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pulsnitzerWchendrali SMsMeW W ZeitllU MS Ml Abonnement: Monatlich 60 Pf., vierteljährlich Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20 Pf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. MUMM: W. 1« Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit .Illustriertem Sonntagsblatt", »Aus der Landwirtschaft", »Hof- Garten- und Hauswirt» Schaft" und »Mode für Alle" Ses «Wen MSMW nng öes MMes slivlilsm Ä-L wsSIstt D öM NksgsMtsveflkl! emsW Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 268. Verantwortlicher Redakteur I. W Mohr in PulsntK. Nummer 90 Dienstag, den 31. Jnli 1S17. 69. Jahrgang. Arntticher Herr. Die nachstehende Verordnung des Bundesrats wird hierdurch zu öffentlichen Kenntnis gebracht. Wegen der Genehmigung höherer Saatgutmengen als der in 8 1 unter Nr. 2 ange- gegebenen ergeht noch besondere Anweisung. Dresden, den 26. Juli 1317. Ministerium des Innern. Verordnung über die den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe für die Ernährung der Selbstversorger und für die Saat ?u belassenden Früchte. Vom 20. Juli 1917. Dec Bundesrat hat auf Krim» des § 7 der Reichsgetreideordnuna für die Ernte 19i7 vom 2l. Juni 1917 (Reichsgesetzblatt S. 507) folgendes verordne!: § 1. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus ihren selbstgebout-n Früchten verwenden: l. zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf für die Zeit vom 1. August 1917 ab unter Anrechnung der nach 8 2 der Verordnung vom 22. März 1917 (Reichsgesetzblatt Seite 263) für die Zeit vom 1. bis zürn 15. August 1417 belassenen Mengen: s) an Brotgetreide monatlich neun Kilogramm, b) an Gerste und Hafer für die Zeit bis zum 30. September 1917 insgesamt acht Kilogramm; 2. zur Bestellung der zum Betriebe gehörenden Grundstücke auf das Hektar: an WiMerroggen bis zu einhundertfünfundfünfzia Kilogr., an Sommerroggen bis zu einhundertsechzig Kilogr., an Winterweizen bis zu einhundertneunzig Kilogramm, an Sommerweizen bis zu einhundertfü.ffundachtng Kilogramm, an Spelz bis zu zweihundertzehn Kilogramm, an Gerste dir zu einhundertfechzig Kilogramm, an Hafe: bis zu einhunderlsünszig Kilogramm, an Erbsen einschließlich Peluschken uu» an Bahnen bis zu zweihundert Kilogramm, an großen Viktona-Erbsen und an Ackerbohnen bis zu drei hundert Kilogramm, an Linsen bis zu einhundert Kilogramm, an Mischfrucht dieselben Sätze nach dem Mischungsverhältnisse der Früchte, an Buchweizen bis zu einhundert Kilogramm, an Hirse bis zu dreißig Kilogramm. Die Landeezenlralbehörden sind ermächtigt, die Saatgutmengen bei dringendem wirtschaftlichen Bedürfnis für einzelne Betriebe oder ganze Bezirk- bis zu einer von de: Neichsgetreide- stelle zu bestimmender» Grenze zu erhöhen. § 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, dm 20. Juli 1917 Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich. Nachstehende, in Nr. 174 des Deutschen Reichsanzeigers vom 24. Juli 1917 veröffentlichte Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, den 25 Juli 1917. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung vom 5 August 1916 über di» Verarbeitung vor« Gemüke tReichsoesetzblott Seite 914) wird best-'vmt: 8 Die gewerbsmäßige Konservierung von Meerrettich, Saue,kraul wid Steckrüben in luftdicht verschlossenen Behä tnissen ist verboten. 8 Zuwice hand'ungen werden mit Gefängnis 11« zu einem Jah>e und mit Geldstrafe bis zu 10 090 Mark oder mit einer dieser Strafen belegt. 8 3. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung im Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 13. Juli >917 Rcichsstelle für Gemüse und Obst, Lerwaltungsableilung. v. Tilly. Inkrafttreten der Verordnung betr die Obsternte (9(7 D e Verarmung brtr. die Obsternte 1917 vM 20. Juli 1917 — 569 4.00 — veröffentlicht in der Staatszeitung vom 2l. Juli 1917 Nr. 167, tritt am 1. August l917 in Kraft. Diresden, am 28. Juli 1917. Ministerium des Innern. Bezirksobstsammelstellen. Laut Verordnung der Landesstelle für Gemüse und Obst sind für den Bezirk des unterzeichneten Kommunalverbandes folgende Sammelstellen für Obst bestimmt worden: E. Zchiedrich, Bretnig, Julius Schöne, Möhrsdorf, Sebastian Ram, Nebelschütz, H. M. Tre-pte, Kamenz, August Merkel, Elstra. Kamenz, am 28 Juli 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Auf die Abschnitte Nr. 16 der roten und auf die Abschnitte Nr. 3 der grünen Lebensmittelkarte werden in den Geschäften der Bezugsoereinigung für Kleinhandel in Pulsnitz, Pulsnitz M. S. und Vollung 15« gr ungeschälte Erbsen zum Preise vvn 16 Pfg. abgegeben. Pulsnitz, am 3l. Juli 1917. Der Studtrat. Kohlenoersorgung. Den zum Kohlenversorgungsbezirk Pulsnitz gehörigen H aushaltungen, w rd hiermit zur Kenntnis gebracht, datz die Kohlenkarten erst in den nächsten Tagen ausgegeben »erden können. Diejenigen Haushaltungen, welche vom l. August 19 7 ab unbedingt Kohlen brauchen, erhalten von ihrer Ortsbehörde vorläufig eine Bescheinigung über ihren Kohlenbedarf auf 8 Tage. Diese ausgestellten Bescheinigungen sind in eine Liske einzutragen und bis 8. August 1917 von der Gemeinde dem unterzeich neten Kohlenausschusse einzureichen. Pulsnitz, am 30. Juli 1917. Der Kohlennusschutz. Bekanntmachung. Es ist beabsichtigt die diesjährige städtische Obstnutzung nur an hiesige Einwohner daum»eiie zu verpachten. Diejenigen, welche das an den städtischen Straßen anstehende Obst pachten wollen, werden hierdurch ersucht, ihre Wünsche bis Mittwoch, den I. August 1917, bei Herrn Stadtrat Herberg anzubringen. Pulsnitz, am 31. .Juli 1-17. Der Stadtrat. Zmm Besuch des deutschen Reichskanzlers in Wien. In Eriüllung seiner hohen Mission für des deutschen Reiches Wohlfahrt im Inneren und nach auhen ist der deut sche Reichskanzler nach Wien gereist, um sich dem Kaiser Karl vorzustellen und mit den leitenden Staatsmännern Oesterreichs und Ungarns in nähere persönliche Beziehungen zu treten und in der Zeit der höchsten politischen und mili tärischea Krisis im Weltkriege Beratungen mit Oesterreichs und Ungarns Diplomaten und militärischen Autoritäten zu pflegen. Wiener Blätter melden auch bereits das Eintreffen des Grafen Esterhazy für den 31. Juli in Wien, an welchem Tage großer Empfang des deutschen Reichskanzlers in Oester reichs Hauptstadt stattfinden wird. Im glücklichen Zeichen der herrlichen neuen Waffenerfolge der verbündeten Reiche gegen die in Oesterreich eingedrungenen Russen steht der Be- su u des deutschen Reichskanzlers in Wien. Auch darf her vorgehoben werden, daß Demschlands Bund mit Oesterreich- Ungarn nicht nur durch das gemeinsam für der verbündeten Länder Freiheit und Selbständigkeit vergossene Blut unserer Helden für alle Zeiten sestgekiltet wurde, sondern daß für Deutschlands und Oesterreich Ungarns weltpolitische Stellung und Weltgeltung das Bündnis beider Staaten auch der Mittelpunkt und der gemeinsame Krästcguell ist. Deutsch land und Orlurrr^'Urir'g i im Bunde sind von einer Welt frecher und elender Feinde umrigt, aber von diesen schurki schen und beutegierigen Räubern nicht zu bezwingen. Das ist der große Lichtstrahl, der sich von Deutschlands und Oester reich-Ungarns Bunde aus doch in der ganzen politischen Welt verbreitet. Nicht soll aber auch vergessen werden, datz es unter den Slawen Oesterreichs Parteigänger gibt, die ge«en das deutsch - österreichisch - ungarische Bündnis Sturm lausen möchten, und datz die Tschechen in Oesterreich noch immer Neigung haben, mit Hilfe des Vieroerbandes ihre ehrgeizigen, auf die Zertrümmerung des österreichischen Einheitsstaates gerichteten Pläne zu verwirklichen. Diesem tschechischen Grö ßenwahns setzen die Siege der deutschen Waffen in Galizien einen starken Dämpfer auf. Es braucht auch kaum erwähnt zu werden, kaß die österreichische Regierung und die deutsch-