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Amts Blatt und des Stadtrathes des Königs Amtsgerichts Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. —zu Wutsnitz Inserate sind bis Dienstag u. Freitag Borm, 9 Uhr aufzageben. Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum 10 Pfennige. Keschäftssteiren bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haast n- steinL Vogler ».„Invaliden» dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. schenk ^siir Pulsnitz, Löuigsdrück, Uadcberg, Uadrbnrg, Moritzburg mib Umgegend Als Beiblätter: 1 - sIlrustr. Sonntags- Klatt (wöchentlich), 2 Eine landrvirth- scHaftNcHe Weilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl. l M. 2b Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Nr. 91. 1A November 1893. Mittwoch. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Buchbindermeisters Paul Otto Richard Schöne eingetragene, in hiesiger Stadt, Langestraße Nr. 15, gelegene und aus Wohn haus mi Hofraum und Garten bestehende Grundstück, Folium 50 des Grundbuchs und Nr. 114 des Flurbuches für Pulsnitz, geschätzt auf 15,032 soll im hiesigen Amts ¬ gerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 18. December 1893, Vormittags 10 Uhr als Anmeldetcrmin, ferner der 4. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr als Bcrsteigerungstermin, sowie der 17. Jauuar 1894, Vormittags 11 Uhr als Termin zur Verkündung des Verthcilnngsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Pulsnitz, am 6. November 1893. Königliches Amtsgericht. Weise. Söh el, Bekannt n^achung , verkehrspolizeiliche Bestimmungen betr. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 6. November 1886 werden hiermit folgende verkehrspolizeiliche Bestimmungen eingeschärft und beziehentlich neu getroffen. 1. Bei eintretender Glätte haben die Haus- und Grundstücksbesitzer Sand oder ein anderes das Begehen der Trottoirs und Straßen erleichterndes Material in gehöriger Breite längs ihrer Grundstücke zu streuen und nach Befinden die Trottoirs zu reinigen; 2. Das Begehen des Trottoirs mit gefüllten Wasserkannen und anderen Gefäßen, das Ausgießen von Flüssigkeiten jeder Art auf die Trottoirs und Straßen sowie das Fahren mit Handschlitten auf den Trottoirs ist verboten. 3. Das Fahren mit Handschlitten auf den Straßen der inneren Stadt ist nur gestattet, wenn dieselben von erwachsenen Personen geleitet werden. 4. Es ist verboten, den Schnee aus den Gehöften und von den Häusern weg auf die Straßen zu werfen; die Hausbesitzer haben denselben auf ihre Kosten aus den Gehöften und aus der Stadt hinausschaffen zu lassen. 5. Zur Vermeidung von Gefahren für die Fußgänger haben die Hausbesitzer an ihren Häusern die Eiszapfen in vorsichtiger Weise rechtzeitig von den Dächern abstoßen zu lassen. 6 Das Verunreinigen der Trottoirs, Straßen und Plätze von den Gasthöfen und Restaurationen ist verboten. 7. Alle in der Stadt verkehrenden Wagen und Schlitten sind bei eintretcnder Dunkelheit mit brennenden Laternen zu versehen, und zwar die zur Beförderung von Personen dienenden mit je zwei, an beiden Seiten des Kutschersitzes befestigten Laternen, Lastfuhrwerke dagegen mit einer linker Seits am Kummet des Pferdes angebrachten Laterne. 8. Bei eintretendem Schnee müssen sämmtliche Fuhrwerke mit Gelä ute versehen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden auf Grund 8 366, des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. P u l s n i tz, den 14. November 1893. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Das Nmherlaufenlassen der Hunde betr. Es ist anher zur Anzeige gebracht worden, daß sich in neuerer Zeit oftmals große Hunde zur Nachtzeit auf den Straßen der Stadt umhertreiben und die öffentliche Sicher heit gefährden. Es wird daher den Besitzern großer Hunde aufgegeben, dieselben zur Nachtzeit einzusperren oder anzuhängen bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder entsprechender Haft. Gleichzeitig wird den Besitzern von Hunden eingeschärft, denselben bei Vermeidung gleicher Strafe stets das mit der Steuer-Nummer versehene Halsband anzulegen. Pulsnitz, am 14. November 1893. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekannt machung, Stadtverordnetenwahl betr. Mit Ablauf diejes Jahres scheiden in Gemäßheit 8 42 der rev. Städieordnung vom 24. April 1873 aus dem Stadtverordnetencollegium, und zwar aus der Zahl der Ansässigen 1. Herr Schuhmachermstr. August Keörich, 2. „ Klempnermstr. Äswalö Weber, 3. „ Wagenbauer Kustcrv Löhnig, L. der Unausiisfigen 4. Herr Goldarbeiter Göuurö Pötschke, 5. „ Schuldirektor Kobert Dreher Zur Vornahme der Ergänzungswahl ist Mittwoch, der 29. November 1893 Weraumt und es werden daher alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, gedachten Tages von , . Vormittags 1tt Uhr bis Nachmittags 2 Uhr persönlich im Sitzungssaal die mit den Namen der Gewählten deutlich bezeichneten Stimmzettel zu überreichen. Di- Stimmzettel werden den stimmberechtigten Bürgern vor dem Wahltage behufs deren Ausfüllung mit den Namen des zu wählenden zugestellt werden. P u l s n i tz , am 10. November 1893. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr.