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pulsmtzerWcdenblatt M Zeitung öMsMeiger blutt MS Mgk.-M.: lvoAMlattplilsnl- Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Ps., im Bezirk der Amtshauptmannschast 15 Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. feWMek: Nr. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 55 Pf., vierteljährlich öes MWlüM NultWMs U-s öes MMes su Pulsnitz LL Wisdl-iN für Sm «sgscNtsWMd VÄSO SNLMkLLS— Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 28. Donnerstag, 8. März 1917. 69. Jahrgang. Amtlicher Teil. Enteignung der ablieferungspflichtigen Gerftenmengen. Nach Anweisung der Reichsfuttermittelstelle hatte der Kommunalverband dafür zu sorgen, daß die ablieferungspflichtigen Gerstenmengen bis zum 28 Fe bruar d. I. an die Reichs-Eerstengesellschaft m. b. H. in Berlin zur Ablieferung gebracht wurden. Die Reichsfuttermittelstelle hat nunmehr beantragt, die Ent eignung aller ablieferuxgspfiichtigen Gerstenmengen dergestalt auszusprechen, daß vom 25. März 1917 an das Eigentum an den nicht abgelieferten Mengen auf die Reichs-Gerstengesellschaft m. b. H. Berlin, übertragen wird. Der Antrag muß gegenüber allen Landwirten entsprochen werden, die nicht bis zum Ablauf des 24. März 19l7 ihre noch rückständigen Gerftenmengen an die Beauftragten der Reichs-Gerstengesellschaft m. b. H oder für diese an den Kommunaloerband freihändig verkauft haben. Die Ankaufsstellen sind ermäch tigt, bis zum Ablauf des 24. März 1917 für reine gesunde, trockene Gerste dis zu M 15.— sär den Zentner zu bezahlen. Zu diesem Preise wird auch ungedroschene Gerste erworben. Die Gerste ist alsbald auszudreschen. Der Preis wird nach dem Druschergebnis berechnet. Das Stroh wird Zurückgegsben. Der Uebernahmepreis für die nach dem 24. März 1917 enteignete Gerste darf den Höchstpreis von M 12.5V für den Zeutuer nicht übersteigen. Die Landwirte sind verpflichtet, die mit der Enteignung in. das Eigentum der Reichsgerstengesellschaft übergehenden Vorräte zu verwahren und pfleglich zu be handeln, bis die Reichs-Gerstengesellschaft m. b. H. sie in Gewahrsam übernimmt. Veränderungen an den enteigneten Vorräten, sowie Verfügungen über sie sind unzulässig. Zuwiderhandlungen werden nach Z l8 der Bekanntmachung vom 6. Juli 1916 über Gerste mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu M I000Ö.— unter Umständen auch nach K 246 des Strafgesetzbuches als Unterschlagung mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz, am 5. März 1917. Futtermittel für gewerbliche Pferde. Dem Kommunaloerband werden in der zweiten Hälfte dieses Monats als Futter für gewerbliche Pferde ausländische und inländische Trockenschnitzel so wie Strohkraftfutter zur Verfügung stehen. Diese Futtermittel werden nur an solche Pferdehalter abgegeben, deren Pferde überwiegend in einem gewerblichen Betriebe gehen. Droschkenfuhrwerke, Botenfuhrwerke und Posthaltereien gelten als gewerbliche Betr ebe, dagegen werden für landwirtschaftliche Pferde, Luxus- und Händlerpferde keine Futtermittel geliefert. Die ausländischen und inländischen Trockenschnitzel werden zu dem einheitlichen Durchschnittspreise von M 15,05 und das Strohkraftfutter zum Preise von M 21,95 für den Zentner ab Lager Pulsnitz abgegeben Die Trockenschnitzel werden nur verhandlich mit dem Strohkraftfutter geliefert und zwar muß auf ungefähr 8 Zentner Trockenschnitzel 1 Zentner Strohkraftfutter abgenommen werden. Bestellungen auf diese Futtermittel sind bis zum 12. März schriftlich an die Firma Eetreideeinkauf Kamenz e. G. m b. H. in Kamenz einzu senden. In der Bestellung ist die Zahl der gewerblichen Pferde und gewünschte Menge Futtermittel anzugeben. Die Besteller sind verpflichtet, auch weniger als die ge wünschte Menge abzunehmen, wenn die Gesamtbestellungen die verfügbaren Futtermittel übersteigen sollten. Der Kommunalverband der Königlischen Amtshauptmannschast Kamenz, am 3. März IS17. Gegen Abgabe der gelben Lebensmittelkarte Nr. 8 wird in den hiesigen Geschäften der Vezugsvereinigung vom Freitag, den 9. bis Sonnabend, den 1v. März 1917 abgegeben: ZV § Suppentnehl zum Preise von 7 Pfg. Pulsnitz, am 8. März 1917. Der Stadtrat. Der für Mittwoch, den 14. März 1917 festgesetzte Viehmarkt wird nicht abgehalte«. Jahrmarkt findet an diesem Tage statt; ebenso wie jeden Mittwoch Ferkelmarkt Der Verkauf der Ferkel ist nur auf dem dazu bestimmten Platze gestattet Für Ferkel sind Ursprungszeugnisse mitzubringen. Von außerhalb Sachsens eingeführte Ferkel unterliegen hier vor dem Feilbieten der bezirkstierärztlichen Untersuchung. Aus Seuchenorten dürfen Ferkel weder unmittelbar noch mittelbar zu Markte gebracht werden. Zuwiderhandlungen werden unnachsicht lich streng bestraft. Radeburg, am 5. März 1917. Der Stadtrat. Sie AWttzimg Amerikas durch