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Inserate Blutt Amts und des Stadtrathes des Königs Amtsgerichts sind bis Dienstag u. Freitag, Borm. 9 Uhr aufz -geben Preis für die einspaltige Cor- PuSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P a d st in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haasin- steinL Vogler u. „Invalider, dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Zu WuLsnitz B ch W Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. si Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Illustr. Sonntags blatt lwöchentlich), - Sine tandwirth- schaftNche Weitage (monatlich). Abonnements - PreiS: Vierteljährl.1M.25 Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Kn^uudvirrzigstM Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Mittwoch. Ne. 51. 28. Zmü 1893. Hilfeleistung bei Waldbränden. Die Bestimmungen in K 20 Cap. III der Dorffeuervrdmmg vom 18. Februar 1775 stehen heute noch in Kraft. Darnach sind bei entstehenden Waldbränden sämmtliche Einwohner der nächsten Ortschaften verpflichtet, sofort an die Brandstätte zu eilen. Mitzubringen sind Beile, Aexte, Radehauen, Breitehacken, Schaufeln u. s. w. Den Anweisungen der die Löscharbeiten leitenden Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen sind in 8 308, 8 des Neichs-Straf-Gesetzbuchs mit Strafe bedroht. . , . Die Königliche Amtshauptmannschaft hält es für ihre Pflicht, unter den jetzigen Verhältnissen diese Vorschriften erneut einzuschärfen, wenn sie sich auch der im Hinblick auf die bis letzt von der Einwohnerschaft des Bezirks noch immer bewiesene Opferfreudigkeit und Hilfsbereitschaft gewiß berechtigten Hoffnung hingiebt, daß es ihr erspart bleibt, die Strenge des Gesetzes anzuwenden, wo es sich um die Erfüllung der Gebote der christlichen Nächstenliebe handelt. Da jedoch kürzlich bet einem Waldbrande im hiesigen Bezirke sich theilweise der Mangel an den nöthigen Werkzeugen fühlbar machte, wird nochmals daran erinnert: Wer zu einem Wal-brande geht, komme nicht mit leeren Händen, sondern bringe Aexte oder Beile, Schaufeln oder Spaten, Radehauen oder Breitchacken mit; namentlich aber letztere. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 22. Juni 1893. bon Erdmanusdorff. HrLskrnnkenkafse zu WuLsuih. Nachdem die von der Generalversammlung am 29. April a. e. beschlossenen „Vorschriften für Kranke" die Genehmigung der Aufsichtsbehötve erlangt haben, werden die selben den Kassenmitgliedern zur genauen Befolgung gemäß § 56, Abs. 2 des Statuts hierm-t bekannt gegeben. Pulsnitz, am 23. Juni 1893. Der Vorstand der Ortskrankenkasse. Hermann Mütze, Vorsitzender. Vorschriften für Kranke. (8 56, Abs. I, Nr. II des Statuts.) tz Die Behandlung der erkrankten Kasscnmitglicder und Familien-Angehörigen erfolgt nur durch den Kassenarzt gegen Vorzeigung einer Bescheinigung, welche vom Kranken-Kon- troleur gegen Vorlegen des Beitrags-Quittungsbuches ausgestellt wird. In dringenden Fällen, in welchen die Einholung dieser Bescheinigung unterbleiben mußte, ist dieselbe dem Kassenarzte beim zweiten Besuche vorzulegen. 2. Den Anordnungen des Kassenarztes ist in allen Fällen Folge zu leisten; insbesondere hat der Kranke und dessen Pfleger den von demselben in Bezug auf u., die Zulässigkeit von Arbeitsverrichtungen (auch leichter häuslicher Arbeiten), b., die erforderliche Beköstigung und c, die für das Ausgehen festgestellte Zeit erlassenen Vorschriften unbedingt nachzukommen, widrigenfalls die Ueberführung des Kranken in das Krankenhaus nach ß 14 Abs. 2 d. Stat. verfügt werden wird. 3. Die erwerbsunfähigen Kranken sind der Aufsicht des bestellten Kranken-Kontroleurs unterworfen und ist demselben zu diesem Zwecke stets ungehindert Zutritt zu dem Kranken zu gestatten, tz Die Lieferung der vom Kassenarzt verschriebenen Arznei erfolgt gegen Abgabe des Receptes von der Apotheke zu Pulsnitz. tz Die Lieferung von Brillen re. an Kassenmitglieder (8 13, Abs. I, Nr. 2 des Statuts) erfolgt nur auf Anordnung des Kassenarztes und gegen Anweisung des Vorstands durch die von Letzterem bestimmten Lieferanten. 6. Die Zuziehung von Specialärzten auf Kosten der Ortskrankenkasse ist nur statthaft, soweit der Kassenarzt dieselbe angeordnet und der Vorstand solche genehmigt hat. Kosten, welche durch Inanspruchnahme anderer Aerzte als des Kassenarztes, oder anderer Apotheken, Krankenhäuser u. s. w. als der vom Vorstand bestimmten, ent ¬ stehen, hat, von dringenden Fällen abgesehen, nach 8 24 Abs. I des Statuts der Kranke aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Die Zuziehung eines anderen Arztes ist dem Vorstande sofort anzuzeigen. Erkrankt ein Kafsenmitglied zu einer Zeit, während welcher es sich außerhalb des Kassenbezirks befindet, so hat es ungesäumt in seine Wohnung zu rückzukehren. Ist dies jedoch in Folge der Krankheit nicht möglich, so ist hiervon der Vorstand sofort zu benachrichtigen, welcher die nöthigen Anordnungen über die ärztliche Behandlung u s. w. treffen wird und ist diesen Anordnungen unweigerlich Folge zu leisten. tz Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt nach ß 26 Abs. I des Statuts an jedem Sonnabend durch die Kasse gegen Abgabe des Krankenscheines; der Ueberbringer desselben gilt der Ortskrankenkasse gegenüber als zur Empfangnahme des Krankengeldes berechtigt und quittirt darüber rechtsverbindlich für den Kranken. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach Z 25 des Statuts mit Ordnungsstrafen bis zu 20 Mark geahndet. Pulsnitz, am 29. April 1893. Der Borstand -er Ortskrankenkaffe. Vorersichtliche Vorschriften, soweit sie sich auf die Krankenmeldung, das Verhalten der Kranken und die Krankenaussicht, auf Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung des behandelnden Arztes und die angedrohten Strafen beziehen, werden hiermit in Gemäßheit der Bestimmung in 8 26 a Abs. 3 des Krankenversicherungs-Gesetzes in der Fassung vom April 1892 genehmigt. Pulsnitz, den 6. Juni 1893. Der Sttt-trath. Schubert, Brgrmstr. MLMMntL-HÄshW. Zu dem am 1. Juli rr. 6. beginnenden III. Quartal des Pulsnitzer Amts- und Wochenblattes erlauben wir uns hierdurch ergebenst einzuladen und bitten die aus- Kärtigen Abonnenten, welche unser Blatt durch die Post beziehen, Bestellungen rechtzeitig anbringen zu wollen, damit in der Zustellung keine Unterbrechung statlfindet. Jede Postanstalt, die Briefträger, unsere Land- und Etadtboten, sowie die unterzeichnete Expedition nehmen Abonnements entgegen. Hochachtungsvoll Expedition des Amts- nnd Wochenblattes. K. L. Körster's Hrven. Die Reichstags-Stichwahlen. Der Kampf ist zu Ende und der Ausgang entsprach dem Beginn am 15. Juni. Die Sozialdemokratie trium phiert, die Hochfluih der Leidenschaften hat wieder viel Erdreich des Bürgerthums fortgcschwemmt, aus den Tiefen bringen massenweise die Bekenner des Umsturzes hervor, Mi Millionen Wähler gaben ihre Meinung dahin ab, daß Thron, Eigenthum und Familie, daß Alles, was bis her mit dem Begriffe der Gesittung verwachsen war, an gefeindet werden müsse und solle, bis die letzte Spur ver weht sei. Selbstmörderisch wüthet die Parteisucht in den Gruppen, die die alte Ordnung der Kultur tragen sollen, sie nimmt in eiferndem Sturm Gehör und Gesicht, Geschmack und Gefühl gefangen, uud mancher, der bis zum Gipfel menschlichen Wissens vorgedrungen, wird ersetzt durch eine gähnende Null, denn die Ziffer herrscht und die Masse und ragende Spitzen werden rasirt, sie werfen zu viel Schatten in die flache Niederung. Die heutigen Wahlen zeigen neben dem konsequenten Charakter des sozialdemokratischen Fortschrittes äußerlich einen wesentlichen Unterschied gegenüber dem ersten Waffen gange : die Theilnahme der Wähler war eine sehr merklich geringere trotz der Steigerung der erregten Leidenschaft. Von den einzelnen Ergebnissen sei zunächst die That- sache herausgehoben, daß die Reichshauptstadt nunmehr fünf ihrer sechs Mandate unter die „Genoffen" vertheilt hat. Der bürgerliche Radikalismus hat eine einzige nicht einmal hohe Säule seiner entschwundenen Pracht gerettet, im ersten Wahlkreise ist l)r. Langerhans gewählt. Immer hin hat er das Verdienst, als erstes Mitglied der freisinnigen Volkspartei erkoren zu sein. Es damrte geraume Zeit, bis der Draht ihm einen „voll und ganz" gearteten Genossen an die Seite stellte, Herr Schmieder im Bunzlauer Kreise war der zweite der Richter'ichen Mannen, die dem grausen Verhängniß entgangen waren, das dieser Rosenmond heraufgeführt. Die vielumstrittene Frage, ob Eugen Richter „der grimmige Mann von Hagen" auf den Trümmern seiner Habe selbst aufrecht stehen bleiben würde, ist erst spät be antwortet worden, mit 13,OM gegen 9000 Stimmen hat er das alte Mandat behauptet. Auch Munckel und Lüders kehren wieder, von den „Umgefallenen" Meyer und Rickert, Herrn Brömel hat die Woge verschlungen, die schon Herrn Hinze begrub, Stettin ist den Sozialdemokraten verfallen, wie auch Magdeburg und Königsberg. Die Zahl ihrer Mandate beläuft sich bis jetzt auf 40. Die sächsische Haupt- stadt und ihre Umgebung hat zwei Antisemiten erkoren. Die Nationalliberalen haben Bochum verloren, dage gen aber eine Reihe von Gewinnen eingetauscht. I)r. Hammacher ist wiedergewählt, Essen durch Krupp dem Zentrum abgenommen. In Stuttgart hat Siegle das Mandat behauptet. Eine überraschende Meldung ist der Sieg Bebels in Straßburg im Elsaß, hier hatte der nationalliberale vr. Petri schon einen kleinen Vorsprung gehabt und man hoffte, daß mit Rücksicht auf die Bedeutung gerade dieser Wahl des Krieges Stürme schweigen würden, d. h. daß die Zen trumswähler dem elsässischen Reichsfreunde nicht hinderlich sein würden. Es ward anders beliebt und Herr Bebel empfängt das zweite Mandat. Er wird ohne Zweifel den sicheren Hamburger Sitz einem anderen Genoffen ein-