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pulsmtzerWcdenblaN MS Zeitung WNsMeW vlatt -es WMen Mtögukiüits uns ses öteötcates;n Pulsnitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Taris. — Erfüllungsort ist Pulsnitz. Abonnement: Monatlich 60 Pf^ vierteljährlich -Mark 180 bei freier Zustellung ins Haus, durch i»e ^osi bezogen Mark 186 WOMatt ttlsW Inserate für denselben Tag find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20 Pf., im Bezirk der Amtshauptmannschaft 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. fWWÜIK: Nk. tt Erscheint: Dienstag, Dcnnerstag und Sonnabend Mit »Illustriertem Sonntagsblatt', »Aus der ikondWirtschaft", »Hos» Garten- und Hauswirt schaft" und »Msde für Alle" MMütt M gsa Mtsg°«sb°M WIE Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckvlatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in PulsntL Nummer 84. Dienstag, den 17. Ink 1S17. 69. Jahrgang. Bekanntmachung an sämtliche staatlichen Kassenstetle« über die Einmechslung von Silber- und Nirkelmünze« gegen Kassenscheine; vom 18. Juni 1917. Zur Beseitigunx der d:v:ch die Anfsp-icherunz von Silber- und Nickelmünzen hervorgerufenen Not an kleinen Zahlungsmitteln wird seitens der Reichrfinanzverwaltung ernstlich erwogen, die'ge- samten Silber- und Nickelmün-en auf-er Verkehr -»setzen und das so gewonnene Metall zur Prägung neuer Münzen zu benutzen. Zur Durchführung ldieser Absicht würde die «eichsfinanzverwaltun, darauf zukommen, zunächst neue Münzen zu prägen, die «n Stelle der «inzuziehenden birhrrigen Münzen in Berkehr zu bringen wären, und alsdann di« -ur-rit geltenden Münren mit verbältnismästig kur-er Frist «nster A«rs -u setzen und zwar dergestalt, daß sie nicht wieder «eitun, erlangen würden. Um alle diejenigen, die trotz der fortgesetzten Wa.nungen noch heute größere Bestände »on Selber- und Nickelmünzen in ihrem Besitz haben, vor Schaden zu bewahren, werden die Staatskassen angewiesen, schon jetzt vom Publikum Silber- und Nickelgeld auch in g ötzeren Summen zum Aistausch gegen Scheine anzunehmen. Soweit der bestehende Mengel an Armem Wechselgeld es erfordert, können einstweilen die Münzen wieder in den Verkehr gegeben werden, bi« durch Neuprägung der Bedarf gedeckt Sämtliche Iiuilminifterie«. Nachstehend« Ausführungsverordnung über Voranmeldung der Fastbestände wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 11. Juli 1917. Ministerium les Innern. Ausführungsverordnung, betreffend Voranmeldung der Fatzbestände, vom 6. Juli 1917. Unbeschadet der umfassenden V-standserhebuno.die demnächst durch Vermittlung »er Lan»c«brhörden »eranstaltet werden soll, wird in Gemässheit »on H l der Bekanntmachung über die Einrichtung einer Reichsstelle für Jatzbewntichaftung (Neichsfatzstelle) vom 28 Juni I»17 (RG "l. G. K75), um eine Stockung- in der Fah»«rs»rgung zu vermeiden und den Weg für ankaufs- «eis« Erfassung «Iwa voihandener Brstände durch die im Bertragrverhäftnisse zur Kriegswi-tschajis-Aktiengesellschgst stehenden Händler zu ebnen, zum Zwecke der Gewinnung einer vorläufigen Uebersicht,gröhe-er Fatzbestände angeordnet: 1. Wer innerhalb de, Deutschen Reiches gewerbsmäßig Fässer herstillt, an oder »-kauft oder v-rleiht, ist verpflichtet, soweit er am 15. Juli 1917 Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde in Gewahrsam hat, der Kriegswirtschafts-Aktiengesellschaft, Geschäfteabteilung der Reichsbekleidungsstelle, Abteilung für Fässer Berlin vt' S9, Nürnberger Platz 1, bi» -um 2^. Juli 19(7 schriftlich anzuzetgen s) die Anzahl ter Gebinde, b) ven Rauminhalt iu Litern jedes einzelnen Gebindes, c) den Zweck, zu dem die Gebinde dienen od-r zuletzt gedie ft haben, ä) den Ort, no sich die Gebinde befinden, e) den Eigentümer dieser Geb nd«. 