die öster- reichisch-unWische Antwortnote. Der österreichisch-ungarische Minister des Aeußeren hat dem Botschafter der Bereinigten Staaten von Nordamerika rn der Angelegenheit des verschärften Unterseebootkrieges eine Antwortnote übergeben, welche in vornehmer Art eine Ab fertigung der vom Präsidenten Wilson betriebenen sogenannten Friedenspolitik enthält, wie sie besser in keiner Weise statt« finden konnte. Die wirklich neutralen Staaten werden aus der österreichisch-ungarischen Antwortnote auch erkennen müssen, wie einseitig, parteiisch und ungerecht und in der Tendenz geheuchelt die amerikanische Politik überhaupt ist- Zunächst wird in der österreichisch-ungarischen Antwortnote hervorgeboben, Latz gerade der Präsident Wilson zuerst mit scharfen Worten dargetan hat, daß die von England unter dem Namen Blockade verhängte Sperre über die Küsten der Nordsee im grellsten Widerspruche zu den Grundlogen des internationalen Blockade-echtes stehe. Der Präsident W'lson hat aber trotz dieses Völkerrechtsbruches durch England weiter nichts als einen leeren Protest nach London geschickt, ober in keiner Weise, wie er es Deutschland gegenüber getan hat, mit dem Abbruche der diplomatischen Beziehungen und der Bewaffnung der amerikanischen Handelsschiffe gedroht. Es wird dadurch vor aller Welt klar und deutlich bewiesen, datz Nordamerikas Haltung nicht wirklich neutral ist, sondern daß Amerika England und den ganzen Viervcrband begünstigt und absichtlich Deutschland und Oesterreich-Ungarn benach teiligt hat. Sehr geschickt weist auch die österreichisch ungarische Antwortnote an Amerika darauf hin. datz in einem Seekriege die neutralen Staaten weiter kein Recht haben, als den An spruch darauf, datz ihnen die kriegführenden Parteien das an den Feind gerichtete Verbot des Seeverkehres, also die See sperre, rechtzeitig bekannt geben, damit die neutrale» Staaten es vermeiden können, ihre Bürger und ihr Eigentum Schiffen anzuvertrauen, welche in das gesperrte Seegebiet fahren. Die amerikanische Regierung hätte also nach dem Äölkerrechte und dem Blockaderechte einfach die Verpflichtung gehabt, ihre Handelsschiffe und ihre Bürger vor dem Reisen in das gesperrte Seegebiet zu warnen. Dem Präsidenten Wilson ist es aber nicht eingefallen, diese Warnung auszusprechen, er verlangt vielmehr im Kriegsgebiete noch ganz besonderen Schutz für die amerikanischen Schiffe und die amerikanischen Bürger. Wilson krebst dabei mit den angeblichen Rechten der amerikanischen Bürger und den Gesetzen der Menschlich keit, er unterschlägt aber dabei oallständig die Tatsache, datz im Seekriege die kriegführenden Parteien innerhalb des Blockadegebietes gar nicht im stände find, einen Schutz der Bürger und des Habes und Gutes neutraler Staaten zu übernehmen. Wilson schiebt die Rechte dec Amerikaner und die Menschenrechte nur vor, um die amerikanischen Munitions- und Lebensmittellieserungrn an den Vierverband uneinge schränkt durchsetzen zu können. Für diese Art der sogenannten amerikanischen Neutralität fehlt uns in der deutschen Sprache der parlamentarische Ausdruck. Die österreichisch-ungarische Antwortnote gibt aber den Amerikanern auch da eine ganz gehörige Abfertigung, denn sie sagt, datz, wenn ein neutraler wtaat die Richtigkeit der Haltung der kriegführenden Parteien, daß diese nur ver pflichtet feien, rechtzeitig das Verbot bekanntzugeben, die ge fährliche Seezone zu befahren, bestreite, so laufe das direkt daraus hinaus, datz sich der neutrale Staat in die militärischen Operationen der Kriegführenden einmenge und sich sogar zum Richter darüber auswerse, welche Kriegsmitlel die krieg führenden Parteien gegen den Feind in Anwendung bringen dürsten. Das ist der schärfste Hieb gegen Wilsons hinter« hältige Politik, denn Wilson hat sich tatsächlich in oie Art der Kriegsführung Deutschlands und Oesterreich - Ungarns gegenüber ihren Feinden eingemischt und ihnen die Kriegs mittel beschneiden wollen, wie sein Verlangen in bezug auf die Einstellung des verschärften Unterseeboots-Krieges gegen unsere Feinde zeigt. Sie Milchen Tagesberichle. Dresden, den 7. März 1917, uachm. -/,3 Uhr. TroßesHaaptguartier, 7. März 1917. Amtlich wird gemeldst: Westlicher Kriegsschauplatz. An der Scarpe, beiderseits der Ancre und Somme, in der Champagne und auf dem Ostufer der Maas herrschte gestern rege Artillerietätigkeit. Mehrfach kam cs auch zu Gefechten von Aufklärungsabteilungen mit der Grabenbe- satzung. Abends griffen die Franzosen an der Nordostsront von Verdun unsere neuen Stellungen am Caurieres-Walde an. Sie sind durch Feuer abgrwiesen worden. Klares Wetter begünstigte die Flieger m Erfüllung ihrer Aufgaben. In zahlreichen Luftkämpfen sind M feind liche Flugzeuge abgeschossen worden. Wir haben durch gegnerische Einwirkung 1 Flugzeug verloren-