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WsnitzerMchendlatl vrpnspi'rckei' vr. iS Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle HSHerer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lie ferung oder Nachlieferung der Zeitung oder : auf Rückzahlung des Bezugspreises. Vierteljährlich M 2.—, bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 1.70, monatl. 60 Pf., >—: durch die Post bezogen M 2.1Ü. : m Zeitung BllN des Königliche« Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz Postscheckkonto Leipzig 24127 Velegp.-kld?.: Wochenblatt pulsnik Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufzu-" geben. Die sechsmal gespaltene Pctitzeile (Mosse's Zeilenm. 14) 20 Pf., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 16 Pf. Amtliche Zeile 60 Pf., außerhalb des Bezirks 60 Pf., Reklame 60 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. - Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 23'/« Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachl. in Anrechnung. Donnerstag, den 20. Juni 1318 Nummer 73 fün Agn Unionist umfassend die Ortschaften Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina M SM v'uiöuiy Wechbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf. Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein. Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 266. Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Amtlicher Teil. Butterversorgung. Aus Abschnitt 8 der Landcssettkarie werden 40 g Butter abgrgeden. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz, am 18. Juni 1918. Kirschen Letr. i. Es wird nochmals darauf bingcwicsrn, daß entsprechend den Anordnungen der Lan- de-stclle für Gemüse Ui^: 7. dLS Ertrages von einer bestimmten Anzahl Kirschen Nutzungen an die Stadt Dresden nvzuliefern sind. Besitzer oder Pächter Lieser Nutzungen Haven bereits entsprechend Anweisung darüber erhalten. . Ferner sirid den größten Bedarssgemeinden iw diesigen Bezirk Ertrages emer Anzahl weiterer Kirschennutzungen zugewiesen worden. Auch in diesem Fall,;' ^55"^ Besitzer oder Pächter bereits entsprechend Anweisung erhallen. II. An solchen Kirschennutzungen, aus denen nach Punkt i ein Teil des Ertrages an be stimmte Orts zu liefern ist, ist der Einzcloerkauf, sei es aus Buden, sei es vom Baume weg auch hinsichtlich des in jener Verfügung nicht ergriffenen Teiles des Ertrages verboten Ili Zur Wahrung der Versorgung des h'esigen Bezirks Ist die Ausfuhr vsn Kuschen aus dem Bezirke — sei es mit der Eisenbahn, mittels Fuhrwerk oder mittels Traglast — gestattet, wenn die Königliche Amishauptmannschasl für die be'r. auszuiührende Menge einen Kirschenversandschein ausgestellt hat. IV. Ein derartiger Versandschein wird im allgemeinen nur erteilt werden, wenn die Kir schen nahen Angehörigen des Ausführenden überbracht oder übersandt werden sollen und wenn es sich um nicht mehr als 40 Pfund im Einzelsalle handelt. v. Für die Beförderung innerhalb des Bez rks ist ein Schein nicht erforderlich. Be sitzer und Pächter von Kirsrbennutzungen dürfen demnach ihre Kirschen an Gemeinden, Händler oder Privatpersonen des hiesigen Bezirks nach freier Wahl verkaufen, insoweit ihnen nicht nach Punkt l bestimmte Absaggemetnden zugewiesen sind bezw. nach Punkt n der Berkaus an der Nutzung selbst untersagt ist. VI Der Erzcugerhöchstpreis für Kirschen stellt den Preis für gepflückte Kirschen dar. Er betrügt 40 Psg. Der Grotzhandelshöchstpreis beträgt 54 Psg. und der KlrinhanLelshöchst- preis 70 Psg. für das Pfund. Selbstverständlich sind billigere Preise statthaft. Kamenz, den 17. Juni 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft für den Bezugsscheine für Herr — verql. 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 11. Juni (Nr. 12 der Amtlichen Beilage des »Kamenzer Tageblattes" vom 16. Juni — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 71) 1918 —. 1. Bezugsscheine auf Heu werden nur on die Besitzer von Zugtieren, und zwar höchstens über 18 Zentner für jedes Plerd und jeden Zugochsen und über 10 Zentner für jede Zupkuh, jeden Esel oder Maulesel non der Königlichen Amtshauptmannschasr zugleich für die Städte Kamenz und Pulsnitz ausgestellt. 2. Diese Bezugsscheine dürfen, soweit nicht in Ausnahmesällen auf dem Bezugsschein der Amtsbauptmannschast von dieser etwas anderes vermerkt worden ist, nur durch diejeni gen Erzeuger von Heu beliefert werden, welche ihre bis 15 August fällige Heulieferung für das Heer erfüllt haben. Eine Anrechnung der ausBezugsscheine gelie serten Heumengen auf d-ie an dasHeer zu lieserndeHeumenge e r - lolgtnicht. . 3. Die Bezugsscheine für Besitzer von Zugtieren, die außerhalb des hiesigen I abgegeben Pulsnitz, am 20. Juni 1918. Der Stadtrat. Bezirks ihren Wohnsitz haben, sind von der für den Wohnort des Besitzers zuständigen AmtsdauPtmannschaft — in bezirkssreien Städten vom Stadtrat — auszustellen. Die Lieferung aut Grund solcher Bezugsscheine ist gleichfalls erst nach Ausbringung der ge samten dis 15. August fälligen Heeresumlage gestattet. 4 Auf Bezugsscheine, die von auswärtigen Behörden ausgestellt worben sind — vergleiche Punkt 3 — darf Heu nur geliefert werden, nachdem die Scheins Ler Königlichen Amtshnupimannschast vorgelegt und von ihr mit Stempel versehen sind. 5. Außerdem aber wird die Ausfuhr von Heu aus dem Bezirke aus grund sol. cher Bezugsscheine erst genehmigt werden, wenn das gesamte Lieserungssoll, welches dem ganzen hiesigen Bezirk ouserlegt worden ist, voll erbracht ist, denn es kann bei der Knappen Heuernte im Interesse der Landwirte, so lange keine Ausfuhr gestattet werden, als der Bezirk noch seine Heeresumlage selbst nicht erfüllt hat. 6. Da die Heeresumlage e:st in einigen Monaten voll ausgebracht sein wird, hat es kür auswärtige Besitzer von Zugtieren keinen Wert, in den nächsten Monaten Bezugsscheine Landwirten des hiesigen Bezirkes vorzulegen und deshalb erfolgt die Abstempelung der von auswärts ausgestellten Heubezugsscheine keinesfalls vor 15 August. 7? Irgend ein Anspruch auf Lieferung der entsprechenden Heu- ich dke Ausstellung v o n B e z u g s s ch ei n en irgend wel - che! Art^icht erwo'^'^ Kaufe zum gesetzlichen Hv^r",. - . - 8. Besitzer oder Pächter von Wiesenklee- an- A^v°-Ä ?FlA"n^U^ Mio Hering Enro ileferung iorer Heimat beizutragen. Sie dürfen also überhaupt nichts . Private verkaufen. 9. Damit nicht trotz der Bestimmungen unter 2 und 5 Heu auf Bezugsscheine vor Aufbringung der Heeresumlage verkauft wird, sind zur Durchführung der erforderlichen Kontrolle üder die Belieferung der Bezugsscheine diese, gleichviel, ob sie von der Königlichen Amtshauptmannschafi oder von auswärtigen Behörden ausgestellt sind, dem sie vom Käu fer auszuhändigen sind, binnen drei Wochen nach der Ausstellung, bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 30 M für jeden Fall der Zuwiderhandlung an die Königliche Amts- hauptmnnnschaft unter genauer Angabe des Verkäufers und seiner Adresse, sowie des Na mens und Wohnorts des Käufers einzusenden. 10 Zuwiderhandlungen müssen bei dem bekanntlich dringenden Heeresbcdarf an Heu zur gerichtlichen Bestrafung gebracht werden. Soweit nicht anderweit eine höhere Strafe angedroht ist, werden sie mit Geldstrafe bis zu 150 M oder Hast bis zu 14 Tagen bedroht. Kamenz, am 18. Juni 1918. Die Königliche Amtshauptmannschasr für den Lieferungsverband. In den Geschäften der Stadt Bulsnis, Pulsnitz M. S. und Vollung werden diese Woche von Freitag mittag ab aus Abschnitt s der Landesfetlkarte 4V Gramm Butter Die Annahmestelle Pulsnitz für getragene Kleidung Markt 324 ist geöffnet Montags und Freitags, nachm. von 2 bis 4 Uhr. Die Annahmestelle Kaust Uniformen jeder Art, Zivilkleidung, Wäsche, Schuhe und Lumpen. Auf Grund der Bestimmungen der Rcichsbekleidungsstelle werden gegen Abgabe von Oberkleidung und Schuhwaren insbesondere auch Abgabebescheinigungen zur Erlangung von Bezugsscheinen ausgestellt. Nähere Auskunft wird in der hiesigen Polizeikanzlei erteilt. Die Annahmestelle. Der gefesselte Gegner. Von einem militärischen Mitarbeiter wird uns geschrieben: Kürzlich hat Mister Harries in der Londoner Zeitung „Review" als einziger den Zweck der Hindenburgischcn Absichten richtig gewürdigt. Er gab zu, daß die Deutschen sich bei allen vier großen Offensiven keine bestimmten Ziele gesetzt haben, sondern allein das eine Ziel verfolgten, die feindlichen Reserven zu vernichten und den Feind zn fesseln. Wir wissen heute, und können das unbesorgt aussprechcn, daß uns dieses Ziel glänzend gelungen ist. Die feindliche Wehrkraft ist aufgesogcn und ver schluckt. Nicht nur die Verluste haben dazu beigetragen, die er erlitt sondern auch die Frontvcrlängerungen, die wir errungen und die ihn verpflichteten, seine Kräfte zu verteilen. Namentlich die Offensive zwischen Montdidicr und Noyon hat die Gegner veranlaßt, seine Kräfte willenlos festzulegen. Foch ist im Un klaren, was er machen muß. Er tat das einzig Verständliche an der Front von Lompicgne alles anzusetzen, was er verfügbar hat. H^r wartet er auf den nächsten deutschen Schlag und ist Unfähig sich zu rühren. Wir haben ihm die Gesetze des Handels aufgezwungen, wir halten ihn und hindern ihn eigene Pläne auszuführen. Nur an einer Front hatte der Gegner noch freie Efügung über seine Kräfte. Die Italiener konnten bis zuletzt noch Vorstöße an verschiedenen Stellen unternehmen und brauchten nirgend fcstzulegen. Sie durften sogar noch fünf Divisionen nach Frankreich senden Das ist mit dem Angenblick anders geworden, als die Oesterreicher zum Angriff übergingen. Der Zweck, den sie mit ihren Angriffen verfolgen ist also eng verein bar mit den Plänen unserer Obersten Heeresleitung. Auch an dieser Front soll der Feind die Bewegungsfreiheit verlieren. Die Italiener können fortab keine Hilse nach dem Westen sen den, selbst wenn es den Franzosen und Engländern noch so schlecht geht. Sie haben an sich selbst zu denken. Die Bindung des gesamten feindlichen Heeres, nicht nur der Kampffronten, sondern auch der Reserven, über die unsere Gegner noch verfü gen, ist ein großer strategischer Erfolg. Man darf außerdem nicht verkennen, daß unsere Verbündeten diesen Erfolg unter schwierigen Umständen errangen, denn es war seit langem bekannt, daß sie angreifcn wollten. Die Italiener behaupteten seit Mo naten, daß sie nicht überrascht werden könnten. Um so größer ist der Sieg unserer Verbündeten, der jetzt schon durch 30000 Ge fangenen bewiesen wird, anzuschlagen. Bis jetzt sind rein ört liche taktische Erfolge zu verzeichnen. Wir wissen nicht, ob unsere Verbündeten größeres planen, ob sie ihren Sieg weiter tragen und die Niederlage des Gegners an der Piave ausnutzen wollen, was sie bisher geleistet haben, muß von uns schon hoch Ungeschützt werden aus dem einen, fchon betonten Gesichtspunkt, daß die ganze feindliche Front heute unserem Willen unterworfen ist. Sie MWes LWMrWe. Dresden, den 19. Juni 1918. '/«3 Uhr nachm. Amtlich.) Großes Hauptquartier, 19. Juni 1918. Westlichem Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht: Rege Erkundungstätigkeit der Infantrie. Teilangriffe des Feindes am Nieppc-Walde und nordöstlich Bethune wurden abgewiesen. Der Artilleriekamps lebte nur in wenigen Ab schnitten auf. Heeresgruppe deutscher Kronprinz: Südlich von Dommiers scheiterte am frühen Morgen der Angriff französischer Regimenter im nordöstlichen Teile des Waldes Villers-Cottercts. Am Tage mehrfach wiederholter Ansturm drückte unsere östlich von Mantgobeur vordringende Linie etwas in das Innere des Waldes zurück. Im Clignon- Abschnitt, nordwestlich von Ehateau-Thierry stießen mehrere feindliche Kompagnien zum Angriff vor. Sie wurden von un seren Vorposten abgewiesen. Artillerie- und Minenwerfer belegten mit starken Feuer- Lberfällen die feindlichen Anlagen bei Reims. Nachstoßende Infantrieabteilungen brachten etwa 50 Gefangene ein. Gestern wurden 23 feindliche Flugzeuge und 3 Fesselbal lone abgeschossen. Hauptmann Berthold errang seinen 35., Leutnant Delt- jens seinen 22. Luftsieg. Der Erste Generalquartiermeister. (WTB.) Ludendorff.