Volltext Seite (XML)
Amtlicher Heil. Höchstpreise für Gemüse. Nachstehend werden sämtliche für das Königreich Sachsen geltenden Erzeugerhöchstpreise für Gemüse zur Kenntnis gebracht: Der Erzeugerhöchstpreis betragt für: Bei Lieferung auf Grund eines von der 1 Bohnen: Reichestelle für Gemüse u. Obst abgeschlos ¬ grüne Boh ren . . . . . 25 Psg. je Pfund senen oder ».ihr genehm. Lieferungrvertr. Wachs- und Perlbohnen .... 35 11. Weißkohl . . 4 - M 4.20 M 2. Strunkkohlrabi 10 12. Dauerweißkohl v. 1.12 17 ab 5.— ,, 5.25 Kohlrabi ...... 12 13. Rotkohl . . . 7 50 „ 7.8ö Kohlrabi, jung mit Laub, (Sommer-Aussaat 3. Spinat (nicht Spin tersatz .... 20 28 »» 14. Dauerrotkohl v. 1. 12. 17 ab 9— „ 15. Wirsingkohl . . . 7.— „ 9 45 7.35 4. Mairaben ohne Kraut .... 5. Tomaten . ... 6. Kürbis 3 30 10 »» lk. Dauerwnsingkohlo.I.I2.17ab 850 „ 17. Rote Spersemöhren u. längl. Karotten . . . 7.— „ 8.90 7.35 7. Sellerie bis 14. 10. 17 mit Kraut 20 18. Gelbe Speiseröhren . . 5.— „ 5.25 v. 15 10 bis 30 II 17 ohne Kraut 30 19. Kleine runde Karotten . 12.— „ v. I. 12. bis 31. 12. 17 ohne Kraut 35 20. Junge kleine runde Karotten vom l. l. bis 14 2 18 ohne Kraut 40 »» m gek. Kraut zum Bündeln später b Meerrettich: 45 k» kk (Sommeraursaatj . . 80— „ — 21. Zwiebeln, lose, bis 31.10.17 11.— „ I I 50 s) wenn 100 Stangen mindestens 60 Pfd. vom 1. 11. 17 ab 1150 „ 12.— wiegen bis 31. 12. 17 40 lk k, vom 1. 12. 17 ab 12— „ 12.50 vom 1. I. bis 28. 2 18 . 45 l» n vom I. Jan. 18 ab 13.— , 13.50 vom 1. 3. bis 30. 4 18 . 50 vom 1. Feb 18 ab 15.— „ 15.50 später ..... b) wenn 100 Stangen mindestens 40 Pfd. 55 30 vom 1. März 18 ab 17.— „ 22. Zweij. Bornaer Zwiebeln bis 31. 12. 1917 20 — „ 17.50 wiegen, bis 31. 12 17 vom 1. I. bis 28. 2. 18 . 35 r» bis Ende Januar 1918 21.— „ vom 1. 3. bis 30 4 18 40 lk bis Ende Februar 1918 22.— „ später 45 bis Ende März 1918 23.— „ c- für leichtere Ware bis 31 12. 17 20 k, bis End» April 1918 24.— „ später 25 k, bis Ende Mai 1918 25— „ 9. Rote Rüben Rote Beete) bis 31. 10. 17 10 r, 23. Grünkohl bis 30. November 1917 7.50 „ vom 1. 11 bis 3i 12. 17 . 12 »» 7.85 später 14 vom I. 12. 1917 ab 8.50 „ 8.90 10. Schwarzwurzeln bis 31 12. 17 . 40 vom 1 I. 1918 ab 10.— „ 10.50 später . . . ' . 50 24. Futterrüben 1.50 „ 25. Wruken (Kohlrüben, Voden- kohlrabi (Steckrüben 1.75 „ 26. Futtermöhren 2.50 „ Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Abänderungen gegenüber den bisher geltenden Erzeugerhöchstpreisen nur bei Kohlrabi, Mairüben, Sellerie und Schwarzwurzeln vorgenommen worden sind Neu festgesetzt worden sind Erzeugerhöchstpreise für junge, kleine runde Karotten (Sommer-Aussaat), jungen Kohl rabi mit Laub «Sommer-Aussaat) und Strunkkohlrabi. Saatzwiebeln bis zum Gewicht von 3 Gramm für das Stück fallen nicht unter die zu 21 und 22 genannten Höchstpreise. Nach wie vor