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puknitzerMcheiMll Pelnlppecliei' vi». iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebe« der Zeitung oder der Beiörk>erungsetnrtchtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : au? Rückzahlung des Bezugspreises. : Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung merleijShri. M 1.70, monatl. 60 Pf., . du ch die Post bezogen M 210. : des Königliche» Amtsgerichts und des Stadtrates z« Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Velegr.-g-p.: Wochenblatt pulsnsk Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufru- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschast 16 Pf. Amtliche Zeile 60 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 60 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. ; Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 2ö V, Aufschlag Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kurSfällep gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. Nlll<mstt umfassend die Ortschaften: Pulenib, Pulsnitz M. S., Volung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina «MWIUtt /üb t Ulvstlst Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf - Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Truck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle; Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 40 Donnerstag, den 4. April 1918. 70. Jahrgang Amtlicher Teil. Verkehr mit Ziegen nnd Zickelfleifch. 8 i. Der gewerbsmäßige Ankauf lebender Fiegen >einschli. der Zickel) zu Schlachtzwecken 'N nur zulässig mit «orheriaer Genehmigung des Kommunalverbandes, in dessen Bezirke sich des anzukauserde Tier befindet. Gie Gruehmtguna ist schriftlich zu erteilen. Sie kann nur Mögt werden, wenn der Ankauf von Schlachtziegen nickt schon bisher zum geschäftlichen LStiakeitsbereick des Käufers gekört Hot oder wenn durch die Schlachtung des anzukauscn- ben Tieres die Ziegenzucht des Bezirkes erheblich gefährdet werden würde. Die Genehmigung ist dem Verkäufer vorzulegen. 8 2. , . Der An- und verkauf non Ziegen (einschließlich Zickel) zu Nutz- und Znchtzwecken wwie zur Mast wird den Bestimmungen über den Verkehr mit Zucht- und Nutzvieh unter- mllt. Danach dürfen also insbesondere Ziegen zu Nutz und Zuchtzwecken nur gegen Bor- kgung einer gültigen Ankvufsbrscheinigung verkauft werden Die Ankaussbescheinigung varf von den Kommunolvcrbänden auch solchen Personen ausgestellt werden, die k-ine Vieh- baltung besitze», wenn die Möglichkeit ausreichender Fütterung mit sreigegebenen Futter mitteln vorliegt. 8 3. Die Aasfahr lebender Ziegen aus dem Gebiete des Königreichs wachsen bedarf der vorherigen Genehmigung des Viehhandtlsverbandes. Die Ausfuhr von Ziegenfleisch wird untersagt. 8 4. Nach 8 1 der Verordnung, die Rrgelnna des Fleischverbrauchs betreffend, vom 3. April lR6 unterliegt auck Fieoen und Zickelfleifch dem Maikenzwanß. ^'uf '/„ Anteil der Veichsfleischkarte dürfen jedoch M e Ziegenfleisch mit eingewachsenen Knochen abgegeben werden Köpfe und Eingeweide, die nur aeseinnt vom übrigen Körver verkauft werden dürfen, find markenfrei Die de» Komwunaloerbänden erteilte Ermächtigung, in ihrem Be zirke Ziegenfleisch für markenfrei zu erklären, wird hiermit zurückgenommen. Hausschlachtungei» von Ziegen und ^Zickeln unterliegen, abgesehen von medizinal- bnd vetennörpolizeilichen Bestimmungen, keinerlei Beschränkung Eine Anrechnung auf den meiichbedarf des Schlachtenden findet nicht fiati. Die Kommunalvecbände werden ermächtigt, die Anzrigepflicht vorzuschniden. 8 6. Folgende Preise dürfen nickt überschritien werden: ») beim Verkaufe lebender Jungtiere (Zickel) zur Schlachtung für das kc- Lebendgewicht 4,— M b) beim Verkaufe geschlachteter Jungtiere (Zickel) im Fel! seitens des Züchters für das Ke 4,20 » c) beim Verkaufe van Zickelfleifch einschließlich der eingewachsencn Kno chen jedoch ausschließlich der höckstpreisfreikn Köpfe und Eingeweide durck den Händler. Aufkäufer, Fleischer und dergl. an Verbraucher und Verarbeiter für das Ke 8,— - Die Kommunalverbände »erden rr»ächtiqt, für ihren Bezirk niedrigere Höchstpreise imznsezen Dos Fle'sch ausgewachsener Ziegen unterliegt keiner Höchstpreisbeschränkung. 8 ? „ Zwischenhandel darf für jedes lebende oder geschlachtete Schlachtzickel für sämt- «<vc Unkosten einschj. Händlergewinn ein einmaliger Zuschlag von l M für das Stück ge fordert werden. 