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Blatt Amts und des SLadtrathes des Königs. Amtsgerichts Wuhnitz Erscheint i Mittwoch und Sonnabend. Inserate find bis Dienstag u. Freitag Vorm. 9 Uhr aufzageben. Preis für die einspaltige Cor puszeile (oder deren Raum 10 Pfennige. HescHäftsfleUen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haast n. stein L Vogler u.„Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Moste in Leipzig. AlS Beiblätter: I IKustr. Sonntags- ölatt lwöchentlich), 2 Kine tandwirth- fcHastNche Weikage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. 1M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Aschen^ Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend KusundvierzigKsr Jahrgang. Sonnabend. 4. November 189Z. Bekanntmachung, Stadtverordnetenwahl betreffend. Für die diesjährige Stadtverordnetenergänzungswahl sind in Gemäßheit 8 50 der revidirten Städteordnung die Listen der stimmberechtigten, sowie wählbaren Bürger ange fertigt worden und liegen von heute an 14 Tage lang in hiesiger Rathsschreiberei, sowie bei dem Stadtverordnetenvorsteher Herrn Kaufmann Georg Heinpel zur Ansicht der Betheiligten aus. Bis Ende des siebenten Tages von heute an gerechnet steht es jedem Betheiligten frei, gegen die Wahlliste beim Stadtrath Einspruch zu erheben. Pulsnitz, den 21. October 1893. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Butztagsfeier. Der zweite diesjährige Bußtag ist laut Kirchengesetz, die Feier der Bußtage in ver evangelisch-lutherischen Landeskirche betr., vom 12. April 1893 (S. 123 des Ges.- und B.-Bl. 1893) von Freitag auf Mittwoch vor dem letzten Trinitatissonntag verlegt worden; er wird daher in diesem Jahre Mittwoch, -M 22. November d. I. kirchlich begangen. Alle polizeilichen Bestimmungen über die Feier der Bußtage haben auf den neuen Bußtag ohne Weiteres Anwendung zu leiden Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 26. October 1893. von Er-mannsdorff. Bekanntmachung, betreffend die Kontrolversammlungen der Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Die diesjährigen Herbst-Kontrollversammlungen im Bezirke des Meldeanits KüMMZ finden wie folgt statt: Sunnghend, den 11. November, Vorm. 8—11 und Nachmittag 3 Uhr in NüMtNZ, Schützenhaus, MoNtllg, den 13. November, Vormittag 10 Uhr in SchlvepNitz, Gasthof, Motllog, den 13. November, Nachmittag 2>/, Uhr in KöNigsdrÜtk, Schützenhaus, Dienstag, den 14. November Vormittags 7'/z und 9'/r Uhr in Pulsnitz, Schützenhaus. Dienstag, den 14. November Nachmittag 1 Uhr in Grutzröhrsdors, Mittelgasthof. Zur Herbst-Kontrollversammlung haben sich sämmtfiche Dispositions-Urlauber, Reservisten, die zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften, sowie die Halb- Und zeitig Ganz-Invaliden zu stellen. Die Einberufung zu den Kontrollversammlungen erfolgt durch öffentliche Aufforderung. Dies geschieht, indem in jeder Ortschaft Seiten des Gemeindevorstandes in ortsüb licher Weise bekannt gemacht wird, zu welcher Kontrolversammlung die betreffenden Mannschaften zu erscheinen haben. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Nichterscheinen wird bestraft. Weil Fußmessungen vorgenommen werden, haben die Mannschaften mit reiner Fußwäsche zu erscheinen. Bautzen, am 24. Oktober 1893. Königliches Bezirks-Kommando. Sonnabend, den 11. November: Viehmarkt in Pulsnitz. Der Spieler- und Wncherprozetz in Hannover. Der so lange angekündigte, schon einmal vertagte große Spieler- und Wucherprozeß, welcher seit 8 Tagen vor der Strafkammer des Königl. Landgerichts in Hannover verhandelt wurde, erregt ungeheures Aussehen. Auf der Anklagebank befanden sich 1) Bankier Max Rosenberg, 2) Bankier Albert Heß, genannt Seemann, 3) Bankier Louis Abter, 4) Bankier Julius Sußmann, 5) Rentner Johann Fährle, 6) Rittmeister a. D. v. Meyering, 7) Rentier Samuel Seemann, 8) Bankier Julius Rosenberg, 9) Ge schäftsreisender Julius Heinrich Ludwig Stamer. Am 5. August 1892 lief bei der Staatsanwaltschaft die An zeige ein: die Bankiers Max Rosenberg und Albert Heß hätten am 5. Mai 1892 zu Karlsruhe einem Lieutenant v. Milde! aus Schwetzingen beim Glücksspiel und an scheinend in betrügerischer Weise 14 700 Mk. abgenommen. Die aus Anlaß dieser Anzeige angestellten Nachforschungen führten zur Entdeckung einer weitverzweigten Gesellschaft von Wucherern und gewerbsmäßigen Glücks- und Falsch spielern. Zu verantworten Haden sich Max Rosenberg Albert Heß, genannt Seemann und Abter wegen gewerbs mäßigen Wuchers, unter Ausbeutung der Nothläge, des Leichtsinns und der Unerfahrenheit anderer, sowie