Königsbrück: Hermann Winkler, Markt Großröhrsdorf: C. T. Guhr die belieferten Saatkartoffelkarten nach ordnungsgemäßer Ausfüllung des Empsangsvermer- kes unver,iiglicd nach der Abgabe des Saatgutes an die Königliche Amtshauptmannschast Kamenz einzurcichen haben. Sollten sich noch belieferte Saatkartoffelkarten in den Händen der Verkäufer befinden, so find sie nunmehr bis zum . 299 -324 - 325 - 353 . 354-3,0 Pulsnitz, am 7. Januar 1918. Inserate find bis vormittags 10 Uhr auf-»- geben. Die sechsmal gespaltene Petirzeile (Mosse's Zcilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschast 15 Pf. Amtliche Zeile bOPf., außerhalb Les Bezirks 60 Pf., Reklame :—: 50 Pf. Bet Wiederholungen Rabatt. : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25"/, Ausschlag Bei-zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon. kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preislich!, in Anrechnung Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungsrinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeiiung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 1.70, monatl. 60 Pf., :—: du.ch die Post bezogen M 2 06. : Januar 1918. Der Stadtra:. des Königlichen Amtsgerichts «nd des Stadtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Kamenz, am 5. Januar 1918 Die Königliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverbaad 70. Jahrgang uns rden, guter äuti- Degen Abgabe der Abschnitte 24 der gelben Lebensmittelkarte werden in den Verkaufsstellen der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung 1VV Himbeersaft zum Preise Von 75 Pfg. 7V Marmlelsde - - - 13 - sowie an Selbstversorger auf Abschnitt 14 der weihen Lebensmittelkarte 100 xr Himbeersaft zum Preise von 7L Pfg. »on Mittwoch, den 9. Januar 1918 ab verkauft. Pulsnitz, am 7. Januar 1918. Der Stadtrat. Die Gendarmerie ist angewiesen, gegen Zuwiderhandelnde nach diesem Zeitpunkte strengstens vorzugehen. Königliche Am shauptmaunschaft Kamenz, am 7. Januar 191» Kartoffelablieferungsliste (Muster IV) — Saat- kartoffelkarten. i. 1. Die Gemeindebehörden werden angewiesen, die Kartoffellieserungskonten der Ab- lieferungsliste (Muster iv> abzuschließen und bis zum fl. Ian-ap 19l6 an die Königliche Amtshauptmannschast Kamenz rinzusenden 2. Alle Kartoffelerzeuger, die die von ihnen zur Belieferung eingenommenen Abschnitte x* und v* der Landcskartoffelkarte noch nicht an die Gemeindebehörde abgegeben haben, »erden «ufgefordert, dies spätestens bis zürn Abgabe von Fahrradbereifungen. Dem Königlich Preußischen Kriegsministerium ist von vielen Seiten bekannt gewor den, baß noch vielfach Gummibereifungen vorhanden sind, welche aus Nachlässigkeit oder absichtlich hinterzogen werden. Diese find nunmehr zu Vermeidung unnachfichtlichen Vorgehens gegen Zuwiderhan delnde spätestens bis Gebühren für Hausschlachtungen. Die an den Kommunalverband zu zahlenden Gebühren für Hausschlachtungsgeneh migungen werden für Schweine, tue weniger als 150 Pfund lebend wiegen vom 7. Januar ds. Js. ab aus 2 Mark herabgesetzt, wenn dem Hausschlachtgesuch eine Bestätigung des Lebendgewichtes durch den Fleischbeschau!! beigefügt wird Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz, am 4 Januar 1918, Inhaber der Kohlenstammkarten Nr. 271 38V der Sladr Pulsnitz erhalten aus die Abschnitte 16, 17 und 18 Mittwoch, den S Januar 1818 am Kohlenschuppen der Firma E. W. Müller, Pulsnitz, Grüne Straße, je 1 Zentner Briketts und zwar: Nr. 271-298 von 8-9 Uhr Reichstagswahl. Die Ermittelung des Ergebnisses der am 11. Januar 1918 stanfindenden Ersatzwahl im 3. Wahlkreis des Königreichs Dachsen wird Dienstag, den 15. Januar 1S18, nachmittags ' ,3 Uhr im Sitzungssaal« der Königlichen Amtshauptmannschast Bautzen (Bismarckstratze 21) statt finden. Der Zutritt steht jedem Wähler offen. Die Herren Wabloorsteher im 3. Wahlkreise werden unter Hinweis aus die Bestim mung in § 25 des Wahlregelemenls vom 28. Mai 1870 aufgcsordert, die Wahlprotokolle mit sämtlichen zugehörigen Schriftstücken ungesäumt nach Beendigung der Wahl, jedenfalls aber bis zum 14. Januar s9s8 vormittags portofrei (unter der Aufschrift: Königliche Amtshauptmannschast Bautzen) an den unterzeichneten Wahlleiter einzusenden. Rückständige Wahlprotokolle werden auf Kosten der Säumigen abgeholt werden Bautzen, am 4. Januar 1918. Der Wahlleiter für den 3 sächsischen Reichstagswahlkceis, ' Amtshauptmann Dr. o. Pflugk, Geh. Regierungsrat. Durch Verordnung des Herrn Staatssekretärs des Kricgsernädrungsamts vom 22. Dezember 1917 «RGBl. S. 1124s ist in Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Getteide, Hülsenfrüchten, Buchweizen und Hirse aus de- Ernte 1917 zu Saatzwecken vom 12. Juli 1917 (RGM S. 609) bestimmt worden, daß die für die Veräußerung, den Erwerb und die Lieferung der genannten Früchte zu Saatzwecken erforderlichen Saat Karten künftig mit dem Prüsungsvermerk und dem Stempel der höheren Verwaltung behürde versehen sein müssen. Ferner ist Lie Befugnis der Kommunatoerbände, den Gemeinden die Erlaubnis zur Ausstellung von Saotkarten zu erteilen, auf gehoben worden Die Saalkarten müssen hiernach in allen Fällen vom Kommunal- verband selb st ausgestellt werden. Das Erfordernis der Nachprüfung durch die höhere Verwaltungsbehörde gilt auch für die bereits ausgestellten Saatkarten über Sommersaatgetreide, aus die eine Belieferung erst vom 1. Januar 1918 ab zulässig ist. Diese sind daher unverzüglich bei dem Kommunal verband, der die Karle ausgestellt hat, zur Weitergabe an die höhere Verwaltungsbehörde einzureichen. Als höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Vorschriften gilt die dem Kommunalverband, der die Saatkarte ausgestellt hat, übergeordnete Kreishaupt man n s ch a s t. Dresden, den 2 Januar 1918. l Ministerium §es Inrerr. Bezugnehmend auf die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 31. Dezem ber 1917 — adgeoruckt im Pulsnitzer Wochenblatt Nr 2 vom Jahre 1918 — werden die Inhaber von Lastschlitten aufgesordert, die meldepflichttgen Lastschlitten bis spätestens den 11. Ianuar 1918 in der Ratskanzlei des unterzeichneten Stadlrates anzuzeigen Pulsnitz, am 7. Januar 1918. , Der Stadtrat. 3. Jedem Kartoffelerzeuger wird außerdem dringend geraten, sich bis zum 13 Januar d«o»n zu überzeugen, ob seine sämtlichen Kartoffellieferunqen richtig und vollständig in sei nem Lieferungskonto eingetragen find Die Gemeindebehörden werden angewiesen, jedem Kartoffelerzeuger auf Wunsch Einblick in sein Kartoffellieserungskonto zu gestatten und et waige Unstimmigkeiten zu beseitigen. kl Gleichzeitig werden die Saatkartvffeloerkäufer darauf aufmerksam gemacht, daß sie vuchhdlg ulze Fren?el. rden mo- -12 Uhr se genügt bensjahr. ilzeugnis. Wehner. Hundesteuer betr. Auf Grund des Gesetzes vom 18 August 1868, die Allgemeine Einführung einer Hundesteuer betr., und in Gemäßheit der Best mmungen in HZ 39 - 46 der Gemeindesteuer ordnung für die Stadt Pulsnitz vom 29. September .915 werden die Besitzer oder Verwalter der im Stadtbezirke gelegenen Grundstücke zur Vermeidung der aus Hinterziehung der Hundesteuer angedrohlen Strafen hierdurch aufgesordert, den zum Zwecke de: Ausstellung des Hundesteuerkatasters Umfrage haltenden Httssbcamtrn der Polizei milzuteilen, von wem und wieviel Hunde in den einzelnen Grundstücken am 10. Januar ds. Js. gehasten werden. Die jährliche Steuer beträgt 10Mark für einen Hund. Wenn innerhalb eines Haushalte» mehrere Hunde gehalten werden, so beträgt die Steuer für jeden Hund 20 Mark. Die Steuer kann von den Hausholiungsvorständen an die Hilfsschutzleute sofort gegen Aushändigung einer Steuermarkc entrichtet werden, ist aber aus alle Fälle spätestens bis zum 31. Januar ds. Js. an unsere Stadtkasse abzusühren Die Steuer für die im Laufe des Jahres angeschafften oder zugebrachtrn steuer pflichtigen Hunde ist binnen 14 Tagen nach der Anschaffung und die Steuer für die im Laufe des Jahres steuerpflichtig werdenden mngen Hunde binnen 14 Tagen nach Ablauf der Säugezeit gegen Empfang der Steuermürke zu entrichten. Besonders wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß Hunde, welche ohne die gültige Steuermarke am Haisband getroffen werden, durch die hierzu beauftragten Personen wegzusangen und die Besitzer der Hurtt e nach den Bestimmungen der Steuerordnung bis Strafe, insoweit aber Hinterziehung oorliegt, mit Lem dreifachen Bettag der WWhnoen sind. ümkulllnks W lllM ÜMfölMIlsltritllNIflK llNlfiM ^fassend die Ortschaften: Pulenitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina NMlSMUll M OLU Mllli^lllMllve)llN K'UlNlly Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. F ör st«r » E r b en (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz.