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PulsmherFayeblait Fernsprecher 18. Tel.-Adr.; Tageblatt Pulsnitz Roltscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 — — — Erscheint an jeoem Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseinrichtungcn — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück« zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 .NM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend HUH — rG» r» O» I» V rk 4 4 Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnit- und V »V n vIV A T Commerz- und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Pelitzeile (MossesZeilenmesser 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschast Kamenz RM 0.20 Amtliche Zeile RM t .70 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällcn gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung Bis >/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. G., Grotzröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberfteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz Nummer 10S Mittwoch, de« 12. Mai ES 78. Jahrgang ?U>8Ni1/Kl' K3NK s Q. m b. i-i. ?ul8nit2 und Otiorn Ssrsinlsgsn «u günstige» SstLen ^usküürunA sämtlicker kLnkZesckäfte ru kulantesten keckinßjungen. — IuctixemüLe keratun^ kostenfrei Lamme«?- unä ^ivsi-ksnlr /^klienZsssIIsetisfl 2^V6IA8i6lt6 ?ul8ULt2 Amtlicher Teil. Körzwang für Ziegenböcke in Hauswalde und Oberlichtenau. Das Wirtschastsministerimn hat auf Grund vou 8 1 des Gesetzes vom 31. 7. 1916 — GBBl. S. 102 —, die Körung von Ziegenböcken betreffend, ongeordnet, daß vom 15. Juni dss. Js. ab zum Decken der in den Gemeinden HauSwalde und Oberlichtenau Vorhandenen Ziegen nur solche Ziegenböcke verwendet werden dürfen, die als zuchttauglich erklärt (angekört) worden sind. Gemäß ß 1 Abs. 2 der zum Ziegenbockkörgesetz erlassenen Ausführungs-Verordnung vom 31. Juli 1916 (GVBl. S. 102) wird dies hiermit bekanntgegcben. Amtshauptmannschast Bamenz, am 7 Mai 1926 Unter dem Klauenvichbestande des Gutsbesitzers Theodor Böhme in Höcken dorf Nr. IS und des Gutsbesitzers Ernst Großmann in Höckendorf Nr. 68 ist die Mani- und Klauenseuche ausgebrochen Sperrbezirk: die Seuchengehöste. Beobachtungsgebiet: der übrige Ort. Die für diese Fälle erlassenen Bestimmungen sind zu beachten. Die Maul- und Klauenseuche ist erloschen unter dem Klauenvichbestande des Gutsbesitzers Theodor Kleinstück in Höckendorf Nr. 70. Amtshauptmannschast Kamenz, am 11 Mai 1926. ÄOM-UW-iMMMW Das Wichtigste In dein Flaggenstreit ist es in letzter Stunde zu einer Eini gung mit den Demokraten gekommen. Reichsfi anzminister Dr. Reinhold teilte im Haushaltausschuß des Reichstages mit, daß das Reich 200 Millionen Ucber- schnß im Jahre 1925 buchen könne. Die amerikanischen Polflieger wollen einen zweiten Polflug antreten. In der Nähe von Breslau vergiftete sich eine siedeukvpfige Familie mit Gas. Der „Courant" meldet aus Paris: Ueberraschung erregen die ungünstigen Berichte von dem starken Artillerieangriff Abd el Knms auf die französischen und spanischen Stel lungen. Die Räumung Tetuans durch die Spanier hat auch in Paris die weiteren Dispositionen beeinflußt. Man glaubt jetzt nicht mehr an ein schnelles Ende des Marokkofeldzuges. In Neusüdwales (Australien) sind etwa 35 000 Bergarbeiter in den Streik getreten. Nach einer Meldung aus Ajdir haben die spanischen Trup pen das Gebiet von Loma Morabos besetzt und im Me- tella - Abschnitt die Verbindung mit den vorhergehenden französischen Truppen hergestellt. Zum Himmelfahrlstag Wir leben in der „Wundersphäre": Ostern, Himmel fahrt, Pfingsten. Das Wunder, das vielleicht doch das größte Aufsehen erregt, scheint die Himmelfahrt Jesn zu sein. Sie setzt allerdings die Auferstehung Jesu voraus. Wer die Auferstehung anerkennt, wird auch die Himmelfahrt aner kennen müssen. Ein nochmaliges Sterben des Herrn be deutete ja die Verwandlung seines Sieges über den Tod in eine endgültige Niederlage. Jesus muß ohne Sterben zum Vater zurückgekehrt sein. Nach den Berichten der Evange listen ist Jesus vor den Augen der Jünger „in den Himmel gefahren^. Das klingt märchenhaft. Aber gibt es nicht auch Fälle, wo in dem Menschen die Schwerkraft aufgehoben werden kann? Zum Beispiel bei Nachtwandlern und Mond süchtigen. Und was heißt „Himmel"? Der Himmel ist nicht oben und die Erde ist nicht unten. „Christus ging aus der Welt der Sichtbarkeit in die Welt der Unsichtbarkeit, aus dem Kreise des Zeitlichen in den Kreis des Ewigen. Er lehrte zurück an den Ausgangspunkt, woher er gekommen ist." lBlanckmeister „Ewige Wahrheit".) Was bedeutet das für uns? Daß wir in Christus einen Herrn haben, der „über allen Herren ist," dem gegeben ist alle Gewalt im Himmel und aus Erden, daß wir in Christus einen Herrn haben, der unsichtbar und doch allgegenwärtig bei uns ist, „alle Tage bis an der Welt Ende," daß alle unsere christliche Gemein- Aompromitz in der Flaggenfrage Die große Flaggendebatte im Reichstag