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Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, des Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. Se«lpr. Nr. 18. Tel.-Adr. Wochenblatt Pulsnitz Vezirksanzeiger und Zeitung Postscheck. Konto Leipzig 24127. Gem.-Giro-K. 14« Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg vver wnpeg > egend welcher Störung des Betriebes der Leitung oder der Beförderungseinrichtungen ral der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe rung oder Nachlieferung der Zeiten, oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. — terteljährlich M 7.50 bei freier Zustellung: bei Abholung vierteljährlich M 7.—, monatlich R 2.35,durch die Post abgeholt M 7.50. Inserate find bis vormittags 10 Uhr a-fzugeven. Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilenmesser 14) 100 Psg., im Bezirke der Amtshaupt mannschaft 85 Pf. im Amtsgerichtsbezirk 70 Pf. Amtliche Zeile M 3.—, 2.50 und 2.10. Reklame M 2.—. Bei Wiederholung Rabatt. — Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 »/, Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühcen durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Bollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Ntederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf. Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdoif. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 150. Sonnabend, den 3V. Oktober 1S2V. 72. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch ans der Beilage. Amtlicher Teil. Neue Zuckerpreise. Aus Grund der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 30. September 1920 (RGBl. T 1719) und der Ausfüdrungsbestimmungen hierzu oom 8 Oktober 1920 (RGBl. S. 1728), wonach die Preise für Ve brauchszucker wesentlich erhöht worden find, macht sich eine Neufestsetzuna der Kleintzandelshöchstpreise für Zucker erforderlich. Dom 1. November 1920 ab gelten bis aus weiteres die folgenden Kleinhandels- Höchstpreise für Zucker : sür gemahlenen Melis, Kristallzucker und gemahlene Raffinade . . M 380 f. d. Pfd. , Puderraffinade, Lompenzucker und Brode. .^-1 . . . , 3.85 , , . , Würfelzucker aller Art . .^ 7 .... , 395 „ , , Die Kandispreise werden noch bekanntgegeben. Kleinoerkaus ist der Verkauf Mimittelbar an Verbraucher in der in offenen Läden üblichen Art. Vorstehende Prei'e find Höchstpreise Im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchst preise, oom 4. August 1914 und der dazu ergangenen Bdändrrungsoerordnunaen. Sie Irrten am 1 November 1920 an die Stelle der mit Beiordnung vom 30 April 1920 (Nr. SS der Sächs. Staatszeitung vom s. Mai 1920) bkkanntgegedenen Höchstpreise Dresd e n, den 28. Oktober 1920. Wirtschaftsministerin««, Landeslebensmittelamt. 1. Mehl- und Broipreise! Infolge der von der Reichsgetreidestelle angeordneten niedrigeren Ausmahlung de» Brotgetreides und der Erhöhung der Löhne für die Bäckergesellen und Unkosten der Bäcker werden die Mehl- und Broipreise ab 1. November d. I. wie folgt festgesetzte' ») Der Preis für ein Einpfund Roggenbrot wird auf 1,12 M, für' ein Dreipfund brot aus 3,35 M, sür ein 1900 Grammörol aus 4,25 M festgesetzt. BeimMangel an Klein- geld dars der Bücker sür 1 Pfundbrot 1,15 M verlangen. / d) Der Preis sür eine Semmel wird auf 25 Pfennige festgescO; jede Semmel mutz «in Gewicht von 85 Gramm Haden. / c) Als Preise sür das einheimische Mehl, das im Klekilhandel abgegeben wird, werden sestgesetzt: bei Weizenmehl 1,50 M sür das Pfund, 1,00 M sür 31S Gramm, bei Roggenmehl 1,35 M für dos Pfund, 0,90 M sür 3IS/Wramm. 4) Die vorgenannten Preise gelten von Montag, den 1. November 1S20 an 2. Backausbeute. Dom 1- November 1820 ab wird die ^ockausbeute von 100 Pfund Roggen mehl aus 135 Pfund Brot festgesetzt Im übrigen gilt hierzu mit Rücksicht aus die an- geordnete Verwendung von 15 °/. StreckungsmMn solgcndes: 3. Herstellung von NoggLnbrot «nd Weitzgeväck. ») Zur Herstellung von einem Ne/nzehnhundertgrammvrot (Gewicht 24 Stunden nach der Entnahme aus dem Backofen) dürfen einschließlich Wirkmehl und Verstaubung insgesamt höchstens 1186 e Mehl und 211 e Streckungsmittel, zur Herstellung eines Ein- pfundbrotes »15 x Mehl und 55 e Streckungsmittel verwendet werden; d) zur Herstellung eines WeMebäcks dürsen höchstens 63 8 Weizenmehl und 11L Streckungsmittel verwendet werden. 4 Das Wichtigste. Da» neue Dresdner Postscheckamt soll, wie jetzt endgültig feststcht, am 1. November eröffnet werden. In der heutigen Sitzung der preußischen Landesversammlung wurde bei der 2. Lesung des preußischen Verfassungscntwurfs ein An trag der Deutschnationalcn und der Deutschen Bolkspartei: »Die Landcsfarben sind schwarz-weiß" mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien angenommen. Bei den itatienischen Gemeindcwahlen wurden S190 Kandidaten der staatserhaltenden Parteien »nd 1370 Sozialisten gewählt. Auf eine Anfrage teilt« Lloyd George mit, daß Großbritannien nicht versprochen habe, Belgien beizustehen, falls eS neuerlich von Deutschland angegriffen würde. Die Polen stehen wieder vor Kowno. Man erwartet einen neuen großen Angriff auf das litauische Gesamtheer. Der neue sächsische Landtag wird am 7. Dezember sein« Sitzungen beginnen. Der Sowjet hat den Vorfriedensvertrag mit Polen in dem vorge- legten Wortlaut verworfen. Die Sitzung der Sowjets dauerte von Montag bis Dienstag früh. In Saarbrücken sind wiederum neue schwarze Truppen eing«rückt- Jnfolge des letzten deutschen Beamtenstreiks im Saargebiet sind zum 30. Oktober 26 Beamte des Saarstaates fristlos entlassen- Das italienische Kabinett Giolitti hat die nach den Kriegsverord- nungen noch bestehenden wirtschaftlichen Beschränkungen im Verkehr mit Deutschland und Oesterreich mit Wirkung vom 5. November aufgehoben. «) zur Herstellung der auf einen Abschnitt der Brotmarke abzugebenden Menge von V5 e Zwieback dürfen künftig höchstens 63 « Mehl u«b 11 e Streckungsmittel ver wendet werden. / «) Bet Abgabe von Mehl aus eine ganze Brotmarke dürfen 315 Gramm, auf einen Abschnitt einer Brotmarke 63 Gramm Roggen- ober Weizenmehl abgegeben werden. Die vorstehenden Streckungsoorschristen gelten nicht sür Selbstversorger. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen bestraft. Ueberdies werden zuwMrhandelnde Bäckereien geschloffen werden. Vorstehende Bekanntmachung gilt aMr sür die Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz und Pulsnitz,^Fen 30. Oktober 1S20. Die Amtshauptmannsch^t für den Kommnualverbaud. Waffenavgabe. Morgen laust die Frist ab, bis zu dir die Militärwaffen usw. abgegeben sein müssen. Wer nach dem - 31. Oktober noch abgabepAchtige Waffen im Besitz hat, hat Haussuchung, schwere Freiheits- und Geldstrafen zu gewäjmgen, Kamenz, am 30. Okiodic 1920. Die Am LV Hauptmannschaft. Die KreishauptmannschastHat verfügt, daß aD-Gesuche um Genehmigung zum Vieh- Groß- und Kleinhandel (auf Gruno von § 2 der LManntmachung der Amtshauptmannschaft vom 23. Oktober 1S20, Kamenzer Tageblatt vom 24 Okt. 1920, Pulsnitzer Wochen« blatt heutige Nummer, zunächst an die Amtsisauptmannschaft zu richten sind, bei der auch die hierbei zu benutzenden Formulare zu^ckben sind. Die Amlshauptmapstschaft Kamenz, am 28. Oktober 1920. Kkankennährmittel. In der Zeit vom 1. November 1V20 bis 31 Iannar 1921 erfolgt die Abgabe der Nährmittelsonderzulagen an Kranke — Kamenzer Tageblatt Nr. 24 oom 30. Januar 1920, Pulsnitzer Wochenblatt Nr 17 oom 30. Januar 1920 — Finch die folgenden Kleinhändler und Konsumoereinsoerkaussstellen und zwar : /' in Kamenz: Drogist Paul Gräfe, Pulsnitzer Mraße und dis Konsumoereinsver- einsoerkaussstelle, Nordstratze; in Pulsnitz: Drogist Max Jentsch, LangMaße und die Konsumoereinsoerkauss« stelle (Stadt): tn Königsbrück: Firma Woldemar WaltepMachf. Inh. Frau oerw. Petzold und die Konsumverkaufsstelle.Abwärts'; in Elstra: Frau Martha oerw. Frönig, Lange Gaffe 18S; und die Konsum- veretnsverkaussstelle; F in Großröhrsdorf: Kaufmann Bruno Rosenkranz Nr. 22» c und die Konsumoerelnsver- kaufsstelle.Niederdorf'. Kamenz, am 28. Oktober 1920. Die Amtshauptmanuschast für den Kommunalverband. Oertliche «nd füchfifche Angelegenheiten. Pulsnitz. (Hinweis.) Wir wollen nicht ver säumen auf die heute abend im Schützenhaussaale stattfindende Versammlung der Deutschen Bolkspartei aufmerksam zu machen. Pulsnitz. (Hinweis) Der heutigen Nummer unserer Zeitung lieg! eine Beilage der Deutschen Bolkspartei bei, auf welche wir hierdurch besonders aufmerksam machen. Pulsnitz. (Fahrplan.) Zu dem neuen Fahr plan, den wir in der letzten Dienstagnummer ver öffentlichten, tragen wir heute eine Berichtigung nach, dahingehend, daß der letzte Zug ab Dresden 10,3» Sonntags bereit» 10,10 ab Hauptbahnhof verkehrt. — (Das Wehrkreiskommando IVzum Fall Orgesch.) Die „Chemnitzer Bolksstimme" und anders Zeitungen haben unter der Ueberschrift „Ent larvung der Orgesch in Sachsen" mitgeteilt, daß die in den angeblichen Sammellagern der Orgesch in Zeithain und Frankenberg befindlichen Reichswehr ¬ formationen die Beipflichtung zur Aufnahme, Bewaff' nung und Ausrüstung des „Themnitzer Bataillons der Orgesch" übernommen hätten. Hierzu erklärt« das Wehrkreiskommando IV: Diese Behauptung ist unrichtig. Weder in Zeithain noch in Frankenberg noch in irgend einem anderen Orte des Wahlkreises ist von Retchswehrformationen die Bewaffnung oder Ausrüstung des Chemnitzer oder eines anderen Or- gesch-Bataillons üdernomi' n worden. Weder der General a. D. Senfft v P- -, h, noch ein anderer der in der genannte" V ö fentochung aufgeführten Offiziere gehöre der Reichs'we r an. Zwischen Orgesch und Reichswehr befiehl« keinerlei Abmachungen. — (Denkt an die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen.) Von der Nachrichtenstelle der sächsischen Staatskanzlei wird nns geschrieben: Wegen der schwi«- rigen geldlichen Lage stehen für die soziale Kriegsbeschädigten- und Kriegshiuterbliebenenfüesorge Reichsmittel nicht in der wünschens werten Menge zur Verfügung. Es ist daher dringend erwünscht, daß bei privaten Zuwendungen zugunsten der Sriegerfürsorge nicht nur der Heimatdank, sondern m.ch die Behörden der amtlichen Krü gcrfürsorge unterstützt werden. Das sächsische Justizministerium hat auf eine Anregung des Reichsarbeitsministeriums hin die Amts- gerichte und Notare darauf aufmerksam gemacht, daß Personen, di« den Kriegsopfern ihren Dank durch letztwillige Zuwendungen aus drücken wollen, di« Behörden der amtlichen Kriegerfürsorge oder den Hafer gegen Reichsverpflegung gsschein, sowie Heu «ft fortgesetzt t Königsbrück. — Telephon Nr. 8.