Budweis, 1. August 1S4U. XV. Jahrgang. Nr. 15. (Seite 449-480.) Po st jach kr. 41 — 5ern!prechee Ke. 1ZZ Lo,ugspreis Z.60 KM jästrstch emWieststch Porto. lkrjcheint am 1. und 16. jeden Monates. Schriftteitung und Vermattung: Ludweis, „Moldavia". Zettungsdvttcksache I Die nationalsozialistische Wirtschaftsord nung hat nicht allein in betriebstechnischer und sozialer Hinsicht Wandel geschaffen. Auch auf dem Gebiete des Becufsnachwuchses brachte sie manch große Verbesserung. Sie hat in erster Linie, und dies ist das Ent scheidende, die Möglichkeiten des Aufstieges durch Weiterbildung auch in den Wirtschafts zweigen gesichert, wo sie bisher nur man gelhaft entwickelt oder überhaupt nicht vor handen waren. So fehlte es vor dem An schluß beispielsweise vollends an einer ein heitlichen Berufserziehung in der Landwirt schaft, gewiß eine der Hauptursachen der Abwanderung Vom Lande in die Städte, da Lurch diesen Mangel auch die Aufstiegsmög lichkeiten erheblich beschränkt waren. Die im S nne nastonaFozialistisck er Berufserziehung gehaltene Ausbildungsordnung des Reichs nährstandes hat nicht allein das Wesen und den Fortgang der Ausbildung der als Fach arbeiter, Spezialarbeiter oder Bauer in der Landwirtschaft Tätigen neu geregelt. Sie er faßt auch die Ordnung der Ausbildungs- und Nachwuchsfragen des der Landwirtschaft nächst wichtigen Zweiges unserer Ernäh rungswirtschaft, des Gartenbaues. Berufsschule ergänzt pralti.chc Ausbildung. Wie in allen praktischen Berufen erfolgt auch die Grundausbildung nicht nur für den l n I; a i i i Der Gärtnerberuf — Garten und Pflanzenkenntnis — Ein ostmärkischer Kreisobstbauinipeklor — Unter' fcheidunasmerkmale bei Stachelbeeren — Karronelbtüte und Knollenerlrag — Sünden im Gemüsebau — Die richtige Bodeniockerung — — Pflanzen der Erdbeeren — Beachtung dem Spanischen Puffer! — Saatgut aus Bohnenkuttur^n — Wenn der Sellerie „durchgeht" — Ueber Fuchsten — Anbau- würdige Cinerarien — Vorarbeit für den Winterflor — Das Aeugeln der Rosen — Pflanzenschutz im Monat August Was ist 1940 erfroren? — Achtung, Baumruinen entfernen! — Die Blaltfallkrankheit und ihre Bekämpfung — Achtung. Kohlweißlinge! — Schädlingsbekämpfung vere ntacken Moos und Flechten an Obstbäumen — Vom Bienenstand — Gemüse im Essig, Salzwafser und trockenem Salz — Etwas vom Kochsalz — Der Frauenflachs — Johannisbeerwein — Das Einmachen reifer Tomaten — Eisig aus Obstabfällen — Quittenlikör — Pflanzen und Schneiden von Buchseinfafsungen — Zeitgemäße Ratschläge — Sonne im Lerzen — Erkennung der Giftpilze — Kecken im Dorf — Was hat der Kleintierzüchter im August zu tnn? — Zahlen, die für den Bau von Schweineställen wichtig sind. Gärtner schlechthin, sondern für alle Sonder berufe im Gartenbau in der Gartenbaulehre. Der von der Volks- oder Bürgerschule kom mende junge Mensch wird auf Grund eines Ausbildungsvertrages in einen Lehrbetrieb ausgenommen. Der nach vierwöchentlicher Probezeit zwischen Lehrherrn und Lehrling abzuschließende Ausbildungsvertrag ver pflichtet den Lehrmeister zur fachlichen Schu lung des Eintretenden in einer dreijährigen Lehrzeit. Während dieser Grundausbildung im Praktischen Können und Wissen erfolgt einmal wöchentlich, und zwar ganztägig, die theoretische Weiterbildung durch den Pslicht- besuch der gärtnerischen Berufsschule. In der Lehrzeit bezieht der Lehrling neben freier Kost und Wohnung ein angemessenes Taschengeld. Die Entlohnung der Lehrlinge wird durch die Tarifordnung für den Gar tenbau, mit deren Fertigstellung in abseh barer Zeit gerechnet werden kann, ihre ein heitliche Regelung finden. Ter Lehrling wird geprüft. Schon in der.Tschecho-Slowakei hatte der Gärtnerlehrling nach dreijähriger Lehrzeit eine Gehitfenprüfung abzulegen. Sie wurde durch die Gärtnergenossenschaften abgenom men. Nach dem Anschluß zeigte sich auch in dieser Richtung eine Neuordnung für notwendig und ist durch die Angleichung an Der Gärtnerberuf — aussichtsreich, gesund und schön! Erstmalig Geh-lsenpriifung nach neuer Ausbildungsoidnnng. WMAeWWd Bebilderte Halbmonatsschrift ^für IZartenfreunüe