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pulsnitzerMcdendW kernsprecker vp. iS Erscheint DLeus tag, Donnerstag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Bcfördernngseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe rung oder Nachlieferung der Zeitung oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 7.50 bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 7.—, monatl. M 2.35, durch die Post abgeholt M 7.50. SMs-WchM ""f Zeitung Le» Amtsgerichts, des Stadtrate» z« Pulsnitz ««d der Gemeindeämter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24127. — Gemeinde - Giro - Konto 146. yekgr.-ttdr.: Wochenblatt pulsnlk Inserate sind bis vormittags 10 Uhr anfzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzcile (Mosse's Zeilenmesscr 14) 100 Psg., im Bezirke der Amtshauptmschft. 85 Pf. im Amtsgerichts- bczirk 70 Pf. Amtl. Zeile M 3.-, 2.50 und 2.10. Rekl. M 2.— Bei Wiederhlg. Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 »/, Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. -n« kinn amtnnnnlcktcdarknd NnlanIK umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obcrsteina, Niederstem« AMidöluii sU" bk» siWv^k"liüivvk)»i.a "uiouly Weißbach, Ober-und Mederlichtenan, Fricdersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf «es« Dienstag, den 6» Juli MM 72. ZahrßMg Nummer 100. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Amtlicher Teil. Die Bekanntmachung des Demobflmachungskommiffars sür die Kreishauptmann« schäft Bautzen vom 12. Januar 1920 (Sächsischs Staakszeitung vom 15. Januar 1920 Nr. 11) über die Freimachung von Arbeitsstellen während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung (Reichsoerordnung vom 16. März 1919 RGBl. S. 355 fg.) wird auf Grund der Reichsadändcrungsverordnung hierzu vom 25. April 1920 (RGBl. V. 707 sg.) in folgender Richtung abgiindert. I. In Ziffer 3 werden als Absatz 2 und 3 neu eingefügt: Ein die Bewilligung im Einzelsaü ablehnender Bescheid des Demobilmachungs» ausschusses ist dem Arbeitnehmer zuzustellen. Dem Arbeitgeber ist eine Abschrift des Be scheides mitzuteilen. Im Falls des Abs. 2 kann der Bescheid durch übereinstimmende Erklärung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers binnen einer Woche seit Zustellung im Wege der Beschwerde an den Lemodilmachungskommissar angefochten werden. Der Demobllmachungskommissar entscheidet endgültig. II. In Ziff. 4 wird als Abs, 2 neu eingefügt: Solange eine Entscheidung des Demobilmachungskommissars nach Ziff. 3 Abs. 3 noch zulässig ist, ruht die Kündigungspflicht. in. Ziff. 5 erkält folgende neue Fassung: Vor der Kündigung nach Zisf. 4 hat der Arbeitgeber den Arbeitrat, oder, wo ein solcher nicht besteht, den Betriebsrat zBetriebsobmann) zu hören. An die Stells dieser Ver tretungen treten in den durch § 62 des Betrkdsrätegesetzes sestgelegten Fällen die dort be zeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer. Wo weder ein Arbeiierrat, noch ein Betriebs rat lBetriedsobmann), noch eins der letztgenannten Vertretungen bestehr, tritt an ihre Stelle die Mehrheit der Aruester. Ist die Anhörung vor der Kündigung nicht möglich, so ist sie unverzüglich nach- zuholen. Ziff. 7 erhält folgende neue Fassung; Eine nach Ziff. 6 vom Demobilmachungsausschuß ausgesprochene Kündigung kann durch übereinstimmende Erklärung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers binnen einer Woche seit Zustellung im W:ge der Beschwerde an den Demobilmachungskommissar an- gefochten werden. Der Wemobilmachungskommissar entscheidet endgültig. Die Beschwerde nach Abs. 1 findet nicht statt, soweit der Demobilmachungskom- Missar bereits nach Ziff 3 Abs. 3 die Bewilligung einer Ansnahme adgelehnt hat. ' V. In Ziffer 