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puIsmtzerWcdenblaN öMsMMer VS ZeikW kniks Natt Nr. 13 Donnerstag, 1. Februar 1917 Amtlicher Teil Ministerium des Inner«. Dresden, den 26. Januar 1917. Der Stadtrnt. Pulsnitz, am I. Februar 1917. Die Ausgabe der neuen Seifenkarten findet am am Freitag, den Februar 1S17 in folgender Reihenfolge statt: V. die Inhaber ^er Fleischmarkenausweiskarte 601— 750 12— t Uhr M An 300 151— tt Der Stadtrat. 301 — 451- 450 800 >1 t» 10—11 11—12 ,1 751- 900 3— 4 901-1050 4— 5 1051—1200 5— 6 k- 69. Jahrgang Pulsnitz, am 30. Januar 1917. N. Uhr Auf Grund des § 27 der Bekanntmachung über Säcke vom 27. Juli 1916 — R. G. B!. S. 834 — werden folgende Ausführnngsbestimmungen erlassen: t. Die örtliche Zuständigkeit der Behörden regelt sich nach der Ministern«! Verordnung vom 27. Juli 1915 Nr. 10 II Lia. S. Zur Anordnung der Eigentums.Urbertragung nach § 13 jener Bekanntmachung ist die Behörde zuständig, in deren Bezirke die "Säcke aufbewahrt sind. 3. Die Untersagung des Handels mit Säcken nach § 2b Absatz 1 der Bekanntmachung steht der Behörde zu, in deren Bezirke sich der Sitz des Betriebes, beim Fehlen eines solchen der Wohnsitz oder Aufenihalts»rt des Sackhändlers befindet. 4. In der Entscheidung, welche die Untersagung des Handels mit Säcken (§ 28 a. a. O.) ausspricht, ist gleichzeitig festzusetzen, daß der Betroffene die baren Auslagen des Verfahrens, insbesondere die Kosten für die vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, zu tragen har. 5. Die zuständigen Behörden haben die Betriebsuntersagungen und die auf Beschwerden gegen sie getroffenen Entscheidungen sofort der Reichs-Sackstelle in Berlin W., Lützow- stratze 8S/S0, mitzuteilen. Eine Abschrift (oder Durchschlag) ist dem unterzeichneten Ministerium einzusenden. Mgr.-M.: WümMt WSW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die fünfmal gespaltene Zeile 20Ps-, im BezirkderAmtshauptmannschaft15Pf. Amtliche Zeile 80 Pf., außerhalb des Bezirks 1M Reklame 40 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. Verkauf von Seefischen. Dem Bezirke ist ein Posten verschiedener frischer Seefische zugewiesen worden. Als Verkaufsstellen sind bestimmt worden: 1 ., für den Amtsgerichtsbezirk Kamenz ausschließlich der Stadt Elstra und Umgegend: die Herren Fischwaren- und Delikatessenhändler An gust Fährmann, Johannes Hustig und Otto Wobser, sämtlich in Kamenz, 2 ., für die Stadt Elstra und Umgegend: Herr Fischwarenhändler Gustav Zieschank in Elstra, 3 , für den Amtsgcrichtsbezirk Pulsnitz, ausschl. des Rödertales: Herr Kaufmann Richard Geller in Pulsnitz, 4 ., für Großröhrsdorf, Bretnig und Hanswalde (Rödertal): Herr Kaufmann Rudolf Philipp in Großröhrsdorf, 5 ., für den Amtsgerichtsbezirk Königsbrück: Herr Kaufmann Otto Hildebrandt in Königsbrück. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, den 30. Januar 1917. Ausgabe der Spirituskarten an Minderbemittelte die den Spirtus zur Beleuchtung oder zum Kochen nötig haben, findet am Freitag, den 2. Februar 1S17 von 3-4 Uhr nachmittags in der Ratskanzlei an die Inhaber der Fleischmarkenausweiskarte 601—1200 statt. öes MMen MWMts M SA öMmtes B WSW L-m "L" - "Ä-L mit der Kriegsgebietserklärung in der Nordsee erreicht. Merkwüroiger Weise haben sich auch die neutralen Staaten die englischen Erklärungen und Verordnungen immer ruhig gefallen lassen. Jetzt hat nun die neueste englische Kriegs- gebietsecklärüng den Zweck, die Sperre noch auf die soge nannte deutsche Buchtauszudehnen und das dürfte zur Folge haben, daß dec Seeverkehr mit dem einzigen dänischen Ha fen an der Westküste Dänemarks sowie auch mit den hol ländischen Häsen als blockiert zu erachten ist. Auch diese neue englische Maßregel richtet sich daher im Grunde ge nommen gegen den neutralen Schiffsverkehr nnd ganz be sonders gegen den Schiffsverkehr Dänemarks und Hollands und man mutz neugierig darauf sein, wie sich die neutralen Staaten und ganz besonders Dänemark und Holland gegen