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Preisstufe ä Preisstufe k Preisstufe c ») 4.50 Mark d) bestimmen, wozu jie beim der die bis c) Die Grundstücksbesttzer werden daher hierdurch ausgeforbert, die auf ihren Grund stücken vorknmmenben Sperlinge zu fangen und zu töten, sowie die Nester derselben zu zer stören und die Eier und Jungen auszunehmen Für 1 Kilogramm in Rindfleisch mit ringe' wachsencnKnochen oder Knowenbeilage Kalbfleisch mit einge- wachsencnKnochen oder Knochenbeilage Hackfleisch i Blutwurst, Leberwm st und Brühwurst Mettwurst 3,70 5 00 Der Abschuk von Sperlingen mit «Schießgewehren ist nur den Jagdberechtigten oder den von den unterzeichneten Behörden für ihren Verwaltungsbezirk hierzu ermächtigte» Personen gestattet. Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach den bestehenden Vorschriften bestraft. Es wird erwartet, baß die vorstehenden Maßnahmen seitens der in Frage kommende« Personen mit dem nötigen Verständnis dürchgeführt werden, damit nicht etwa nützliche Vögel insbesondere auch Singvögel, getötet werden. Kamekz und Pulsnitz, am 28. Januar 1S18. Die Königliche Amtshauptmaunschast. Die Stadträte z« Kamenz «nd Pulsnitz. Dresden, den 29 Januar 1918. Ministerium des Innern. Wiederbestellung von Gemeindewaisenraten und von Ersatzmännern. Alle bisherigen Gemeindeweisenräte und Ersatzmänner des Amtsgerichtsbezirkes, die aus die Zeit vom 1. Januar 19>8 bis mit dem 31. Dezember 1920 wiedergewählt oder wiederbestimmt worden stn^ »erden hiermit unter Hinweis aus das Gelöbnis treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung bei ihrer früheren Verpflichtung erneut zu diesen Aemtern Don der Wiederbestcllung werden die Gcmeindeweisenräte, die Ersatzmänner und die Gemeindebehörden nur hierdurch benachrichtigt Pulsnitz, am 28. Januar 19lü. Königliches Amtsgericht. Dem Stadtrate sind noch mehrere Naummeter Brennholz zugewiesen worden, welches in den Forstrevieren Kleinröhrsdorf und Laxtznitz lagert. Das im Forstrevier Kleinröhrsdorf befindliche Brennholz soll vom Stadtrate an Ort und Stelle verkauft werden. Die Abfuhr des im Laußnitzer Revier lagernde Brennholz wird vom Stadtrat« vermittelt werden. Die Einwohner der Stadt Pulsnitz, die sich um solches Brennholz bewerben, wollen sich am 1. Februar 1S18 in der Zeit von 11—1 Uhr mittags in der Ratskanzlei melden und angeben aus welchem Revier sie Brennholz wünschen. Die Uebergabe des Brennholzes im Kleinröhrsdorser Revier erfolgt Sonntag, den 3. Febrnar 1918, >/z9 Uhr vormittags Sammelstelle Lichtenbergstraß?, Kreuzungsstefle des Flügels 6 und 7. Pulsnitz, am 31. Januar 1918. Der Stadtrat. Sofern die Kommunalverbände keine niedrigeren Preise bestimmen, wozu sie beim Vocliegen der Voraussetzungen nicht nur berechtigt sondern auch verpflichtet find gelten die vorstehenden Preise als Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes. Bekanntmachung« Bei dem unterzeichneten Stadtrate find vock Reichsgesetzblatte die Nummern 174 bis 222 vom Jahre 1917, 1 bis 6 vom Jahre 1918, sowie die Nummern 56 bis SO vom Jahre iSi7 vom Gesetz, und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen cingegangen. Das Inhaltsverzeichnis der vorbezeichneten Nummern der Reichsgesetzblätter und da« der Gesetz- und Verordnungsblätter ist im Aushängekasten des hiesigen Rathauses ange schlagen. Die Gesetz- und Verordnungsblätter können während der festgesetzten Geschäfts zeit in der hiestgen Ratskanzlei eingeiehen werden. Pulsnitz, am 3i. Januar 1918. Der Stadtrat. Gegen Abgabe der Eierkarten, gültig vom 28. 