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plüsnitzerMckeiMN pennspreckei' iS Wrks-Weiger unö Zeitung Donnerstag, den 21. Februar 1918 Nummer 22 Amtlicher Teil in Die Ausgabe der Brot- Mehl- imd Fleischmarken findet tlhr vormittags 5-6 die An Uhr vormittags 8-9 ilster- e am Es ingen Flug- e einen Lebensmiitelkortenabmeldeschein oorlegen, Inhalts dessen ^eues. Girant ftsieg- miitags nachmittags 866-1027 1028-1200 und ar in rchten ; vor n. Richard Setter E. Kretschmar Konsumverein August Richter Herm. Führlich Emt Opitz Emil Körner achm. 1918. alfig neh- chaft reuß. Ver erbei > der ein atio- Iloch des von )rem Ver- wrd- wer- irauf iheit aber k e r.) nmen iaufs- cämie eister iacht- edrich et meter renge i Be- ender und 9-10 10-11 11-12 12— 1 3-4 1- 145 146- 256 257- 429 4SO- 581 582- 715 Sonnabend, de» 23. Februar 1918: Inhaber des Br»t»ackena»»»eisk«rte 801- SOO , „ .. 901-l«0 . . , . . 1001-1100 „ „ „ , . 1101 1200 Die erhaltenen Marken find sofort in der Ausgabestelle auf ihre Richtigkeit und Vollzähligkeit zu prüfen, da später angebrachte Einsprüche nicht berücksichtigt werden können. K amenz, am 20. Februar 1SI8. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Der Stadtrat zu Kamen- Inserate sind bis vormittags 1V Uhr auf-u> geben. Die sechsmal gespaltene Petiizeiie (Mcsse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zette 5V Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt r Zeitrau "ender und tabellarischer Satz mit 25 °/, Ausschlag Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kurssällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnochl. in Anrechnung. 9—10 10-11 1r—12 ° Verabfolgung »on Gebäck und Mehl aus di, neuen Reich« find di« Bäcker, Händler, Gast« und Schankwirte usw. verpflichtet, diU«! Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. 2m Falle höherer Gewalt - Kriea oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes- der Zeitung oder derBeiörderungscinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Avhclung vierieljShrl. M 1.70, monat!. 60 Pf., i—: du.ch die Post bezogen M 2 10 Velegp.-üdp.: wockendlatt Pulsnik 70. Jahrgang Freitag und Sonnabend» den 22. und 2S. Februar 1918 in der Kriegsschreibflube wie folgt statt: Freitag, den 22. Februar 1918 Jede Person des Haushaltes erhält V, Pfund Sauerkraut zum Preise von 13 Pfg. Pxlsnitz, am 21. Februar 1918. Der Stadtrat. Pulsnitz, am 21. Februar 1918. Der Stadtrat Wo- „be- lfleiü die nvol- g, in artes der hmer ?rzeit utert, Ein chen- ehrt! .rden ' zum tehen iegs- neses des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates z« Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 101-20« , 201—300 „ 301-400 , 401 SOO . 501-000 , 801-700 , 781-800 , 2. Archer den bisherigen Reicksreisebrotmarken über 50 gr Gebäck werden auch noch solche über 500 gr ausgegeben. Die Marken sind den bishertgen gegenüber erheblich verkleinert Die 50 Gramm Markenbogen zeigen als Wertpapierunterdruck einen grauen Reichs adler auf graublauem, die 500 er Markenbogen einen solchen auf rorvlauem Grunde. Zur Verhütung von Fälschungen ist da» Papier mit Wasserzeichen, sowie roten und blauen Fasern versehen. Neichsreisebrotmarken. 