18 wird hinter ,1919" eingefügt: »in der Fassung vom 25. April 1920 (RGBl. S- 708 sg.)' VI. In Ziff. 13 Abs. 3 wirb hinter ,1919" eingefügt« »in der Fassung vom 25. April 1920". Bautzen, am 2. Juli 1920. Der Demobilmachungskommissar für die Kreishauptmannschaft Bautzen. Frühdrnsch. Der Stand der Getreideversorgung macht es auch in diesem Jahre besonders not wendig. die anstehende Ernte so frühzeitig wie möglich einzubringen und ouszudreschen. Die Landwirte des Bezirks müssen daher hierbei alle ihre Kräfte einsetzen, damit die Ablieferungen au Brotgetreide so erfolgen können, daß der Bedarf für die ersten Mo- ""le besneuen,,Wirtschaftsjahres sichergestellt wird. Nur durch einen umfangreich und tatn^ftig geforderten Frühdrusch können schwere Gefahren für die Versorgung oer Bevölkerung mit Brot in den kommenden Wochen abgewendet werden. Im einzelnen wird zur Durchführung des Frühdrufches folgendes bestimmt: 1 Der Frühdrusch bezieht sich auf Wintergerste, Roggen und Weizen. Bezirks (bis einschließlich zu den Gemeinden, Lautz- niS, Eckendmk Gräfenhain, Reichenau, Reichenbach, Häslich, Bischheim, Gelenau, Lückers- dors, Kamenz, Wendischbaftlitz, schmcckwitz, Gränze, Zerna und Naußlitz gilt als Früh- druschbezirk. 3. Eine zeitliche Begrenzung der Frühdruschaktion ist zunächst nicht beabsichtigt. 4, Der Ausdrusch erfolgt, soweit den Landwirten nicht Göpel oder eigene Dampf oder elektrische Dreschaniagen zur Verfügung stehen, mittels Dampf- und Benzollohndresch maschinen, deren Zahl etwa 20 beträgt und für deren rechtzeitige Heranziehung die Amts« haupimannschast sorgt. 8. Jede dieser Lohndreschmaschinen wird einem bestimmten Frühdruschunterbezirk, d h. einer möglichst zusammenhängenden Gruppe von Gemeinden mit einem bestimmten Standorte zugewiescn, von dem ausgehend das Dreschen zu erfolgen hat. Die Amtshaupt- Mannschaft wird dafür sorgen, daß der Dampfdreschsatz einige Tage vor dem Erntebeginn an seinem Standort zur Stelle ist. 6. Soweit notwendig und möglich, werden Druschkohlen zur Verfügung gestellt. II. 1 -Tür i-den Frühdruschunterbezirk ist ein landwirtschaftlicher Vertrauensmann bestellt worden der die Verantwortung sür seinen Bezirk trägt und die Anordnungen der Amtshauptmannschast entgegennimmt. 2 . Der Vertrauensmann hat zu bestimmen: Ll in Reikenfolae dis Dreschmaschine in den einzelnen Gemeinden seines Unterbezir^u 2^ und in welcherReihenfolged. h. nach welchem Ar- beitsplan innerhalb der einzelnen Gemeinde gedroschen werden soll. d) sestzustellen, in welchem Umfange Druschkoklen anzusordern notwendig ist und entsprechende Anträge auf Lieferung der Kohle bei der Amtshauptmannschast zu stellen; c) alle übrigen Maßnahmen zu treffen. 8. Die Reichsgetreidestelle wird der Amtshauptmannschast voraussichtlich noch einige ihrer Beamten für den Frühdrusch zur Verfügung stellen. Diese werden aus die einzelnen Frühdruschunterbezirke zur Unterstützung der Vertrauensmänner verteilt und hier über mit Ausweis versehen werden. III. Dis Amtshauptmannschast will ans die Landwirte zunächst keinen Zwang zum Frühdrusch ausüben, da sie bestimmt erwartet, daß jeder Landwirt auch ohne solchen Zwang es für seine Pflicht hält, sich an dem Frühdrusch mit allen Kräften zu be teiligen und alles gedroschene Getreide, soweit es nicht sür die Selbstversorgung unbedingt gebraucht wird, sofort abzuliefern. Inhaber solcher landwirtschaftlicher Betriebe, deren abzuliefernde Getreidemenge so gering ist, daß der Aufwand an Zeit und Kosten sür das Heranrücken des Dreschsatzes in ihre Wirtschaft in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis stehen würden, müssen, wenn fie den von der Amtshauptmannschast gestellten Dreschsatz mit benutzen wollen, dies rechtzeitig beim