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Pulsnitzer MckendlaN Telegr.-Hdr.: Wochenblatt Pulsnitz Erscheint: Dienstag, Donnerstag u.SonnabenL. 5lmts Les k^önigl. Amtsgerichts und Les StaLtrates zu Pulsnitz Zeitraubender und tabellarischer Satz nach be sonderem Tarik. Erfüllungsort ist Pulsnitz. Inserate kür denselben lag sind bis vormittags IO Uhr aufzugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Naum 12 pk., Lokalpreis l 0 pk. Neklame 25 pk. Sei Wiederholungen Nabatt. §ernsprecher: Nr. 18. Vszirks-Anzeiger und Zeitung vlatt Mit „Illustr. Sonntagsdlatt", „Landwirtschaft licher Beilage" und „§ür Saus und Serd". Abonnement: Monatlich 45 Pi., vierteljährlich Mk. 1.25 bei kreier Zustellung ins Saus, durch die Post bezogen Mk. 1.41. Nmtcrblott ?ril'vulcrnik? umfassend Lie Ortschaften: Pulsnitz, pulsnjtz m. s., Vollung, OrotzröhrsLork, Bretnig, Sauswalde, Ohorn, Oberstsina, Nieder- kTlIi vlutt lut Wil 1 lllltDgOt tOlt IZ ulBIllt), steina,Weitzbach,Ober-u.Nisderlichtenau,§risdersdorf-Ihiemendork,Mittelbach,Orotznaundorf,Lichtenberg,^lein-Oittmannsdorf. Druck und Verlag von L. L. Sörster's Erden (I«h.: I. W. Mohr). Expedition: Pulsnitz, lZismarckplatz pr.265. Verantwortlicher Nsdakteur: I. XV. Mohr in Pulsnitz. Ur. 87 Dienstag, den 21. Inti 1908. 60. Jahrgang. Da§ Konkursverfahren über das Vermögen des Klempnermeisters IZobsrl Alwin lZsitzig in^MllSNitz wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben Pulsnitz, den 18. Juli 1908. ^önigiicdes A g s r i ck 1. Btklnuitmllchlulg. / Bei dem unterzeichneten Stadtrate sind im Monat Juni die Nummer 7 des Eesstz- unv VsrorKnungsblaNes und die Nummern 29 bis 38 des 1^eicks-6e- fetzdlaNss eingegangen und liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht in unserer Ralsschreibstube aus. Sie enthalten: Gesetz- und Verordnungsblatt: Nr. 36. Bekanntmachung über die Ordnung der Pädagogischen Prüfung an der Universität Leipzig. S. 199. — Nr. 37. Kirchengesetz, die Verkündigung von Anordnungen der landeskirchlichen Behörden und GemeinPoertretungen betr. S. 223. — Nr. 38. Gesetz, das vorerwähnte Kirchen gesetz betr. S. 225. — Nr. 39. Bekanntmachung wegen Einführung des vorerwähnten Kirchengesetzes^fn der Oberlausitz. S. 226. — Nr. 40. Verordnung zur Abänderung der Verordnung vom 26. Juli 1886, betr. das Verfahren bei der Anstellung von solchen Kantoren und Organisten, deren Kirchendienst nicht mit einer bestimmten ständigen Schulstelle verbunden ist. S. 226. — Nr. 41. Verordnung, die staatliche Genehmigung dieser Verptdnung. S. 228 — Nr. 42. Bekanntmachung, betr. den Text dieser abgeän derten Verordnung. S. 229. — Nr. 43. Bekanntmachung wegen Einführung dieser Verordnung in der Oberlausitz. S. 232. — Nr. 44. Verordnung, die Herstellung und den Betrieb von sogenannten Paternoster-Aufzügen betr. S. 232. — Nr. 45. Verordnung, eine AMnderung der Verordnung über den Radfahrverkehr auf öffentlichen Wegen vom 16. Oktober 1907 betr. S. 236. — Nr. 46. Verordnung, die Abänderung der HebammenorMung und der Instruktion für die Hebammen zur Verhütung des Kindbettfiebers betr. S. 237. — Nr. 47. Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 26. FebruM 1881, die Ausstellung von Heimatscheinen für das Ausland betr. S. 238. — Nr. 48. Verordnung, die Einziehung nicht mehr umlaufsfähiger Reichs-Nickel- und Kupfermünzen betr. S. 239. — Nr. 49. Verordnung, die Gewerbe-Beaufsichtigung betr. S. 240. — Nr. 50. Bekanntmachung, die Kündigung des Abkommens über die gegenseitige aMabenfreie Behandlung des beweglichen Nachlasses Königlich Sächsischer und Kaiserlich Königlich Oesterreichischer und Königlich Ungarischer Untertanen betr. S. 243. — NF" 51. Finanzgesetz aus die Jahre 1908 und 1909. S. 243. — Nr. 52. Gesetz, die Abän derung des Einkommensteuergesetzes betr. S. 245. — Berichtigung S. 247 Reichs/Gefetzblatt: Nc. 29. Bekanntmachung, betreffend die Stiftungsurkunden für die Gustav- Müller-Kunftstiftung und die Gustav-Müller-Hospitalstiftung. S. 245. — Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. S. 255. — Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage 6 zur Eifmbahnpörkehrsordnung. S. 256. — Nr. 30. Gesetz, betreffend die Feststellung eines vierten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1908. S. 261. — Gesetz über den Versicherungsvertrag. S. 263. — Einführungsgesetz zu dem Gesetz über den Versiche rungsvertrag. S. 305. — Gesetz, betreffend Aenderung der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über S. 307. — Nr. 31. Gesetz, betreffend Aenderung des 8 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. S. 313. — Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, betreffend den Vögeln, vom 22. März 1888 und zur Einführung des Vogel ¬ schutzgesetzes in Helgoland. S. 314. — Bekanntmachung, betreffend die Fassung des Vogelschutzgesetzes. S. 317. — Nr. 32. Gesetz, betreffend die Erleichterung des Wechselpro testes. S. 321. — Bekanntmachung des Textes der Wechselordnung in hKr vom 1. Oktober 1908 an geltenden Fassung. S. 326 — Nr. 33. Maß- und Gewichtsordnung. S. 349. — Gesetz, betreffend" die Abänderung der Gewerbeordnung. S. 386. — Nr. 34. Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, betreffend Postdampfschisssverbindungen mit über seeischen Ländern. S. 361. — Bekanntmachung, betreffend die Bestimmungen über die technische Einheit im Eisenbahnwesen. S. 362. — Bekanntmachung, betreffend die Beförde rung von Metallpatronen für Feldgeschütze. S. 376. — Nr. 35. G^tz, betreffend die Aenderung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz und die Einführung dieses Gesetzes in Elsaß-Lothringen. S. 377. — Bekanntmachung, betreffe^ die Fassung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz. S. 380. — Nr. 36. Verordnung, betreffend die Einrichtung der Verwaltung und die Eingeborenen-RechtspflegL in den afrikanischen und Südsee-Schutzgebieten. S. 397. — Bekanntmachung, betreffend zusätzliche Ab machungen zu der Uebereinkunft vom 4. Februar 1898 über die E^ung der Binnenschiffe. S. 398. — Nr. 37. Uebereinkunft zwischen Deutschland und Belgien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst und an Photographie^'. S. 405. — Bekanntmachung, betreffend die Beaufsichtigung der inländischen, privaten Rückversicherungs unternehmen. S. 409. — Nr. 38. Internationaler Funkentelegra/henvertrag. S. 411. Pulsnitz, am 15. Juli 1908. / Der Stadlrat. vr. Michael, Bürgermeister. H. Aröeitsnachweis. 2 Unechte für tan»wirtscbast für sofort (dauernde Beschäftigung, Lohn nach Uebereinkunft, vom Rittergut Döbra. ( Tischlergeselle sofort (Lohn nach Uebereinkunft) von L. Putzke, Weißbach b. Pulsnitz. 2 Unechte für Landwirtschaft für sofort (Lohn nach Uebereinkunft) von Hug. Heine, Glaul nitz bei Uhyst, Sa. Kelterer Mann als Ringofenbcenner für sofort (Wochenlohn 2( Mark) von den Schwepnitzer Thonwerken Vr. Emil Weber, Schwepnitz. Gesucht werden: ( Arbeiterfamilie für Gärtnerei pr. sofort. Arbeitsgelegenheit für die Ehefrau und Familienmitglieder vorhanden. Arbeitsdauer (vfi? Stunde. Lohn nach Uebereinkunft. Freie Wohnung mit Gar- tennutznnz oder Uartoffelland. Gutsverwalmna Grüngräbchen. 2 Arbeiterfamilien für Landwirtschaft pr. sofort für dauernde Beschäftigung vom Rittergut Straß, gräbchen i. S. Das Wichtigste vom Tage- Die Gerüchte über eine Begegnung des Kaisers mit König Eduard im August nehmen immer bestimm tere Gestalt an. Der Kaiser erklärt in einem Schreiben an den Prinz regenten von Bayern die Behauptungen des Fürsten Eulenburg über den antikatholischen Zweck seiner Münchener Tätigkeit für erlogen. Die' Nachricht vom bevorstehenden Rücktritt des Re genten von Braunschweig, des Herzogs Johann Albrecht, wird dementiert. Der sozialdemokratische Reichstags- und bayerische Landtagsab°geordnete Ehrhart ist in Ludwigshaven gestorben. Schwere Unwetter gingen am Sonntag über Nord- und Mitteldeutschland nieder und richteten allenthalben großen Schaden an. Auch aus dem übrigen Eu ropa liegen Meldungen von Weterkatastrophen vor. Prinz Heinrich wird, der „N. Hamb. Ztg." zufolge, zum Generalinspekteur der Marine ernannt werden. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag lehnte die Arbeitskammern ab. In der Gegend von Niwka sind zwei Schächte durch Dynamit in die Luft gesprengt worden. In mehreren Häfen bei Bilbao hat ein Unwetter 42 Opfer gefordert. Infolge der französischen Einmischung ist unter den Stämmen in der Nachbarschaft von Azemur ein Aufstand ausgebrochen. Neue Meldungen aus Marokko besagen, daß die Fran zosen weitere Gebiete besetzen. Vie 6rbsitsr-XVitwen unQ -XVaissn- Versicksrung. Nach dem Z 15 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezem ber 1902 sott die Witwen- und Waisenversicherung, für die die Mittel durch die Kapitalisierung gewisser Zoller träge aus dem Zollgesetz geschaffen werden, am 1. Januar 1910 in Kraft treten. Der Reichstag wird daher in seiner nächsten Tagung genötigt sein, sich mit dieser wichtigen Frage zu befassen, die voraussichtlich im Anschluß an die Reform der übrigen Arbeitergesetze gelöst werden wird. Neber die Grundzüge der neuen Versicherung ist natür lich noch nichts Näheres bekannt. Man wird jedoch er warten dürfen, daß sie sich an die am 1. Juni 1907 ins Leben getretenen Invaliden-, Witwen- und Waisen- Versicherungskassen der Seeberufsgenossenschast anlehnen wird, deren Organisation sich ihrerseits wieder eng an die Organisation der Invaliden- und Altersversicherung anlehnt. ES werden dort Wochenbeiträge nach 5 Lohnklassen in der Höhe von 20, 26, 32, 40 und 46 Pf. erhoben, die je zur Hälfte von Arbeitern und Unternehmern ge zahlt werden. Dafür gewährt die Kaffe einmal ein Witwengeld, das je nach den Lohnklaffen 30—50 M jährlich beträgt, und ferner für jedes noch nicht 15 Jahre alte Kind ein Waisengeld in derselben Höhe. Während aber die Invaliden-, Witwen- und Waisen-Versicherungs- kassen der Seeberufsgenossenschaft nur einer ziemlich eng begrenzten Zahl von Teilnehmern zugute kommen, hat die allgemeine Witwen- und Waisenversicherung, die jetzt ins Leben gerufen werden soll, es von Anfang an mit einer sehr großen Zahl von Teilnehmern zu tun. Ueber ihre Zahl wird die Regierung wohl schon Erhebungen angestellt haben, doch liegen der Oeffentlichkeit noch keine bestimmten Zahlen darüber vor. Von sachverständiger volkswirtschaftlicher Seite wird berechnet, daß es sich da bei um ungefähr 400 000 Witwen- und 900 000 Waisen renten handeln dürfte, zu welchen Verpflichtungen noch besondere Beihilfen für Wöchnerinnen und Säuglinge treten würden. Die Kosten für die Witwenrenten würden sich bei dem Durchschnittssatze von 130 M aus 52 Millionen Mark, die Waisenrenten bei einem Durchschnittssatze von 66 M auf 59,4 Millionen Mark belaufen, wozu dann noch die auf etwa 8ftg Millionen Mark geschätzten Kosten für Nebenleistungen kommen würden. Daraus ergibt sich, daß die gesamten jährlichen Kosten für die Witwen- und Waisenversicherung etwa 120 Millionen Mark be tragen würden. Das ist eine neue und gewaltige Last, die das deutsche Volk im Interesse der Witwen und Wai sen seiner Arbeiter sich aufbürdet, und es spricht für die Opferwilligkeit der bürgerlichen Parteien, daß sie sich zu diesem gewaltigen Opfer aus eigenem Antriebe entschlossen haben — vielleicht gerade weil die Witwen und Waisen zu den Aermsten der Armen gehören und weit weniger als die sozialdemokratische Arbeiterschaft in der Lage sind, ihre Wünsche und Klagen an das Ohr der ausschlagge benden Stellen gelangen zu lassen. Möge auch dieses große Werk dazu beitragen, daß manche aus Sorge ums tägliche Brot geflossene Träne in Zukunft getrocknet wird und daß sich weiterhin auch gerade in den Kreisen der Arbeiter und der unteren Volksschichten der Gedanke festwurzele und ausbreite, daß der Staat und das heutige Wirtschaftsleben cs nicht da rauf anlegen, den Armen zu unterdrücken und ihn aus zunutzen, sondern gerade ihn zu unterstützen und zu heben.