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Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. k*«ptbl«tt und öltrfte Zeitung in den Ortsehesten des Pulknitzer Amtsgerichtsbeztrks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstetna, Niedersteina Weißbach, Ober- und Mederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 865. Druck und Verlag von E. L. FörsterS Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. M o h r in Pulsnitz. Nummer 94. Donnerstag, den S. August 1S23. 75- Jahrgang Amtlicher Teil. Nachstehend wird die Verordnung des Wirtschaslswinisteriums vom 3. August 1923 aber Zuckeroersorgung bekanntgegeben. Kamenz, am 6. August 1923. Die Amtshauptmannschaft für den Bezirksverband. Zuckeroersorgung. Don der Zuckerwirtschaftsstelle in Berlin ist neuerdings Mund- und Einkochzucker irelgcgeben worden. Dieser Zucker wird mit '/, Pfund auf den Abschnitt „l" und mit je 1 Pfund auf die Abschnitte und ,v der Zuckerkarte abgegeben. Mit Zucker dieser Freigabe werden auch die von den KommunaioerbSnden ausgegsbenen, mit dem Jult- Stempeloermerk versehenen Bezugskarten beliefert. Die Abschnitte „<2", „k", ,5" und die von den Kommunaloerbänden ausgegebenen, mit dem Iuli-Stempeloermerk versehenen Bezugskarten verlieren mit Ablauf des 11. Au gust ihre Gültigkeit. Dresden, am 3. August 1923. Wirtschaftsministerin ur. Höchstpreise für den Kleinhandel mit Milch. Auf Grund der Bekanntmachung des Wirtschastsmlnisteriums über Höchstpreise Mr Milch und Milcherzeugnisse vom 16. Juli 1923 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1923 (Nr 180 der Sächsischen Staatszeitung) werden im Einvernehmen mit der Preisprüfungsstelle für den Milchkleinoerkauf unmittelbar an den Verbraucher folgende Höchstpreise sestgsetzt: 1. Für den Kleinverkauf von Milch durch die Molkereien und Milchhändler: s) Vollmilch 12800 M je Liter d) Mager- oder Buttermilch 6100 , , , 2. Für den Kleinoerkouf von Milch durch die Erzeuger unmittelbar an den Der- Derdraucher ab Gehöft: ») Vollmilch 11800 M je Liter d) Mager- oder Buttermilch 5750 , . , ... 3. ffür den Kleinoerkouf von Butter und Quark ad Gehöft oder Molkerei un ¬ mittelbar an die Verbraucher können die Kuhhalter einen Zuschlag bis zu 10 °/„ und die gewerblichen Molkereien einen solchen bis zu 15 zu den in 8 5 Abs 1 der Bekannt machung vom 16. Juli 1923 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1923 für ne festgesetzten Höchstpreisen erheben. , Die Höchstpreisfestsetzungen gelten für den gesamten Bezirk der Amtshauptmann- ichaft einschließlich der Stadt Kamenz, aber ausschließlich der Stadt Pulsnitz, und treten am 8. August 1823 in Kraft Kamenz, am 6. August 1923. Die Amtshauptmannschaft für den Bezirksverband. Mehlbezug der Backer. Die Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft über die Regelung des Mehl« bezuges im Erntejahr 1922/23 vom ^lt 1922 -Kamenzer Tageblatt* vom 29. Juli 1921 und vom 29. Juli 1922) erhält , in Punkt S, Sacke bete. folgende Fassung: , , -Jede Mühle hat ihre eigenen Säcke mit einem Anhänger zu versehen, der die lausende Nummer der Mühle trägt, aus der das Mehl geliefert wird. ,, Die Säcke werden nur dann durch die Mühle wieder abgeholt, wenn die nächst- folgende Lieferung durch dieselbe Mühle erfolgt. Andernfalls sind die Säcke von dem Bäcker unvertauscht in demselben Zustande, wie er sie erhält, innerhalb von 5 Wochen frei Bahnstatio des Müllers zurückzufenden. . Für Säcke die der Mühle nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeden werden, hat oer Bäcker an den Müller eine Entschädigung zu zahlen, die von der 6. Woche ad für den Tag und den Sack 100,— M, . » , 7. . - „ , „ , , , 200,— , beträgt. Für Säcke, die zu Beginn der 8. Woche noch nicht an die Mühle zurückgeliefert worden find, ist eine Entschädigung oon M 1800,— für den Sack und die Woche zu bezahlen. Ist die Rücklieferung der Säcke bis zum Ende der 8. Woche vom Bäcker an die Stuhle noch nicht erfolgt, so wird auf Antrag der Vereinigten Mllhlenwcrke Königsbrück bte weiter« Belieferung des Bäckers mit Mehl eingestellt, dis die Rückgabe der Säcke und we Bezahlung der vorstehenden Leihgebühren erfolgt ist. Für Säcke, welche von dem Böcker in beschädigtem Zustande in die Mühle Wückgelietert werden, ist eine mangels Einigung der Parteien durch die Amtghauptmann- Mst sestzusetzende Entschädigung zu bezahlen Für Säcke, die überhaupt nicht zurückgelie- lert werden können, weil ihr Verbleib sich nicht mehr feslstellen läßt, und für unbrauchbar gemachte Säcke ist dem Müller ein« Entschädigung von 11S400 M für das Stück zu bezahlen. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach 8 49 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide 00m 4. Juli 1922 bestraft." Die vorstehende Bekanntmachung tritt sofort in Kraft; fie gilt auch für den Bezirk der Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz, am 7 August 1923. Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Die Ausgabe der neuen Brotmarken findet Freitag, d. 10. August 1823 Im Ratskeller — 1 Treppe — oon 8—1 Uhr oorm. und S-S Uhr nachm. in der üblichen Weise statt. Haushaltungen, welche Brotmarken an diesem Tage nicht abholen und zu einer anderen Zeit erscheinen, haben je 2008 Mark Gebühr abzuführen. Pulsnitz, am 8. August 1923. ^ak der Stadt. öffentliche Zustellung. Die Frau Louise oerw. Rasch zu Großröhrsdorf, Sa. — Prozetzbevollmächtigter: Rechtsanwalt Keßler in Pulsnitz — klagt gegen den Inhaber eines Wach- und Schließ» instituts Gustav Lehmann, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Großröhrsdorf, Sa^ unter der Behauptung, daß der Beklagte durch den Zähler der Klägerin für 3818 M elektr. Licht entnommen habe, daß er versprochen habe, der Klägerin 15 000 M für eine zerbrochene Tür« scheibe zu bezahlen, daß er verpflichtet gewesen sei, am 1. 3.1923 ein Darlehn von 20000 M zu bezahlen und daß fie infolge Verzugs des Beklagten 77 636 M Schaden gehabt habe. Sie beantrag«, den Beklagten vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, 116454 M nebst 4 */, Zinsen von 38 818 M seit 1. 3. 1923 und oon 77 636 M seit dem Tage der Klag zustellung zu zahlen. Der Beklagt« wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amts gericht zu Pulsnitz aus den 20. September 182», vormittags '/,10 Uhr geladen. Die Sache wird als Feriensache bezeichnet. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Pulsnitz, am 4. August 1923. Hundesteuer 1S23. Ab 1. Juli 1923 find die Hundesteuern oon den städtischen Kollegien um das 10- fache erhöht worden. Die Nachzahlung beträgt auf die Zeit vom 1. Juli 1923 bis 31. März 1924 — unter Anrechnung der bereits bezahlten Steuer — für den 1. Hund 20250 M, , , 2. , 40 500 Mund „ jeden weiteren Hund 81000 M. Soweit diese Beträge in den nächsten Tagen nicht oon Polizeibeamten eingeholt werden, find fie bis Ende dss. Mts. an unsere Steuerkafse abzuführen. Pulsnitz (Sa.), am 8 August 192Z. Der Stadtrat. Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen sowie Verkehr mit unedlen Metallen. Das Rcichsaesetz vom 11. Juni 1923, sowie die sächsischen Ausführungsbestimmungen dazu vom 26. Juni 1923 können im Rathaus Pulsnitz - Polizeikanzlei — eingesehen werden. Die erforderlichen ausführlichen Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Großhandel und Kleinhandel find bis spätesten» Ende diese» Monat» schriftlich einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, daß auch solche Personen die entsprechenden Anträge zu stellen haben, welche bereits bisher den Handel mit Edelmetallen oder unedlen Metallen (z. B Eisen, Alteisen, Zink usw.) betrieben haben. Es bestehen insoweit lediglich besondere Dorschriften für die Genehmigung oder Versagung der Handelserlaubnis. Don demjenigen, der die oben gesetzte Frist bis Ende dieses Monats nicht einhält, wird angenommen, daß er künftighin für den Verkehr mit Edelmetallen und unedlen Me tallen nicht mehr in Frage kommen will. Sollte er trotzdem den Handel weiter betreiben, so setzt er sich einer nicht unerheblichen Bestrafung aus Grund der retchsgesetzltchen Bestimm ungen aus. Pulsnitz, den 9. August 1923. F^gt btzk Stadt. Bekanntmachung der Mgem. Ortskrankenkasse zu Ohorn und Umgegend. Der Beschluß des Vorstandes, Grundlohnerhöhung betr., Bekanntmachung vom 2. dss., ist dahingehend geändert, daß der Höchstgrundlohn ab 13. dss. 210000 M beträgt. Allgem. Ortskrankenkasse Ohorn. Benkert- Vvrs. Das Wichtigste. Die deutsche Reichsbank gibt demnächst 50- und 160-Millionen- Mark Scheine heraus. 2m englischen Regierungsblatt wird die Ungesetzlichkeit des Ruhr- embruchs fcstgcstellt. Der Urheber des Düsseldorfer Handgranaten-Attentats, ein Ma- schincntcchniker, ist verhaftet worden. Der kommunistische „Kämpfer" greift erneut Dr. Zeigner aufs schärfte an und wirft ihm „völlige Unfähigkeit vor. Aer Streik in der Berliner Metallindustrie ist beendet. Die Funkiionäre der Buchdrucker und Hilfsarbeiter haben gestern abend beschlossen, am Freitag früh in den Streik zu treten. Heute vormittag findet in den Betrieben die Urabstimmung statt. Die Witwe Hardings wird ihre Wohnung im Weißen Hause auf geben und nach Marion zurückkehren. Sie bezieht als Witwe eines amerikanischen Präsidenten eine Pension von 5000 Dollar. „Westminister Gazette" schreibt mit Bezug auf die Veröffentlichungen der französischen Dokumente, es sei bedauerlich, daß Poincaree mit diesen Veröffentlichungen Baldwin zuvorgekommen sei. Da durch sei der beunruhigende Eindruck verstärk worden, daß die französische Regierung ihrer Sache gewiß sei, gewisser als die englische Regierung. Das finanzielle Ergebnis der neuen Steuern wird für August mit Billionen Mark veranschlagt; mit dieser Summo ist der Bank notenbedarf (täglich 8 Billionen Neuumlauf I) für ganze 5 Tage gedeckt. Banken, Handel und Industrie haben der Reichsregierung V0 Mil lionen Goldmark, hauptsächlich zur Beschaffung von Lebens» mitteln zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung der Postgebühren auf das Dreifache der jetzigen Tarifsätze vom 1. September an kann als sicher gelten. Die sächsischen Kommunisten fordern, begründet mit der Wirt schaftslage, sofortige Einberufung des Landtages. Die Arbcitsmarktlage in Sachsen hat sich in letzter Woche wieder verschlechtert. vertliche ««d sächsische Angelegenheiten. Pnlsnitz. (Brotversorgungrabgabt.) Am 1.8.1923 ist als erster Teilbetrag der vrotoersorgung»- abgabe dar Zehnfache der ZwangSanleihebetrager Sei