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pulsnitzerWcdendlaN IMS MW beMö-MW vilitl MS ses MigNm MsgeriMs ms öss ötaöMes m l>MsW Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Taris. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. leW.-M.: VMlMtt Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile WPf-, im Bezirkder Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 8g Pf., außerhalb des Bezirks Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MWMk: Ilk. 1i Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 55 Pf., vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch die bezogen Mark 1.56. fün klon ümtngamliltniuitink Nn1-mw umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Odersteina, Nieser» ffilul^vlull j Ul v^U NtUlOssellUll«)v^)llll lrUiollty steina. Weißbach. Ober- u. Niederiichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pwtsni». Nr. 27. Dienstag, 6. März 1917. 69. Jahrgang. Amtlicher Teil. I ' Das Kriegrernährungsamt hat veröffentlicht, daß die frühesten Aartoffeln, das sind die sogenannten »orgekeimten, die in Mistbeeten, Treibhäusern und gartenmäßigen Kulturen gezogenen Kartoffeln, von der Festsetzung eines einheitlichen Höchstpreise» für das Reichsgebiet und von der öffentlichen Bewirtschaftung und zwar bi» zum 30. Juni ausgenommen sein sollen. Dagegen werden ganz allgemein vom 1. Juli ab die Frühkartofflen wie bisher öffentlich bewirtschaftet werden. Im Monat Juli soll der Höchstpreis für Frühkartoffeln nirgends weniger als 8 Mark für den Zentner betragen. Damit aber den großen Verschiedenheiten innnerhalb der einzelnen Anbaugebiete in der Ergiebigkeit und in der Reifezeit der Frühkartoffeln Rechnung getragen werden kann, sind die einzelnen Landes- und Provinzialkartoffelstellen ermächtigt, je nach den Verhältnissen in ihrem Amtsbereiche den Julipreis bis auf den im Vorjahre vom Bundesrat festgesetzten Preis von 10 Marl zu erhöhen und dies jetzt schon bekannt zu geben. Vom 1. August ab werden die Landes- und Provinzialkartoffelstelleu mit Genehmigung des Reiches (unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse) den Abbau des Kartoffelpreises derart vornehmen, daß der Preis für Herbstkartoffeln, der in nächster Zeit vom Kriegsernährungsamt bckannt gegeben wird, am 15. September erreicht ist. Der Abbau der Preise wird unter Zuziehung sachverständiger Ausschüsse vorgenommen werden, die sich aus Erzeugern, Verbrauchern und Händlern zusammensetzen tollen. ll. Die beim Ministerinm des Innern befindliche Landeskartoffelstelle für das Königreich Sachsen hat folgendes sestgestellt: Der Höchstpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1917 im Königreiche Sachsen beträgt beim Verkaufe durch den Kartoffelerzeuger für einen Zentner vom 1. Juli 1917 ab bis einschließlich 31. Juli 10 Mark. Dresden, den 3. März 1917. Ministerium des Inner«. Kartoffelverfütterungsverbot. Die Bevölkerung wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die Bersütterung von Kartoffeln, Kartoffelstärke, Kartoffelstärkemehl sowie von Er zeugnissen der Kartoffeltrocknerei verboten ist. Die Amtshauptmannschaft wird jedoch gestatten, daß Kartoffeln die sich nachweislich zur menschlichen Ernährung nicht eignen und einer Trockenan lage oder einem Fabnkbetriebe zur Verarbeitung nicht zugeführt werden können, an Schweine und Federvieh, und soweit die Bersütterung an solche Tiere nicht möglich ist, auch an andere Tiere verfüttert werden. Der Nachweis ist durch Vorlegung einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeindebehörde zu erbringen. Vor Eingang der amishouptmannschoftiichen Gen-Hmigung darf die Verbutterung kri.1 rsfat!Verfolgen. - - Übertretungen des Verfütterungsoerbots werden nach den gesetzten Bestimmungen streng bestraft. Königliche Amtshanptmanschaft Kamenz, den 2. März IS17. Warnung. Wegen eines sehr bedeutenden Mehrverbrauches an Mehl ist die Bäckerei von Moritz Gebauer i« Pulsnitz für die Zeit von Donnerstag, den 8 März bis einschließlich Mittwoch, den 14. März 1917 geschloffen worden. Die hergestellten Backwaren dürfen jedoch bis einschließlich den 7. März 1917 noch verkauft werden. Wer darüber hinaus Backwaren aus diesem Geschäfte bezieht, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 3. März 1917. Die Ausgabe der Brotmarken (Bekanntmachung des Kommunalverbandes der König!. Amtshauptmannschaft Kamenz und der Ktadträte zu Kamenz und Pulsnitz 3. März 1917) findet Donnerstag, den 8. Mürz 1917 in der Kriegsschreibstube wie folgt statt: An die Inhaber der Fleischmarkenausweiskarte von 1— 150 von 8—9 Uhr V. An die Inhaber der Fleischmarkenausweiskarte von 601— 750 l» t» Pulsnitz, am 6. März 1917. Der Stadtrat. 