2. Dieser Anzeigepflicht unterliegen auch alle Kriegsgesrllschasten und Kriegst-llen, die zur Bersendung der ihrer Bewirtschaftung unterliegenden Gegenstände Fässer, Kübel, Bottiche vnd ühn'.'ch? 7«.^» g. Fässer, Kübel, Bottiche und ähnliche Gebinde, die sich am 15. Juli 19l7 auf dem Transport befinden, sind unmittelbar nach ihrer Ankunft onzuzeigen, soweit eine der nach t und 2 anze gepflichttgen Personen oder Stellen den Gewahrsam an ihnen «rl»igt. Berlin,, den 6. Juli 1SI7. Der Reichskommijsar für Fastbewirts Haftung Geheimer Rat Dr. Beutler. «—— ———— — . - . — , Ministerium Kes Innern Dresden, den 12. Juli 19l7. Die Reichstelle für Gemüie- und Obst hat für nachfolgende Gurken Erzeuger-Richtpreise aufgestellt. später Reichsstelle für Siemüse und Obst. 6 8 7 6 S s 4 Für Ware, wie in Süddeutschland handelsüb lich ist, je nach Gröhe, und zwar: nicht unter 4 Zentimeter 2 Pfg. je Stück Für prima handelsübliche Einlegegurken, von denen 60 Stück etwa 16 Pfund wiegen: vom l. bi» 7. Juli 10 Pfg. je Stück Erzeugerrichtprsise für Gurken Nachstehend« Bekanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Für Krüppel sellen die Provinzial- und BezirkssteUrn di« Preise seststellen. Diese Richtpreise gelten für den Abschluß von Lieferungs»erträgen al, Bertsagspreise, bis die zuständigen Pr»i»k»mwissionen mit Genehm!»una der Reichrstelle andere Preis- beschloss« , haben. Wir ersuchen demgemäß, die Preiskommissionen zur baldiger» Festsetzung der Vertragspreise zu veranlassen. Für Meerettich, Schwarzwurzeln, Ro e Beet« nno Selleve sollen ebenfalls in nächster Z-ft Richtpreise aufgestellt werden. 8. - 14. lb. - 21. 22. - 28. Berichtigung der Bekanntmachung über Schilfrohr vom 1v. Juli 1S17, (Sächsische Staatrzeitung Nr. 1i9 »om l2. Juli 1917.) tz S der Bekanntmachung hat zu lauten: Ueber Streitigkeiten, die sich au» der Durchführung der M l und 2 ergeben, entscheidet endgültig die örtlich zuständige Kreishauptmannschaft. Dresden, den 12. Juli 1517. des Innern. 1—150 von s—9 Uhr. Vorm An die Inhaber der Fleischbezugskarten 601—750 An die Inhaber der Fleischbezugskarten 751-900 Jede Zivilperson und Kriegsgefangene erhalten je eine Zuäerkarte, Kinder unter 1 Jahre erhalten 2 Zuckerkarten. Pulsnitz, «m 17. Juli 1917. Der Stndtrat »1 151-300 301-45- 451 — 600 9S1—1050 1051—1200 9—10 10-11 11 — 12 Als Kartoffelersatz für die Woche vom 15. bis 21. Juli 1917 werden jedem Kartoffelversorgungsberechtigen 1 Pfund Brot und außerdem 2VÜ Z Mehl zugewiesen. Ausgabe dieser Karten sowie die Ausgabe der neuen Zuckerkarten findet Donnerstag, den IS. Inli 1S17 in der Kriegsschreibstube wie folgt statt: n G ,, « u „ » " 's 'k „ u u 12— I 3— 4 4— S 5- 6 „ Nachm. »7 Auf Abschnitt Nr. 14 der roten Lebensmittelkarte werden in den Verkaufsstellen der Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M S. und Vollung vom Donnerstag, de« 1S. d. M. ab je 160 L Haferflocken zum Preise von 13 Pfg. abgegeben. Pulsnitz, am 17. Juli 1917. Der Stadtrat. Mittwoch, des 18. Juli 1S17 von 3—5 Uhr nachm. werden in der städtischen Kriezsschreibstube getrocknete Kohlrüben »«»kauft. Pulsnitz, a« !7. Juli 1-17. Der Stadtrat.