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WWKUMckLMM Ferner. Nr. 18. Tel.-Adr. Wochenblatt P«ls>chz B eZirKS SNA big kV Erscheint: Dienstag, Donnerstag «nd Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder jonsttger irgend welcher Störung des Betriaie» der Zeitung oder der Belörderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. — --vierteljährlich M 7.S« bei freier Zustellung; Sei Abholung vierteljährlich M 7.—, monatlich 2.3b,durch die Poß abgeholt M 7.50. und Zeilnng Postscheck-Kont»Leipzig 24127. Tem.-Dirs-K. 14« Jnjerare find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mossr's Zeilenweiser 14) 100 Psg., im Bezirke der AwtShauvt- mannjchaft 85 Pf. im AmtsgerichtsSezirk 70 Pf. Amtliche Zeile M 3.—, 2.S» Mi 2.10. Reklame M 2.—. Bei Wiederholung Rabatt. — Zeitraubender Mt tabellarischer Satz mit 25 °/, Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzcigcgebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt irr volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnrn«. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, des Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. Hauptblau und älteste Zeitung in den Snlchasren des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S.. Ballung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obsrsteina, Niederstetna Weißbach, Ober- und Nnederlichtensu, Friedersdorj, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Förster? Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr tu Pulsnitz. r 5 Amtlicher Teil ») d) c) Der Stadtrat z« Palsnitz. Der Stadtrat z« Kamenz. 73. Jahrgang «bestens am Tage vor der ersten Aufführung eines Bildes, jedenfalls aber so rechtzeitig, daß die erforderliche Prüfung (oerg!. § 3) oargenommen werden kann, sind sein Titel, etwaige Untertilei, Fadrikuummer und Name der Filmfirma und, wo der Inhalt des Bilkes sich nicht'schon ans dem Titel klar erkennen läßt, eine kurze Beschreibung de« Bildes sowie der begleitende Tezi in zwei Exemplaren bei der Ottspolizetbehörde (Stadirat, Bürgermeister. Gemeinveoorstand, Gutsvorsteber) einzureichen Dabei ist mit anzuzeigen, welche Bilder in Jugendoorstellungen oorgeführt »erden sollen. Desgleichen dürfen an den Eingängen und Fenstern der Schaustcllungsrüume »der an sonstigen dem Publikum zugänglichen Orlen keine Plakate oder Abbildungen angebracht werden, die im Sinne von 8 1 zu Bedenkest Anlaß geben. Sie unterliegen nach 8 S des Lichtspielgesekes in Bild una Wort der Genehmigung der Prüsungsstelle oder der Orts polizeibehörde. gegen zogEn schristen Dienstag, den 11. Januar 1S2L L 4 Noch nicht schulpflichtige Kinder dürfen zu kinomatographischen Vorführungen nicht zugelassen werden. Schulpflichtige Kinder und Jugendlich« unter 18 Zähren dürfen nur in Jugend- Vorstellungen zugelassen werden, für die die folgenden besonderen Bestimmungen gelten: Die Ortspolizeibehörde Hot sich in der Regel durch eine Prüfung der Bilder und Texte von ihrer Unbedenklichkeit zu überzeugen. Die Bilder hat der Antragsteller zu diesem Zwecke vorzuführen. Ueber dis zur Vorführung zugelassenen Bilder und Texte stellt di« Ortspolizeibe- Hörde eine Bescheinigung aus, die während der Vorstellung bereit zu halten und dem Poli zeibeamten aus Verlangen vorzulegen ist- Die Ortspolizeibehörde hat über die von ihr innerhalb der Woche genehmigten und beanstandeten Btl»er und Text« sofort mit Beginn der neuen Woche der Amlshaupt- mannschaft, soweit sie ihr untersteht, Anzeige zu erstatten. Die Bescheinisung der Unbedenklichkeit kann gegebenenfalls widerrufen werden, ohne daß dadurch ein Entschädigungsanspruch begründet wird. § 3- Oeffentlichr Ankündigungen unter Bezeichnungen wie .Nur für Männer', ,Eaba- ret', .Nur für Erwachsene' und ähnliche find verboten. 8 s Das Rauchen ist ftrsng verboten. 8 ö Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften find nach 88 18 bis 20 des Lkchtspiel- gesetzes mit Gefängnis bi» zu L Jahren und Geldstrafe bis zu WO 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bedroht. Neben diesen Strafen kann auf Einziehung des Bildstreifens erkannt werden. 