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Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz ' sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Arntsgcrichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederstem» Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Fliedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf, Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Druck uud Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr inPulsnitz. Nummer 19. Dienstag, den 14. Februar 1S22, 74. Jahrgang Amtlicher Teil. IX. Nachtrag zur Gemeinde-Steuerordnung für die Stadt Pulsnitz. 8 1. Der Zuschlag zur Grunderwerbssteuer wird auf 2 vom Hundert des steuer pflichtigen Wertes erhöht. § 2. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tags seiner Veröffentlichung in Kraft. V «lsnit Sa., am 3». Januar 19»L Stempel Der Stadtrat. Kannegießer, Bürgermeister. Stempel Die Stadtverordneten. Hermann Bachstein, stellv. Vorsteher, mo. IV. i/?. Vorstehender Nachtrag ist von der Kreishauptmannschast mit dem Kreisousichutz Genehmigt worden. Bautzen, «m 26. Januar 1922. «temvel kreishauptmannschast. I. A.: vr. Körner. um, Auf Blatt 243 des hiesigen Handelsregisters, die Firma S. Martin Schari, in Großröhrsdorf betreffend, ist heute eingetragen worben: Die Firma wird gelöscht. Amtsgericht Pulsnitz, am 1K Januar 1922 Gemüß 8 27 drr Wahlordnung für die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatz - mönner zur Angestelltenoerstcherung wird hiermit bekannt gegeben, daß das am 8. Januar 1VR2 erfolgte Wahlresultat der Vertrauensmänner und Ersatzmänner, das in den hiesigen Zeitungen am 12. Januar 1922 veröffentlicht worden ist, Gültigkeit erlangt hat; die in den hiesigen Zeitungen Nr. 5 vom Jahre 1922 genannten Vertrauensmänner und Ersatzmänner find demnach endgültig gewählt. Pursni 8, den 1«. Februar 1922. Der Wahlleiter. Obersekr. Hirzel.! .Ankündigungen aller Ari sind im „Pulsnitzer Wochenblatt" von denkbar bestem Erfolg. Das Wichtigste. Am 12. Februar ist der deutsche Dampfer »Havelland' als erstes deutsches Schiff seit dem Kriegs in Hongkong eingrtroffen. Gestern Vormittag brach in dem Gebäude des ehemaligen Berliner Ostbahnhoses, das zu Speicherzwecken diente, Vroßseuer aus, das die große Bahnhofshalle völlig ausbrannte. Große Vorräte an Mehl und Getreide wurden vernichtet. Die Oclsabrik Fahrenholz in Magdeburg - Sudenburg ist Sonntag Nacht vollständig niedergebrannt. Der Schaden beträgt mehrere Millionen Mark. Der demokratische Reichstagsadgeordnete Conrad Haußmann ist in der vergangenen Nacht nach fast vierzehntägiger Krankheit an der Grippe gestorben. In Thüringen hat sich vielfach die Schutzpolizei gegen die Nothilse auf dis Seite der Streikenden gestellt. Im Reichstage wurden vier Mißtrauensanlräge gegen das Kabinett eingebracht; die Abstimmung darüber erfolgt morgen Mittwoch. Der Reichskanzler ersuchte die Par teien, ein positives, klares Vertrauensvotum anzunehmen. Die Schneestürme in Serbien und Kroatien dauern unver mindert fort. Der Eisenbahnverkehr ist vollkommen lahmgelegt. Post- und Telegraphenverkehr sind vielfach unterbunden. Oertliche uud sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. (Vortrag) Im Vollsdildungs- verein hält Herr Dr. Baeßler am Donnerstag Abend 8 Uhr einen Vortrag über das Thema: „Das Ver. halten der Pflanzen und Tiere gegen die verschiede, nen Einflüsse der Umwelt (Sonne, Boden, Luft, Wasser). Pulsnitz (Gefunden.) In der hiesigen Poli zeiwache wurde ein Herrenfahrrad als gefunden ab- gegeben. Dasselbe kann der Verlustträger gegen genügende Legitimation in der Polizeiwache abholen. — (Wetterbericht.) Das Barometer ist seit Sonnabend anhaltend, das Hochdruckgebiet wandert nach dem LO ab, aber beherrscht heute noch die die Witterung in Deutschland, wo es fast überall heiteres Wetter mit ziemlich strenger Kälte veranlaßt. Da die Ausläufer einer nordwestlichen Depression herannahen, so dürfte mit südlichen Winden milderes, wolkiges Wetter ohne wesentliche