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MMtzerMchendlall ke^nspreckep Np. 18 Erscheint Dienstag, Donnerstag uns Sonnabend. 2rn Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBetöroe^ungseinrichtuntzen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : aut Rückzahlung des Bezugspreise«. : - : Vierteljährlich M2.—, bei freier Zustellung; bei Avhclung vierteljährl. M!.7O, monatl. 60 4>f., r—: du^ch die Post bezogen M 810 es Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Velegi».-8d?.: Wochenblatt pulsutt« Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aut-n« geben. Die iechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshaupt,nannschait 18 Pf. Am reiche Zeiie 80 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabart. : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25°/, Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegsbühren durch Klage oder in Kon- kursfgllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preirn^chl. in Anrechnung fün ffgn umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Srotzröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Oho- N, Oberstsina, Niedsrsteina rMtvvlUtt für VLll ttllttv^rltuttvbr)ttll trulvltth Weißbach, Öder- und Riederlichlenau, Friedersdoif» Thtemendorf, Mittelvach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle r Pulsnitz, Vismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 69 Dienstag, den 11. Juni 1918. Amtliche Bekauntmachungrn, defiube» sich auch ««f der Beiluge. 70- Jahrgang Amtlicher Teil. Höchstpreise für Spargel. Mit Wirkung vom 12. Juni 1918 ab werden für Spargel folgende Höchstpreise fest» Erzeugerpreis Grosshandelspreis Kleinhandelspreis Spargel —.70 -.90 M je Psd », unsortiert -.55 d) sortiert I (etwa 15 Stangen auf das Pfund, StangcnlSnge dis 22 cm - 80 1 - 1.20 - - - c) sortiert II und Kl (etwa 22 Stangen auf das Pfund -55 -.70 - .90 - - - ci) Suppenspargel —.25 -.32 -.40 - - . II. Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise für die auk Grund von Lieferunasverlrägen gelieferten Waren; ste treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542b ist, Villa ovm 12. April 19l8 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß und Kleinhandelspreise Höchstpreise im , inne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339 mit den dazu er gangenen Abänderungsverordnungen. III. , - Bam 12. Juni 1918 ob lceleu die MN MimsteriaweroiPnung Nr. 905 Iw v vom 30- Mai 1918 festgesetzten Erzeuger, Großhandels und Kleinhandelspreise, soweit ste sich auf Spargel beziehen, außer Kraft IV. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen ein- geführt wird. Dresden, am 9 Juni 1918. Ministerium des Innern Das unterm 18 Dezember 1914 in den Amtsblättern des Regierungsbezirs bekannt- gegebene Verbot des aukttonsweisen Verkaufs von Häuten und Fellen ist durch die im Lause des Jahres 1917 erfolgt allgemeine Beschlagnahme sämtlicher im Handel oorkom- mender und für die Kriegswirtschaft benötigter Häute und Felle überflüssig geworden. Es wird deshalb auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern hiermit ausgehoben. Bautzen, den 3. Juni 1918 Königliche Kreishauptmannschaft Treibriemen für den Frühdrusch. Die Dreschmaschinenbcsttzer, die sich am Frühdiusch beteiligen wollen, werden daraus hingewiesen, daß ste schon jetzt die Treibriemen ihrer Dreschmaschinen nachprüsen und etwa erforderliche Ausbesserungen an denselben unverzüglich vornehmen, damit bei Beginn des Frühdrusches alles fertig ist und keine unnötigen Verzögerungen emtreien. Es wird hierbei daraus aufmerksam gemacht, daß dem Kriegswirtschaftsamt für die Zwecke des Frühdru sches eine Anzahl Tretbriemensätze, meist aus gebrauchtem Leder beziehentlich aus neuem oder gebrauchten Baummollmaterial. zum Teil auch aus Papierstoff zur Verfügung gestellt worden sind, ferner find bei ihm eine Anzahl Nähriemen, Riemenoerbinder und Lederstücke zur Ausbesserung der Riemen vorrätig. Die Abgabe der Riemen erfolgt jedoch nur gegen Ablieferung dec alten Riemen; es sei Senn, daß diese noch in dem eigenen Betriebe nach