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pulsnitzerMchendlaN Srpnspr'eckei' Nr. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. 2m Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Be!ör^erungseinrichtunhe>! - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. :—: Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vicrteljährl. M l.7O, monatt. 6b Pf., -—: du<.ch die Post bezogen'M 2.10. : des Königlichen Amtsgerichts »nd des StnÄtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leidig 24127 Velegr.-g-l'.: Wochenblatt pulsnik Inserate sind bis vormittags IS Uhr aufzu- geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Ämtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 50 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame : 50 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. : Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25°/o Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kursfüven gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Pretsnachl. in Anrechnung. M ÄjM Vultmitz umfassend die Ouschaftkn Pul-nitz, Pulsnitz M. S., Vollung Srohröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina NUUEcktt jlli. veu t ulollly WePbacy, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf. Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein. Dittmannsdorf Druck und Verlag von E.L. Försters Erben (2nh I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 72 Dienstag, den 18. Juni 1818. Amtlicher Teil. 70. JahrgMg Höchstpreise für FrLhgemüse. I. Mit Wirkung vom 16 Juni 1918 ab werden folgende Höstpreis e festgesetzt: 1. Spargel Erzeugerpreis: Großhandelspreis: Kleinhandelspreis: s) unsortiert — 55 - .70 -.90 M je Pfd. b) sortiert 1 (etwa 15 Stangen aus Vas Psd., Staupen!, b. 22 cm) c) sortiert II und III (etwa 22 St. -80 1 — 1.20 » » auf das Pfund —.55 — 70 —.90 ll) Suppenspargel -25 -.32 -.40 2. Rhabarber .15 - .18 — 25 3 Spinat nicht Spinatersatz) —.30 -.36 -.47 4 Erbsen (Schoten) -.40 -.52 -.68 5. Längt Karotten -) mit Kraut —.15 - .18 -.25 b) ohne Kraut -20 -25 -32 6. Karotten, runde, kleine s; m. Kr. —.25 — 3e -.42 d) ohne Kr. -.40 ->48 -.62 7. Kohlrabi mit jungem Laub - .35 —.42 -.55 8. Frühzw: dein uut Kraut -.30 ll. -40 -55 » - - Die hiernach kost^letzten E^^ugerrmefl" gelten gleichzeitig qiy Vertra-syrMe für die aus Grund von Lieserungsoertrügen ärsteserten Waren, ps treten an die Stelle der mit Mi- nisterialverordnung Nc. 542 Id II» Vl ll« vom 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und find ebenso wie die festgesetzten Groß und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Ge setzes betreffend Höchstpreise vom 4 August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Adänderungsoerordnungen. Dom 16 Juni 1918 ab treten die mit Ministerialoerdnung Nr 905 Ilv Vlils vom 30. Mat 1918 festgesetzten Erzeuger , Großhandels und Kleinhandelspreise außer Kraft, so weit sie nicht schon durch die Mwisterialverordnung Nr. 977 V a 2 vom 9 Juni 1918 hin sichtlich der Spargeln aufgehoben worden sind, mit dem gleichen Zeitpunkte erledigt stch auch die erwähnte Verordnung vom 9 Juni 1918, deren Bestimmungen in die vorstehende Bekanntmachung livernommen worben sind. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Dachsen ein- geführt wird Dresden, am 13. Juni 1918, Ministerium des Innern. BekannSmachung, die Aberntung von grünen Zwiebeln betreffend. Die Ministerialvcrvrdnuug betr. das Verbot der Aberntung von grünen Zwiebeln — Nr. 93t V o 2 — vom 3. Juni 1918 chird dahin ergänzt, daß zwischen Absatz 2 und 3 fol gender Absatz eingeschaltet wird: Die Kommunalverbände werden ermächtigt, das Verbot der Aberntung aus die Zeit vom 16 Juni bis 31. Juli für solche Steckzwiebeln außer Kraft zu setzen, die stch nachweislich für die Entwicklung zu Dauerzwiebeln nicht eignen. Die Ent schließung darüber, in welcher Weise dieser Nachweis zu erbringen ist, wird den Kommunalverbänden nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse überlassen. Dresden, am 13 Juni 1918. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, Edelobst-Anmeldung betr. Bei der allgemeinen Bewirtschaftung der Kernobsternte ist in diesem Jahre vorgesehen, "as Edelobst (aber nur Ptzpsel und Birnen) herauszuheben, um einerseits die Interessen der Züchter zu schützen, anderseits das Edelobst vor der Verarbeitung zu Marmelade zu bewahren und es ausschließlich dem Frischoerbrauch zuzusühren. Es ist in Aussicht genommen, das Edelobst durch besondere Edelobst-Derkaufssteken kommissionsweise für die Züchter ver lausen zu lassen, ohne daß für dieses Edelobst Höchstpreise festgesetzt werden. "«I E'; werden deshalb hiermit alle diejenigen, welche Edelobst zum Verkauf bringen wollen (nur Züchter, Pächter, Obstserwertungs Genossenschaften, Züchteroereine, nicht Händler) ausgesortert, bet der GeschSsisabteilung der Landesstelle für Gemüse und Obst, Dresden Neustadt, Hospitalstraße 10 b, anzugeben: 1. ob sie ihr Edelobst kommissionsweise durch die einzurichtenden Edelobst- Verkaufsstellen vertreiben ^vollen, 2. welche Arten uno Sorten Obst sie als Edelobst züchten und abzugeben haben, 3 welche Mengen sie hiervon zu ernten erwarten, 4. ob und welche Mengen sie in Friedensjahren ungefähr an Wiederverkäufe! geliefert haben und nach welchen Orten. Diese Mitteilung ist unverzüglich, spätestens bis zum 30. Juni dss.Jhrs., an der genannten Stelle schriftlich einzuretchen, ohne dag die Betreffenden eine besondere Aufforderung hierzu erhalten. Dresden, am 15. Juni 1918. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, die Belieferung der Zucker» Karten Reihe S betreffend. Im Anschluß an die D.ro.dnung- Les M. o- I. vom 1. Juul 1918 (Sächs. Staats- zeitung Nr. 128) wird Folgendes bestimmt: Auf Zuckerkarten, die im Gewicht herabgesetzt werden sind, darf die erhöhte Zucker menge für den 2 und 3 Kartenabichwtt nur dann geliefert werden, wenn der Kommunal- vcrband dies durch einen aus die Rückseite dec Znckerkaite gesetzten Vermerk zuaelassen hat. D-r Vermerk hat zu lauten: „Gültig für eine Sonderzulage von <1 oder 2) Pfund" und ist vom Kommunaloerband obzustempeln. Diese abgestemvelten Zuckerkarten sind am Ende des Bersorgungszeitraums von den Kleinhändlern ihren Kunden abzufordern und ihren Lieferanten als Belege mtteinzusenden. Die Großhändler haben sie der Zuckerverteilungsstelle einzureichen. Die vom Kommunal verbund bescheinigte Menge wird den Händlern von der Zuckerverteilungsstelle gutgedracht werden. Dresden, am 12. Juni 1918. Ministerium des Innern. Flurschaden beim Obstpflücker!. Es ist in den früheren Jahren vielfach zu beobachten gewesen, daß beim Pflücken von Obst, insbesondere von Kirschen, an Straßen und Feldwegen durch die Pflücker, oder durch Kinder, die stch unter den Bäumen ansammelten, Schaden an Feldern oder Wiesen durch Unachtsamkeit verursacht worden ist. Die ErnährungsoerhältMe nötigen dazu, daß derartige Beschädigungen künftig unbe dingt unterbleiben. Sie werden deshalb nach dem Forst und Feldstrafgcsetzbuch und nach den sonstigen einschlagenden Bestimmungen unnachstchtlich bestraft werden. Außerdem haften die Beteilig ten für allen Schaden. Eltern hasten auch für ihre Kinder. Königliche AmtshauPtmannschast Kamenz, am 12. Juni 1948. Gemüsekonserven für Großverbraucher. Gast- und Speisewirtschasten im Bezirke der Königlichen Ämtshauptmannschaft, ein schließlich der rev. Städte Kamenz und Pulsnitz, die Bedarf an Gemüsekonserven haben, werden hiermit