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pulsnitzerMckeiMN Fench«. Nr.18. Tel.-Adr. Wochenblatt Pulsnitz BeZirKsaNZeiger « Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle yöyerer Gewalt — Krieg oder sonstiger rgend welcher Störung beS Betriebes der Zeitung oder der Befördernngseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. — AerteljShrlich M 7.50 Sei freier Zustellung; esi Abholung vierteljährlich M 7.—, monatlich N L.3b,durch die Post abgeholt M 7.50. und Zeitung Postscheck-Konto Leipzig 24127. Gem.-Giro-K. 14« Jn;erate sind dis vormittags 10 Uhr anszugeben. Die sechsmal gespalten« Petitzeile iMoffr's Zeilenmefler 14) 100 Pfg., im Bezirke der Awtshanpt- mannschast 85 Pf. im Amtsgerichtsbezirk 70 Pf. Amtliche Zeile M 3.—, 2.50 und 2.10. Reklame M 2.—. Bei Wiederholung Rabatt. — Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 »/, Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegedühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der solle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, des Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. Houptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. G. Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberfteina, Nied erstell:« Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, FrtederSdorf, Thiemendorf. Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismgrckplatz Nr 285. Druck und Berlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in PulSnitz. Nummer 32. Dienstag, den 15 März 1S2L. 73. Jahrgang Amtlicher Teil. Weitzgeback. Boni IS. Marz 1821 gilt für den Verkauf von Weizenmehl und die Herstellung von Weißgcbäck folgendes: * Der Preis für ein Pfund einheimisches Weizenmehl im Kleinhandel wird auf 1.60 M festgesetzt. Aus eine ganze Brotmarke werden nach wie vor 315 Gramm Weizenmehl zum Preise von 1 Mark abgegeben. Das Gewicht für eine Semmel, die auf einen Abschnitt der Brotmarke abgegeben wird, betrügt SO Gramm. Der Preis für eine Semmel bleibt wie bisher 25 Psg. Kamenz, am 14. März 1921. Die Amtshauptmannschaft. . . städlischen Kollegien haben die Gebühren für die Leichenfrauen ab 1. 2. 1921 um »0 erhöht. Die Gebühren betragen demnach: Mark 21 Mark Klasse 3 Mark der 24 21 18 12 Für Personen über 6 Jahre . Kinder bis zu 6 Jahren Klaffe 2 Für Pcrsonen über 6 Jahre Klasse 1 Für Personen über 6 Jahre , Kinder bis zu 6 Jahren „ Kinder bis zu 6 Jahren 6 „ „ Totgeburten 4-50 „ Lc'chc, namentlich für ihre Anzeigen bei dem für das Re-niaen des Leichnams, ., Kinder bis zu 6 Jahren 18 „ Klaffe 4. Armcnbegräbnisso. Für Personen über 6 Jahre 9 Mark «»für die Leichenfrau für alle Bemühungen bei Küster, dem Standesbeamten, dem Arzle, dem Lotenbcttuüiper, st- dessen Nnklcidnng, dessen Leichentuch in de» Sarg, für Bemühungen beim Ausschlagen ves letzteren, für Besorgung des Leichentuchs und Handreichung bei dem Auf- und Abfahren dcS Sarges bezahlt ist. Pulsnitz, am 10. März 1921. Der Rat der Stadt. Mündliche Prüfung und Entlassung in der Handels-Schule Freitag am 18. März, 10-12 Uhr. Mein, Lehrherren und Jniereffenlen fftw hiermit herzlichst eingeladen. Schulvorstand. Schulleitung. WminMMSW WW Die Wahl der Vertreter zum Ausschuh erfolgt Sonnabend, den 16. April 1921 «,d zwar: im Gristhof zum Herrnhaus 1. für dle Arbeitgeber von 2—5 Ubr nachmittags, 2. für die Dersicherten oon 1 6 Uhr nachmittags. Wahlberechtigt ist jeder volljährige A-b-itgeber, und wählbar als Arbeitgeber find imr voMhrige Deutsche, die für ihre verficherungspflicht-g Beschäftigten Beiträge an die Kosse zu zahlen haben mst Ausnahme der Arbeitgeber unständig Beschäftigter und der Arbeitgeber, welkste mit Zahlung der Beitrüge im Rückstände sind. Arbeitgeber, die selbst versichert sind, zählen zu den Arbeitgebern, wenn sie regelmäßig mehr als zwei Versicherungs- pflichtige bejchWgen, andernfalls