weislich dringend benötigt werden. Vorducke für den Antrag aus Zuweisung von Riemen sind durch die unterzeichnete Kriegswirtschastsstelle zu beziehen, wo auch das weitere in der Riemensrage zu erfahren ist. Die Formularanträge aus Zuweisung von Riemen bez. Ausbesserungsstücken müssen un verzüglich hier gestellt werden, wenn Berücksichtigung ersolgen soll. Königliche Amtshauptmannschast Kamenz, am 7. Juni 1918. Kriegswirschastsstelle. Nährmittel. Es werden durch die Verkaufsstellen für Nährmittel abgegeben: 1 ») auf Abschn tt 10 der allgemeinen (gelben) Nährmittelkarte (Personen im Alter von über 4 Jahren) 600 Gramm Marmelade und d) aus Abschnitt 10 der Kinder- (roten Nährmitlelkarte (Kinder bis zum vollen deten 4. Lebensjahre) 600 Gramm Marmelade sobald diese bei den Kleinhändlern eingegangen sein wird. 2. ») aus Abschnitt 11 der allgemeinen (gelben) Nährmittelkarte (Personen im Al ter von über 4 Jahren) 100 Gramm Teigwaren und 200 Gramm Suppen d) aus Abschnitt 11 der Kinder- (roten) Nährmittelkarle (Kinder bis zum vol» endeten 4. Lebensjahre) 230 Gramm Teigwaren und 250 Gramm Morgentrank c) auf Abschnitt 7 der Alters- (weißen) Nährmitte Karte (Personen von über 65 Jahren) 25g Gramm Morgentrank. Vorstehendes gilt auch für die rev. Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, den 8. Juni 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Marmelade-Verteilung. Dom 10. Juni 1918 ab kann auf Abschnitt ? II der Landesfettkarte V, Pfund Mar- melade von der Firma R E. Freudenberg-Ohorn in ben einschlägigen Geschäften entnom men weiden. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz, am 7. Juni 1918. Futtermittel für Schweine und Zugochsen. Demnächst kommen folgende Futtermittel zur Verteilung: Kleie, Tierkörpermelaffe und Obstrestermehl für Schweine, Mischfutter für Zugochsen. , Die Kleie wjrd nur verbaydlich mit Tierkörpermeloffe und Obstrestermehl abgegeben Anträge aus Zuweisung dieser Futtermittel sind unter Verwendung des amtlich vor geschriebenen Vordruckes bis Donnerstag, den 13. d. Mts. bei der Gemeindebehörde des Wohnortes einzureichen, Antragsvordrucke sind bei der Gemeindebehörde unentgeltlich zu erhalten. Telefoni sche sowie verspätete Am läge Könen nicht berücksichtigt werden. Die Gemeindebehörden haben die eingegangenen Anträge bis Sonnabend, de« 15. d. M. dem zuständigen Vertrauensmanne zuzusenden. Die'zugeteilten Futtermittel sind binnen 5 Tagen nach Empfang des Futtermittelbe zugsscheines bei der zuständigen Unlerverteilungsstelle abzuholen, andernfalls verliert der Bezugsschein seine Gültigkeit. Im übrigen wird noch bekanntgegeben, daß die bisher vom Spar, Kredit- und Be zugsverein in Schmorkau mit Futtermitteln belieferten Gemeinden künftig bis aus weiteres, durch die Firma F G. Söhnel Nacht-Königsbrück beliefert werden. Kamenz, am 7. Juni 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Am IS. «nd 1«. Juni 1S18 findet, wie in den Zeitungen angekündigt worden ist, im König reich Sachsen eine Landessammlung zugunsten der Men-orff-SMde W lWgMslWW statt. In der Stadt Pulsnitz wird an diesen Tagen eine Ws- Mi) ölrOn-öWinlW durch Schulmädchen vorgenommen werden. Der Ertrag dieser Sammlung soll zu gleichen Teilen der Stiftung Heimatdank und dem Verein Heimatdank zugute kommen. Wir richten an die hiesige Einwohnerschaft die herzliche Bitte, in Dankbarkeit gegen die Männer, die für das Vaterland und für uns gekämpft und gelitten haben, diese Sammlung recht opferwil lig zu unterstützen. Pulsnitz, am 11. Juni 1918. Der Stadlrat. Ker Msm ms Sie MgsbeMWee-fWiM. Berlin. Der Kaiser har dem Reichsausschuß der KriegSbeschädigienftirsorge folgende Mitteilung zugehen lassen: Es ist mir eine hohe Freude, daß die Sammlung zur Ludendorffspende, mir den äußeren Anlaß gibt, meiner wärmsten Anteilnahme an den großen Ausgaben der Kriegsbeschädigtenfürsorge Ausdruck zu geben. — Mit Stolz und Dankbarkeit sehe ich täglich die gewaltigen Taten meiner Truppen, die dem deutschen Namen für alle Zeiten Achiung verschaffen werden. Ich sehe aber auch tieiergrifken die Leiden, die der deutsche Soldat