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kei'nkpi'eckei' vr. iS Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseiurichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe rung oder Nachlieferung der Zeituug oder — aus Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 4.20 bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 3.70, monatl. M 1.25, durch die Post abgcholt M 4.20. des Amtsgerichts, des Stadtrate» z« Pulsnitz «nd der Gemeindeämter des Bezirks. Postscheck » Konto Leipzig 24127. — Gemeinde - Giro - Konto 148. velegn.-gd«'.: wöckenblaft plllsnik. Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile Mosses Zeilenmesser 14) 50 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 40 Pfg. Amtliche Zeile M 1.20, außerhalb des Bezirks M1.50 Reklame M1.— Bei Wiederholung Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangtdcrvolle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. SwtMtt für Sen MWMsvsW MW Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstem«, Niedersteina Weißbach, Ober, und Niederlichtenau, , Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 8. Mittwsch. den 14. Januar LS2V. 72. Jahrgang Amtliche Bekanntmachungen befinde« sich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. Unter Hinweis aus d ie Verordnung über die Erhebung des sächsischen Miet- und Pachtvertragsstempets im Jahre 1920 vom 30. Dezember 1»19 (GVBl. S- 276) wird den Gemeindebehörden, denen er an den nötigen Unterlagen für die Erhebung dieses Stempels fehlt, anheimgegeden, sich die Unterlagen bei der in nächster Zeit für Reichssteucrzwecke erfolgenden Personenstandraufnahme zu verschaffen. Dresden, am 9. Januar 1928. Fi»a«zministeri«m. ANieferungsprännen für Brotgetreide und Gerste. In Ausführung der Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministeriums über Zah lung von L'eserungsprä«ien für Brotgetreide und Gerste vom 20. Dezember 1919 und der Anordnung der Reichsgetreidestelle wird folgendes bestimmt: 1. Bis zum 81. Januar d. I erhält jeder Erbauer von Brotgetreide und Gerste durch eine schriftliche Verfügung die Höhe seines Ablieferungssolls eröffnet. Der Empfang dieser Derst,ung ist schriftlich der Gemeindebehörde gegenüber zu bestätigen. Die Ablieferungsschulklgkeit ist in der Regel nach dem vom Landwirt schriftlich anerkannten Ergebnis Ler Einzelschätz««», das o»n der Gemeindebehörde nach dem Gutachten -cs örtlichen Bauern- und Landaidciterratcs berechnet worden ist, festgestellt worden. Schon aus diesem Grunde können Einkprtche gegen die Höh« des Ablieferungssolls, die binnen 14 Tagen nach Empfang bei der Gemeindebehörde anzubringen find, in der Rege! keine Aussicht auf Erfolg haben. 2. Sie Gemeindebehörde hat ei» Verzeichnis der Erbauer von Brotgetreide und Gerste nach einem Vordruck aufzustellen In dieses Verzeichnis, das bei der Gemeinde behörde aitfzudewahren ist, find die Ablieferunzslollzahlen sowie die tatsächlich abgelieferle» Mengen einzutragen. Die erforderlichen Vordrucke werden den Gemeindebedöcden zugrhen. Bei denjenigen Landwirten, die bis zum 15 Januar 1920 »och «icht 70 Prozent ihres Solls abgeliesert -oben, ist unter Zuziehung des örtlichen Landarbeiter, und Bauernratcs auf die kaldmoglichste Ablieferung der Rückstände hinzuwirken, lieber das Ergebnis hat die Gemeindebehörde bis zum 15. Februar der Amtshauptmannschaft zu berichten. In gleicher Weise hat Erörterung und Bericht stattzufinden, wenn ein Landwirt gegen die Höhe des Ablieferungssolls Einspruch einlegt. 3. Für die Anträge auf Berechnung und Zahlung der Ablicferungsprämien find Vordrucke zu verwenden, die bei der Gemeindebehörde zu entnehmen find. Den An trägen sind die seitens der Kommissionäre über das abgelieferle Getreide ausgestellten Empfangsbescheinigungen beizufügen. Die Tage, Menaen und Arten der einzelnen Ab- lieferppgen find genau einzusctzen. Die Anträge sind dann bei der Gemeindebehörde ein zureichen. 4. Die Gemeindebehörde hat die bei ihr eingehenden PrämirnantrLge dahin zu prüfe«, ob sie in der vorgeschriebenen Weise angefertigt find und ob die Empfangsbrschei- nigu»gen beiliegen. Rach Prüfung bez. Richtigstellung find die jeweils bis zum 1. und 1b. eines Monats bei ihr eingepongenen Anträge für die Gemeinde und das Ritter- aut zu sammln und dann bei der Mehlverteilllungsstelle der Amtshauptmannschaft zusam men mit den gemäß Ziffer 2 über rückständige Getreideadlieferer und bei gestelltem Ein spruch zu erstattenden Berichten einzureichen. 