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pulsmtzerZMendlatt uns Zeitung WcliS-KWW ölntt MS ses MWlkm NtsgeciLts unö öes AMntes BvnlsW LLm'L" _ LL Mgr.-Mk.: lvoaiMM MsW Inserate für denselben Tag stnd bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile MM, im BezirkderAmtshauptmannschast15Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1 M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. fllWMk: W. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", »Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 5S Pf., vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch kie MM bezogen Mark 1.56. fün sinn HmfqswMssifqllgrink Nnlanik umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswald«, Ohorn, Obersteina, Nieoer» Kll.lMÜUtk Ml oeü rldUtogvllUlkvvrMU i. ulolllh steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdors-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 30. Dienstag, 13. März 1917. 69. Jahrgang. Amtlicher Teil. Ausgabe von Heeresnäharbeiten. i. I. Künftig dürfen mit Heeres n ä h arbeiten, die vom Kriegsbekleidungsamt oder vom Heimarbeitsausschutz zur Ausgabe gelangen, nur solche Arbeits kräfte beschäftigt werde«, die eine Ausweiskarte vorlegen 2. Gesuche um Ausstellung von Ausweiskarten sind erstmalig bis zum 18. März 1S17 an die Gemeindebehörde des Wohnorts zu richten, die die per sönlichen Verhältnisse des Gesuchstellers prüft und entscheidet, ob der Eesuchsteller nach den Bestimmungen unter Ziffer II mit Heeresnähatneiten beschäftigt wer den darf oder nicht. Auch diejenigen, die augenblicklich mit Heeresnäharbeiten beschäftigt sind, haben dieses Gesuch anzubringen 3. Die Gemeindebehörden haben die Gesuche eingehend zu prüfen und das Prüfungsergebnis in eine Liste einzutragen, sie in doppelten Stücken zu iühren haben, »on denen das eine zurückzubehalten, das andere aber bis spätestens zum 24. eines jede» Monats, also erftätalig bis zum 24. März d. I. der Königlichen Amtrhauptmannschaft einzusenden ist. Namentlich die Berufsart des Eesuchstellers ist in der Liste genau anzugeben. Nordrucke der Listen werden ihnen zugehen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen unter II hat die Gemeindebehörde die Ausweiskarte auszustellen, andernfalls aber die Ausstellung abzulehnen. Auch eine entsprechende Anzahl Vordrucke der Ausweiskarten wird den Gemeindebehörden übersandt werden. Da unter allen Umständen eine Doppelbeschäftigung im Interesse einer gerechten Arbeitsverteilung zu vermeiden ist, darf derselbe Arbeiter (Arbeiterin) im mer nur von einer Stelle (Arbeitgeber) beschäftigt werden. Der Eesuchsteller hat sich daher bei Ausstellung der Ausweiskarte zu entscheiden, durch welche Firma seine Beschäftigung erfolgen soll. Der Name dieser Firma ist auf der Rückseite der Ausweiskarte unter Beidruck des Firmenstempels anzugeben. 4. Alle 2 Monate sind die in den unter Ziffer 3 erwähnten Listen niedergelegten Personenverhältnisse der Inhaber der Ausweiskarten nachzuprüfen und die vorgenommenen Nachprüfungen in der Liste zu vermerken. U. Mit Heeresnäharbeiten dürfen nur beschäftigt werden: I. in erster Linie gelernte Berufsarbeiter und Berussardeitennnen aus ocr Schürzenkonfektion, Wäschekonseklisn, Schneiderkonfektion und allen ver wandten Konfektionen; 2. in zweiter Linie solche Frauen und Mädchen, die auf die Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten als einziae Einnahmequelle angewiesen sind und 3. erst in dritter Linie auch solcheFrauenundMädchen, dienurmitHilfeeinsr solchenBeschäftigung einen den Zeitumständen entsprechenden auskömmlichen Le bensunterhalt erlangen können Heeresnäharbeiten dürfen also nichterhalten solche Frauen und Mädchen (gleichgültig, ob sie berufsmäßig arbeiten oder nicht), s. die eine andere lohnende Beschäftigung z B. in anderer Kriegsindustrie, in der Privatindustrie, in der Landwirtschaft oder in anderen Berufsarten und Stellungen gefunden haben oder inden könnten oder b die einen Ernährer haben, dessen Einkommen zu einem auskömmlichen Lebensunterhalt ausreicht. lil. Vorstehendes gilt auch für die rev. Städ'e Kamenz und Pulsnitz. Der KommUnalverband der Königlischen Amtshauptmannschaft Kamenz, am 10. März 1S17. Die Ablieferung der beschlagnahmten Bierglas- und Bierkrugdeckeln aus Zi«« und die freiwillige Ablieferung von andere» Ii»ngegenstände» kar r gegen Zahlung der in der di sseitigen Bekanntmachung oom 16. Februar dieses Jahres — Nr. 39 des Kamenzer Tageblattes — jederzeit bei Herrn K« h- schmiedemeifter Otto Bömig, Kamenz, Oststratze, Nähe Bahnhof, erfolgen. Königliche Amtshanptmannschaft Kamenz, am 10 März 1917. Mülleroersammlung. Die Inhaber sämtlicher Mühlen des Bezirks (also auch derjenigen Mühlen, die nur Selbstversorgergetreide mahlen) oder ihre Stellvertreter werden h'er- durch geladen, sich zu der für Donnerstag, den 15. d. M. vorm. 11 Uhr im Hotel Lehmann in Kamenz anberaumten Besprechung über die Getreideentkeimnng einznfinden. Wer nicht erscheint, verfällt in eine Ordnungsstrafe von 10 Mark Königliche Amtsha»ptmanschaft Kamenz, den 10. März 1817. Ausgabe der Spiriluskarten an Minderbemittelte, die den Spiritus zur Beleuchtung oder zum Kochen nötig haben, findet am Mittwoch, den 14. März 1917 von 3—4 Uhr nachm. in der Ratskanzlei an die Inhaber der Fleischmarkenausweiskarte 1100—1200 und 1—100 statt. Berücksichtigung können nur diejenigen Familien finden, welche durch Vorzeigung der Eteuerjettels nachweisen, dah ihr Einkommen nicht mehr als 1400 Mark beträgt. Pulsnitz, am 13. März 1917. Der Stadtrat. Der unterzeichnete Ttadtrat hat einen Posten Stärkungsmittel ««gekauft, die an Kranke oder schwächliche oder alte Personen oder Schwerarbeiter zu nachstehenden Preisen in geringen Mengen in der Kriegsschreibftube Donnerstag und Freitags den 15. und 16. d. M. abgegeben werden könne«. SLokoladenpulver 1 Pfund 3,70 Mark Kindermehl „Ealactina", (bestehend aus Eigelb und Alpenmilch, sehr geeignet für Kinder und Kranke) 1 Dose 1,45 , Hämatogen (hervorragendes Nähr- und Kräftigungsmittel für Vleichsüchtige, Blutarme, Kranke, Nervöse und schwächliche Kinder 1 Flasche YM „ / Malzextrakt flüssig in Dosen 1 Dose 1,85 „ Pulsnitz, am 13. März 1917. Der Stadtrat.