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pulsmherTageblatt Fernjprcchrr t8. Tri.-Adr.: Lsgeblatt Pulsnitz VMcch^-Konto Dresden 8138. Girs-Konto 146 — - - Ecschelvl a« j e » r m Werktag — — — m F-ille höhe er Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Befvrderungseionchrunqen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM: durch Lie Post monatlich 2.60 RM freibleibend EIN »8» » « W» U t t Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, PulSnitz und Iß TU TT! VIW14 Commerz- und Privat-Rank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigcn-Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Petitzeile (Mofse'SZeilenmcsscr 14) RM0.S5, in der Wmtshauptmannschaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM0.7S und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkurssällcn gelangt der ..olle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis '/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteine, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendors, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, K ein-Dittmannsdors Geschäftsstelle: PulSnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mobr) Schriftleiter: I. W. Mohr in PulSnitz Nummer 303 Donnerstag, den 30. Dezember 1926 78. Jahrgang puiZnit^er Lank 6. 6. m b. kl. ?ul8Qi^2 unä Okorn 5v«.vc87kk trssrsns«kluk 1 Ukr kommen- und k^ivat-ksnk /^ktisnAsssIisekaft Amtlicher Teil. Wahlen zum Bezirkstage des BezirksverLandes der Amtshauptmannschast Kamenz. Nach Z 155 Abs. 2 der Gemeindeordnung sür den Freistaat Sachsen vom 1. 8. 1923 in dcr § Fassung d r Bekanntmachung vom 15 Juni 1925 (Ges. Bl. S 136) find die Mitglieder des Bezirks tages neu zu wählen. Der Bezirkstag setzt sich aus 40 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählenden i Vertretern der im Bezirk gelegenen Gemeinden und selbständigen Gutsvezirke zusammen. Nach dem Beschlusse des Bezirkstages vom !8. Dezember 1926 ist die Wahl gemäß solgender Wahlkreiseintei lung vorzunehmen: Nr. des Wahl- Kreises Wahlkreis Zahl der zu wählen den Abge ordneten Wahlkommissar 1. Eigene Wahlkreise: 1 Stadt Kamenz 5 der Stodlverordnelenvorsteher 2 Stadt Großröhrsdorf H Zusammengesetzte Wahlkreise: 4 der Etadtverordnetenoorstehcr 3 Stadt Pulsnitz, Friedcrsdors m Thiemendorf, Groß naundorf, Kleindittmannsdorf, Lichtenberg, Mittel bach, Niederlichtenau, Niedersteina, Oberlichtenau, Pulsnitz M. S-, Weißbach b. Pulsnitz, Reichenbach 7 Bürgermeister Kannegießer, Pulsnitz 4 Bretnig, Hauswaldr, Ohorn, Obersteina 4 Bürgermeister Uebel, Bretnig 5 Stadt Königsbrück, Bohra, Cosel, Gottschdorf, Gräfenhain, Brüngräbchen, Höckendorf. Koitzsch, Krokau, Laußnitz, Lüttichau, Neukirch, Reichenau, Röhrsdors, Rohna, Schmorkau, Schwepnitz, Sella, Steinborn, Stenz, Weißbach d. Königsbrück, Zeis- Holz, Zochau 7 Bürgermeister Leßmann, Königsbrück 6 Aujchkowitz, Bocka, Connewitz, Laseritz, Crostwitz, Lunnewitz, Lürrwicknitz, Gränze, Glaubnitz, Höf- lein, Horka, Jauer, Jtedlitz, Kaschwitz, Kleinhän chen mit Neraditz und Neuhof, Kuckou mit Alle Ztegcijcheune, Laske, Lehndorf, Miltitz, Naußlig, Nebelschütz, Neustädtel, Nucknitz mit Kobjchtn und Prautitz, Ostro, Panschwitz, Piskowitz, Räckelwitz mit Deethäuser, Neudörfel und Teichhäuser, Ral- bltz, Rosenthal, Sämig, Schmeckwitz mi! Sommer luga, Echmerlitz, Schönau mit Neujchmerlitz, Schwcinerden, Eicbitz, Tschirschwitz, Wendischbase litz, Zerna 4 Bürgermeister Kockei, Crostwitz 7 