verboten bleibt der Verkauf von Möhren und Karotten mit Kraut (Verordnung des Ministeriums des Innern vom 1. August 1917 — Sächsische Staatszeitung vom 2. August 1917 — Nr. 177 —) mit Ausnahme vsn den in Punkt 20 aufgeführten jungen Karotten. D'e unter 1 bis 6, 20 und 22 genannten Erzeugerhöchstpreise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, die übrigen für das Gebiet des Deutschen Reiches. Die Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich ein Termin bestimmt ist, bis auf weiteres. Die von den Kreisstellen für G müse und Obst festgesetzten Erzeugerhöchstpreise bleiben unberührt. Diese Verordnung tritt am 5. Oktober 1917 in straft Dresden, um 2 Oktober 1917. Ministerium des Innern. Unter Bezugnahme auf den Aufruf für die öffentliche Sammlung „Kaiser- und Volksdank" km Sonnabend und Sonntag, den 6. «nd 7. Oktober 1817 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr H6 — wird der hiesigen Einwohnerschaft hiermit zur Kenntnis j gebracht, daß an den genannten Tagen in der Stadt Pulsnitz eine ! Haus- und Straszen-Sammlung durch Schulmädchen stattfinden wird. ! Wir richten deshalb an die hiesige Einwohnerschaft die herzliche Bitte, sich an dieser Sammlung recht opferwillig zu beteiligen. i Auf einen Zeichen Ertrag dieser Sammlung darf umsomeyr gehofft werden, «eil diese Sammelgelder zu Liebesgaben für unsere heldenmütigen Truppen am kommenden Weihnachtsfeste verwendet werden fallen. « Pulsnitz, am 4. Oktober 1917. Der Stadtrat. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz vom 29. September 1917 — Pulsnitzer Wochenblatt vom heutigen Tage betr. Kartofselerntelisten - Zwischenfeststellung der bis zum 5. Oktober 1917 ausgerodeten Herbstkartoffel«, werden die hiesigen Kartoffel- «rzeuger aufgefordert, die Kartoffellisten am Sonnabend, den 6. Oktober 1S17 in der Zeit von 12—1 Uhr mittags in der Natskanzlei vorzu'egen. Die Kartoffelerntelisten müssen bis mit 5. Oktober 1917 nachqetraqen sein. Die bis zum L. Oktober 1917 ausgeerntete Kartoffelfläche ist hierbei genau anzugeben. Pulsnitz, am 2. Oktober 1917. Der Stadtrat. AlsnitzerMcdendlatt seMMeW W Zeitung Mtl Druck und Berlao von E. L. Försters Erden (Inh. kV W- Mobn. E 69. Jahrgang Donnerstag, den 4. Oktober 1917 Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus d« Landwirtschaft', »Hos- Garten« und Hauswirt« schäft' und »Mode für Alle' ÄW« km Sm MsgeMtsWrd WsW Geschäftsstelle: Pulsnitz, Btsmarckpla» Nr. 288. Verantwortlicher Redakteur I. W Mohr in Pulsnitz» > MAM»« ,It> Nummer 118 teW.-M.! llWMWMW Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 2OPf.,im Bezirk derAmtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. strOMer: llr. 1» Mfcheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Abonnement: Monatlich 60 Pf., vierteljährlich Ses MWMn «skMW linö öes AMM W NSW ÄL