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WsnitzerMchendlaN Fernjpr. Rr. 18. Tel^ldr. Wochenblatt Pulsnitz B ezirKsaNZelger Erscheint: Dienstag, Donnerstag «nd Sonnabend. Im Falle ^Sherer Gewalt — Krieg aber sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der ><ri.uug oder der Belördnungseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch ruf "iesknwg oder Rachlielenme der Zeitung oder »uf M<^ahlmik des Bezugspreises — - e-i el chrllL W 10 50 bei leier 'i-ßeOui.c: ''-i Abholung vierteljährlich WS— woratlich V 350. durch di' Pos, W 1050 - — und Zeitung Postscheck-Konto Dresden r I38. Dem.Eb-K. 140 Jnjerare sind bis oormttrags 10 Uhr sxszugeben. Die sechsmal gespulterr Petitzeile Mofse's Zeilenmeffer 14) 130 Pia., im Beu- ' der Awtshti pr- mannichaft 100 Psg, Amtliche Zeile M 3 93, und M 3 09 — Reklame M 2 8 >. Bei Wiederholung Rabatt. — Zeitraube! der > ni taüellactscher- Katz mit 2b Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung tr- Anzeige gebühren durch Klage öder in Konkurssälleu gelangt der r> t' Rechnunzs — — betrag umer Weg lall von Preisnachlaß in Anrechnvna — — Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie des Gemeinderats Großnaundorf. Hauptblatl und älteste Zeitung In den Ortschaften des Pulsnitzer Nmtsgerichtsbezirks: PuISnttz, Pulsnitz M. H. Pallung, ArvßröhrSdors, Bretnig, HauSwaidr. Ohorn, Obersteina, «iederstcln» ^»jßbach. Ober' -nd . p'-Pe-tiLtenau. FriederSdors, s hiemendori Mttelbach. »osstnauudars. Lichtenberg, Klein « Dittmannsdorf. ErichllstssteL,: Knlsnttz Bis 4r E! l ruck und Verlag von E L Försters S §«»n (Inh, .z M. rstvhri. Schriftleiter : I W. Mohr in PulSnttz. Sonnabend, den 29 Oktober 192L Nummer 130 73. Jahrgang Amtlicher Teil. Das Obcrverstcherungsomt in Pontzen hat die Ortslöhne im Sinne von § 149 der Reichsoeificherungsordnung atts die Zeit vom 1. Januar 1922 an folgendermaßen neu festgesetzt: ») sür die Städte Elstra und Königsbrück (ousschl. des Gutsbezirks Elstra), sür den Gutsbezirk des Truppenübungsplatzes Königsbrück, sür Laußnitz mit Guts bezirk Stoatsforstrevier Laußnitz, sür Gräfenhain, Schwepnitz mit Gutsbezirk Staatskorftreoie« Schwepnitz, sür Ohorn, Obersteina, Gersdorf, Pulsnitz M. S. mit Gutsbezirk Pulsnitz sür Großröhrsdorf, Bretnig, Lichtenberg, Frieders dorf, Aesa«. Wiefa, Prietitz lousickl bes Gut-bezirks Prielitz), für Hauswalde und sür den »utsbezirk Etaatsforftrevier Okrilla: münnltche: weibliche: Versicherte über 21 Jahre 32 Mk 24 Mk. . von 16 bis m. 21 Jahren 25 , 18 , . , 14 . zu 16 , 16 , 14 , Kinder unter 14 Jahren 8 , s , d) und für alle übrigem Orte und Gutsbezirke: münnltche: weibliche: Versicherte über 21 Jahre 28 Mk 20 Mk. . von 16 bis m 21 Jahren 23 , 17 . . 14 , zu 16 . 15 , 12 „ Kinder unter 14 Jahren 5 . S , Amtshauptmannschaft Kamenz, Verfichernngsamt, am 26. Oktober 1921 Am 1. November werden die Brandkassenbelträge, nach 6 Psg. auf jede Einheit, sowie der Wafserzins ans das 3. Kalendervierteljahr 1921 fällig. Das Mahnverfahren beginnt am 22. November 1921. Pulsnitz, den 28. Oktober 1921. Der Stadtrat Dos Verzeichnis derjenigen im hiesigen Gemetndebezirkr wohnhaften Personen, welche nach Matzgcbe der nachstehenden unter H ersichtlichen Bestimmungen zum Schöffen- und Geschworenen-Amte berufen werden können, liegt vom 1. November bis 10. November 1821 in der Ratskanzlei zu Jsdermannns Einsicht aus und können während dieser Zeit Einspra chen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit desselben schriftlich oder zu Protokoll anher erhoben werden. Unter ausdrücklichem Hinweis aus die nacherfichtlichcn gesetzlichen Bestimmungen bringen wir dies zur öffentlichen Kenntnis Stadtrat Pulsnitz, am 29 November 1921. D Gerichlsverfassungsgeseh vom 27. Januar 1877. pp. § 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32 Unfähig zu dem Amt eines Schöffen find: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauptoersahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aewter zur Folge haben kann; 3 Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt find § 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlisten das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urlisten den Wohnfitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre Haden: S. Personen, welche lür sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht ge eignet find. 8 34 Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staaisbeamte, welche aus Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhe stand versetz! werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6. aerichiliche und polizeiliche Dollstreckungsbeamte; 7. Religionsdiener. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. § 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Z 85. Die Urliste sür die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste sür die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamie finden auch aus das Beschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsoerfassun gsgesctzes o. 27. Januar 1887 usw enthaltend; vom 1. März 1879. pp Z 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1. Die Abteilungsoorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonfistorums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheitspoltzeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen find. Wohnungslisten. Die noch nicht an das Einwohnermeldeamt zurückgegebenen Wohnungslisten find umgehend — nach dem Stande vom 20. d. M. ausgesüllt — einzureichen. Die ierner Säumigen haben eine Ordnungsstrafe zu gewärtigen. / Pulsnitz, den 20. Oktober 1921. Der Stadt rat. Das Wichtigste. 100 tschechische Kronen gelten jetzt 175 Mark, während beide Geldarlen noch im Sommer gleiche Höhe hatten. Nach dem .Matin" beträgt die Zahl der Deutschen, die In Elsaß Lotbringen naturalisiert worden find, 30 000. Dazu kommen 80 000 Deutsche, die ihre Naturalisation be antragen können. Der polnische Landtag hat die Genfer Entscheidung über Oberschlesten einstimmig angenommen. In unterrichteten englischen Kreisen herrscht die Ansicht vor, daß die irisch-englischen Verhandlungen auf einem toten Punkte angekommen find. Die japanische Regierung hat beschlossen, Sibirien zu räumen. Der Prinz von Wales trat seine Reise nach Indien und Japan an. Er wird nicht vor Juni nächsten Jahres zu rückerwartet werden. Die Unabhängigkeit Aegyptens soll anerkannt werden, jedoch unter der Bedingung, daß die britische Verbindung nach dem Orient durch den Suezkanal und nach dem Sudan hinreichend gesichert würde. Der in.crnationale Arbeitskongretz hat am Dienstag in Gens begonnen. Der englische Delegierte Lord Burmhom wurde zum Präsidenten gewählt. Unzufriedenheit der Bayerischen Volkspartei mit dem Zen- ^um.. Korrespondenz der Bayerischen Dolkspartei erklärt, daß die neueste Tat des Zentrums (Unterweisung unter das Oberschlesten-Diktat) dazu beitragen werde, das Verhältnis der Bayerischen Dolkspartei rum Zen trum noch mehr zu klären. " Die Reichspräsidentenwahl Anfang Dezember. Nach den den Parteiführern in einer Besprechung mit dem Reichs präsidenten gemachten Mitteilungen findet die Neuwahl des Reichspräsidenten Anfang Dezember statt. Die neuen Posttartfe sollen spätestens am 1. Dezember ein- gesührt werden. Die Tarifoorlagen sind jetzt dem Reichs rat zugegangen und werden Anfang November vom Reichsrot beraten werden. Das deutsch-dänische Komitee zur Hilfeleistung für die Opfer des Oppauer Unglücks hat als erste Rate seiner Samm lung dem Reichshilfsausschuß sür Oppau 518 000 Mark überwiesen In einzelnen Gegenden Frankreichs, namentlich im Zentrum, ist starke Kälte eingelreten. In einer Rede im französischen Senat erklärte Briand, daß bei einem französischen Staatsbankcott das gesamte deutsche Vermögen hakten müsse, und daß das Wies badener Abkommen sür Frankreich nur Möglichkeiten aber keine Verpflichtungen enthalte. Deutschlands Protest wirkungslos. Er wird tu w r l ff , sittlicher, daß der Völker- bundrrat in der Behandlung de- oberschlefischen Pro blems sich in kläglicher Widerstandslosigkeit zum vor geschobenen auiführenden Organ de» Obersten Rat<s «rntedrigt hat. Die ganze Volksabstimmung und was im Zusammenhang damit sonst noch von der Entente mit großem Trara in Szene gesrtzt wurde, war nichts als Bluff, nichts als «ine von uns verzweifelt ernst, hast zu nehmende Tragikomödie, die vornehmlich den Neutralen zuliebe aufgeführt wurde. In Wahrheit kam eS den FeindSundmüchten auf Recht und Serech- tigkeit, leere Worte, di« sie um de» guten Eindrucks willen andauernd im Mund« führrn, garnicht an. Im Segenteil, was sie unter der Führung des vernich- tungSwütigen Frankreich» von vornherein ohne jegliche Rücksichtnahme auf den Willen der oSerschlefischen Be- völkerung erstrebten und unter allen Umständen durch- zusetzen sich vorgenommen hatten, da» war die Schaf, fung eines starken polnischen Mtlitärstaate», der in ihrem Ginne anstelle der zertrümmerten Zarenreiche» die Wacht an der Oder und der Weichsel halten soll. Daß bet dieser Lage der Ding« die deutsche Ver wahrung gegen den rechtlwidrigen und auf die Dauer doch unhaltbaren Schiedsspruch von Senf ungehört verhallen würde, war beinahe schon als selbstverständ lich vorauszusetzen. Aber man hat sich nicht etwa nur damit begnügt, unseren Protest zurückzuweisen, sondern man hat diese Zurückweisung in eine Form gekleidet, die jedem anständig empfindenden Deutschen die Zornröte tnS Sesicht treiben muß, weil sie gerade zu strotzt von beleidigender Ueberheblichkett, Dt« Bot- schafterkonserenz soll beschlossen haben, der deutschen