Niederschläge zu erwarten sein. — lieber das Verhalten bei Begräb nissen) erlassen die sächsischen Ministerien des Kul tus und öffentlichen Unterrichts und des Innern eine Ergänzungsoerordnung zu den bisherigen Bestim mungen. Danach ist bei Bestattungen auf den Fried Höfen (Gottesäckern, Einäscherungsantagen, Urnen hainen) alles zu vermeiden, was gegen die nach allgemeiner Anschauung berechtigten Empfindungen Andersdenkender oder gegen das Ansehen des Fried- Hofsinhabers gerichtet ist. Ferner wird bestimmt: Die Verkündung der Glaubens- und Sitienslehren durch die Geistlichen der Neligionsgesellschaft, der die Bestattung obliegt, wird hiervon nicht berührt. Eine weitere Ergänzung lautet: Nehmen an den Begräb nissen der Religionsgese'.lschaften Andersdenkende teil, so haben sie sich den Anordnungen der Religionsge sellschaft zu unterwerfen und dürfen insbesondere nicht ohne Genehmigung des die Bestattung leitenden Geistlichen reden. — (Das Mieteinlgungsamt kann seine eigenen Entscheidungen abändern.) Bis jetzt war säst allgemein die Ansicht verbreitet, die Entscheidungen der Mieteinigungsämler seien unabänderlich, weil sie laut Gesetz unanfechibar find. Dieser Auffassung tritt das Reichsgericht in einer seiner jüngsten, grundlegenden Entscheidungen (2. 12. 21.) «ls durchaus irrig entgegen. Allerdings, so führt es aus, gibt es gegen die Entscheidungen des Mieteinigungsamtes kein Rechtsmittel. Wohl aber kann das Mieteinigungsamt aus nochmaligen Antrag eines Beteiligten seine Entscheidung selbst abändern oder ausheben. Das Reichsgericht stützt sich natürlich auf den Fall, daß der Sachverhalt dem Mieteinigungsamt un vollständig oder unrichtig vorgetragen worden ist, und daß dasselbe bei Kenntnis der wirklichen Sachlage anders entschieden haben würde. Der höchste Gerichtshof sagt in dieser Beziehung: Gerade der Umstand, daß ein Rechtsmittel und eine Klage gegen, die Entfcheidung des Mieteinigungsamtes durch ß 7 der Mieterschutzverordnung ausgeschlossen ist, muß dahin führen, in solchen Fällen eine Abänderung oder Aushebung drr Entschei düng durch das Mieteinigungsamtes selbst zuzulassen. Müßte es solchenfalls bei der die Entscheidung herbeigesührten Gestal tung des Mißverhältnisses sein Bewenden behalten, so würde das mit dem Ziele und Zwecke der Mieterschutz-Verordnung eine dem „billigen Ermessen" entsprechende Regelung des Miet Verhältnisses herbeizusühren, im Widerspruä stehen. Ist aber eine Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung des Mict- einigungsamtes durch dieses an sich zulässig, so unterliegt die Frage, ob im einzelnen Falle davon mit Recht Gebrauch ge macht ist, nicht der Nachprüfung der ordentlichen Gerichte. — (Erhöh ungder Erw rbslose nunter st ütz- ung.) Der Rcichsarbeitsmmister hat infolge der eingetretencn Brotverteuerung eine Erhöhung der Sätze für die Erwerbslosen- nnterstützung um etwa 20"/, mit Wirkung vom 13. Februar ab ungeordnet. Im einzelnen werden sich die neuen Sätze aus einer Verordnung des Arbeitsministeriums ergeben, die in der am Frei tag, den 10. Februar 1922 erschienenen Nummer der „Sächsischen Staatszeitung" veröffentlicht worden ist. Nach der Auffassung der Sächsischen Regierung ist allerdings diese Erhöhung der Unterstützungs sätze ungenügend. Die Sächsische Regierung wird deshalb ihre Be mühungen, eine den jetzigen Lebensverhältnissen wirklich entsprechende Steigerung der Satze zu erreichen, nachdrücklich fortsctzcn. — (Geschäftspapiere.) Angesichts der hohen Portogebühren ist man allgemein bestrebt, alle postalischen Möglichkeiten auszunutzen. Man wird "abei manches, das man srüher in geschlossenem Briese versandt hat, «ls »Ge- schöstspapiLre' auf den Weg bringen, jo daß die Grenzen für die Zulässigkeit der „Geschüstspupiere" interessieren dürsten. Die Postordnung besagt darüber: 1. Als Geschäftspapiere gegen ermäßigte Gebühr werden zugelassen: alle Schriftstücke und Urkunden, die ganz oder teilweise mit der Hand ge schrieben oder gezeichnet, nicht die Eigenschaft einer eioentllchen und persönlichen Mitteilung Haden, wie Prozeßakten; von öffentlichen Beamten ausgenommen« Urkunden jeder Art: Frachtbriefe oder Ladescheine; Rechnungen, Quittungen aus gestempeltem oder ungestempeltem Papier; verschiedene Pa piere der Versicherungsgesellschaften, Berufsgenossenschasten, Krapkenkossen usw.; offene Briefe und Postkarten, die ihren ursprünglichen Zweck ersüllt haben; Abschriften und Auszüge außergerichtlicher Verträge aus gestempeltem oder ungestem peltem Papier; geschriebene Nmenblütter und Notenhefte (Partituren); die für sich versandten Urschriften (Manuskripte) »on Werken und Zeitungen; nicht verbesserte und »erdcsserte SchMerardeiten mit Ausschluß jeder Angabe, die sich nicht unwittelbar aus dis Ausführung der Arbeit bezieht; Lohn-, Ardelts oder Dienstbücher usw. 2. Nach Form und äußerer Beschaffenheit unterliegen sie denselben Vorschriften w e die Drucksachen. Die Aufschrift muß dir Bezeichnung »Geschäfts- papiere enthalten. 3. Mehrere zu einer Sendung vereinigte Geschöstspapiere dürsen nicht mit verschiedenen Aufschriften versehen sein. Die Gebühr für Geschäftspapiere beträgt gegen wärtig im Inland: bis 250 Gramm 2 Mk., bis SOO Gramm tz Mk., bis 1000 Gramm 4 Mk. Nach dem Auslande find Geschäftspapiere mit 80 Pfennigen für je 50 Gramm (bis zum Höchstgewichte von zwei Kilogramm, bei nicht einzeln versandbaren Druckbanden sogar bis 3 Kilogr. zu srankieren. — (Pflanzt Nußbäume!) Der Umstand, daß das Holz des Nußbaumes nicht nur für Möbel« bau, sondern auch für Eewehrschäfte verwendbar ist, hat vielen Nußbäumen während des Krieges das Leben gekostet. Alle Nußbäume waren bekanntlich beschlagnahmt. Es ist jetzt Zeit, die Lücken wieder auszufüllen. Wir haben Elsaß-Lothringen verloren, das uns bisher einen großen Teil unserer Nüsse und auch des Nußbaumholzes lieferte. Die Anpflanzung wird also lohnen, ganz abgesehen davon, daß der stattliche Baum das Landschaftsbild verschönert. — (Altersrenten für Kleinrentner.) Das in Nr. I des Sächsischen Gesetzblattes vom Jahre 1922 verkündete Gesetz über die Alters renten sür Kleinrentner bringt diesen Personen im Falle der Einzahlung einer Kapitals bei der Sächsischen Altersrentenbank in Dresden, Antonsplatz 1, oder deren Geschäftsstellen besondere Vorteile, um die durch das Sinken de« Geldwerts verursachte Not der Klein rentner zu mildern. 1. Einmal bietet das Gesetz dis Möglichkeit, sich die Rückforderung des Kapitals binnen ö Jahren, von der Einzahlung an gerechnet, vor zubehalten, sich aber gleichwohl eine Rente in der Höhe auszubedingen, wie sie sonst nur bei endgültigem Verzicht auf das Kapital gewährt wird. Wird das Kapital innerhalb der S Jahre zmückgesordert. wozu insbesondere auch die Erben nach dem Tode des Versicherten berechtigt sind, so wird die singezahlte Summe nebst 4 v. H Zinsen vom Beginne des der Einzahlung folgenden Monats ab unter Kürzung der bereits gewährten Rentsnbeträge und gewisser Ver« waltvngsspesen zurückgewährt. Wird von dem Rück forderungsrecht innerhalb der 5 jährigen Frist kein Gebrauch gemacht, so fällt das eingezahlte Kapital endgültig an die Bank, und der Versicherte erhält bis zu seinem Tode die Rente. Will sich der Rück forderungsberechtigte das Recht wahren, auch über den Zeitraum von 5 Jahren hinaus das Kapital unter Abzug der Renten zurüäfordern zu dürfen, so muß er es vor Ablauf der 8 jährigen Frist zurück, fordern und den ihm zu gewährenden Teilbetrag alsbald wiedcr sinzahlen. Da bereits ein Teil des Kapitals durch die Rentenauszahlungen aufgezehrt worden ist, mindert sich zwar dis von der zweiten Einzahlung ab laufende Rente, ihr Rückgang wird aber zu einem Teil dadurch wieder ausgeglichen, daß der Versicherte inzwischen älter geworden ist und der Rentensatz bei Einzahlungen im höheren Lebensalter steigt. 2 Wollen die Beteiligten von der vorstehenden Möglichkeit keinen Gebrauch machen, so können sie entweder sich das Kapital unbeschränkt Vorbehalten »der auf das K ipi.al endgültig verzichten. Zn beiden