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s. August 1893. Mittwoch. Steuer-Einheiten Mann, Steuer-Einheiten überstiegen, so tritt eine Vermehrung der Einquartierung um je 50 um daß auf ein Pulsnitz, am 7. August 1893. 1— 50 51—100 101—200 201—300 301-400 1 2 3 4 5 Bei ein auf und auf auf Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Reichseinnahmen zugeführt werden, demnach würden die finanziellen Ansprüche des Reiches an die Einzelstaatev, wie diejenigen der letzteren an das Reich eine genaue Ab grenzung auf fünf bis sieben Jahre, die jeweilige Dauer der geplanten Fixirungsperiode, erfahren. Sollte d e Frankfurter Ministerconferenz an diesem hauptsächlichsten Charakterzug der Miquel'schen Vorschläge festhalten, so müßte das Reich durchschnittlich jährlich rund 70 Millionen Mark an Ueberweisungen an die Einzelstaaten aufbringen, da die fünfjährige Periode von 1888—1893 ein Gesammtplus der Ueberweisungen über die Matricu« larbeiträge von 333 Millionen Mark ergab. Hierzu kämen dann noch die Kosten des neuen Militärgesetzes im Min destbetrage von 60 Millionen Mark jährlich, sowie der Betrag der ebenfalls im Miquel'schen Reichsfinanz-Reform- plan vorgesehenen einprocentigen jährlichen Tilgung der Reichsschuld, welche auf rund 20 Millionen Mark zu veranschlagen ist. Es wären also nach diesem Plane vom 'n ihren wichtigsten Punkten durchzusetzen. Der Grund gedanke der Miquel'schen Reichsfinanzreform ist der, das Verhällniß des Etats der Einzelstaaien zum Reichsetat zu stabilifiren und zugleich den Einzelstaaten einen festen An theil an den Reichssteuern zu sichern. Hiermit würden also die verwickelten Finanzverhällnisse zwischen Reich und Einzelstaaten, die Unsicherheit der letzteren über die Sum men, die sie vom Reiche empfangen, wie über diejenigen Beträge, welche von ihnen an die Reichskasse zu leisten sind, die Schwierigkeiten der Etatsausstellung mit deren trügerischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen der Einnahmen, die Schrecken unvorhergesehener Nachforderungen und noch manches andere Mißliche beseitigt werden, der Weg aber, um zu diesem Resultate zu gelangen, ist nach Herrn Miquel ungemein einfach. Es sollen die Matricularbeiträge fixirt werden und über dieselben hinaus soll den Einzelstaalen eine jährliche Summe, die dem Durchschnitt der Mehrüber weisungen aus den letzten fünf Jahren entspricht, aus den pro Tag erhalten. Pulsnitz, am 7. August 1893. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die Firmnzreform im Reiche. . Am Dienstag sind die Finonzminister der größeren eutschen Bundesstaaten in Franksurt a. M. zusammenge- !"ten, um über die brennend gewordene Frage einer Reform Rnchsfinanzen zu berathen. Es unterliegt schon jetzt !"cht dem geringsten Zweifel, daß Herr Dr. Miquel auch " dieser wichtigen Reformsrage die eigentliche treibende sein wird und daß somit dem künftigen Schatzsecretär d» Reiches nur die Aufgabe zufallen dürste, die von der frankfurter Ministerconferenz zu erwartenden steuer- und mianzpolitischen Beschlüsse im Spezielleren durchzuführen. bereits ist ja der preußische Finanzminister mit den tz ^Mügen seines Planes zur gedeihlichen Umgestaltung Aichsfinanzen, welcher den Ministerberathungen in v aukfurt zur wesentlichen Unterlage dienen soll, hervor- «an zweifellos wird Herr Dr. Miquel seinen " "jen Einfluß aufbieten, um seine Vorschläge wenigstens Bekanntmachung, Gefechts - Schietzen bei Grotznaundorf betreffend. Am 11., 12., 14., 15., 16. und 17. August d. I. werden von dem Königlichen Pionier-Bataillon Nr. 12 und dem Königlichen 2. Grenadier-Regiment Nr. 101 Ger 'kchtsschießüvungen mit scharfer Muuitiou dicht nördlich von Großnaundorf täglich in der Zeit von früh 8 Uhr bis ungefähr 3 Uhr Nachmittags abgehalten werden. Zur Vermeidung von Unglücksfällen wird hiermit Folgendes angeordnet: 1 ., Das Schießgelände zwischen Großnaundorf unv dem Keulenberge, einschließlich der nach Großnaundorf zu gelegenen bewaldeten Abhänge des Keulenberges und des Karschberges, darf während der Zeit des Schießens nicht betreten werden; es haben deshalb während dieser Zeit alle Feldarbeiten zu unter bleiben; auch ist das Sammeln von Beeren, Pilzen, Holz rc., ebenso wie alles Betreten der Holzbestände an den nach Großnaundorf zu gelegenen Ab dachungen des Keulcnbergcs und seiner Vorberge verboten. 