Die Verordnung bis zum 1. August ausgesetzt Berlin In letzter Stunde, kurz vor Beginn der große« Reichstagsdebatte über den Flaggenstreit, ist es zur Einigung zwischen den Regierungsparteien und dem Reichs kanzler gekommen. Das Reich-Kabinett hatte die ganze Stacht vorher in der Wohnung des Außenministers vr Stresemann Be sprechungen über die strittigen Punkte, denen sich am Dienstag vormittag die weiteren Besprechungen anschlossen. Das Gr- gelmis der Verhandlungen bedeutet ein Eingehen auf die Wünsche der Demokraten. Die Flaggenverordnung soll, wie auch der Reichskanzler in seiner Rede im Reichstag erklärte, bis zum 1. August praktisch.nicht in Anwendung gebracht werden. Dieses Nachgeben der Reichsregierung gegenüber den Wünschen der Demokraten ist das Ergebnis von Kompromißverhandlungen, die im Einverständnis mit dem Reichspräsidenten von dem Rcichsjusttzminister vr. Marx und dem Reichsinnenminister Oe Külz mit dem demokratischen Fraktionsführer Koch geführt wurden. Die Demokraten hatten dabei erklärt, daß sie für den Fall, daß die Flaggenverordnung sofort in Kraft tritt, sich dem Mißtrauensvotum der Sozialdemokraten anschließen und das Kabinett sprengen würden. Die Regierung begründet ihr Nochgcben damit, daß ohne dies die vom Reichspräsidenten gewünschte Einigung in der Flaggenfvage nicht täglich und eine scharfe Regierungs krisis unumgänglich gewesen wäre. Wie verlautet, sollen die Sozialdemokraten den Parteien der Mitte ein Angebot ge macht haben, eine Minderheitsloalition zu bilden. Diese Initiative der Sozialdemokratie habe, so heißt es, die Ne gierung zu ihrer nachgiebigen Haltung besttmnrt. Die große Naggendebaite. Reichstag, 200. Sitzung vom 11. Mai. Auf der Tagesordnung steht die sozialdemokratische Inter pellation zur Flaggenfratze. Verbunden damit sind ein sozial demokratisches Mißtrauensvotum gegen den Reichs- kanzler und einvölklschesmotiviertesMißtrauens- votum gegen das Reichskabinett. Für die Sozialdemokraten begründet der Abg. Breitscheid die Interpellation. Breitscheid geht von den Gerüchten aus, die im Haus verbreitet würden. Sie erweckten auf den ersten Blick den Eindruck, als ob die sozialdemokratische IntenxeNation und der wligrrauensanrrag gegen ven Reichskanzler gegenstandslos ge- wcscn wären. Der Kanzler werde ankimdigen, daß der Erlaß des Reichspräsidenten einstweilen nicht in Kraft treten solle. Er zweifle, ob die Negierung und die Regierungsparteien sehr stolz auf das von ihnen gelegte und ausgebrütete Ei seien. Die Situation sei nicht verbessert. Mit Genugtuung sei es zu be grüßen, daß der Reichskanzler wenigstens einen gewissen Rückzug antreten wolle. Zentrum und Demokraten hätten Anspruch darauf gehabt, zuerst vom Reichskanzler über sein« Absichten unterrichtet zu werden. Es sei keine erbauliche Feststellung, daß die Herren Or. Külz und Marx sich mit diesem Erlaß und den Absichten dss Reichskanzlers einverstanden erklärt hätten. Gleich nach der Rede des Abgeordneten Breitscheid erhielt der Reichskanzler Dr. Luther das Wort. Der Reichskanzler ging gleich auf die sachlichen Angriffe des Abgeordneten Breitscheid ein und führte u. a. aus: „Der Ab geordnete Breiticheid hat den Versuch gemacht, eine Darstellung zu geben, wonach ich mich bemüht haben soll, den Ruchspräsidenten zu politischen Schritten zu veranlassen, Die Lage ist so, daß der Reichspräsident eine Persönlichkeit ist, die ihre Entschlüsse selbst saßt, Das hat aber mit der politischen Verantwortlichkeit gar nichts zu tun. Die politische Verantwortlichkeit liegt allgemein beim Reichskanzler. Die Zuständigkeit des Artikels 3 der Reichsverfnssung ist vom Reichspräsidenten von Anfang an in Anspruch genommen worden. Es ist das ein Teil der organisatorischen Gewalt des Reichspräsidenten, die zum allgemeinen Erkcnnungsrecht des Reichspräsidenten gehört. Auch der Reichspräsident Ebert hat sich in mehrfachen Verordnungen ausdrücklich auf dieses Recht gestützt, ohne daß jemand die verfassungsrechtliche Grundlage seiner Ver ordnungen angegriffen hat. Das gilt besonders von der Ver ordnung vom 11. April 1922 über die deutsche Flaggenfrage. Diese Verordnung ist von niemand als verfassungs widrig beanstandet worden. Selbst, wenn aber damals die Grenzen der Verfassung überschritten wären, würde die heutige Verordnung nicht verfassungswidrig sein. Es bleibt damit nur noch ein einziger Einwand, nämlich, daß die Handelsflagge nur für die Seeschiffahrt verwendbar sei. Um diesen Vorwurf zu widerlegen, verliest der Reichskanzler eine Verordnung des früheren sozi al- demokratisch enReichsinnenmini st ersSoll- mann, die dieser bei -er Einweihung des Deutschen Verkchrsmuseums in München erlassen hat. Danach sollte das Museum gleichzeitig mit Schwarzrotgold, Vlauweist und mit der schwarzweihroten Handelsflagge mit der schwarzrotgoldenen Gösch beflaggt werden. Schwarzweistrot, die alte deutsche Handelsflagge, sei Reichsslagtze erst im Jahre 1892 aeworden. Diese Landels.