5- 2m Interests der Vereinfachung des Rechenwerkes ist es dringend erwünscht, Latz Anträge aus Zahlung der Ablieferungsprämien erst dann gestellt werden, wenn der Landwirt seine Ablieferung vollständig beendet hat, da durch nachträgliche Ablieferungen, die während der nach der ersten Prämienderechnung erfolgen, erhebliche Verzögerungen ent- stehen „ 6- Die Auszahlung Ler berechnete« Prämie« erfolgt ebenfalls gemei«Leweise dergestalt, daß die Wehloerteilungsstelle die halbmonatlich bei ihr cingegangenen Anträge gemeindeweise bearbeitet und die auszuzahlenden Prämien durch einen Sammelscheck a« Lie Gemeinde unter Angabe der den einzelnen Landwirten zukommenden Beträge zur Auszahlung bringt. Die Gemeindebehörde hat alsdann die Prämien an die empfangsbe rechtigten Landwirte sofort gegen Quittung auszuzshlen. 7. Die Amtshauptmannschaft erwartet, daß die Erbauer »on Brotgetreide und Gerste angesicht der außerordentliche» geld- lichen Vorteile, die durch die Prämienzahlung gemährt werden, ihr gesamtes ablieferungspflickttges Getreide zur Ablieferung drin ge» und dadurch die Notlage adwenden, die bei ungenügender Ablieferung dem Kommunalverband für die eigene Brotoeksor- anng droht. Es sei auch darauf hingewiefen, daß bei ungenügender Ablieferung mit der Festsetzung eines Ablieferungstermins, bis zu de« da, sämtliche Getreide auszu dreschen und abzuliefern ist, zu rechnen ist und daß das bei einer Nachschau noch vorgesundene Brotgetreide ohne Vewahru«g vo« Prämie« enteignet wird. Kamenz, am 18. Januar 1920. Die Amtshauptmannschaft für de« Kommunalverband. In der Bekanntmachung des Demobilmachungskommifsars lKreishauptmannschaft Bautzen), vom S1. Dezember 1919, veröffentlicht im Kamenzer Tageblatt vom 8 Ja nuar 1920, Pulsnitzer Wochenblatt Nr 4, ist in 8 2 oorgeschrirden, Latz die Aufnahme of fener Stellen in eine Zeitung nur mit vorherigem Sichtvermerke des zuständigen öffentlichen Arbeitsnachweises zulässig ist. Für sämtliche Arten der Arbeitsvermittlung ist der zuständige öffentliche Arbeitsnachweis im hiesigen Bezirke der Bezirkaarbeitsnachmeis in Kamenz, Weststrobe 1S. Telefon Rr. 338, bezw. besten Nebenstelle in Pulsnitz, Langestraße 368. Te lefon Nr. 105, in Königsbrück, Wcißdacherstraße 66, Telefon Nr. 5 und in Großröhrs dorf, Bahnhofstraße 86, Telefon Nr. 112. Die Amtshauptmannschaft will versuchen, di« angeführte Bestimmung zur mög lichsten Vereinfachung für die Arbeitgeber und die Zeitungen so durchzuführen, daß die Zeitungen, die im Amtsgerichtsbezirke Kamenz erscheinen, dem Bezirksarbeilsnachweis in Kamenz, die Zeitungen im Amtsgerichtsbezirke Königsbrück der Nebenstelle in Königsbrück, die Zeitungen, die im Rödeltal (Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde) erscheinen, der Neben stelle in Großröhrsdorf und die übrigen Zeitungen der Nebenstelle in Putsnitz spätestens a« Vormittage des Tages, an dem die bett. Anzeige veröffentlicht wird, bis 11 Xhr von der offenen Stelle unter Angabe des Arbeitgebers Mitteilung, «öti»r«fall» t»lepho«isch, gebe». Die Amtshauptmannschaft hofft, daß dies« Meldungen vollständig und pünktlich eingehe». Sie ist schon zur möglichsten Verminderung der Kosten für Erwerbslosenunter stützung, — zu diesem Zwecke ist die erwähnte Bekanntmachung erlöste« — verpflichtet, dir Durchführung der obenerwähnten Bekanntmachung in der obenerwähnten Weise genau nachzuprüfen. Sollte Lie Anmeldung nicht pünktlich »der vollständig erfolxen, s, würde die Amtshauptmannschaft leider das vereinfachte Benachrichtigungsverfahren aufgeben und alle Inserate von Stellungsangeboten sich schriftlich verlegen lassen, was sie im Jmteresse der Zeitungen und auch der Arbeitgeber selbstverständlich gern vermeiden möchte. Die Amts- hauptmannschast ist bereit, zu den Kosten der telefonischen Ucbermittlung nötigenfalls einen Zuschuß zu gewäbren. Außerdem wird die Amtshauptmannschaft ihrerseits den Zei tungen die offenen Stellen in ihrem Hauptoerteilungsgebiete wöchentlich mitteilen, was wohl manchem ihrer Leser beim Adholen der Angebote auf angezeigte offene Stellen hin und ebenso beim Einreicher! von Bewerbungen für offene Stellen erwünscht sein wird. Es wird gebeten, die offenen Stellen in dem Raume einzuschlagen, in dem der Verkehr dieser Person sich abspielt. Kamenz, am S. Januar 1S2S. Die AmtshaNptmauufchast. Herr Friedrich August Kaiser in Niederlichtenau ist als Trichinen- beschauer für Gräfenhain verpflichtet worden. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 10 Januar 1920 Der Kartoffel-Kleinhandelspreis muß" infolge der zu zahlenden Preiszuschläge mit sofortiger Wirkung von 14 auf 16'/, Pfg. erhöht »erden. Pulsnitz, den 13. Januar 1S20. Der Stadtrat Bekanntmachung. Offene Arbeitsstellen. Hierdurch »lrd nochmals auf die Bekanntmachung des Demobilmachungskom- mistars lKreishauptmannschaft Bautzen) 00m 31. Dezember 1S1S hingewiesen. Durch diese Bekanntmachung sind alle Arbeitgeber verpflichtet, jede offene Stelle in der Amtshauptmannschaft Kamenz dem Bezirksarbeitsnachweis in Kamenz bez. der zu ständigen Nebenstelle in Pulsnitz, Königsbrück oder Großröhrsdorf zu melden. Ebenso ist Wiederbesetzung der offenen Stelle spätestens am 2 Werktage unter Angabe des Vor- und Zunamens und der Wohnung der angeftellien Person dort zu melde». Verner ist der Arbeitsnachweis bez seine zuständigen Nebenstellen von dem An gebote offener Stellen (nicht auch von Stellengesuchen arbeitsloser, Arbeitsuchender Personen, vor Veröffentlichung zu benachrichtigen. Zur Durchsühc ng dieser Benachrichtigung ist das Nötige mit den Zeitungen des hiesigen Bezirks unmittelbar vereinbart worden. Vorstehende Bestimmungen beziehen sich auf alle Privatarbeitgeber und ebenso auf ale Reichs-, Staats- und Gemeindebehörden. Sie gelten also insbesondere auch für die Post und Eisenbahn, sowie für die Zioilarbeiter beschäftigenden militärischen Betriebe. Ob der b«tr. Arbeitgeber mehrere oder nur eine Person beschäftigt, ist gleichgültig. Für die Beachtung Ler Vorschriften ist der Arbeitgeber bezw. dir von ihm mit der Annahme von Arbeitskräften beauftragte Person zur Vermeidung von Bestrafung verantwortlich Im übrigen wird auf die in den größeren Zeitungen des Bezirks, insbesondere im Kamenzer Tageblatt Nr. S 00m S. Januar 1S20, Pulsnitzer Wochenblatt Rr. 4 vom 7. Januar 1S20 abgedruckle obenerwähnte Bekanntmachung des Demodilmachungskom- «jflars verwiesen. Kamenz, am ». Januar 1920. Die Amtshauptmannschaft. Zar WWW. Dit Ausgabe» des sächsischen Staates für Teuerungsbezöge der Staatsangesttvten und «utzegehaltsempfänger beziffert sich im Jahre 1V19 auf 27» Millionen Mark. In Ler Sonnabendßtzung der Deutschnationalen Volkspartet' in Sachsen wurde erklärt, daß dieselbe als die stärkste bür gerliche Partei in Sachsen bezeichnet werden könne. Ans dem Düsseldorfer Hauptbahnhof ist um 1 Uhr mittags der Personen- nnd Güterverkehr wieder ausgenommen worden. Die Besetzung Oberschlefien« durch die Entente beginnt am Donnerstag, den 15. d. M. Die Besetzung Norbschleswigs wird am 25. Januar erfolgen. Der Rhein stieg gestern mittag auf 7,8V m und ist über die Ufer getreten. Der Banknotrnumlauf der Reichsbank stieg im Jahre ISIS von 22 aus SL Milliarden, der Umlanf an Darlehusdaffeuscheinen von 10 auf 13 Milliarden Die Transporte der deutsche» Kriegsgefangenen aus Frankreich »erden etwa 6 Wochen dauern Eine abermalige Portoerhötzung so» binnen kurzem zu erwar- ten sein. Weber Feldmarschall v Hindenburg noch General Lndendorff werden sich als Wahlkandidaten am bevorstehenden Wahl kampf beteiligen. Eine Niederlage haben die Kommunisten und Unabhängigen bet brn Dclegierlenwahlen des Zentralverbandes der Ange- stellten erlitten. Die beiden Parteien konnten von 17 523 abgegebenen Stimmen nur 46»0 anf ihr» Liste vereinigen. Die Stärke der alliierten Trnppen in Deutschland einschließlich des Saargebietes betrug am Tage des Friedensschlusses 185000 Mann. England beschloß, das Wirtschaftsleben Ungarns zu organisie ren. Man plant den Bau großer Lagerhäuser an der Donau in Budapest und den Miu eine, großen Bahnhofs, Die Bank von England wird Ungarn einen großen Kredit gewähltn, wird dafür aber die ungarische Eisenbahn in ihre Hand nehmen.