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pulsnitzMochendlatt veM-AelM lins ZeiM öiLtt Ms Sonnabend, den 12. Mai 1917 Nummer 56 69. Jahrgang Abonnement: Monatlich SS Pf., vierteljährlich Mark ILO bei freier Zustellung ins Haus, durch He ^^osl bezogen Mark 1.S6 Mit »Illustriertem Sonntagsblatt", .Aus der Landwirtschaft", .Hof- Garten» und Hauswirt schaft" und .Mode für Alle" SW WIMM «WIMS MS SW ölMM K MW LL'"L" - U-L' Mgk.-M.: VMMIatt MW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Pf., im BezirkderAmtshauptmannschastlSPf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Neklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. AlMüsllüss Nin klon am^nomssf^liosink NlllqnIK umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswald«, Ohorn, Oberstetna, Nteoe» stlittllMutl )Ul UllU nilIll>jjelIUIlllUl!)llU l UlllNly steina,Weißbach, Ober»u.Nicderlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf,Mittelbach, Großnaundorf,Lichtenberg, Kletn-Ditttnmmsdoch Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckvlatz Nr. 26S. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsni^ Mspreaim: llr. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend AmtLicher HerL. In RLH«itz-Hellerau (Amtrhauptmannschaft Dresden-Neustadt) ist die Maul- ««d Kla«ense«che ausgebrochen. Drerden, den 8. Mai 1917. Ministerium des Inner«. Sefsentliche Impfung 1917. Die diesjährige öffentliche Impfung und Revision, welche ««entgeltlich durch den hiesigen verpflichtete« Impfarzt Herrn Dr med. Kreyßig vorgenommen wird, erfolgt i« hiesiger Stadt, und zwar in der Sch«lt«rnhalle an folgenden Tagen: 1. Impftermin: Erstimpflinge, Sonnabend, de« 19. Mai 1917, nach«. »/,3—'/,5 Uhr Wiederimpflinge, Sonnabend, de« 19. Mai 1917, Knaben von nachmittags 5 Uhr, Mädchen , „ 5--/, 6 „ II. Jmpfrevisionstermin: Sonnabend, den 26. Mai 1917 Erstimpflinse nachm. -/,3-4 Uhr, Wiederimpflinge ! Zu impfen sind im laufenden Jahre alle Kinder: ä) welche l. im Jahre 19 l 6 geboren, 2 . im vorigen Jahre von der Impfung zurückgeftrllt und 3 das l. öder 2 Mal ohne Erfolg oder überhaupt noch nicht geimpft worden sind (Erstimpflinge). 6) desgleichen all: Schüler, die I im Jahre 1917 ihr 12. Lebensjahr zurücklegen, 2. im vorigen Jahre von der Impfung zurückgestellt und 3. das l. oder 2. Mal ohne Erfolg geimpft worden sind (Wiederimpflingel. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder werden unter ausdrücklichem Hinweis aus die im § 14 Absatz 2 der Reichsgesetze t vom 8. April 1874 angedrohten Stra- fen aufgefordert, mit ihren impfpflichtigen Kindern in den anberaumten Terminen der Impfung und ihrer Kontrolle wegen zu erscheinen oder die Befreiung vor der Impfung durch ärztliches Zeugnis bei dem unterzeichneten Stadrate «achzuweisen; ebenso ist seitens der Schulbehörde den Vorschriften in Z 11 Absatz 8 und 7 der Ausführungsverordnung zum Jmpfgesetze vom 14. Dezember 1899 nachzukommen. Die Impflinge haben zu den Terminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zu kommen. Aus einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, Diphtsrie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge in keinem Falle zu den öffentlichen Terminen gebracht werde«, auch haben sich Erwachsene aus solchen Häu sern vom Impftermine fern zu halten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, die ihre im Jahre 1917 impflichtigen Kinder, wie ihnen freigestellt ist, durch Privatärzte impfen lassen wollen, werden aufgefordert, bis spätestens zum 3V. September 1917 die erforderlichen Impfungen ausführen zu lassen. Die hierüber auszustellenden Impfscheine sind sofort nachder Revision bei dem unterzeichneten Stadtrate vorzulegen. Befreiungen von der Impfung sind durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen Zuwiderhandlungen werden nach 8 14 des genannten Gesetzes bestraft. Pulsnitz, am 10. Mai 1917. Der Stadtrat. Nachdem die allgemeine Schätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer sowie Gemeindeeinkommensteuer für das laufende Jahr im hiesigen Orte beendet ist, werden in Gemäßheit der in Z 46 des Einkommensteuer-Gesetzes vom 24. Juli 1900 und ß 28 des Ergän zungssteuer-Gesetzes vom 2. Juli 1902 enthaltenen Bestimmungen alle Personen, welche hier ihre Veitragspflicht zu erfüllen haben, denen aber der vorschriftsmäßig ausgefertigte Steuerzettel nicht Hot behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnifses sich bei der hiesigen Stadtsteurr- Einnahme zu melden. Pulsnitz, am 12. Mai 1917. Der Stadtrat. Der auf dar 1. Vierteljahr 1917, am 1/April d. I. fällig gewesene Wasserzins einschließlich Wafferabgabe« und die auf das 1. Halbjahr 1917, am SO. Ap»il d. I. fälligen Staats- und Gemeindesteuern find innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 3 Wochen wochentags in der Zeit von 8—12 Uhr vormittags an unsere Stadtstenereinnahme abzuführen. Pulsnitz, den 12. Mai 1917. Der Stadtrat. Von Montag, den 14. Mai mittags ab und Dienstag, den 13. Mai 1917 Werden in hiesigen Kartoffelverkaufsstellen gegen Abgabe der weißen «nd roten Kartoffelabschnttte Nr. 24 kpeisekartoffeln verkauft. Auf diese Abschnitte, mit Ausnahme der mit dem Stempel „Volksküche" versehen»», die nicht beliefert werden, werden je 2 Pfund Kartoffeln zum Preise von 7V, Pfennig für das Pfund abgegeben. Die Kartoff«lverkaufsstell«n werden hiermit angewiesen, die abgegebenen Abschnitte zu sammeln und nach Farben getrennt am 16. Mai 1917 in der Rat»- 'anzlei abzugebcn, auch die verbleibenden Restbestände sind anzu^ben. Pulsnitz, am 12. Mai 1YI7. Der Stadtrat. Gegen Abgabe der Abschnitte 3 der roten Lebensmittelkarten werden in den Verkaufsstellen in Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung von Dienstag, de« 15. Mai 1917 ab je '/» Pfund Graupen abaeaeben. Das Pfund kostet 30 Pfennig Der Verkauf vor dieser a«,esetzte« Zeit ist verboten. Pulsnitz, am 12. Mai 1917. Der Stadtrat.