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ulsnitzerMchendlaN W ZMllg mr SWWMelgK fMMSM: m. tt Ü!üts- vlatt Abonnement: Monatlich 60 Pfennige, vierteljährlich Mark 1.80 bei freier Zustellung ins Haus, bei Abholung Mark 1.50; durch die Post bezogen Mark 1.86. Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend ses WWWII MögeiMs IW öes StüSMes KWMtz ivMendM MsO Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Ps., im Bezirk der Amtshauptmannschast 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M. Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MMN M SW «SMIMSSM MO Kruck und Verlag vor, E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I W. Mohr in P»!s«tA Nummer 127. j Donnerstag, den 25. Oktober 1917. f-9. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Amtlicher? Geit. Zur Beratung der Kommunalverbände auf dem Gebiete der Fleischbewirtfchastung und zur Unierstützung der Landesfleischstelle bei Ueberwachung des Fleischverkehrs ist Herr Stabs veterinär d. R. Dr. Krause als Landeskontrolleur der Fleischbewirtschaftung in Pflicht genommen worden. Alle bei der Fleischvsrteilung mitwirkenden Behörden und Stellen einschließlich der VerkaufsgeschSfte haben dem Genannten jeden gewünschten Einblick zu gewähren und jede geforderte Auskunft zu erteilen. Dresden, den so. Oktober 1917. Ministerium des Inner». Auf Grund von § 4 der Verordnung über den Handel mit Gänsen vom 3. Juli 1917 (Reich—Gejetz:-l. 581) und in Verbindung mit 8 2 der sächsischen Ausführungsverordnung hierzu vom 2. August 1917 wird der Vertrieb derjenigen Gänsefleisch- und Gänseleberkonserven innerhalb des Königreichs Sachsen gestattet die in Dosen oder sonstigen Verpackungen verkauft werden, auf denen der Verkaufspreis durch den Verband der Gänseleberpastetenfabriken in Elsaß Lothringen vermerkt ist. Dresden, den 29. Oktober 1917. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die neuen Zuckerkarten betr. Die Zuckerkarten und Zuckerbezugskarten für die am I. November 1917 beginnende neue Versorgungsreihe werden in den nächsten Tagen in die Hände der Verbraucher gelangen. Die Karlen berechtigen znm Bezüge von 5 Pfund Zucker und gellen für die Zeit vom 1. November 1917 bis zum 12. Februar 1918. Da die Preise, zu denen der Zucker im neuen Wirtschaftsjahr avzugeben ist, noch nicht feststehen, dürfen die neuen Karlen im Kleinhandel nicht vor dem 10 November sP? be liefert werden. Eine Borausbe ieferung der erst später gültigen Pfundabschnitte ist unzulässig. Auf Lieferung bestimmter Zuckersorten besteht kein Anspruch. Die Kleinhändler haben die von ihnen abgelrennten Bezugsau: weise spätestens bis zum 25. November 1917 ihren Lieferanten einzusende.:. D e Einsendung hat unter »Einschreiben" oder mittels V ertpaket zu geschehen, «ei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird im Falle des Verlustes kein Ersatz geleistet. Die bei der Zuckerverteilungrstelle eingehenden Karten werden durch Lo hen entwertet. Durchiochte Karten dürfen nicht mehr beliefert werden. Die vorzeitige Beliescrung vou Zuckerkarten wird aus Grund von H 32 Nr. 5 der BundrsratcVerordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17 Oktober 1917 bestraft. Dresden, am 22. Oktober 1917. Ministerin» Iü"ev« Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grütze. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes hat für den Kleinhandel mit Grieß, Eerstengraupen und Gerstengrütze durch Verordnung vom 16 Oktober 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 90l- mit Wirkung vom 20. Oktober ds. Js. an nachstehende Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes festgesetzt. Dresden, den 20. Oktober 1917. Ministerium des Innern. Verordnung über Höchstpreise für Grieß, Graupen und Grütze. Bom 16 Oktober 1917 Auf Grund der Verordnung über Kriegsmatznahmen zur Sicherung der Volksernührung vom /S16 (Rekchs-Gesetzbl. S. 49i) 18. August 1917 Michs-Üusetzbl. k. 823) 8 Beim Verkaufe von Grietz, Gerstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze an Kleinhändler (8 2) dürfen folgende Preise für 100 Kilogramm nicht überschritten werden: bei Grietz . 54 Mark, bei Gerstengraupen (Nollgerste) und Gerstengrütze .61 Die Lieferung zu diesen Preisen Hst frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers zu erfolgen. § 2. Beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel» dürfen folgende Preise für ein Pfund nicht überschritten werden: bei Grietz ... 32 Pfennig, bei Eerstengraupen Rollgerste) und Gerstengrütze '36 Beim Verkaufe kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfennige nach oben abgerundet werden . § 3 Die Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichk-Eesetzbl. S. 516 in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar idiö (Reichs-Gesetzbl. S 25>, 23 März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 183) und 22. März 1917 -Reichs-Gesetzbl. S. 253). § < Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamtes kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 8 5. Die Verordnung über Höchstpreise für Eerstengraupen (Rollgerste) und Gerstengrütze vom 9. September 1Y16 und die Verordnung über einen Höchstpreis für Weizengrieß vom 2 November 1916 (Reichs Gesetzbl. S. lOlO, 1241) werden aufgehoben. 8 6 Diese Verordnung tritt mit dem 20. Oktober 1917 in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts, v. Waldow. Es wird hiermit bekannt gegeben datz gemäß § 79 des Einkommensteuergesetzes und § 17 Abs 2 der hiesigen Gemeindesteuer-Ordnung das mit Kosten verbundene Mahnverfahren gegen die säumigen Beitragspflichtigen begonnen hat. . Pulsnitz, am 23. Oktober 1917. Der Stadtrat. Jie amtlichen Tagesberichte. GrotzesHauptquartier, 24. Oktober 1917 Dresden, den 24. Oktober 1917, nachm. 3 Uhr. Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht: In Flandern drängten unsere Truppen durch Gegen angriff den Feind fast völlig aus dem in unsere Abw-Hrzone noch völlig besetzten Streifen am Südrande des Houthoul- ner-Waldes. zurück. Gefangene blieben in unserer Hand. Im Kampfgelände von Draaikank bis Zandoorde nahm nachmittags das Feuer wieder erheblich zu; neue An griffe erfolgten nicht. Heeresgruppe deutscher Kronprinz: Die Franzosen begannen gestern in zwei Teilen einen großen Angriff am Chemin des Dames und im Aillette- Grund nördlich von Vauxaillon bis zur Kochfläche nördlich von Paissy (25 Kilometer) Die vormittags südlich des Oise-Aisne-Kanals sich entwickelnden Kämpfe führten zu schweren wcchselvollen Ringen zwischen der Atllelte und den Hüben von Ostel. Der frühmorgens gegen unsere, durch 6tä«iges heftiges Feuer zer störten Linien anstürmende Feind fand starken Widerstand und kam wegen schwerer Verluste nicht varwärts. Erst ei nem späteren, nach neuer Vorbereitung geführten und durch zahlreiche Panzerwagen unterstütztem Stotz frischer französi scher Kräfte, von Westen her auf Allemant, von Süden auf Chavignon, gelang es in unsere Stellungen einzudrechen und bis zu diesen Dörfern vorzudringen. Dadurch wurden die dazwischen liegenden Stellungen unhaltbar. Bei der Zurück nahme der Truppen aus den in der Front zurückgehaltenen Linien, mutzten auch »argeschobene Batterien gesprengt und dem Feinde überlassen werden. Die Franzosen drängten scharf nach, doch wurde durch das Eingreifen unserer Reser ven der feindliche Stotz südlich von Pinon, bei Vandeson uud im hartumkämpften Chavignon aufgesangen. Weitere Fortschritte blieben dem Gegner versagt. Die gleichzeitig auf der Hochfläche beiderseits des Gehöftes La Royere (süd lich von Filatn) eingesetzten Angriffe mehrerer französischer Divisionen scheiterten trotz wiederholten Ansturmes unter den schwersten Verlusten. Abends schritt nach mehrstündigem Trommelfeuer der Feind zwischen Braye und Ailles zum Angriff Zweimal stürmten dort seine Truppen tiesgegliedert vor. Im Abwehr feuer und stellenweise im erbitterten Nahkampse brach auf dieser Frort der Stoß der Franzosen völlig zusammen.