Bernbruch, Bichla, Brauna, Bulleritz, Cunners dorf, Deutschbaselttz, Döbra, Großgrade, Hausdorf, Icjau, Liebenau, Lieske, Milstrlch, Oßling, Schie del, Schönbach, Skarka, Straßgrädchen, Trado, Weißig, Zsckornau 4 Bürgermeister Scholze, Jesau 8 Stadt Elstra, Bischheim, Gelenau, Gersdorf, Göd lau, Hästtch, Hennersdorf, Kindisch, Kriepitz, Lük kersdors, Möhrsdorf, Petershain, Prietitz, Rausch witz, Schwosdorf, Wiesa, Ländchen Wöhla 5 Bürgermeister Rauchfuß, Elstra In den zusammengesetzten Wahlkreisen bildet jede Gemeinde einen Wahlbezirk. Leiter der Abstimmung innerhalb der einzelnen Gemeinden ist der Stadt oder Gemeindeoerordnetenvorsteher. Die Wahl, die geheim erfolgt, hat in den Wahlkreise» 3—8 am Tonnabend, den 12 Februar 1927, in den Wahlkreisen 1 und 2 bis zu diesem Tage stattzusinden. Die Abstimmung findet in einer Sitzung der Stadt oder Gemeindeverordneten, bezw. der Gemeindeversammlung statt. lieber das Verfahren bei der Abstimmung wird besondere Verfügung ergehen. Stimmberechtigt find: n) bei den eigenen Wahlkreisen (1 und 2) die Stadtverordneten, d bei den zufammengrjetzten Wahlkreisen (8 8) In den Städten die Stadtverordneten, in den Land gemeinden die Gemeindeverordneten oder die Mitglieder oer Gemeindeversammlung. Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. In den zusammengesetzten Wahlkreisen kZ—8) wird aber den Stimmen der Stadt- und Gemeindeverordneten bei der Feststellung des Wahlergeb nisses der Wert beigelegt, der sich aus der Teilung der Zahl der Wahlberechtigten der Gemeinde bel b-v S!o'nt oder Gemrtndevrrordoet-nwoh! durch die Zahi der Sladi oder Gemeindeverordneten ergibt. Die durch den Bezirksausschuß sestgestellten Stimmwerte werden den Gemeinden durch besondere Verfügung mitgeteilt werden. Wählbar find alle deutschen Männer und Frauen, die das 20. Lebensjahr vollendet hoben und im B zirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Ausgeschlossen von der Wählbarke't ist: 1. wer entmündigt ist, oder unter vorläufiger Vormundschaft steht; 2. wer rechtskräftig zu Zuchthausstrafe verurteilt ist oder infolge eines rechtskräftigen Urteils der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter ermangelt, aus die Dauer dieses Mangels; 3. gegen wen rechtskräftig aus Entziehung öffentlicher Aemter erkannt worden ist, aus die Dauer von 5 Jahren; 4 wer unter Polizeiaufsicht steht Wahlvorschläge find bis Sonnabend, den 22. Januar 1927, mittags 12 Uhr bei den Wahlkommissaren einzu reichen. Mehrere Wahloorjchläge können verbunden werden. Die ringereichtcn Wahloorjchläge find von mindestens 3 Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Sie müssen die Bewerber In erkennbarer Reihenfolge nach Name, Stand, Berus und Wohnort so klar bezeichnen, daß über die einzelnen Personen kein Zweifel besteh n kann. Jeder Wahloorschlag darf zweimal soviel Bewerber aufführen, als Abgeordnere zu wählen find. Zu den Wahloorschlägen find Erklärungen der Bewerber beizubringen, daß sie die Ausnahme ihrer Namen in den Wahivor schlag gestatten und die Wahl anzunehmen bereit find Kein Bewerber darf in mehrere Wayloor- ichlägc eines Wahlkreises ausnehmen l fsen. Bewerber, die auf demselben Wahloorschlag mehrmals benannt find, gelten al« nur einmal vorgeschlagen. Jeder Wahloorschlag darf nur einer Gruppe von verbundenen Wahlvorschlägen angehörcn. In den Gemeinden, die selbständige Wahlkreise bilden, dürfen Wahlvorschläge mit dem Beginn der Abstimmung nicht mehr abgeändert, verbunden