wegen gewerbsmäßigen Glückspieles, Betruges und Lotteriever gehens, Samuel Seemann, v. Meyering, v. Zedlitz, Sta- Mer und Fährle wegen gewerbsmäßigen Glückspuls und Betrugs. Abter außerdem noch wegen Untreue und Unter schlagung, Julius Rosenberg wegen gewerbsmäßigen Wu chers und Lotterievergehens und Süßmann wegen Bei hilfe zum gewerbsmäßigen Wucher und Betrüge, sowie ebenfalls wegen Lotterievergehens. Tie Angeklagten sind, Mit Ausnahme v. Meyering und v. Zedlitz, sämmtlich Juden. Voraussichtlich wird der Prozeß schwerwiegende Folgen Nach sich ziehen. Es ist bereits bekannt, daß der Kaiser Mit äußerster Entrüstung von den skandalösen Enthüllungen Kenntniß genommen haben soll. Es ist sofort angeordnet worden, daß die Akten des Prozesses nach seiner Erledigung zusammen mit einem Gutachten deA Justizministers dem Kaiser vorgelegt werden. Wie ferner berichtet wird, hatten der Kriegsmimster und der Chef des Milllärkabinets schon am Donnerstag in der Angelegenheit Vortrag beim Kaiser. Herr v. Bronsart verfügt als früherer Commandeur in Hannover jedenfalls über ein besonders gute Kenntniß der Personalverhältnisse der als Zeugen auftretenden Offiziere. Es liegt nahe, Plaßregeln zu erwarten, wie die Spiel- wulh in Osfizierskretsen ausgerottet werden könnte. In der Verurtheilung der Gauner ist die öffentliche Meinung einig; man bedauert nur, daß sie kaum die Strafe erhalten werden, die ihnen für die Vernichtung zahlreicher hoffnungsvoller Existenzen gebührt. Geradezu ein Aerger- niß ist es, daß gegen zwei der Gauner nicht wegen Wu chers vorgegangen werden kann, weil sie rechtzeitig nach Holland entkommen waren, und dieses Land sie nur aus geliefert hat, weil sie wegen Betruges angeklagt wurden, den man ihnen aber vielleicht nicht nachweisen kann. Mit Stillschweigen darf es auch unmöglich übergangen werden, daß die Wucherer und Betrüger mit einer Ausnahme Juden sind. Es ist eine neue Bestätigung der Thatsache, die dem Antisemitismus die Unterlage gegeben Hal, daß näm lich die Juden m einem ganz unverhältmßmäßig hohen Prozentsätze an den Verbrechen und Vergehen aus ge meiner Gewinnsucht betheiligt sind und die Ausbeutung anderer auf die unbarmherzigste, schamloseste und rasfinii- teste Weise betreiben. An den Ausgeplünderten, die ja meist adelige Offiziere sind, setzt in Erstaunen der Leicht sinn, mit dem sie sich haben ausbeuten lassen. Die Aus sagen sind alle nach einem Schnitte. Man braucht Geld, wendet sich an Rosenberg und Genossen, unterschreibt Wechsel, ohne sich viel um den Betrag zu kümmern, läßt sich für Tausende von Mark Loose verkaufen, von denen man nichts kennt, die man nicht einmal in die Hände be kommt, um die man sich überhaupt nicht weiter kümmert. In eigentlicher Nothlage ist keiner von ihnen; sie brauchen das Geld meist zum Spielen oder zur Begleichung von Spielschulden: sie können das Geld auch von Hause haben, aber sie ziehen es vor, es von Wucherern zu nehmen, um von der Familie keine Vorwürfe zu erhalten. — Die Strafe, welche die an den Vorkommnissen in Hannover Betheiligten trffft, ist auch nicht zu unterschätzen; eine An zahl Offiziere hat bereits aus dem Heere scheiden müssen und steht jetzt vor einer zerstörten Laufbahn. Aber sonst auch ist der Eindruck der durch den Prozeß zu Tage tretenden Enthüllungen über das Treiben in Kreisen, die immer eine Bevorzugung für sich in Anspruch genommen haben, diesen höchst ungünstig und giebt leider dem Um sturzparteien ein äußerst willkommenes Material an die Hand. Zu hoffen ist nur, daß der Prozeß, welchem ohne Zweifel weitere in diesem Genre folgen werden, auf die p lechten Elemente, welche so lange schon ihr nichtswürdiges Spiel treiben, reinigend und vernichtend wirken werde. Das Urtheil lautete: 1) Rentier Johann Fährle: 4 Jahre Gesängniß, 3000 Mk. Geldstrafe, 5 Jahre Ehrver lust. 2) Rentier Samuel Seemann: 2 Jahre Gefängniß, 3000 Mk. Geldstrafe, 5 Jahre Ehrverlust. 3) Rittmeister a. D. v. Meyerinck: 4 Jahre Gefängniß, 3000 Mk. Geld strafe, 5 Jahre Ehrverlust. 4) Bankier Louis Abter: 4 Jahre Gefängniß, 3000 Mk. Geldstrafe, 5 Jahre Ehr verlust. 5) Bankier Albert Heß genannt Seemann: 2 Jahre Gesängniß, 3000 Mk. Geldstrafe, 5 Jahre Ehrver lust. 6) Bankier Max Rosenberg: Das Verfahren ist eingestellt. 7) Bankier Julius Rosenberg: 750 Mk. wegen Lotterievergehens. 8) Bankier Julius Süßmann: 1000 Mk. Geldstrafe. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Beiträge für diesen Theil werden stets gegen Honorar dankend angenommen. Pulsnitz. Bei hiesiger Sparkasse wurden im Monate October 1893 322 Einzahlungen im Betrage von