11 »1 5» »» „ 151— 300 . 9—10 „ 301- 450 „ 10-11 „ 451- 600 „ 11 — 12 „ 751— 900 „ „ 901—1050 „ „ 1051-1200,, 12—1 Uhr N 3—4 „ „ 4—5 5—6 Oeuli-Krammarkt in Elstra am 11. und 12. März 1917. Zum Butztage. Immer noch ein Bußtag im Krieg! Immer ernster und eindringlicher will Gott uns zu sich rufen. Das ganze Herz, das ganze Haus soll im geheiligt werden. Darum hinweg mit aller Ungerechtigkeit und Falschheit, allem Po chen aus vergängliche Größen und dafür ganz und entschie den hin in des heiligen, ewigen Gottes Gemeinschaft! Daran erinnert uns im Reformationsjahr Luthers 1. These: „Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht: „Tut Butze!", hat er gewollt, daß alles Leben der Gläubigen Buhe sein soll!" — Darauf düngen ebenso die Dchristwocte des heutigen Tages, die alle den Glauben fordern. In bußfertiger Abkehr von allem gottlosen Wesen und gläubi ger Hinkehr zu seiner Barmherzigkeit, sucht Dott bei uns die Früchte der schweren Heimsuchung. Wehe, wenn er sie 'ei uns und unserem Volke vergeblich suchte! Dah wir endlich die volle Wucht unserer Verantwor- lUng m der Gegenwart begriffen: nicht um Einzelheiten, um Kleinigkeiten handelt es sich sondern nur die eine Hauptsache entscheidet über unser Schicksal, vor die heute der Prophet Iesaia unser Gewissen stellt: „Glaubt ihr nicht, so bleibet ihr nicht! nicht in diesem Völkeckampfe, nicht in den ungeheueren Aufgaben und Pflichten der kom menden Friedenszeit, nicht vor Gottes ewigen Gerichte. Wie furchtbar wird der vernichtende Gotteszorn über Sünde und Abfall der Welt jetzt offenbar, wie vergehen Menschen ohne Gott in Angst und Verzweiflung unter den Schreckenszei chen der Zeit. Dagegen macht bewußter Gottesglaube mannhaft und mutig, die Kämpfer drautzen furchttos und freudig die daheim getrost und geduldig. Unser Glaube ist der Sieg, der Vie Welt überwunden hat Mit ihm wagte es Luther, den Kampf für dar Evan gelium gegen Kaffer und Papst durchzusechten, aus ihm gewinnen alle die Werke christlicher Liebe ihre Kraft, an die uns die Buhtagskollekte für Innere Mission gemahnt. In ihm liegt auch unser Heil für die Gegenwart. Aber er kann nur auf dem Boden demütiger Selbsterkenntnis wach sen, wo man an sich und seinem Vermögen irre geworden rst und alles aus Gott aus Gnade wirst, wo die Erlösungs tat Jesu das Vertrauen zu Gottes Vergebung geweckt hat und nun das Menschenherz nach nichts sehnlicher verlangt, als nach Lebensgemeinschaft mit dem heiligen Gott, der sich ihm in Christus als lieber Vater zuneigt Haben wir den aufrichtigen Willen, mit Irrtum und Sünde in jeder Gestalt zu brechen, und werden wir in dankbarem Glauben unseres ewigen Heiles gewiß, dann mag gegen uns anlaufen, was will: wir sind unüberwindlich in Gottes Kratt und durch sie frei von jeder Furcht, damit aber eist recht geschickt und tüchtig zur Erfüllung unserer indischen und himmlischen Ausgaben. Glaubensttotz und Heilsgewißheit geben uns allein die Ewigkeitekröste, die wir jetzt doppelt nötia brauchen. Der Vutztag zeigt den Weg zu ihnen durch ehrliche Beu gung vor Gott und willige Aneignung seiner Zusagen an die, di- ihm voll vertrauen. So dürfen wir nicht länger zögern, diesen Weg zu Rettung und Segen entschlossen zu beschreiten, damit sich an uns das Bekenntnis des Apostels erfülle: „Wir aber sind nicht von denen, die da weichen und verdammt werden, sondern von denen, die da glauben und die Seele erretten!" Sie amtliche« Tagesberichte. Dresden, den 4. März 1S17, nachm. V<3 Uhr. GrotzesHauptquartier, 4. März 1917 Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Dunstwetter hielt fast durchwegs die Gefechtstätigkeit in mäßigen Grenzen. An mehreren Stellen waren eigene Unternehmungen erfolgreich. Bei Chllly (zwischen Somme und Avre) wurden 18 Engländer, an der Strahe Etain-Derdun über 100 Franzosen, beiderseits der Doller (Oberelsaß) 37 Franzosen gefangen eingebracht. Oestlicher Kriegsschauplatz. Keine Kampfhandlungen »on Belang; noch immer starke Kälte. Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert. Der erste Generalquartiermeister. (W. T. B) Ludendorff.