Gemeindeoorstand melden und ihr auszudreschendes Getreide nach dem vom Ver trauensmann bestimmten Ausstellungsort der Maschine bringen. IV. Zur Förderung des Frühdrufches hat die Reichsgetreidestelle — trotz der schweren Bedenken, die qezen Frühdruscbprämien auch im hiesigen Bezirk von Landwirten er oben werden — die Zahlung von Frühdruschprämien angeordnet, über die Näheres noch bekannt gegeben werden wird. V. Den Frühdruschgemeinden wird alsbald Mitteilung darüber zugehen, welchem Frühdruschbezirk sie angehören, welche Dreschmaschine diesem zugewiesen ist, sowie wer der zuständige Vertrauensmann und der mit der Belieserung der Gemeinde mit Kohlen be traute Kohlenhändler ist- VI. So notwendig der srühzeitige Ausdrusch ist, so eindringlich werden die Land wirts jedoch davor gewarnt, datz sie das Getreide zu früh mähen oder noch nicht genügend getrocknetes Getreide dreschen. Denn abgesehen von der Gefahr des Verderbs leidet die Mehlausbeute aus dem nicht genügend ausgereiften oder nicht genügend getrockneten Korn ganz erheblich. Die Getreideeinkäufer find daher strengstens angewiesen, unreifes Getreide, sowie solches, dessen Feuchtigkeitsgrad die zulässige Grenze überschreitet, ohne weiteres zu- rückzuweisen und erst nach genügender Trocknung anzunehmen. Die Anordnung von Prvbedruschen bleibt Vorbehalten. Kamenz, am 8. Juli 1920. Die Amtshauptmannschast sür den Kommunalverband. Aus Blatt 214 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Ferdinand Rosen in Großröhrsdorf betreffend, ist heute eingetragen worden: Der Kaufmann Erwin Richard Rösen ist infolge Todes ausgeschieden. Gesellschafter sind a) Laura Liddy vorw. Rösen geb. Haufe, d) Richard Otto Rösen, Kaufmann, e) ErwinMaxRösen, geboren 8. Februar 1902, a) Amalie ErnaRösen, geboren 10. November 1905, sämtlich in Großröhrsdorf. Die Gesellschaft ist am 28. Dezember 1919 errichtet worden. Die unter c und a Genannten sind von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Pulsnitz, am 22. Mai 1920. Das Amtsgericht. Aus Anordnung der Amtshauptmannschast Kamenz wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Herstellung von Krankenbrot von heute ab dem Bäckermeister Kurt Rosenkranz in Pulsnitz übertragen worden ist. Pulsnitz, am 6. Juli 1920. Der Rat der Stadt. Dem Stadtrate find eine Anzahl Bezugsscheine auf Scheuertuchstoff, Socken. Schlatdecken, Frauenhemden, Schwitzer, Strickwesten, Futterstoff, Moltonstoff, Novastoff Hcmdenköper, Leinen zu Strosäcken und Kleiderstoff zugewiesen worden, die an die min- derbemittelte Bevölkerung verteilt werden sollen. ' " ° mm . Diejenigen Personen, die einen solchen Bezugsschein erhalten wollen, werden oer- anlatzt, sich am Doirnerstag, den 8. Juli 192», nach« '/-3 bis 5 Uhr im Rathaus, 1 Treppe zu melden. Pulsnttz, am S. Juli 1S20. Der Rat der Stadt. Das Wichtigste. Nach einer in französischen Blättern veröffentlichten amtlichen Mitteilung der Wiedergutmachungskommission hat Deutsch land fett September 1919 rund 7 700 000 Tonnen Kohle an Frankreich abgeliesert. . Trotz des deutschen Protestes ist zum Präsidenten des von der Entente eingesetzten Obersten Saargerichtes der „Schweizer" Professor Nippold eingesetzt worden. Polen zahlt 6000 Mark sür einen Abstimmungsausweis, um zu verhindern, daß deutsch abgestimmt wird. Das Frauenstimmrecht wurde in Belgien mit öS gegen 75 Stimmen abgelehnt. Die Jagd aus Rehvöcke, Wildenten und männliches Edel und Dammwild ist seit dem 1. Juli in Sachsen wieder geöffnet worden. Zwischen Deutschland und Holland ist erfreulicherweise eine bedeutende Zunahme des Güterverkehrs sestzustellen. Der Sächsische Militärvereins-Bund hält Sonntag, den 11. Juli, 11 Uhr im Hotel .Drei Kronen" in Zittau die 47. Bundesversammlung ab.