8 8. Die Herstevuag von Zieaenwurft, sowie die sonstige Verarbeitung von Ziegenfleisch »u Wurst, Konserven uno dergleichen ist nur mit Genehmigung des Kammunalverdandes «es Herstellungsortes gestattet, der di» Herstellung dauerd zu überwachen und die Verkaufs preise im Einzelnen festzusctzen hat. 8 s. i" 8 6 festgesetzten Preise find Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgrsktzes. Ihre ueverschreitung wird nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bestraft. 8 10. *"m sonstigen Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird mit Ge zu 1 Jahre und mit Geldstrafe dis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Stra- ^straft. Fletsch und Fleischwaren, auf die fick die strafbare Handlung bezieht, können Entgelt cingezogen werden, gleichgültig, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 11. Drese Bekanntmachung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeittg vcrliert die Bekanntmachung »Höchstpreise für Schlachtzickel" vom 3. April 1917(Sächsische Staats- Leitung Nr. 78) ihre Gültigkeit. Dresden, den 27. März 1918. Ministerium des Innern Restlose Ablieferung der durch die Nachschau kommission festgestellten Getreidemengen. Bombsch 6- Paatz-Kamenz M. E. Schöne Kamenz H. M. Trepte-Kamknz Hermann Herzoa-Bischheim Hans Valtin.Elstra F. D. Söhnel Nachs.-Königsbrück Bombach <L Paatz-Pulsnitz Spar-, Kredit und Bezugsverein Rö dertal Großröhrsdorf Spar, Kredit- und Bezugsvcrein Pulsnitz Darlehns- und Sparkaflenverein Uhyst a. T -Uhyst. Bei der diesjährigen Getreidenachschau als ablieserungspftichtig bestimmten Getreide mengen (Roggen, Weizen, Gerste, Hafer, Hülsensrückte, Buchweizen und Hirse) find von ei ner größeren Anzahl Landwirte noch nicht zur Ablieferung gelangt. Die Königliche Amtshauptmannschast fordert deshalb die säumigen Landwirte letzt malig auf, die ausgesondcrten Vorräte nunmehr vis spätestens Sonnabend, den 13. April 1S18 an einen der nachstehend verzeichneten Einkäufer des Getreideeinkauf Kamenz e. G. m. b. H- abzuliefern: Erfolgt die Ablieferung nicht dis zum festgesetzten Tage, so wird auf Kosten der Säu migen oie Enteignung der Vorräte erfolgen. Außerdem werden die Säumigen Vie Entziehung des Selbstversorgerrechtes im näch sten Wirtschaftsjahre gewärtigen. K.menz, den 3. April 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Butterversorgung. Auf Abschnitt II dec Landesfettkarte werden 5V Butter abgegeben Kamenz, de» 3. April 1918. Der Kommnalvcrband der Königlichen Amtshauptmannschast. Bekanntmachung. Wegen oorzunehmender Reinigung bleiben die Rats-, Kaffen- und Standesamts» Geschäftszimmer Montag und Dienstag, den 8. und 9. April 1918 für den Geschäftsverkehr geschloffen. Dringliche Angelegenheiten werden an beiden Tagen von 8-9 Uhr vormittags erledigt. Pulsnitz, am 4. April 1918. Der Stadtrat. Preise für Schlachtrinder. Aut Grund von § 7 Abs. 2 der Verordnung über die Preise der landwirschaftlichen Erzeugnisse aus der Ernte 1917 und für Sch achtvieh vom 19. März 1917 (RGBl S. 243) wird mit Zustimmung des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts folgendes bestimmt: Ausgemästete oder oollfleischige Ochsen und Kühe über 7 Jahre, Bullen über 5 Jahre und angefleischte Ochsen, Kühe, Bullen und Färsen jedes Alters im Lebendgewicht von über 11,S Zentnern werden der Preisklasse ä eingeordnet, so daß bei derartigen Tieren der Höchstpreis von SO Mark für SO K« Lebendgewicht gilt. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft Dresden, um 2. April 1918. Ministeriam des Innern. Die „leistungsfähige« Bestien". das englische Publikum in Sorgen um die Ka- p»«<en geriet, die es in russische» Werte« ««gelegt Hot, wurde es von eine» konsero«lioe« Londoner Blatte, der »Saturday Revie»', in merkwürdiger, aber sehr bezeichnen der Weise getröstet. Das Blatt schrieb: »Die Deutschen werden, wenn m«n ihnen freie Hand läßt, in wenigen Jah ren aus Rußland eines der reichsten «ad destgestellte« Länder der Welt machen: denn die Deutschen mögen Lüg ner, Verbrecher, Tiger sein, jedenfalls aber sind sie außerordentlich leistungsfähige Bestien.' — N«n, wir brauchen nicht erst nach Rußland zu gehen, wenn wir den Engländern beweisen wollen, wie leistungsfähig wir Du zeichnest 3000Mark. - Warum nicht 3^00? Wn 3000 Mark -vichnst, karm, ws»« er »m will, «mch noch -mr-ert odsr einige hundert Mark mehr zeichnen. Wenn jedrr sich das »schchMg üveck-t and danach Handelt, kann das Ergebnis der S. Kriegsanleihe um eine volle Milliarde YHHor Verden. Geh' mit gutem Beispiel voran und zeichne mehr, als ursprünglich in Deiner Absicht lag.