zu den Versicherten. Wahlberechttat ist jeder volljährige Versicherte, wählbar ober nur jeder volljährige Leutjche, der gemäß 88 165 und 235 der Rcichsoerstcherungsordnung bei der Kasse versichert ist, mit Ausnahme oer unständig Beschäftigten. Nicht wählbar ist: 1. wer Infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Armier verloren hat ober wegen eines Verbrechens oder Vergehens, Las de-r Verlust dieser Fädigkeit zur Felge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptoer fahren eröffnet ist; z, wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die Arbeitgeber führen bis ;u S verstSerungrpflMig Beschäftigten eine Stimme. Arbeitgeber, die misst Berstcherungspflichttge beschäftigen, führen dis zu 20 zwei Stimmen und sür jede weiteren angesangenen 10 eine Stimme mehr. Mehr als 30 Stimmen kann kein Arbeitgeber führen. Die Wahlen find geheim. Gewählt wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zu wählen sind:' 15 Vertreter der Arbeitgeber und 30 Stellvertreter, 30 Vertreter der Versicherten und 60 Stellvertreter. Die Mahlzeit dauert vier Jahre. Besondere Wählerlisten werden nicht aufgestellt. Zur Prüfung der Wahl und Stlmmbereckiignng dient das Arbeitgeber- und Mitgliederverzetchnts, welches vom 20. März 1921 on, während der Dienststunden im Geschüftslokal der Ortskrankenkasse ein gesehen werden kann. Etwaige Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses sind bei Vermeidung des Ausschluffes spätestens zwei Wochen vor dem Wahltage unter Beifügung von Beweismitteln bei dem Kossenoorstand einzulegen. Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Stimmberechtigung jedes Wählers bei der Wahlhandlung zu prüfen. Als Nachwels genügt sür die Arbeitgeber dle Quittung über die zuletzt gezahlten Kasfenbeilräge, für die Kaffenmilglieder die Mitgliedskarte. Dle Wahlberechtigten werden aufgefordert, spätestens bis zum SO. März 1821 Wahlvorfchläge beim Vorstände einzureichen; später eingehende Vorschläge werden nicht berücksichtigt. Sie sind gesondert sür die beteiligten Arbeitgeber und Versicherten aufzastellen. Die Wahlvorschläge de« Arbeitgeber sowie der Versicherten muffen »on mindestens 10 Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Unterzeichnet ein Wähler mehr als einen Wahloorfchmg, so wird sein Name nur aus dem zuerst cingereichten Wah vor schlage gezählt und aus den übrigen Vorschlägen gestrichen. Sind mehrere Wahloorschläge, dre oon demselben Wahlberechtigten unterzeichnet sind, gleichzeitig etnaereicht, so gilt die Unterschrift aus demjenigen Wadloorschlage, welchen der Unterzeichner binnen einer ihm ge setzten Frist von höchstens zwei Tagen bestimmt. Unterläßt dies der Unterzeichner, so ent» scheidet das Los Jeder Wahlvorschlag darf höchstens dreimal soviel Bewerber benennen, als Ver treter zu wählen find. Die einzelnen Bewerber sind unter sortlaufender Nummer aufzu- sichren, welche dje Reihenfolge ihrer Benennung ausdrückt und noch Familien und Vor (Rm-) Namen, Beruf und Wohnort zu bezeichnen. Bei Versicherten ist auch der Arbettgebrr, bei dem sie beschäftigt find, anzugeben. Mit den Wahloorschlägen für Der» sicherte ist von sedem Bewerber eine Erklärung darüber oorzulegen, daß er zur Annahme der Wah! bereit ist. Bei den Wahloorschlägen iür Arbeitgeber ist eine solche Erklärung nur erforderlich, soweit ein oorgeschlagener Bewerber nach § 17 der Reichsoerstcherungs- ordnung zur Ablehnung der Wahl befugt ist. Personen, die aus mehreren Wahloorschlägen genannt find, haben sich innerhalb einer bestimmten Frist darüber zu erklären, welchem Wahlvorschlag sie zugetellt zu werden wünschen, sonst werden sie demjenigen Vorschläge zugetrilt, wo sie. an oberer Stelle sorge- schlagen werden. In jedem Wahloorschlag ist ferner ein Vertreter des Wahloorschlags und ein Stellvertreter für ihn aus der Mitte der Unterzeichner