Volltext Seite (XML)
MnltzerMchendlatt kernspi'eckei» Ili». it Erscheint »ienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höh-rer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung de« Betriebes der Zeitung oder derBeiörderungs> inrtchtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierte'jährlich M I -, dei freier Zustellung; bei Abholung vierieljährl. M 1.70, monat!. KV Pf„ : du.ch die Post bezogen M 2 06 des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 : lvockenblaU Pulsnik Inserate find bis vormittags 10 Uhr cm?-»- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Moss-'s Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Ämtshauptmannschast 15 Pf. Amtliche Zeile SO Pf., außerhalb des B.-zirks 60 Pf., Reklame 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25°/, Aufsch'ag Bei zwangsweiser Einziehung der Anzetgegebühren durch Klage oder in Kon- kur -fällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfail von Pre.en chl. in Anrechnung. Nummer 149 Sonnabend, den 15. Dezember 1917 69. Jahrgang fön öon amfqganlchfqöutind Nulqnik umfass nd die Ottschafien: Pul nip, Pul-nitz M. S, Vollung, Großröhrsdorf, B einig, Hauswilde, Ohorn, Ober'teina, Niedersteina MUlvöiUll jill Ml "UiöW Weißbach, Ober U'd Nied rl chienm, Fri der.d^rf. Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenb-rg, Klein Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschä tsstell-: P u l sn ! y , Biemarckp'atz Nr 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Amtlicher Teil. Der Staatssekretär des Kriegscrnährungsamts hat angec^rdnet, daß auch Gewürze und deren Ersatzmittel, die in Packungen oder Behältnissen an den Verbraucher abgegeben werden »it der Angabe des Hersteller», der Herstellnnqszeit, des JnhaU» und des Preises »ersehen sein müssen. Die hierauf bezügliche Verordnung wird nachstehend abgedruckt. Dresden, den 13. Dezember 1917. Ministerin«» des Innern. Bekanntmachung über die äußere Kennzeichnnng von Waren. Dom 5. Dezember 19 7. Auf Grund des 8 1 der Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren oom 18. Mai 1916 (Retchs-Gesetzbl S 380) wird bestimmt : § 1 Die Bestimmungen der 2 bis 4, § 5 Abs. 1, Satz 2 und 3, Abs. 2, § 6 der Be- kanntmachun« über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 26. Mai l916 (Reichsge setzbl. S. 422) finden auf Gewürze in jeder Form und deren Ersatzmittel Anwendung. Soweit die genannten Erzeugnisse vor dem I Januar 1918 in Packungen oder Behältnissen in den Verkehr gebracht werden, die den Bestimmungen der Bekanmmachung »am 26. Mat 1916 nicht entsprechen, dürfen ste bis zum 15. Februar 1918 einschließlich feil- gehalten und verkauft werden. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1 Januar 1918 in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährangsamts. von Waldow Bekanntmachung, betr. die Entrichtung des Warenumsahftcmpels für Vas Kalenderjahr 1917. Auf Grund des 8 161 der Ausfllbrungsbestimmungen zum Rei-Hsstempelgesetze werden die zur Entrichtung der Abgabe oom Warenumsätze verpflichteten gewerbebetreibende.: Personen und Ges.ll! asten aufgefordert, den steuerpflichtigen Iahresbetrag Ihres Waren- Umsatzes für das Kalenderjahr 1917 bis spätestens zum Ende des Monats Januar 1918 der zuständigen Struerstelle schriftlich oder mündlich anzumelden und die Abgabe gleichzeitig init der Anmeldung einzuzahlen. Die zuständigen Steuerstellen find s) je für den Bezirk ihrer Gemeinde die Stadträte der Städte mit der revi vierten Gtädtcordnung. die Bürgermeister der übrigen Städte und die Gemeindevorstände der Landgemeinden, d) für die selbständigen Gutsbezirkein den hauptzollamtlichen Bezirken Bautzen, Chemnitz, Dresden ll, Leipzig II, Plauen, Zittau und Zwickau diese Hauptzollämter, c) überdies für die selbständigen Gutsbezirke in den Hauptzollamtsbezirken Annaberg und Freiberg das ^auptzvllamt Chemnitz in den Hauplzollamtsbeztrken Dresden i, Meiße r, Pirna und Schandau das Hauptzollamt Dresden II in den Hauptzollamtsbezirk N Grimma und Leipzig I das Hauptzollamt Leipig n, in dem Hauptzollamtsbezirk Eibenstock das Hauptzollamt Plauen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land und Forst wirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie der Bergwerkbetrieb. Beläuft sich oer Jahresumsatz auf nicht mehr als 3000 M, so besteht eine Ver pflichtung zur Anmeldung und eine Abgabepflicht nicht. Wer der ihm obliegenden Anmeldungsverpflichtung zuwiderhandelt oder über die empfangenen Zahlungen »der Lieferungen wissentlich unrichtige Angaben macht, hat eine Geldstrafe verwirkt, welche dem zwanzigfachrn Betrage dec hinterzogenen Abgabe gleich kommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geld strafe von 150 bis 30000 Mark ein. Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung find Vordrucke zu verwenden. Soweit solche den Anmeldungspflichtigen noch nicht zugestellt sind, können sie bei den Lteuerstellen kostenlos entnommen werden Steuerpflichtige find zur Anmeldung ihres Umsatzes verpflichtet, auch wenn ihnen Anmcldungs»»rdrucke nicht zugegangen sind. Dresden, den 8. Dezember 1917. Königliche Generalzolldirektio«. Ausdrusch und Ablieferung von Brotgetreide, Hafer und Hülsenfrüchten. i. I» der allernächsten Zett wird jedem Landwirt eine Mitteilung über seine Mindest- ablieserungsschuldigkeit bezüglich der einzelnen Fruchtarten zugestellt werden. Ungeachtet dieser Aufforderung haben auf Anordnung des Agl. Ministeriums des Innern «Kamenzer Tageblatt Nr. 285, Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 146) alle diejenigen Landwirte, die noch Brotgetreide auszudreschen haben, mit dem Ausdrusch sofort zu be ginnen und diesen so zu bewirken, daß die eine Hälfte am s. Januar 1918, die andere restliche Hälfte aber am 15. Januar 1P8 unbedingt ausgedroschen sein muß. Auch die noch ablteserungspflichtigen Hülsenfrüchte müssen in der gleichen Frist adgeliesert werden. Bezüglich des Hafers verbleibt es bei den Ortsbehörden (mit Verfügung oom 20. November 1917 — 4^ Kiv —) zugegangenen Anordnung, wonach der Ausdrusch des Hofers schon bis -um Lude Vesember M7 vollkommen beendet sein mutz Dies er fordert der dringendeHeeresbedarf. DievorstehendeAnordnung zumAusdruschbezieht sichnicht nur aus die noch restliche ablieserungspflichtige Menge, sondern auch auf den Selbstversorger- und Saatgutbedarf. in. Sofort nach Ablauf der Ausdruschfristen wird die ordnungsgemäße Durchführung nachgeprüst werden. iv. Landwirtschaftliche Betriebe, die die vorstehend angeordneten Fristen nicht einhalten, haben nach ministerieller Anordnung unnachstchtlich die gesetzlichen Zwangsmatzregeln zu gewärtigen- Kamenz, am 13. Dezember 1917. Der Kommuuulverbaud der Königlich«« Amtsh»»pt»«n«fchaft Dom Dienstag, den 18. Dezember 1917 ab, werden die von der Stadt PUIsnitz ° n Land-Eier in nachgenannten Geschäften zvm Preise von 35 Psg. für ein Ei gegen Abgabe der für die Zeil oom 10.-23. Dezember 1917 gültigen Eieckarten verkauft. Aus eine Eierkarte wird ein Ei abgegeben Eieroerkaufsstellen: Herm. Höntsch, Max Trepte, Kurt Opitz, Emil Körner, August Richter, Konsumfiliale Pulsnitz. Pulsnitz, am 1S Dezember 1917. Der Stadtrat. Gegen Abgabe der Abschnitte 2^-der roten Lebensmittelkarten werden oom Viens ag. den 18. Dezember 1917 früh ab in fden Verkaufsstellen dec Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung 1VV ^p Gerstengrütze zum Preise von 8 Pfg. 1VV Zn Maisgrietz zum Preise von 1V Pfg. abgegeben. Pulsnitz, am 15. Dezember 1917. Der Stadtrat. Dem unterzeichneten Kihlenausschusse ist angezeigt worden, datz die grüne Kohlenstammbarte Nr. 4SS, ausgestellt auf den Namen Anna Fanta, verloren gegangen ist. Diese Kohlenkarte wird hierdurch für ungültig erklärt und die Kohlenhändler angewiesen, diese Karte bei eventl Vorzügen nicht zu beliefern, sondern einzuziehen. Pulsnitz, am 15. Dezember 1817 Der Kohleuausschutz Pulsnitz. Sonntag, den 23. Dezember 1917 MW" Christmarkt in Mstra. "HW Buden werden nur aus vorherige Bestellung gestellt Bu den Kriegs-SWMzen. -ie «Mlichen TiMtrichie. Dresden, den 14. Dezember 1817, l Uhr nachm. Amtlich wird gemeldet: Großes Hauptquartier, 14 Lez mber 1SI7. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht: In Mandern war nur in einigen Abschnitten das Artilleriefeuer lebhaft, Oestlich von Bulleciurt versuch'en die Englän der die verlorenen Gräben wieder zu nehmen. Un ter blutigen Verlusten wurden sie zurückgeschlagen. Hier wie bei einem eigenen Vorstotz südlich von Pren- ville blieben Gefangene in unserer Hand. Südlich von St. Quentin fügten wir dem Feind durch heftige Minenfeuerüberfälle erheblichen Scha den zu. Heeresgruppe deutscher Kronprinz: Ein deutscher Erkundungsversuch brachte nord östlich von Craonne Gefangene ein. Heereegruppe Herzog Albrecht Nördlich von St. Miehiel, nördlich und östlich