1 In den nächsten Tagen gelangen neue Reichsrcifebrvtmarkrn zur Ausgabe. Die bisher ausgezebenen Reichsreisekcotmachen dürfen neben den neueren noch bis zum 15. März 1918 verwendet werden Eine weitere Verwendung über diesen Zeitpunkt hinaus ist verboten. Dom I6 März 1918 ab gelten nur die Reichsreisebrotmarkrn neuen Musters. Butteroersorgung. Aus Abschnitt k der Landessettkarte darf i» der laufenden Woche 50 Gr Butter abgegeben »erden. Kamenz, am 1S Februar 1918. Der Kommunalvcrband der Königlichen Amtshauptmannschast. An die Jnhober der Brotmarkenausweiskarte 1—100 von 8—9 Nahfäden. 1 ., Privatpersonen, die nicht Kleinhandel mit Nähsäden treiben oder Nähsäden gewerbsmäßig verarbeiten, haben sich bis zum 28. Februar bei demjenigen Kleinhändler in die Kundenliste einzulragen, von welchem st,' die Baumwottnähfäden und den Lrinennäh- zwirn künftig beziehen wollen und zwar Haushaltungsoorstöndc unter Angabe der Kops zahl ihres Haushalts. 2 ., Die Kleinhändler haben diese Kundenliste dis zum 10 März an die Vorsitzen den der Aus'chüsse einzusenden, welche dem Kommunaloerband für die Verteilung der Nähsäden zur Sette stehen. Die Vorsitzenden dieser Ausschüsse stnd: für den Amtsgriichtsbezilk Kamenz Herr Kaufmann Grünberger, Kamenz, für den Amtsgerichtsdezirk P u l s n i tz mit Ausnahme der Gemeinden des Rödertals Herr Kaufmann Grundmann Pulsnitz. fkr denAwtsgerichtsbrzirkK ön i gsbr ück Herr Kaufmann Noske Königsbrück und für das Rüdertal Herr Schneidermeister Wehner-Großröhrsdorf 8 , Ebenso haben die Verarbeiter von derartigen NähkäLen den Bedarf an Fäden den sie im Fahre 1916 gehabt Haden, an die für sie zuständige Ausschuhperson bis zum 10. März schriftlich miizuteilen und zwar ae Hieben nach Baumwollnähsiden und Leinen- nähzwirn; cmdc--§ Unterschiede nach Vocten oder Farben sind zu unterlassen Der auf den eigenen Haushalt entfallende Bedarf ist dabei wegzulassen Verarbeiter, die für Heeresnäharbeitrn oder sonstige Heeceslieferungen Fäden zuge- wiesen erhalten, Haven üch überhaupt nicht zu melden. 4 ., Die eingehenden Anträge werden von den Ausschüssen genau geprüft werden. Derspiltrte Meldungen kleiden unberücksichtigt Es wird krineilei Gewähr für die Zutei lung einer b stimmten Menge oder Qualität von Fäden übernommen. Die erste Verteilung der Fäden, die aus Ausweise geschieht, wird voraussichtlich erst in einer längeren Reihe von Wochen möglich sein. Dir Preise werden seinerzeit bekannt gegeben werden. Kamenz, am 19- Februar 1918. Die Königliche Amishauptmannschast für den Kommnnalverband Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden nach § 69 Verbindung mit § 79 Ziffer 12 der Bundesratsbekanntmachung vom 21. Juni 1917 be straft Außerdem »erden die bei Revisionen in den Geschäften Vorgefundenen nicht entwer teten Retchsreisebrotmarkrn eingezogen werden, ohne das hierfür Mehl zugeteilt wird. Fleischmarkenausgabe. Die G e m e i n d e d e h ö r d e n werden hiermit angewiesen, bei der in dieser Woche »orzunehmenaen Ausgabe drr neuen Fleischmarken 1., streng daraus zu achten, daß die Personen, die housgescu lachtet haben, keine Flettchmarken ausgehändigi bekommen Wollen sie teilweise Flrischmar Ken entnehm m, so ist das nur zulässig, wenn die Derbrauchezeit f r ihre Haus- schlachtvorräie entsprechend verlängert wird; 2 , von jedem F eischkartenempsänger den Namen des Kundenfleischers angcben zu taffen und für jeden dec tn Betracht kommenden Kundenfleischer eine besondere Liste zu füy»n, in welche die Namen der Hanshaltungsvorstände und die Zahl der Haushaltspersonen einzutragen ist. Line Abschrift dieser Listen ist der Königlichen Astshauptmannschaft bis zum 26 Februar einzureichen. Kamenz, am 19. Februar 1918. Der Kommunalvcrbanb der Königlichen Amtshauptmannschaft. aburg Der reitete n. n im ümarkcn Marken wird vorauf hingewiese», daß die Marken nur gegen Vorlegung de» Brot« k. >.1c weises ausqc händigt »erde« können. Jede Veränderung bezüglich der Per« soneuzuhl und der Zulagen für Jugendliche und Schwerarbeiter ist bei der Aus gabestelle unaufgefordert anzuzeigen. Dom Freitag, de« 22. Febrnar 1918 ab wird in den nochgenannten Geschäften für dir Einwohner der Stadt Pulsnitz Sauerkraut den ifelle sitzer dr 8»n age- ien- 'rbe- . gegen Vorlegung des Brotkartenausweises in folgender Reihenfolge verkauft: Hermann Höntsch 3. Die neuen Reictsreisebrolm-rken werden wie bisher durch die Ortsbehörden - in den rev. Städten Kamenz und Pulsnitz durch die Stabträte — ausgegeben Den Verbrauchern dürfen nach dem 15. März 1918 Marken alten Mostrrs gegen neue nicht eingetauschl werden, es sei denn, daß ste einen Eebrnsmiitelkortenabmeldeschein oorlegen, Inhalts küssen ste über den 15. März hinaus mit Reichsretsebrotmarken anstatt mit örtlichen Brotkarten zu ihre» Brotoersorgung versehen st,». . . 5"? »he Reichsreistbrotmarke über dO er Gebäck dürfen insgesamt nur 50 er Schwarz brot oder S7'/, er Weißbrot oder SO er Meh! beansprucht und verabfolgt weiden, auf eine ?ve?300 g^Mehl^ °00 er G»bäck michin 500 er Schwarzbrot oder 375 er Weißbror entweder mittels kreuzweife« Durchstreichens mit Tinte oder Tintenstift ober aber durch einen Stempel mit der Aufschrift „Ungültig" zu entwerte«. Die Entwertung haben die Bäcker, Händler, Gast- und Schankwirte us». fofort nach Empfangnahme der Marken nach der Verabfolgung von Gebäck oorzunehmen. In Gast- und Schankwirtschasten hat die Entwertung nicht durch die Bedienung, sondern durch die Person, die das Gebäck an die Bedienung ausgibt, zu erfolgen. Den Bäckern, die die gesammelten Marken zwecks Belieferung mit Mehl bei der Mehloerteilungsstelle der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz, Kiichstraße 11, einreichen, werden künftig nur entwertete Marken angerechnet werde«. Etngereichte unenlwertete Marken bleiben also künftig bei Berechnung der den einzelnen Bäckern auf Grund der bei- gedrachten Brot-, Medl- und Reichsretsebrotmarken zuzuweisenden Mehlmengen außer Betracht. 6. Bei Ausstellung des Mehlbezugsscheines der Bäcker und Mehlkleinhändler (Ab schnitt ^) darf die Gemeindebehörde nur diejenigen Reichsreisebrotmarken in Anrechnung bringen, die in der in 8 5 oorgeschriebenen Weise entwertet find. 7 Findet der Brotoerkaus an die Verbraucher durch Brotoerkaufsstellen oder Brot händler statt, so ist von den letzteren die Entwertung der Reichsreisebi otmarken vorzunehmen. L. Dspsc Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. 9. füll iflin umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Ballung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina j Ur ULU NlUrögLrlUstoUL)ltU r Ulttllllf Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein > Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Schriftleiter: I. W. Mohr tn Pulsnitz.