1—3. 2. 18, werden vom Frei tag, den 1. Februar 1818 ab in den Eierverkaufsstellen Auslands-Eier zum Preiie für 45 Psg. für ein Ei verkauft. Eine Karte berechtigt z»« Kanfe von eine« Ei. Pulsnitz, am Si. Januar 1918. Der Stadtrat. Vertilgung -er Sperlinge. Es ist darüber mit Recht geklagt worden, daß die Sperlinge mangels onderweiter Nahrnng die Getreidefelder, so»te Obst, und Gemüjepflanzungen in stärkerem Matze als früher heimsuche« und dadurch Schädigungen verursachen, die unter d» heutigen Verhält- uiffeu schwer ins Gewicht fallen. Selbstversorger. Die Brotgctreideselbstoersorgec werden darauf hingewiesen, daß die vorgekchriebene Streckung des Brotgetreides vom 1. Februar 1918 an in der Weise zu erfolgen hat, daß auf 90 Teile Roggenmehl 30'Teile gequetschte oder geriebene Kartoffel» verwendet werden. Die mit Bekanntmachung vom 26. d. M. angeordnete Brotstreckung mit Kartoffel» Präparaten bezieht sich nur aus die Bereitung des Roggenbrotes für die versorgungsberech tigte Bevölkerung Brotmarkencmpfänger). Die Königliche Amrshauptmanuschaft Kameaz, am: 0 Januar 1S1S. Am Freitag» den 1. Febrnar 1918 findet am Bauplatz des Herrn Bau meister Johne, Schillerstraße, in der Zeit son 3—5 Uhr nachmittags Verkauf von Rohkohle gegen Vorzeigung der grünen Kohlenstammkarte statt. Es wird jedem Einwohner em pfohlen, sich mit dieser Kohle zu versorgen, um seine Hausbrandkohle strecken zu können. 1 Zentner Rohkohle wird zum Preise von 80 Psg. verkauft. Pulsnitz, am 3i Januar 1918.' Der Stadtrat. Donnerstag, den 31. Januar 1S18 Amtlicher Teil. Um die Vertilgung zu sördecn, wird für jedes bis zum 30 April 1918 abgelieserte Paar Ständer eine Fangprämie von 5 Pfg aus Staatsmitteln bewilligt. Die Ablieferung Ständer hat (paarweise zusammengebunden) an die Gemeindebehörde zu erfolgen, die Fangprämien zunächst verlagsweise zu bezahlen und die Abrechnung hierüber sodann Mit Rücksicht auf die weitere Verschlechterung der Schlachtausbeute der Rinder, namentlich der au« den Ueberschußgebieten gelieferten, und die Notwendigkeit zeitweilig den Fleischbedarf der großen Städte zum Teil mit Gefrierfleisch zu decken, sowie auf die hohen Preise der zur WursthersteUung ersarderlirpen Stoffe und Zutaten erbalten die 88 1 und 4 der Bekanntmachung übet einheitliche Höchstpreise für Rind-, Kalbfleisch und Wurst vom 12. Dezember 1917 (sächsische Staatszeiiung Nr 297) folgende Fassung: 8 t. Für die Abgabe an Verbraucher dürfen nur Preise für .Rindfleisch mit nngewachienen Knochen oder Knuchenbestage", .Kalbfleisch mit cingewachsenen Knochen ockc Knochenbestaqe^ „Hackfleisch". „Blutwurst", „Leberwurst", „Brllh- wurst und „Mettwurst" festgesetzt werden. Die Abgabe von Fleisch ohne Knochen (mit Aufnahme des Hackfleisches) wird untersagt. Die Knochenbet- lag« oms n.cht mehr als ein Fünftel der abgegebenen Flcischmenge betragen. Verboten ist die Herstellung einer anderen Wurstart als der 4 genannten. §4. Als Höchstsätze werden festgesetzt: Bekanntmachung, betr. Ablieferung von Hülfenfrucht-Saatgut. Die