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VuisnitzerMtdendlatt Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz, des Kommunalverbandes und Finanzamts Kamenz, der Ministerien und der Gemeindeämter des Bezirks. Hanptblatt und älteste Zeitung in Len Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, NieLersteln«, Weißbach, Ober- und Mederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 288. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 143, Donnerstag, den 14. Oktober 1S2V. 72. Jahrgang Amtlicher Teil. SchrnalzvertMrmg. Da, Wirtschastsministerium — Landessettstelle — hat abermals angeordnet, daß Ix sämtlichen Ueberschußgebieien des Landes in einer Woche die Butterausgabe gesperrt und palt dessen der Ertrag dieser Woche an die Großstädte abgrsüvrt wird, damit diese wenigstens annähernd so mit Butter beliefert werden können, wie die Ueberschutzbezirke. Mr den Kommunaloerband Kamenz ist die Sperre für die Woche vom 10. bis 16 Oktober 1020 angeordnet worden. Als Eisotz ist von der Landessettstelle SV Gramm Schmalz für den Kopf der Dersorgunpsberrchtigten überwiesen worden. Ferner kommt eine Sonderzuweisung von weiteren SO Gramm Schmolz zur Verteilung, sodaß auf Abschnitt L der Landesfettkarte 1VV Gram« Schmalz zum Preise ron 3.S0 M zur Verteilung gelangen. Butter darf in dieser Woche nur an Kranke und Wöchnerinnen verteilt werden. Kamenz, am 12. Oktober 1920. Die Amtshauptmanuschaft für den Kommunalverband. Zwangsmnung für das Messerschmiede- und Schleifer - Handwerk. Die Liste über die Abstimmung we,en Errichtung einer Zwangsinnung für das Messerschmiede und Schlrtferhaudwerk im Bezirke der Kreishauptmannschast Bautzen ist geschloßen worden und liegt vom 14 Oktober 1920 ab 14 Tage zur Einsicht und Erhebung etwaiger Widersprüche der beteiligten Handwerker im Gewandhaus hier, 2. Stock, Zimmer 2, während der Geschäftskunden aas Nach Ablauf dec Frist angebrachte Einsprüche bleiben unberücksichtigt. Bautzen, am 12. Oktober 1920. Der Kommissar, vr. Schreiber. Auf Blatt 297 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Friedrich Rasch'» Ww«. ü> Großröhrsdorf betreffend, ist heute eingetragen worden: Der Fabrikant Friedrich Emil Nasch in Großröhrsdorf ist infolge Todes ausgeschieden. Das Handelsgeschäft wird von dessen Erben ». Anna Auguste verw. Rasch geb. Schreier, d. Bertha Mela verw. Rasch geb Söhnel, c. Anna H dwig verw. Rasch geb. Mende, <t. Anna Frieda Elsa Rasch, in Großröhrsdorf, » Max Alfred pau! Rasch, Fleischermeister in Pegau Erbengemeinschaft tortgeführt. Prokura ist erteilt der unter c genannten Anna Hedwig Rasch. Amtsgericht Pulsnitz, am so. September 1V20. Dos Verzeichnis derjenigen im hiesigen Gemeindebczirk wohnhaften Personen, welche nach Maßgabe der nachstehenden unter -s- ersichtlichen Bestimmungen zum Schöffen- und Geschworenenamte berufen werden können, liegt vom 1». bi» mit 25. d. M. ln der Ratskanzlei zu jedermanns Einsicht aus und können während dieser Zeit Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit desselben schriftlich oder zu Protokoll anher er hoben werden. Unter ausdrücklichem Hinweis aus die nachersichtlich gesetzlichen Bestimmungen bringen wir dies zur öffentlichen Kenntnis. Stadtrat Pulsnitz, am 13. Oktober 1920 Gerichtsv er fassungsgesetz vom 27. Januar 1877. pp Z 81. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. z se. Unfähig zu dem Amie eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strasgerichtlicher Verurteilung verloren haben; L Personen, gegen welche das Hauptversahren wegen eines Verbrechen« oder Ver gehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder brr Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 8. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt find. Z SS Au dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urlisten da« dreißigste Lebensjahr «och nicht vollendet Haden; 8 Personen, welche zu Zeit der Aufstellung der Urlisten den Wohnsitz in der Ge meinde noch nicht zwei volle Jahre haben ; S. Personen, welche jur sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen, oder in den letzten drei Jahren, von Ausstellung der Urliste zurvckgerechnet, empfangen haben; 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet find; L 5. Dienstboten i. / Z S4. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister; 8 Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 8. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werde« können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhe stand versetzt werden können; 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Dollstreckungsbeamte: 7. Äeliaionsdiener; 8. Dolksschullehrer; S. dem akiioen Heere oder der aktiven Marine angehörenden Militärpersonen: Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungs- beamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Da» Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste sür die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 38 bi» SS über die Berufung zum Echöffenamte finden auch aus das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsver fassungs-Gesetzes vom 27 Januar 1887 usw. enth.; vom 1. März 1879. pp. 8 24. Zu dem Amte eine« Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden r 1. Die Abteilungsoorstände und vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Landrskonsistoriums; 8. der Generaldirektor der Siaatsbahnen; 4. die Kreis- oder Amtshauptleute; tz, die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Austän« ' digkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. Die Wählerlisten der Stimmbezirke der Stadt Pulsnitz einschließlich Gutsbezirk Pulsnitz für die bevorstehende Landtagswahl Regen vom 17. bis mit 24. Oktober 1920 während der geordneten Geschäftszeit (werktags von 8 Uhr vormittags bis '/,1 Uhr mittags, am 17. und 24. Oktober 1920 von 9-12 Uhr vormittags) in der Polizeikanzlei des Rathauses zu Puisnitz zu jedermanns Einsicht au». Anier Hinweis auf § S des Landtagswahlgefttzes vom 4. September 1920 wird dies mit dem Hinweis bekannt gemacht, daß, wer die Wählerliste sür unrichtig oder unvoll ständig hält, dies bis zum Ablaufe der Auslegungssrtst bei dem unterzeichneten Stadtrat schriftlich anzuzeigen oder zu Protokoll geben kann. Soweit die Richtigkeit seiner Behauptungen nicht offenkundig find, hat er für sie Beweismittel beizubringen. Pulsnitz, am 12. Oktober 1920. Der Rat Ler Stadt. Kannegießer, Bürgermeister. Städtische Sparkasse Pulsnitz. Wir find zur Annahme von Zahlungen aus das Reichsnotopfer ermächtigt, und zwar: von nachweislich selbstgezeichnete« Schuldverschreibungen und^Schatz- anweisungen der Kriegsanleihen des Deutschen Reichs, sowie auch, gleich den Reichsbankanstalten und Finanzämtern, zu baren Barauszahlungen aus das Reichsnotopser. Vordrucke hierzu werden bei uns unentgeltlich abgegeben. Städtische Sparkasse zu Pulsnitz. I. WW AW N SMMM. Freitag, den 15. Oktober 1920 abends V-8 Uhr im Sitzungssaals des Nathauses. Tagesordnung: 1. Zuschrift des aus dem Kollegium ausgeschiedenen Lehrer Franze. L. Neuwahl des 1- stellvertretenden Stadtoerordnetenoorstehers. 2» Beschlußfassung über die Ablehnungsgründe des Max Kegel als Stadt verordneter. 3. Kenntnisnahmen. 4. Erhöhung des Jahresbeitrages sür den Sächs. Heimatschvtz 8. Neufestsetzung der Gebühren sür Grubenräumung. 8. Tarisoerlrag über Beseitigung von Tierkadaoern. 7. Gesuch des Kaufmännischen Vereins Pulsnitz. 8. „ , städt. Bausachverständigen Miersch. 9. Erhöhung des Wasserzinses. 10 Ehrenmal beir. 11. Haushaltplanberatungen: ») Haushaltplan der Armenkasse 1920. d) , , wchulkasse 1920 — Hierauf nichtöffentliche Sitzung. — Pulsnitz, am 12 Oktober 1920. Der Stadtverordnete« -- Vorsteher. Walter Götze.