zu bezeichnen. Die Wahloorschläge, an welche die Stimmenabgabe gebunden ist, werden beim Eingang mit Ordnungsnummern versehen. Das Wahlrecht ist in Person au-izuüben. Arbeitgeber mit mehrfachem Stimmrecht haben soviel Stimmzettel se in einem besonderen Umschlag abzugeben, als sie Stimmen haben und abgeben wollen. Der Stimmzettel darf nur eine der Ordnungsnummern der Wahloorschläge, welche in der Zeit vom 5. April 1921, bis 12. April 1921 im Kassenlokal während der Dienststunden eingesehen werden können, enthalten. Die Stimmzettel müssen von weißer Farbe sein und dem,im Kassenbureau ausliegenden Muster entsprechen. Stimmzettel, die mit keinem der zugelossenen Wahloorschläge übereinstimmsu oder deren Umschläge ein Merkmal haben, das die Absicht einer Kennzeichnung wahrscheinlich macht, oder die unterschrieben find, find ungültig Dasselbe gilt oon Stimmzetteln, die stch in einem nicht mit dem Stempel der Kasse versehenen Umschlag befinden. Ungültig ist ferner der Inhalt eines Stimmzettels, soweit er zweifelhaft ist Befinden stch in einem Umschlag, der nur sür einen Stimmzettel bestimmt ist, mehrere Stimmzettel, so werden sie, wenn sie vollständig übereinstimmen, nur einfach gezählt, andernfalls als ungültig angesehen. Pulsnitz, den 10 März 1921. Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse Pulsnitz. Max Kemnitz, Vorfitzerwer. Ankündigungen aller Art find im ^Pulsnitzer Wochenblatt" oon denkbar bestem Erfolg. Das Wichtigste. Gegen die Giwaltmas nahmen dcr Feindbundes hat die Reichs- rcgierung beim Völkerbünde protestiert. Ein im Unterhaus eingebrachter Antrag verlangt, daß auch Berlin von den Alliierten militSrilch besetzt werde. Die überwiegende Schädlichkeit der Sanktionen sür den Handel Englands wurde aus eine: Konferenz liberaler englischer Polirtker sestgestellt. Die Uebercinstimwung der Ausführungen Dr. Simons, mit denen der vernünftigsten Kritiker unter den Alliierten wird von den liberalen Londoner »Daily News" betont. Die ersten Bände der AK en des Auswärtigen Amis über die Ursachen des Wellkri ges find in Druck gegeben morsen. Das Eigentumsrecht am Brennerpaß ist von der Internationalen Grenzkommission in Paris Italien zugcsprochen worden. Demokraten und Unabhängige gerieten bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Schwerin stark in Verlust. Am Sonntag wurde auf die Berliner Siegessäule ein Dynamit- anschlag mittels einer Höllenmaschine versucht. Für die Aufklärung der Untat find 50 000 M Belohnung ausgesetzt. Die Polen wünschen an den Sanktionen beteiligt zu sein und halten sich zum Einmarsch bereit. Der Salzburger Landtag beschloß einstimmig, im Lande Salz burg am 4. April eine Volksabstimmung darüber stattfinden zu lassen, ob es den Anschluß an Deutschland wünscht. Zwischen dem Heiligen Stuhl und England find Verhandlungen im Gange, um die Rückkehr der ausgewiesenen deutschen Missionare nach den englischen Kolonien zu ermöglichen. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. (Auszeichnung) Die Preußische Staate,regierung hat Herrn Siadtrat KommWonSrat Borkhardt und Herrn Sladtrat und siello. Bürger meisicr Bernhard Bcy r noch nachträglich aus Anlaß von Kriegsoerdiensten um das Roke Kreuz, die Preu ßische Rot- Kreuz - Medaille 3 Klasse verliehen. Diese Auszeichnungen wurden den vorgenannten Herren durch Herrn Bürgermeister Kannegießer am 12. d. M. unter beglückwünschenden Worten übermittelt. Pulsnitz. (Die Sitzung der Stadtver ordneten) am 11 d. M wurde, wie wir nach träglich noch erfahren, von Herrn Bürgermeister Kannegieß-r wie folgt geschlossen! H Meine sehr geehrten Herren! - H Nachdem auf Grund unseres Ortsgesetzes über die Stadt- Averordnetenwablen am 20 Februar 921 ein neues Stadt verordnetenkollegium gewähli worden ist, stelle ich hiermit fest, daß die heutige Sitzung die letzte gewesen ist in der Sie als