8 7. Die Verordnung de« Ministeriums des Innern »om 24. November 1908 über die feuerpolizeilich« Prüfung des Kinomatopraphen wird durch die vorstehende Bekanntmachung nicht berührt. Kamenz und Pulsnitz, am 7. Januar 1S21. Die Amtsha«ptman«fchaft. Butterverteilung. Auf Abschnitt der Landesfettkarte dürfen einsechzeyntel Pfund Butter zum Preise von 80 Pfennigen verkauft werden. In den Buttergeschästrn find von der lebten Verteilung noch geringe Mengen Schmalz Übrig, diese können, zum herabgesetzten Preise von 180 M für 50 Gramm frei verkauft werden. Kamenz, am 11. Januar 1921. Die Amtshavptmannschaft für -en Kommnnalverband. Bei Prüfung der Bildstreifen für Jugendoorstellungen find zur Begutachtung die Schuldirektoren oder die leitenden Lehrer bezw. deren beauftragte Lehrer zuzuziehrn. Die Borstellungen find an den Eingängen und der Kasse deutlich al« Jugend- vorstellungen zu bezeichnen. Dasselbe gilt für alle der sonstigen öffentlichen Ankündigungen. Die Länge des Programms darf die. Dauer von einer Stunde nicht über schreiten. Zwischen jeder einzelnen Vorstellung mutz ein« Pause »on min destens 5 Minuten liegen. Die Zuschauer dürfen nicht länger als die Vorführung eines Programms dauert, in dem Schaustellungsraume verbleiben. Die Jugendvorstellungen müssen an Sonntagen abends 7 Uhr, an Wochen tagen abrnds 8 Uhr beendet sein. über kmomatssraphische VorführlmgeN. Zur Verhütung von Gefährdungen der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, durch die Vorführung kinomatographischer Darstellungen, ordnen die Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses und des Bezirksschulamts sowie die unterzeichneten Sladträte nach Gehör der Stadtverordneten folgendes an: 8 1. Ktnomotographische Bilder einschließlich der begleitenden Worte dürfen in öffent lichen Schaustellungen nur oorgeführt werden, nachdem sie auf ihre Unbedenklichkeit hin nach den Bestimmungen des Lichtspielgesetzes vom 12. Mai 1820 (Reichsgesetzblatt Selt« SS3 flg) geprüft und für einwandfrei befanden worden find. In Jugentoorftellungen (8 4) dürfen nur solche Bilder vorgefüdrt werden, hinstchilich deren die Unbedenklichkeit für Jugendoorstellungen ausdrücklich sestgestelll und bescheinigt worden ist Nicht genehmigt werden insbesondere Bilder und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen »der durch Darstellung von Schlüpfrigkeiten, Verbrechen, Rohheiten oder sonst die Phantasie in ungünstigem Sinne beeinflussen können. Bei den in Jugendoorstellungen vorzuführenden Bildern und Texten wird ein besonders strenger Matzstab angelegt werden. 8 2 Ist ein Bildstreifen von der amtlichen Prüfungsßelle (8 1 des Lichtspielgrsetzes) zur öffentlichen Vorführung zugelass n worden, dann bet, rs es nur noch der vorherigen Vorlegung des^ Bildstreifens mit der Znlassnngsssscheinigung an Polizeistelle itMdis zum S1. Mai 1921 für Bildstreifen, die vor dem Ipkrasttrcten des ange- GMtzes hergestellt und bereits im Verkehre find, die nachfolgenden bisherigen Bor- im 'Michen Umfange. Geschäftsstelle: Pulsnitz, BismarSptatz Nr StB. Das Wichtigste. Wirtschastsminister Schwarz hat gegen eine Anzahl Personen wegen schwerer Verleumdungen anläßlich seiner Erkrank ung Strafantrag gestellt. Die Berliner Universität erlitt durch das am Freitag erfolgte Hinschriden des Professors Benno Erdmann, des her vorragenden Philosophen und Kantsorschers einen schwe ren Verlust. Wie der »Voss. Ztg.' aus Essen berichtet wird, scheint der Streik im Namborner Bezirk langsam abzuflauen Ebenso wie in Berlin Verliesen auch in Hamburg die kom munistischen Kundgebungen am Sonntag ohne Zwischen fall. Wie der »Chicago Tribune' aus Konstantinopel berichtet wird, hat die Sowjetregierung den roten Truppen, die die georgische Grenze überschritten hatten, Befehl gegeben, stch zurückzu ziehen. Erhebungen gegen die Rätereglerung werden