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WsnitzerMckenblaN W WM W vyirksMeiM Ml ses WIMM msgmaitö MS öes Aaölrates III WSW Lr Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile WPs., im Bezirk der Amtshauptmannschast 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1 M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. kMWMk: llt. I» Scheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus der iandwirtschast', »Hof- Garten- und Hauswirt- sthast" und »Mode für Alle' Abonnement: Monatlich 60 Pf., vierteljährlich Mark 1 SO bei freier Zustellung ins Haus, durch Sie «"oll bezogen Mark 1.86. MMN D öen «sgeMtsdeM MI« Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr dt Pulsnt^ Nummer 113. Sonnabend, den 22. September 1917. 69. Jahrgang. ArntLicher GeiL. Verordnung über die Einführung der An?eigepflieht bei Ruhr (Dysenterie) und ruhrverdächtigen Arantheitsfällen; vom 14 September 1917. Für Ruhr (Dysenterie) und ruhrverdächtige Krankheitsfälle wird die Anzeigepfltcht gemäß den Verordnungen vom 29. April 1905 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 149) und vom SI. Juni 1911 (Gesetz und Verordnungsblatt Seite 131) ongeordnet. Dresden, am 14. September 1917. Ministerium des Innern. VIII. Liste. Gemäß der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. März 1917, betreffend Regelung des Handels mit Ersatzmitteln zum Verkehre im Königreich Sachsen, werden ferner folgende Ersatzmittel vom Handel innerhalb Sachlens ausgeschlossen: hiermit werden die Genehmigungen Rr. 94 und 131 widerrufen. Dresden, den 15. September 19l7. Ministerium des I««ekN. Nr. Ersatzmittel Hersteller Ort der Herst llung Nr Ersatzm ttel Hersteller Ort der Herstellung 280 281 Ei-Ersatz Sachles Limonaden-Ertrokt »Himbor* Sachses Kuusthonia-Erttakt »Biener" »Elbtal" Kunstgelcepnlver E. Sauter, ckem. Fabrik Conrad L Sachs: Epprngen Berlin-Schöneberg 289 Fett- und ölfreies Salatanrührmittel »Stneol« Leo Süßktnd Berlin c. 25 282 283 Erste Lötznitz^r Conserven- Niedcr'ötznjtz- 290 William Drakes Tortenpulver, Marke »Frauenlob" Walter Ellner Osnabrück sabrik „Elbtal", Fenner <LCo. Dresden 29 l Ei-Spartabletten Mgrgonal Camp , G. m.b.H. Berlin SV. 29 284 »Elblal" Kunflhonipvulver « hiermit wird die Genehmigung Nr. 4l widerrufen hieran: wird die Genehmigung Nr. 121 widerrufen 292 Stärke-Ersatz »Sonne" A Junghans C». Leipzig 285 »Elbtal"-Kiimmelsalz Erste Lötzwtzer Consrrven- fabrik , Elytal".Fenne: <L Lo - 293 hiermit wird die Ge Salmiak-Terpentin-BIeichsoda nehmigung Nr 78 widerruf« Chem.FadrikMeeraneG.nl b.H. r Meerane (Sachs.) 286 Bonus-Werk Backpu ver Bonus-Werk, R. Mar - orin Dresden A 294 Carl Schäffler Augsburg 287 288 Puri-Back-Danillin, ertra stark Puri - Backpulver mi: Mandel- und Zitronengeschmack August F. Fiebig Leipzig Eutritzsch Schäfflers Schmierwaschmltlel Alfred Dietze Paul Baumann Chem, Fabrik »Santa" Falkenstein (Vogtl.) Dresden Sperrung der Fluren. Zur Verhütung der Felddiebstähle ordnet die Königliche Amtshauptmannschaft an, daß vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an bis Ende Oktober d I. innerhalb der Nachtzeit das ist vorläufig von abends 7 Uhr bis früh 6 Uhr) die Feld-, Wiesen-, Garten- und Waldfluren außerhalb der öffentlichen Wege nur von solchen Personen betreten werden dürfen, die hierzu vom Besitzer ausdrücklich ermächtigt sind. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu ISO M oder mit Haft bis zu 2 Wochen bestraft. Kamenz, am 19. September 1917. Die Königliche Amtshanptmannschnft Anträge auf Ausstellung von Saatkarten. Auf sämtlichen Anträgen auf Ausstellung von Saatkarten für Brotgetreide Haden die Antragsteller in Zukunft die Nummer ihrer Getreideverkanfs- knrte zu vermerken. Anträge auf denen diese Angabe fehlt, müssen unerledigt bleiben. Königliche Amtshauptmannschast Kamenz, am 20 September IS17. Selbsteindecken mit Kartoffeln betr. Für die Haushaltungen im Stadtbezirk Dulsnitz, Pulsnitz M. S und Vollung, denen ein Selbsteindecken mit Kartoffeln beim Landwirt nicht möglich ist oder die ihre Kartoffeln nach u d nach im Einzelnen von Kleinhändlern beziehen wo len, wird der unterzeichnete Stadtrat die Vermittlung übernehmen. Um einen Ueberblick über die hiernach sicherzustellenden Kartosfelmengen zu erhalten, «erden die Beteiligten hiermit veranlaßt, sich am Dienstag, den 2S. September 1917 in der Kriegsschreibstubs in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis l Uhr mittags anzumeldsn und hierbei anzugeben, ob sie die ihnen zustehenden Kartoffeln im Ganzen oder im Einzelnen und bei welchem Händler beziehen »ollen. Ferner will der unterzeichnete Stadtrat in Erwägung ziehen, den Minderbemittelten das Selbsteindecken mit Kartoffeln durch Gewährung von Vorschüssen zu erleichtern, die vom Arbeitslohn, von der Kriegsunlerstützung oder dergl. monatlich bez. wöchentlich gekürzt werden können. Die Haushaltungen, welche hiervon Gebrauch machen wollen, haben zunächst einen Fragebogen auszufüllen, der zu obengenannter Zeit und Ort abzu holen und Mittwoch, den 26. September 1917 »ormittags 11 Uhr bis mittags 1 Uhr in der Kriegsschreibstube wieder abzugeben ist. Die Fristen sind genau zu befolgen, da verspätete Anmeldungen keine Berücksichtigung finden können. Pulsnitz, den 22. September 1917. Der Stadtrat. Am Montag, den 24. September 1917, in der Zeit von 9—12 Uhr vormittags findet im städtischen Freibankgebäude an die Einwohnerschaft der Stadt Pulsnitz Verkauf von Feinlalg statt. Jeder Fleischbezugsberechtigte erhalt gegen Vorweis des Brotkartenausweises 20 Gramm Talg zum Preise von 10 Pfennigen. Die Einwohnerschaft von Pulsnitz M. S und Vollung können erst später beliefert werden und wird noch besonders bekannt gegeben. Pulsnitz, am 22. September ISI7. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Zur Verhütung der Felddiebstahle und zur Unterstützung des bestellten Flurschützen wird hiermit angeordnet, das vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an bis Ende Oktober dieses Jahres während der Nachtzeit (das ist vorläufig von abends 7 Uhr bis 6 Uhr morgens) die Feld-, Wiesen- Gärten- und Waldflucen autzerbalb der öffentlichen Wege nur von solchen Personen betreten werden dürfen, die von den Besitzern ausdrücklich ermächtigt worden sind. Auf Antrag der Garten- und Feldbesitzer wird bei unserer Polizeikanzlei ein Ausweis dazu ausgestellt. Zuwiderhandelnde werden mit Geldstrafe bi» zu 60 M oder Haft bis zu 2 Wochen bestraft. Pulsnitz, am 22. September 1817. Der Stadtrat