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I. Amts Matt r. des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Abonnements-PreiS: Vierteljährl.I M.2S Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Als Beiblätter: Ilrustr^ Sonntags- Statt (wöchentlich), Kine kandwirth- fcHaftNcHe sMeitage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Zu WuLsnih Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. S Uhr aufzrgeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Heschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P a b st in Königsbrück, in den An« noncen-Bureaus von Haast n- steinck Vogler «.„Invaliden« dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. schenk Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend """ WnsnudviMzigftM N-rhr-gang. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Sonnabend. 29. April 1893. Auf Fol. 77 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute Herr Reinhold Adolf Mattick in Bretnig als Mitinhaber der Firma F. G. Horn ck Sohn daselbst eingetragen worden. Pulsnitz, am 28. April 1893. Königliches Amtsgericht. Weise. Bekanntmachung. Nachdem " der Schuhmachermeister Herr Friedrich Wilhelm Ebert, hier Unterm heutigen Tage als stellvertretender Nachtwächter in Pflicht genommen worden ist, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis; gebracht. Pulsnitz, am 24. April 1893. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekann tmach « ng , die öffentlichen Tanzmnsiken betr. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 16. Februar d. I. dürfen in Zukunft auch in Städten mit revidirter Städteordnung öffentliche T««z- musiken'nur am 1. und 3. Sonntag jedes Monats stattfinden, mit Ausnahme derjenigen Sonntage, welche in die geschlossene^Zeit fallen. Es werden in Folge dessen von dem diese Bestimmung bereits enthaltenden Z 1 des hiesigen Tanzregulatives vom 26. October 1878 vom 1. Mai d. I. an keine Ausnah men mehr gestattet. Den öffentlichen Tanzmusiken werden diejenigen Tanzvergnügen gleich geachtet, welche zwar von geschlossenen Gesellschaften oder Vereinen veranstaltet werden, zu denen aber Jedermann gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes Zutritt hat. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden in Gemäßheit der Strafbestimmung in Z 16 des Tanzregulatives vom 26. Oktober 1878. dessen Bestimmungen bis zu der in nächster Zeit in Gemäßheit obiger Ministerialverordnung stattfindenden Umarbeitung in Kraft bleiben, mit Geldstrafe von S—100 oder im Unvermögensfalle mit ent sprechender Haft bestraft. Pulsnitz, den 27. April 1893. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die auf der äußeren Rietschelstraße sich nöthig machenden Pflasterarbeiten und die Trottoirlegung sollen an den Mindestfordernden vergeben werden. Die hierauf Reflectirenden wollen ihre Offerte versiegelt unter der Aufschrift „Pflasterarbeiten und Trottoirlegung" bis MM 1. Mai 1893 bei dem unterzeichneten Stadtrath einreichen. Wegen weiterer Auskunftsertheilung wollen sich die hierauf Reflectirenden an den Bauausschußvorsitzenden Herrn Stadtrath Sperling wenden. Pulsnitz, den 27. April 1893. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. B e k a « « t m a ch « ii g. Nachdem die Austragung der diesjährige« Einkommensteuerzettel beendet ist, werden alle am hiesigen Orte zur Einkommensteuer beitragspflichtigen Personen, denen ein Steuerzettel nicht behändigt worden ist, in Gemäßheit von Z 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 hiermit aufgefordert, sich wegen Mittheilung des Einschätzungsergeb- Nisses bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme zu melden. Pulsnitz, am 27. April 1893. D e"r Stadtrath. - - Schubert Brgrmstr. Schr. Bekanntmachung, die Verunreinigung der Trottoirs betr. Die Verunreinigung der Trottoirs, insbesondere vor den Gast- und Schankwirthschaften wird hiermit nachdrücklichst verboten. Zuwiderhandlungen werden auf Grund Z 366,/des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Pulsnitz, den 27. April 1893» Der Stadtrath. Schubert Brgrmstr. — Bekanntmachung. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von heute an die Sandabfuhren aus der an der neuen Ohorner Straße gelegenen Sandgrube zu unterbleiben haben und nur aus der alten an der früheren Ohorner Straffe gelegenen Sandgrube gestattet sind. Pulsnitz, am 27. April 1893. Der Stadtrath. . . — Schubert, Brgrmstr. Wegen Reinigung der amtshauptmannschaftlichen Canzleilokalitäten werden Freitag und Sonnabend, den 12. nnd 13. Mai dieses Jahres nur dringliche Angelegen heiten erledigt. Kamenz, am 24. April 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. Von Erdmannsdorff. Mittwoch, den 3. Mai 1893: Biehmarkt in Pulsnitz. Die Ahlwardt-Affaire. In der Dienstagssitzung des deutschen Reichstags wurde verhandelt über des Abgeordneten Ahlwardt Antrag zur Prüfung seiner Aktenstücke. In langer Rede verbreitete sich Ahlwardt über deren Inhalt. Wenn man auch alle seine Ausführungen für wahr halten wollte, so wäre durch die Akten doch durchaus nicht bewiesen, „daß in Deutschland unter der früheren Regierung unter Mit schuld von Mitgliedern des Bundesrathes und Reichstag Dinge schlimmster Art vorgekommen" seien, „schlimmer als der Panama-Skandal in Frankreich," wie Ahlwardt vorOstern im Reichstage äußerte und noch vor wenigen Tagen in einer großen Berliner Versammlung behauptete. Es wurde ihm von dem besonders angegriffenen Finanzminister Miquel, sowie von den Hauptparteien des Reichstages scharfe Zurechtweisung zu theil, während von seinen Freun den und Parteigenossen auch nicht einer für ihn eintrat. Die hauptsächlichsten Erwiderungen waren folgende: Fi- nanzininister vr. Miquel: Ich antworte dem Abg. Ahl wardt auf seine Anschuldigungen nur, weil er die Ehre