aus dem Kau kasus, aus Turkestan und der Ukraine gemeldet. Antibolschewistische Ausstände machen stch nach Meldungen aus Tiflis in den östlichen und nördlichen Bergen gel tend. Sie soll den Bolschewisten bereits 4000 Tote, 100 Maschinengewehre und 6 Kanonen gekostet haben. vertliche und sächsische Angelegenheiten. ' — «Wetterberichtvom9 Januar.) Das nordwestliche Tiefdruckgebiet entsendet fortgesetzt süd- wärts ^keiltief und Tiefdruckwellen, die bei ihrem Fortschreüen auch die Witzerung in Deutschland be einflussen. Da zugleich Än kräftiges „Hoch" jetzt über Spanien ltzgsrt, so ift Fortdauer ziemlich milder, vorwiegend wolkiger bis trüber Witterung mit etwas Regen zu erwarten. Selbst der hohe Norden ist jetzt wieder milde — (Süßigkeitensind billiger gewor den.) Für Süßigkeiten sind am 2. Januar neue Höchstpreise in Kraft getreten. Sie sind bis zu 40 °/, niedriger als die alten! So kosten heute z. V. Ka ramellbonbons im Kleinverkauf 12.26 M das Pfund anstatt bisher 17.60 M und Fondauts 16.40 M an- statt 23.40 M. Die neuen Preise müssen ohne jede Ausnahme eingehalten werden. Der sächsische Lan despräsident bittet das Publikum, bei der Kontrolle der Preise an Hand des in jedem Laden aushängen den Abzüge der neuen Süßigkeitenpreiseordnung tätig mitzuwirken. — (Sommer im Winter.) Wenn wir uns in diesem Jahre über einen sehr frühen Winter und anscheinend nicht zu gestrengen Herren zu beklagen haben, so wird in „Ueber Land und Meer' da rauf hingewiesen, daß ganz milde Winter ohne Eis und Schnee sehr selten sind und die Kunde von ihnen immer besonders gern bewahrt wurde. Nach alten Chroniken fiel im Winter 1122—23 in ganz Deutschland, von den höchsten Gebirgsgegenden abgesehen, kein Schnee. Lm Januar des Jahres 1186 blühten die Obstbäume und im Februar waren die Früchte so groß wie Kirschen. Der Winter 1272-78 hatte gar keinen Frost, aber auch keine Sonne, son dern ständigen Dunst und Nebel. Die Gefahren des frühen Winters zeigten die Erfahrungen von 1288—89, wo die milde Luft die Bäume frühzeitig ausgetrieben hatte, und im April alles erfror; der ungewöhnlich warme Sommer brachte jedoch noch die beste Ernte seit Menschengedenken. Die früheste Baumblüte sah Deutschland 1426-27, als schon im Dezember die Gärten im Blütenschmuck prangten und die Kinder aus den Wiesen Blumen pflückten. 1625 war es im Januar fast unerträglich heiß, aber zu Pfingsten fiel Schnee auf dis gefrorene Erde. Vom Januar l822 herrschte sommerliche Wärme, aber auch acht Monate lang regenloses Wetter. Seit Mitte des vorigen Jahrhunderts hatte Mitteleuropa im allge meinen mildere Winter, aber keine so ungewöhnliche Witterungsverschiebungen mehr. — (Die Ausgabe des sächsischen Por« zellangeldes.) Das sächsische Fianzministerium gibt nunmehr die Ausgabe des Porzellannotgeldes auf braunem Böttger-Steinzeug bekannt. Es werden 5 Millionen Mark ausgegeben und zwar Stücke zu 20 und 50 Pfennig, zu einer und zwei Mark. Stücke mit der Jahreszahl 1920 sind keine Geldersatzzeichen, sie haben nur Sammlerwert, ebenso alle Stücke zu 5, 10 und 20 Mark mit den Jahreszahlen 1920 und 1921. Die staatlichen Kassen werden angewiesen, das Porzellangeld an Zahlungsstatt zum Nennwert jederzeit gegen Geld in deutscher Reichswährung ein zulösen, auch dann, wenn mehr als die Hälfte des ein- zelnen Stückes zur Einlösung vorgelegt wird und der Nennwert und die Echtheit der Stücke sowie die Jah reszahl noch mit Sicherheit erkennbar sind. Die Gül tigkeit des Geldes wird auf die Zeit bis zum 31. De zember 1921 beschränkt — (Maul, und Klauenseuche.) Unter dem Viehbestands des Gutsbesitzers Robert Freuden berg in Obersteina Nr. 24 ist die Maul- und Klauen- seuche ausgebrochen. Erloschen ist dieselbe in Mittel bach: des Gutsbesitzers M. Müller Nr. 8, in Groß- röhrsdorf: des Wirtschaftsbesitzers Beruh. Schöne Nr. 355, in Niederllchtenau: des Gutsbesitzers Rud. Haase Nr. 35, des Gutsbesitzers Gustav Gräfe Nr 11, in Weißbach b. Pulsnitz: des Erbgerichtsbesitzers