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Bezirksanzeiger (NUN uu ' Bank > Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und ^Z>F I»VTCommerz- und Pnvat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Geschäftsstelle: Pulsnitz, Nlberistrahc Nr. 2 Schriftleiter: I. W- M o h r i n P u l s n i tz Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Nvmmer 28 78. Jahrgang Mittwoch, den 3. Februar WZ6 - — _ Erscheint «« jeoem Werktag — — — Falle höherer Gewalt - Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungscinrichtungen — hat der Bezieher innen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 KM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Kamenz, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach ^»plblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz. Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstem«, Niederstem«, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Anzeigen-Grundzahlen in RM: Die 42 mm breite Petitzeile (Mosie'sZeilenmesser 14) RM 0.25, in der Amtshauptmannschaft Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM 0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50°/« Austchlog. — . ei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der olle Recknungsdetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung Bis >/r10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme kommen- unä k^ival-ösnlt HktisnssssllsckLft 2w6iA8l.6ll6 Lsrsinlsgea Lu günsiigsrs 8st»sn ^uskükrunZ sämtlicker LankAesctiäkte ru kulantesten 8eäin§un§en. — ZscstZemälie 8erstun§ kostenfrei ?ul8ni1rvf Sank s. 6. m b. k-I. uriä Odloru Amtlicher Teil. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bandsabrikanten . . Karl August Willy Kühne in Pulsnitz - .» zur Beschlußfassung der Glöubiger über die nicht verwertbaren Gegenstünde und zur Prüfung " nachträglich angemeldeten Forderungen Termin aus den 15, Februar 1926, vormittags 9 Uhr »«r dem Amtsgerichts Pulsnitz anberaumt worden. Pulsnitz, den 2. Februar 1925. Amtsgericht. >, Soweit der Steuerabzug vom Arbeitslohn im Kalenderjahr 1925 im Markenoer- nach S4 dis 62 der Durchführungsbestimmungen über den Steuerabzug vom Arbeiks- durcha^füdrt worden ist, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, spätesten» bi» zum 15 Fes dn!^« ^d28 s-ine Ttcuerkarte und die Einlagebogen, di» im Kalenderjahr 1925 zum E nkleden »fUw-lten von Dteuermarken verwendet worden find, an das Finanzamt abzultesern, in d,,»?» Bezirk kr zur Zeit der Ablieferung seinen Wohnfitz oder in Ermangelung eines inlön- »Ma Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auf die Verpflichtung zur Einsendung der Sleuerkanen und Einlagebogen hat der iroeiigebec durch Anschlag in den Arbeits- und Betriebsrüumen hinzuwetsen. de»«. Stelle des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber dir Einsendung oder Uebergabe vleuertiorten und Einlagebogen übernehmen; tn diesem Falls find die Lteuerkartcn und ^»gebogen dem für den Arbeitgeber zustündigen Finanzamt zu übersenden. Steuerkarten von Arbeitnehmern, für die im Kalenderjahr 1925 die einbehaltene Steuer nur in bar an die Finanzkaffe abgeliesert worden ist, find vom Arbeitgeber bei den Arbeitnehmer konten auszubewahren. Finanzamt Aarnenz, cim 2 Februar 1826. Bekanntmachung. Noch 8 10 der Friedhofsordnung find die Reihengrabstütten (früher reservierte Grab- stellen genannt) und die Reihenarübcr, welche vor dem 1 Januar 1901 gelöst bez. belegt worden find, und deren Erhaltung beabsichtigt wird, bi» zum 20. März b. I bei dem Pfarramt am» znmelden und bis zum 20 April d. I. gegen Zahlung der festgesetzten Gebühren wiederzulösen. Für Reihengrabstütten ist bei der Anmeldung der bisherige Löseschein vorzulegsn. Pulsnitz, am 3. Februar 1926 Der Airchenvorstand. Pfarrer Schulze, Dors. Bekanntmachvng. Der durch das Waldgrlünde führende Weg von der Bezirksftratze nach der Fnch»- belle wird bis auf weiteres wegen auszusührender Notstandsarbeiten für jeden Verkehr hiermit gesperrt. Ohorn, am 1. Februar 1926. Der Gemeinderat, S co e s f l e r. Das Wichtigste den bisher getroffenen Dispositionen hat der Reichspräsident , Aussicht genommen, den soeben befreiten Teilen der Rhein- . wndes am 22. und 23. März einen Besuch abzuftatten. Der Aeichspiäsident beabsichtigt bei dieser Gelegenheit die Städte Lo dann und Krefeld zu besuchen. Boistsche Zeitung meldet: Der Führer des schlesischen Land- "Undes, Freiherr von Richthosen Boguslawltz, der dem Reichs- als Vertreter der Deutschnationalen Dolkspartci angehört, M sein Mandat niedergelegt. Der Nachfolger Rtchthosens auf der deutschnationalen Reichstagsliste ist der Schweidnitzer Staats- tz, onwaltschastsrat Dr. Schaeffer. e stavzöfische Heereskommisfion hat am Dienstag einen Ausschuß »Nanni, der mit der Prüfung der S'andes der deutschen Ad- Ostung beauftragt ist Ein anderer Ausschuß wurde eingesetzt, einen Bericht über die gegenwärtige Lage Syriens vorzu- »»eiten. ^»otungen im Reichfinanzministerium unter Vorsitz des neuen »»«chsfinanzminister, Reinhold sollen, wie zuverlässig verlautet, °en vorläufigen Verzicht aus neue Eteueroorlagen des Reiches tz °'br«ch, haben. 