oder zurückgenommen werden. In den zusammengesetzten Wahlkreisen ist es bis zum 8 Tage nach dem zur Einreichung der Wahloorschläge bestimmten Termin zulässig, eingereichte Wohlvorschläge abzuändern, die Verbindung von Wahl vorschlägen zu erklären und WohGmjchläge zurückzunehmcn. Die Rücknahme verbundener Wahl- Vorschläge darf nur gemeinschastfich erklärt werden. Als Vertrauensmann sür den Wahlvorschlag gilt der erste Unterzeichner; er ist berechtigt, die Zurücknahme des Wahlvorschlogs und seine Verbindung mit anderen zu erklären. Das Weitere wegen der Wahlvorschläge, Wahlzeit usw. werden die Wahldommissare bezw. Wahlleiter rechtzeitig öffentlich bekannt machen. Kamenz, am 28. Dezember 1926. Die Amtshauptmannschast. MMW «S WWWW NkMWMMS durch Botschafter von Nenrath und Mussolini Reichstagsauflösung in Sicht? — Protestkundgebung der Vaterländischen Verbände Der englische Kolonialminister gegen Rückgabe deutscher Kolonien — Das deutsch-französische Kali-Abkommen unterzeichnet Das Wichtigste In Rom wurde der deutsch-italienische Schiedsvcrtrag unterzeichnet. Der Deutsche Volksbund hat in einer Denkschrift Beschwerde über die polnischen Terrorakte in Ostobrrschlesien erhoben. Am 11. Januar soll vor dem Schwurgericht in Berlin der große Bar- mal Prozeß beginnen. Wegen des Landauer Schandurteils erklärte der Industrielle Thyssen seinen Austritt aus dem deutsch-französischen Verständigu- gskomilee. Nach den Berliner Morgenblättern erhält sich in militärischen Kreisen Pekings das Gerücht, daß Tschangtsolin am Neujahrstage zum Diktator ausgerufen werde. Jedenfalls ist den ausländischen Ge sandtlchaften mitgeteilt, daß Tschang das diplomatische Korps am Nenjahrstage im früheren Kaiserschloß cmpsängt. Ein derartiger Empfang ist nur möglich, wenn Tschang offizielles Staatsobcr Haupt ist. Wie die Berliner Morgenblätter mitteilen, 'st es dem Dipl. Ingenieur s Gerson gelungen, nachdem die mechanische Abtrennung der Zellstoff mengen aus dem Müll bereits längere Zeit betrieben wird, den neugewonnenen Rohstoff, die sogenannte „Müllwollc" in brauchbare Kunstseide und Sprengstoff umzuwandeln. Der Senat hat sür das Jahr 1927 Bürgermeister Dr. Petersen zum ersten und Bürgermeister Dr. Schramm zum zweiten Bürgermeister gewählt. j Nom. Am Mittwoch nachmittag wurde der deutsch- "aliienische Schiedsvertrag im Palazzo Chigi in Rom unter- zeiöznet. Der Vertrag ist von dem deutschen Botschafter in Ro;«, von Neurath, für Deutschland und dem italieni sche« Ministerpräsidenten Mussolini für Italien unter schrieben. Es handelt sich dabei um ein Abkommen in An- lchvung an die Locarno-Besprechungen, das sich den bereits mi? anderen Mächten unterzeichneten Vertragen anreiht. Mehrere Blätter Roms bringen Kommentare zum beuksch-italienischen Schiedsvertrag. „Messaggero" be tont, daß der Schiedsvertrag weit mehr juristische als voli. tische Bedeutung habe uno ausschließlich Daraus abzlele, übev etwa auftauchende Meinungsverschiedenheiten nach be stimmten Normen zu verhandeln. „Messaggcro" hebt ferner hervor, daß der Schiedsvertrag trotzdem auch eine große politischeBedeutung habe, weil er insbesondere den Geist des Krieges zwischen den beiden Völkern vollständig beseitige. Die anderen Mächte hätten im übrigen keinerlei Grund zu Besorgnissen, denn der Schiedsvertrag sei weiter nichts als eine Konsequeuz der Politik von Locarno und des Gesprächs vo« Thoiry. ! Das Blatt weist zum Schluß darauf hin, daß zwischen Ita,