über dem neuen englischen Eingriffe in den Schiffsverkehr der neutralen Staaten verhalten werden. Es ist natürlicher Weise nicht zu verkennen, daß England durch seine neueste Seesperre auch indirekt Deutschland treffen will. Biel Glück Was ist an der neuen von England erklärten Sperre der Nordsee? Deutschland und die deutsche Marine läßt die neue englische Erklärung der Sperre der Nordsee kalt, denn für Deutschlands Seeverkehr und Seekrieg wird durch diese eng lische Erklärung nichts geändert. Diese englische Erklärung in Bezug auf eine Erweiterung des Kriegsgebietes in der Nordsee ist ja auch nicht die erste, denn die Engländer haben bereits im November 1914 eine solche Erklärung erlassen. Der Zweck der damaligen Erklärung bestand darin, daß England sich die Untersuchung der neutralen Schiffe leicht machen wollte, denn die neutralen Schiffe wurden durch jene englische Erklärung gezwungen, ganz bestimmte Seewegs zu wählen, um den etwa erfolgenden Zusammenstößen der eng lischen Seestreitkräfte mit den deutschen Seestreitkrästen aus- zuweichen. Die Engländer haben auch damals ihren Zweck Schulanmeldung. Die Anmeldung der Ostern 1917 hier schulpflichtig werdenden Kinder soll Sonntag, den 11. Februar, nachmittags von 2 bis 4 Ahr im Zimmer l) der hiesigen Schule erfolgen. Schulpflichtig werden Ostern 1917 alle diejenigen Kinder, die bis dahin das 6. Lebensjahr vollendeten. Es können aber auch solche Kinder ausgenom men werden, die bis zum 30. Juni 1917 6 Jahre alt werden. Vorzulegen ist für sämtliche Kinder der Impfschein, für die nicht in Ohorn geborenen Kin der außerdem die standesamtliche Geburtsurkunde und der pfarramtliche Taufschein. Es wird gebeten, die Kinder tunlichst bei der Anmeldung vorzustellen. Die Anmeldung selbst hat durch die Eltern oder Erzieher, nicht durch Schulkinder zu geschehen. Ohorn, am 30. Januar 1917. Oberlehrer Sticht, Schulleiter. wird England dabei aber nicht haben, da eben an den schon bestehenden Verhältnissen, wie sie die Kriegslage geschaffen hat, und zumal was Deutschland anbetrifft, durch Englands neuesten Schritt wenig geändert wird. Es kommt aber auch noch eine ganz andere Erwägung in Betracht. England ver folgt trotz seiner angeblich übermächtigen Flotte gegenüber Deutschland im Seekriege nur eine Verteidigungspraxis. Aus den großen Angriff der englischen Flotte zwischen Hel goland und Cuchaoen warten wir seir zwei Jahren vergeb lich. Die englischen Seehelden fürchten offenbar, daß sie von der deutschen Marine in eine Falle gelockt und von der Kraft und Wucht der schweren deutschen Kanonen eine un angenehme Ueberraschung erfahren könnten. Die Seeschlacht im Skagerrak hat den Engländern schon einmal deutlich ge zeigt, daß es den deutschen Flotten schon gelingen kann, ei nen Teil der englischen Flotte mit überwältigenden Kräften zu fassen, und die Engländer sind viel zu klug, um nicht zu wissen, daß chr ganzer Ruhm zur See verfliegt, wenn sie ein- ÜMsffstlst^ Hl? Hüll üstlfsikMkslstüjMlpß umfassend die Ortschaften : Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder« Mlitomml. mm nmi.cMtlUll.EMN dMNlly steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdors-Thiemendors, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. DerantworÜicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. An die Inhaber der Fleischmarkenausweiskarte 1— 150 8— 9 """ 9—10 Die Verfügung vom 21. Dezember 1916 (veröffentlicht in der Sächsischen Staatszeitung Nr. 293 vom 23. Dezember 1916) wonach die Ausfuhr von Pferden aus einem Eemeindebezirk in einen anderen bis zum 31. Januar 1917 unter Strafandrohung verboten worden ist, hat über den 31. Ja nuar 1917 hinaus bis aus weiteres Gültigkeit. Dresden, am 29. Januar 1917. Stellv. Generalkommando XII. A.-R. Der kommandierende General v. Broizem. MUMr: Nr. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" Abonnement: Monatlich 55 Pf., vierteljährlich Mark 1-50 bei freier Zustellung ins Haus, durch die ^ost bezogen Mark 1.56.