'ehemalige russische Kriegsminister Suchomlinow ist in einem tz,, »Üner Krankenhaus gestorben. »deutsch russische Zwischenjall ist beigelegt worden; die Sowjet- ^Sstlung hat sich bei Deutschland entschuldigt. Alliche md MMe Ängelegenyeiirn. s, Pulsvitz. (Wiedereinlösung der Grab- Auf die Bekanntmachung in der heutigen Num- unseres Blattes, Wiedcrlösung der Grabstellen betr, alle Beteiligten noch besonders hingewiesen. Wer dj »Essende Grabstelle erhalten wissen will, der muß sie » Klüsen. Wird diese Wiederlösung versäumt, dann wird das sku auf dsxse Stelle aufgegeben : die Stelle wird dann H? Zeit weitervergebtn bez. belegt werden. Im übrigen darglff hingewiesen, daß in Zukunft alljährlich alle die find 25 Jahre vorher gelöst bez. belegt worden ?ur Wiederlösung ausgeschrieben werden. Nähere Aus- . ^halten die Beteiligten bei den Mitgliedern der Kirch- kwdevertretung ihres Wohnortes. Pulsnitz. (Volk, Staat, Verband.) Zu diesem HZ"'"! wird am 4. Februar um 8 Uhr im „Grauen Wolf" Ziegler, Berlin einen Vortrag halten. Der ^s"wird schildern, wie der Lebensraum des deutschen rj„ 'n Kiner gegenwärtigen Grenzziehung zu eng ist, um Ho«? achten Ausgleich der natürlichen Gegensätze des zu ermöglichen. Die dadurch hervorgecufene innere M KWUlWiSailkiji zil MlmWSW Vier Todesurteile im Fememord-Prozeß Ein Vorschlag der Regierungsparteien. Berlin. Der Kompromißantrag der Re gierungsparteien zur Fürstenabfindung liegt jetzt !m Wortlaut vor. Der Titel lautet: „Entwurf eines Ge setzes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwi schen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern." Paragraph 1 bestimmt, daß für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den Mitgliedern der vormals regierenden Fürstenhäuser ein Reichssondergericht unter Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten mit dem Sitz in Leipzig gebildet wird. Dieses Sondergericht entscheidet in der Besetzung von neun Mitgliedern. Den Vorsitz führt der Präsident des Reichsgerichts oder ein Senatspräsident beim Reichsgericht als Stellvertreter. Der Reichspräsident er nennt den Stellvertreter des Vorsitzenden und sechs weitere Mitglieder. Die notwendigen Stellvertreter müssen Mitglie der von Gerichten oder Derwaltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein. Sie werden ebenfalls vom Reichs präsidenten ernannt. Zwei weitere Mitglieder werden je eines auf Vorschlag des Landes und der anderen Partei vom Präsidenten des Reichsgerichts berufen. Paragraph 2 regelt die ausschließliche Zuständigkeit dieses Reichssondergerichts. Nach Paragraph 4 des Entwurfes stellt das Reichssonder gericht auf Grund des Reichs-, Landes- und Gewohnheits rechts die Rechts- und Eigentumsverhältnisse fest und nimmt die Auseinandersetzung nach Billigkeit auf Grund der Richt linien des Paragraph 5 vor. Nach diesen Richtlinien soll berücksichtigt werden, ob die einzelnen Vermögensstücke sei nerzeit auf Grund eines Privatrechtstitels oder insbesondere in den Zeiten der absoluten Monarchie auf Grund des Völker-, Staats- oder sonstigen öffentlichen Rechtes oder auf Grund von Gegenleistungen, die sie nur kraft ihrer Souve ränität bewirken konnten, von den Fürsten erworben worden sind. Theater, Schlösser, Museen usw. soll das Land auf seinen Antrag in der Regel zu Eigentum erhalten. Dabei soll berücksichtigt werden, ob diese Werte bereits vor der Staatsumwälzung des Jahres 1918 der Oeffentlichkeit zu gänglich oder nutzbar gemacht waren. Für die Zuteilung von Land- und Forstbesitz sollen die Größe des Landes und seine staatlichen Notwendigkeiten in Betracht gezogen werden. Bei der Bemessung der zuzusprechenden Entschädigung ist sowohl die wirtschaftliche und finanzielle Lage beider Par teien zu berücksichtigen, wie auch die Gewährleistung einer würdigen Lebenshaltung für die Fürsten. Der wesentlich herabgedrückten Wirtschaftslage des deutschen Volkes in der Nachkriegszeit soll ebenfalls, Rechnung getragen werden. Bei der Aufwertung von Ansprüchen hat das Aufwertungs- gesetz Anwendung zu finden. Der Paragraph 6 besagt, daß die den Fürstenhäusern durch Spruch oder Vergleich zugesprochenen Kapitalien oder Renten bis zum Ablauf des Jahres 1950 nur für die privat wirtschaftlichen Bedürfnisse des vormals regierenden Hauses oder zu Wohltätigkeits- oder kulturellen Zwecken verwandt werden sollen. Die Verbringung eines ausgezahlten Ka pitals ins Ausland ist nur mit Genehmigung des Landes zulässig. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung kann das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlen des Kapital ganz oder teilweise embehalten. Das Urteil im Fememord - Prozeß. Berlin. Als Anfang zu einer Reihe von Fememord- prozefsen begann am Montag vormittag vor dem Schwur- zericht Hl m Berlin der Fememordprozeß Panier. Angeklagt sind der Hauptmann Gutknecht, Oberleut, nant Frecherer von Senden, Leutnant Benn wegen Anstiftung zum Morde, die Feldwebel Schirmann, Stein und Aachen kampf wegen Mordes und wegen Beihilfe zum Morde des Feldwebels Schmi dt. Gegen den Oberfeldwebel Stetzelberg liegt Anklage wegen unter-