2 ., Die von Großnaundorf nach Oberlichtenan und Reichenbach führenden Verkehrswege werden während der Schiebzeit vollständig gesperrt. 3 ., Den Weisungen der ausgestellten Sicherheitsposten und der Gendarmerie ist zur Vermeidung sofortiger Verhaftung unweigerlich Folge zu leisten. 4 ., Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 30 oder Haft bestraft werden, wenn nicht eine höhere Strafe verwirkt ist. Kamenz, am 5. August 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. von Erdmannsdorff. das Cinquartierungsregulativ betr. Von den städtischen Collegien ist für hiesige Stadt ein Regulativ, die Leistungen für die bewaffnete Macht im Kriegs- und Friedenszustand betreffend, aufgestellt worden. Dasselbe liegt zu Jedermanns Einsicht auf hiesiger Rathsschreiberei aus und tritt mit der bevorstehenden Einquartierung in Kraft. Nach 8 5 dieses Regulatives ist die Naturalcinquarticruug eine für alle angesessenen und nnangesessenen steuerpflichtigen Einwohner hiesiger Stadt gleiche Last. Als Grundlage für die Vertheilung derselben dient bei den angesessenen Einwohnern die Zahl der auf ihren Gebäuden, Gärten, Feldern, Wiesen und sonstigen Grund stücken ruhenden SteucrsEinheiten dergestalt, daß und auf je weitere 100 Steuer-Einheiten je 1 Kopf mehr berechnet wird. Werden die vorstehenden beiden ersten Klassen um je 25 und die weiteren Klassen je 1 Mann ein. Donnerstag, den 10. d. M Nachmittags '/r? Uhr, Probe mit de« Spritzen Rr. 3 u. 4. Die Mannschaften werden beordert sich mit Binde versehen zu dieser Zeit ^nzufinden. Unentschuldigtes Wegbleiben wird mit 1 bestraft. Als Entschuldigung gilt nur Abwesenheit vom Orte und Krankheit. Mehreinkommen bis zu 2000 Mk. je 1 Mann mehr Einquartierung gerechnet wird, jedoch vorbehältlich der Bestimmung in 8 11 des Regulatives. Ist die Verpflichtung zur Uebernahme der Natural-Einquartierung nach Maßgabe des jährlichen Einkommens eine höhere als nach Maßgabe der Steuer-Einheiten, so wird bei der Vertheilung der Natural-Einquartierung das Einkommen zu Grunde gelegt. Den Mannschaften der bevorstehenden Einquartierung ist nach Maßgabe der Bestimmung in Punkt 2 der Instruction über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht iin Frieden vom 13. Februar 1875 volle Verpflegung zu gewähren, wofür die Quartierwirthe unter Einrechnung eines Zuschusses aus der Stadtkasse 80 Vergütung für 1 Mann den UNiMgesesseNM dient das jährliche Einkommen eines Jeden nach Maßgabe des städtischen Anlagen-Catasters als Grundlage sür die Naturaleinquartierung, so- Einkommen von 1801 bis 3000 1 Mann, 3001 „ „ 4200 „ 2 „ Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigl. Amtsgerichts Druck und Verlag von E. Musuudviersigflei- Jahrgang L. Förster's Erben in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. zu Wutsnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Itkustr. Sonntags- blatt lwöchentlich), 2. Kine kandrvirth- schafMche Weirage (monatlich). Abonnement- - PreiS: Vierteljährl. 1M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Inserate sind bis Dienstag u. Freita g Vorm, 9 Uhr aufzu geben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den Nn- noncen-Bureaus von Haast n, steinL Vogler ».„Invaliden, dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. eschen 5/, ^fiir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgcgmd