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puknitzMochendiaN SMÜS-AeiW AS ZMW blLtt Abonnement: Monatlich 60 Ps., vierteljährlich Donnerstag, den 12. Juli 1S17 Nummer 82 69. Jahrgang. Mit .Illustriertem Sonntagsblatt", »Aus der Landwirtschaft", .Kos» Garten« und Hauswirt schaft" und »Mode für Alle' Mgk.-M.: lllMMaNMSlÄ Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20 Pf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 18 Ps. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MsMt für öm «MlwsdeW «W »ruck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 268. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnt^ MUMM: llk. I» prfchr'nt: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Ses MiMsn KAMMS AS öes ölaSMes sli MW LL Nmtticber UeiL. Neue Höchstpreise für Frühgemüfe Dresd - n, den 10. Juli 1917. Ministerium Kes Innern 40 SO 25 je Pfund ro Ps. . . 22 - « « 20 « - « 20 - « . 28 - ») Erbsen (gedrillt oder gereisert) . d) Bohnen: grüne Bohnen K) Früh Zwiebeln i) Spinat (nicht Spinat-Ersatz!) e: Kohlrabi .... k) Früh Wirsing unk Früh-Rotkohl 8) Früh-Weißkohl . Wachs- and Perlbohnen cj) Möhren und längliche Karotten. 6) Karotten (runde, kleine) le Erzeugerhöchstpreise gelt« Infolge der schlechten Srnteoerhältnisse werden für die folgenden Frühgemüse neue Erzeugerhöchstpreise festgesetzt: ' - - ' " je Pfund 40 Pfg. irunvr, «tri««/ . - - - - 80 - I, t>» 2. Diese Erzeugerhöchstpreise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsens bis auf weiteres. Die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 1S. Juni 1917 (Staatszeitung vom 18. Juni 1917 (Nr 187) und vom 28. Juni 1917 (Staatszeitung »om 28. Juni 1917 Nr. 147j betr. Höchstpreise für Frühgemüse bleiben nur hinsichtlich der für Blumenkohl in den Kreishauptmannschasten Bautzen und Dresden festgesetzten Preise in Geltung. 3. Es wird besonders darauf hingewiesen. daß der Erzeugerhöchstpreis die Kosten der Beförderung zur Ladestelle und der Verladung im Bahnwagen oder im Schiff mit umfaßt 4. Diese Verordnung tritt am 11. Juli 1917 in Kraft. Mit der Stellv-»rtretung der Friedensrichters für den Bezirk Pulsnitz, mit Rittergut, Pulsnitz M. S. und Vollung, Herrn Bürgermeister vr. Michael i« Pulsxitz, auf die Zeit vom 7. Juli bis 4. August d. I ist der Friedensrichter Herr Oberförster Russig in Ohorn beauftragt worden. Pulsnitz, am 9. Juli 1917. Königliches Amtsgericht. In das Genossenschaftsregister ist heute auf Blatt l, die Firma Spor- «nb Vorschutzverei» zu Pulsnitz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Pulsnitz betr., eingetragen worden, dich der zweite Stellvertreter der Vorstandsmitglieder, Herr Ofentöpsermeister Johan» Arth»r Röschke i« Pnlsuich bis Ende 1917 wiedergewählt worden ist. Pulsnitz, am 2. Jul, 1917. A^tsgrrichL. Anmeldung des Kohlenbedarfs. Zur gerechten Lerteilung der für den Hausbrand bestimmten Mengen Kohlen, Briketts, Koks und Anthrazit (Hausbrandkohle) werden demnächst im Be zirke des Kommunalverbandes Kamenz Kohlenkarten und Kohlenbezugsscheine eingeführt werden. Nähere Bestimmungen Hierliber werden noch bekannt gegeben. Als Hausbrandkohle gelten die für die Haus- und Küchenöfen einschließlich der Zentralheizungen verwendbaren Brennstoffe b) die Kohlen für die öffentlichen Gebäude, Anstalten, Volksküchen, Kanzleien, Schulen, Kontore und Ladengeschäfte, Gasthöfe und Gastwirtschaften sowie für die gewerblichen und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe. Für die Versorgung der Großbetriebe, namentlich der Fabriken, Brauereien, Brennereien, Gasanstalten us». mit Kohle gelten andere Bestimmungen Zwecks Festsetzung des Mindestbedarfs an Hausbrandkohle haben zunächst alle Haushaltungsvorstände den Fragebogen ä und alle Inhaber od-r Leiter der oben unter b aufgeführten Anstalten und Betriebe den Fragebogen 8 wahrheitsgemäß auszufüllen und mit ihrer Unterschrift zu versehen Die Fragebogen gehen den zur Ausfüllung Verpflichteten durch die Gemeindebehörde zu und sind an diese bis zum 18. Juli zurückzureichen. Wer diese Frist versäumt oder wer seine Vorräte verheimlicht oder unrichtig angibt, wird gemäßZ 17 der Bundesratsoerordnung »om 25. September 1915 (RGBl. S. 607 ff.) mit Geldstrafe bis zu 1500 M oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft und »erliert den Anspruch aut Zuteilung von Kohlenkarten oder Kohlenbezugsscheinen. Kamenz und Pulsnitz, den 10 Juli 1917. Die Kimigliche Amtshauptmannschaft Der Stadtrat zu Kamenz. Der Stadtrat zu Pulsnitz Beschäftigens der Mühlen. Im neuen Wirtschaftsjahr 1917—1918 dürfen nur diejenigen Mühlen Kommunal- und Selbstversorgergetreide vermahle«, die der Mühlenver- eiuigung Kamenz e. G. m. b. H. als Mitglied angehören. Mühlen, die dieser Vereinigung z. Zt. noch nicht angehören, aber Beschästigung erhalten wollen, haben deshalb bis zum 18. Juli d. I. der Geschäftsstelle der Mühlenvereinigung Kamenz, Kirchstratze 11 ihren Leitritt anzumelden. Zugleich mit dieser Anmeldung haben sie anzuzeigen, 1. Welche E-ftre demenge jährlich in den 3 Jahren 1912, 1918 und 1S14 von ihnen vermahlen worden ist, 2. Welche Menge Selbstversorgergetreide je in den Kriegswirtschaftsjahren 1915—1916 und 1916—1917 von ihnen ausgemahlen worden ist. Königliche Amtshauptmaunschaft Kamenz, am 11. Juli 1917 Bekanntmachung In einschlägigen Geschäften des Bezirks ist ein Posten Frauen- und Kinder,tctmpfe zu verkaufen. Die Preise betragen Pfg. für das Paar 2 M Größe 3 für Frauenstrümpfe: 10 3 M 40 Pfg. für das Paar Erähe kl Gröhe 20 1917. 4 5 6 7 8 9 2 2 2 2 3 3 20 40 6» 80 kl für Kinkerstrümpfe I I M 60 Pfg. für das Paar 2 1 „ 8V „ 11 3 „ 60 „ „ l2 3 „ 80 „ „ Die Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, den 11 Juli Gegen Abgabe der roten Abschnitte Nr. 12 und der grünen Abschnitte Nr 1 der städtischen Lebensmittelkarte «srden »om Freitag Ken 13. Juli 1917 ab in den betreffenden Verkaufsstellen je 1«v g Graupen zum Preise »ou 10 Pfg. abgegeben. Pulsnitz, am 10. Juli 1SI7. Der Staktrat. Auf Vie Abschnitte Z »uk K der Landesfettkarte werden zusammen '/» Pfu«d Butter in den hiesigen Butter»erkaufsstellen abgegeben. Pulsnitz, am 12. Juli 1S17. Der Stadtrat.