aufgesordert, diesen bis zum 25. Juni 1918 der Königlichen Amtshauptmann- schast anzuzeigen. Dabei ist mit anzugeben, die Zahl der ständigen Mittagsgäste und die durchschnittliche Zahl der täglich verkehrenden Reisenden. Die Richtigkeit dieser Angaben ist von der Ortsbehörde bescheinigen zu lassen. Die Angaben sind auf das Genaueste zu machen, da nur eine beschränkte Menge von Gemüsekonserven für die vorstehend bezeichneten Großverbraucher zur Verfügung stehen. Unrichtige Angaben haben die Nichtberückfichtigung zur Folge. Der Kommunalverband der Königlichen Ämtshauptmannschaft Kamenz am 14. Juni 1918. Berftandigungsmöglichkeiten? Don unserm Berliner Vertreter. » Eine würdige Feier und eine wertvolle Rede unseres Mwmarschalls hat es anläßlich des Regierungsjubiläums Kaisers gegeben. Goldene Worte, mannhafte Worte gefallen. Ab.r eines aus dieser Rede mutz dennoch j-Mders herausgcholt und ins Licht gerückt, mutz unter- werden. Hindenburg sprach von der Friedensmög- Eg sxj ausgeschlossen, mit England zu einer Be>- ,"""Puna zu kommen, solange unter Lloyd Georges Leitung «iS,"er Wahn vom preußischen Militarismus hastet, solange es wagt, einen Mann an der Spitze zu dulden, der eurschland beschimpft und sich erkühnt, das deutsche Heer einer Pest zu vergleichen. Hriox «oviel ist gerade in den letzten Tagen wieder vom dj?s°,en«esprochen worden. Unsere Gegner quälen sich mit Nou- denn die Zeit ist d«, dir ihnen den Frieden legt. Sie suchen ihre Schwüre, ihre Berspechungen, ihre Pläne und ihre Gedanken zu verleugnen. Aber dürfen wir daraus eingehen, uns mit Männern über den Frieden zu unterhalten, die unsere Angebote mit Spott abgelehnt haben, die bis vor kurzem noch die Zertrümmerung Deutsch lands forderten? Dürfen wir es überhaupt wagen, uns mit Männern zu verständigen, die den Krieg verlängert haben und bisher nichts von dem zurücknahmen, was sie zu ihrer Rechtfertigung und unserer Anschuldigung Vormächten? Die Zeit hat gelehrt, daß bas Schlagwort vom Militarismus haltlos war. Mehr als Deutschland hat stch heute ja Eng land und Ayierika dem Militarismus zugewandt. Die Län der, die gegen den Militarismus in den Krieg zogen, züch teten ihn in ihren Ländern groß Wir verlangen nun nickt, daß England alle seine Lügen zucücknimmt, aber wir dürfen fordern, daß aus demselben Munde, der von einer deutschen Pst sprach, die Erkenntnis eines großen Irrtums spricht. Hindenburg sagt: „Das Uebel dieser Auffassung steht dem Frieden entgegen, hindert die Verständigung. England weiß als», was eine große deutsche Friedensbedinguug ist." Man wird bei unseren Feinden nach dieser Hinden- burgrede stch reiflich überlegen müssen, wie das .Unrecht' wieder gulzumachen ist, das an Deutschland begangen wurde. Mit Lüge allein kann stch Deutschland nicht über Beschimp fungen hinwegläuschcn lassen. Der gute deutsche Michel ist durch den Krieg erzogvn worden uvd hat gelernt, seine An erkennung zu verlangen. Er wird dem nicht die Hand bieten, dessen Beschimpfung noch beleidigend in seinen Ohren schallt. I War es denn wirklich notwendig, daß Lloyd George seine Anschauung mit der Beschimpfung der Deutschen krönte? Hatte ec kein wahres Mittel, seine Kriegswut zu begründen? Fast scheint es so Auch er wird doch davon überzeugt sein, Latz Deutschland nur seinem .Militarismus" verdankt, datz es nicht von der russischen Dampfwa'ze vernichtet, von der großen Nation zerstückelt, von den Engländern beraubt wurde. Wir sind stolz, oiese .Pest" in unserem Lande zu beherbergen. Die ist zu einer großen Krankheit gewvrden jwrnn man im Bilde bleiben will), Senn das ganze Volk Deutschlands ist heute im Militärdienst. Gezwungen durch die feindliche Koalition und Vernichtungswut, scharte sich alles zusammen,