Reichsgetreidestelle bcabstchtigt, im Gebiete des Königreichs Sachsen von Erzeugern eine begrenzte Menge Handelssaatout (nicht Gemüsesaatgut, auch nicht anrr kannte und Ociginalsaaten) von Hülsensrüchten aller Art Erbsen, Bohnen, Lichen und Saat Wicken) zum gesetzlichen Höchstpreis zuzüglter» eines besonderen Saatgut-Zuschlages van 15 M. für den Doppelzentner durch ihre Komnchstonäre anzukaufen. ' Erzeuger, die solches Saatgut zu »erkaufen haben, wollen dieses den Kommisfio nären der Reichsaetreideftelle in ihrem Kommunaloerband umgehend, spätestens bis 15. Februar d. I., anbieten. Die Kommissionäre find verpslichiet, die angcbotenen Par tien der für sie zuständigen Sammelstelle zuzuführen und den Posten in den Verladepapieren als Handclssaatgut zu bezeichnen Nach Einlagerung des Saatgutes in der Sammelsteüe hat oer Leiter der sammelstelle eine doppelte Probe von mindestens je 250 Gramm zu ziehen und ste dem Landeskulturrat in Dresden A., Sidonienstratze 14, zur Begutachtung einzuschicken, der als Saalstelle mit der Prüfung des angebotenen Saatgutes beauftragt wird. Die Kosten der Begutacht» g trägt der Verkäufer des Saatgutes, der hierfür einen besonderen Vorschuß von 10 M zu entrichten hat. Erfolgt auf G und der Begutachtung der Saatstelle die Uebernuhme des Postens als Saatgut, so wird dem Veräußerer der be sondere Saatgut Zuschlag von 15 M für den Dovoelzentner nachgezahlt, andernfalls wird der Posten als Speiseware zu den dafür geltenden Preisen übernommen. Besitzt ein Land wirt bereits ein Zeugnis der Saatstelle über seine SoathülsensrüchtH so kann von einer er neuten Prüfung abgesehen werden. Der Leiter der Sammelstelle ha' jedoch erneut Proben in der angegebenen Weise zu ziehen und eine Le-selbsn umgchend der GeschSstsabieilung der Reichsgetreidestelle zur Begutachtung zuzusendeä Als Saatgut können nur Mengen von mindestens zwei Doppelzentnern angeboten werden. . . U?*, Freigabe de- Handels mit Haadelssaatgut von Hülsenfrüchten wird nicht erfolgen. Diejenigen Erzeuger, dir Handelssaatgut in Hülsensrüchten abzusetzen wünschen, müssen es also in oer angeführten Weis« der Reichszetreidestell? anbieten. Dresden, am 23. Januar 1918. Ministerium des Innern, 4,00 Mark 3,^0 3,50 3,30 4.82 4,60 4,10 - 3,80 4,80 - 4,60 puknitzerMchenblatt »s Zeitung WrltS-ÜWlW öelegi'.-g-i'.: Vockendlast palsaik kennspneckei' Nr. 'S Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBeförderungsrinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung dex Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M l.7O, monatl. 6V Pf., :—: du.ch die Post bezogen M 2.10. : Inserate sind bis vormittags 10 Uhr auf-u- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Ämtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 50 Pf., außerhalb des Bezirks kll Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25"/, Aufschlag Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder m Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. des Königliche« Amtsgerichts «nd des Stadtrates zu Pulsuitz Postscheckkonto Leipzig 24127 fnn flan amtantmilktnlmridk llnlanik umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina HuliovlUlt vrft NlftlPgrtlUlldprMK v'ulvmy Weißbach, Ober- und Niederlichlenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz.