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flernspreckei' vn. iS l Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Leitung oder der Beförderungseiurichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liese- rung oder Nachlieferung der Zeitung oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 6.— bei freier Zustellung; bei Abholung vierteljährl. M 5.—, monatl. M 2.—,' durch die Post abgeholt M 6.—. des Amtsgericht», des Stadtrate« z« Pulsnitz und der GemeiudeSmter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24127. — Gemeinde - Giro - Konto 14«. Yrlegp.-H-I'.: Wochenblatt plllsnlk Inserate find bis vormittags 10 Uhr anfzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzelle (Mosse's Zeilenmefser 14) 80 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmschft. 70 Pf. im Amtsgerichts bezirk 60 Pf. Amtl. Zeile M 2.40, 2.10 und 1.80. Rekl. M 1.80 Bei Wiederhlg. Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 »/, Aufschlag. BeizwangsweiserEinzichung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Prcisnachl. in Anrechnung. Mittwoch, dM 3V. Juni LS2V Nummer 97. 72. Jahrgang AMIatt kür Sm NmlMMsdM Wisch "'ZK.» Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Förster« Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Amtlicher Teil. Im Anschluß an die durch die Bekanntmachung vom 24. Juni 1920 veröffentlichten Verordnungen des Ministeriums des Innern — Landeswohnungsamt — vom 9. Juni 1920 »et«. Zwangsmaßnahmen zur Beseitigung der Wohnungsnot wird hiermit folgende Ausführungsverordnung 1. Das Bormietungsrecht sowie die Befugnisse aus den 88 8 und S der Mieter» schutzbekanntmachung und den 88 2—5 der Wohnungsmangelbekanntmachung, je vom 22. Juni 1919— werden hiermit aus die bisherigen Noistandsgemeinden Königsbrück, Elstra, Großröhrsdorf, Bretnig, Schwepnitz, Wies«, Ohorn, Pulsnitz M. S., Vollung, Stenz, Oberlichtenau, Weißbach b. P. und Bischheim, sowie auf die Gemeinden Ober steina, Niedersteina und Straßgräbchen übertragen. 2. Innerhalb des gesamten Bezirks der Amtshauptmannschaft, also auch in den selbstöndigen Gutsbezirken können Vermieter von Wohnungen, Läden und Werkstätten ein Mietoerhöltnis rechtswirksam nur mit vorheriger Zustimmung des Mieteinig ungsamtes kündigen, auch wenn die Kündigung zum Zwecke der Mietsteigerung erfolgt, oder wenn der Mietvertrag mit einem Dienst- oder Werkvertrag verbunden ist und dieser vom Vermieter gelöst wird. Der Genehmigung bedarf es nicht wenn der Mieter sich mit der Auflösung oder Abänderung des Mietvertrages, insbesondere mit einer Mietzins» steigerung schriftlich einverstanden erklärt. 3. Ein ohne Kündigung ablaufenücs Mietverhältnis gitt als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Vermieter nicht vorher die Zustimmung des Mieteinigungsamtes zu der infolge Zeitablauss eintretenden Beendigung erwirkt hat. 4. Ohne Zustimmmmung der Gemeindebehörde dürfen s) Gebäude oder Gebäudeteile nicht abgebrochen oder bauliche Veränderungen nicht oorgenommen werden, d) Räume, die bis zum 1. Oktober 1918 zu Wohnzwecken bestimmt oder be nutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik', Lager-, Werk stätten-, Dienst- oder Geschäftsräume nicht verwendet werden, c) mehrere Wohnungen nicht zu einer vereinigt werden. Will die Gemeindebehörde die Zustimmung versagen, so ist die Entscheidung des Mieteinigungsamtes herbeizuführen. ö. Jeder Eigentümer, Nutznießer, Verwalter oder sonstige Verfügungsberechtigte hat s) dem Gemeindeoarstand unverzüglich anzuzeigen, sobald eine Wohnung oder Fabrik, Lager-, Werkstätten-, Dienst- oder Geschäftsräume oder sonstige Räume unbenutzt sind oder werden, b) den Beauftragten des Bezirksverbandes oder der Gemeindebehörde, insbe- sondere Mitgliedern des Wohnungsausschusses über die unbenutzten Woh nungen und Räume, sowie über deren Vermietung Auskunft zu erteilen und ihnen die Besichtigung zu gestatten. 6. Jeder Abschluß eines Mietvertrages über Wohnräume, Läden und Werk stätten ist der Gemeindebehörde vom Vermieter binnen einer Woche nach Abschluß des Vertrages anzuzeigen (s. Punkt 7). Die Rechtsgültigste« eines abgeschlossenen Mietsvertrages hängt s) in den unter 1 genannten Gemeinden von der Genehmigung der Ge meindebehörde, d) in allen übrigen Gemeinden und den selbständigen Gutsbezirken von der Genehmigung der Amtshauptmannschast ab. In diesen Fällen ist die Anzeige unverzüglich mit der Aussprache des Wohnungs« ausschusscs, ob Genehmigung erteilt werden soll, der Ämtshauptmannschakt einzureichen. Will die Gemeindebehörde, bezw. deren Wohnungsausschutz von dem Vormle- tuugsrecht Gebrauch wachen, so kann in den unter 1 genannten Gemeinden die Gemeinde behörde dies ohne weiteres den Parteien gegenüber erklären. Sie mutz in diesem Falle in den Mietvertrag selbst als Mieter eintreten. In den übrigen Gemeinden und Gutsbezirken ist seitens der Gemeindebehörde oder des Gutsvorstehers ein entsprechender Antrag unter Beifügung eines Berichts bei der Amtshauptmannschast zu stellen Der Vermieter kann der Gemeindebehörve bezw. der Amtshauptmonnichast bei der Anzeige des Mietvertrages eine Frist von wenigstens 2 Wochen zu der Erklärung stellen, ob von dem Vormirtungs- recht Gebrauch gemacht wird. 7- Die unter 6 bezeichnete Anzeige hat zu enthalten: a) Ortslisten- (Brandkataster-) Nummer des Gebäudes, d) Vor- und Zunamen und Stand oder Gewerbe des Vermieters und Mieters, c) Tag des Inkrafttretens des Mietvertrages, MM»«!»I-MW-WIM»»!II!« »! .»M „MI»!»«« »!!> MI „ I ä) Größe, Lage (Stockwerk, Zahl und Art, ob Stube, Kammer, Küche, Laden, Werkstatt usw.) der vermieteten Räume, -) Höhe des vereinbarten und des bisher gezahlten Mietzinse» einschließlich aller Nedengebllhrnisse. Die Anzeige ist auch zu erstatten, wenn eine Wohnung einem Angestellten in einem Grundstück des Arbeitgebers gegen oder ohne Entgeld überlassen wird. 8. In jeder Gemeinde ist ein Wohnungsausschutz zu bilden, dem die gleich« Anzahl von Vertretern der Vermieter und Mieter angehören mutz. Soweit über Wohnungsoerhältniffe tn einem selbständigen Gutsbezirk zu be richten oder zu entscheiden ist, bat der Äutsoorsteber mit dem Wohnungsausschutz der zugehörigen Gemeinde gemeinsam Entschließung zu fassen und wenn eine Einigung zwischen ihm und dem Wohnungsausschutz nicht zu erzielen ist, die Entschließung der Amtshaupt» Mannschaft einzuholen. Kleine Landgemeinden können aus Antrag von der Pflicht zur Bildung eines Wohnungsausschusses befreit werden. Der Wohnungsausschutz hat sich ständig über die Wohnungsverhältnisse in seinem Bezirk aus dem Lausenden zu hasten, Wohnungssuchenden Wohnungen zu vermitteln und zu diesem Zwecke Wohnungen oder Räume, die sich zur Herrichtung von Wohnungen eignen, ausfindig zu machen und tunlichst aus gütlichem Wege die Hauseigentümer zur Ueberlassung der Wohnräume an Wohnungssuchende zu veranlassen. Kamenz, am 28. Juni 1920. Die Amtshaupmannschaft für de« Vezirksverband. Nährmittel - Abgabe. Der Kleinverkaufspreis für das Paket Zwieback (Nährmittelbekanntmachung vom 24. Juni 1920) beträgt nicht 0,85 M, sondern 1,55 M für das Paket. Kamenz, am 28. Juni 1920. Die Amtshauptmannschast für den Kommunalverband. Fleisch-, Butter- und Margarine-Verteilung. Auf Abschnitt V der Reichsflsischkarte gelangen für Personen, die über 6 Jahre alt find, 180 g, für Personen unter 6 Jahren 90 g Frischfleisch einschließlich Wurst zur Verteilung. 1 Pfund Rindfleisch kostet S.KO M, 1 - Kalbfleisch - 9.40 - 1 - Wurst - 7— « 180 Grcmm Rindfleisch kosten 350 - 90 - - . 1.75 » 180 » Kalbfleisch - 340 - 90 » - - 170 - Die Fleischbezugskarten der Gastwirtschaften werden voll beliefert. Aus Abschnitt II der neuen Landcssettkarte dürfen Pfund Butter zum Preise von 1.10 M und SO Gramm Margarine zum Preise von 1.25 M verteilt werden. Kamenz, am 2S. Juni 1920. Die Amtshauptmannschast für de« Kommunalverband. Die neuen Fettzusatzkarten werden Freitag, den 2. Juli 1920, im Ratskeller, 1 Treppe ausgegeben. Brotkartenuummer 1— 160 von 7— 8 Uhr vormittags , 1S1- 800 „ 8- 9 , . 801— 450 , 9-1S , , 451- 600 , 10-14 . - , 601- 750 , 11-12 , , 751- 900 , 12- 1 , mittags , 901-1050 , 3— 4 , nachmittags , 1081-1270 , 4- 8 . Die Karten sind sofort nach Empfang beim Kleinhändler anzumelden, welche die Ausweise bis spätestens den 6. Juli d. I. in unserer Lebensmittelabteilung abzugeben haben. Pulsnitz, am 30. Juni 1920. Der Rat der Stadt. Fett-Verkauf findet Sonnabend, den 3. Juli 1920, von 8—1 Uhr vormittags und 3—3 Uhr nachmittags im städtischen Freibankgebäude statt. Preis L Psd. 22,50 M. Pulsnitz, am 80. Juni 1920. Der Rat der Stadt. Das Wichtigste. Der Reichspräsident hat auf Vorschlag des Reichskanzlers das Mitglied des Reichstages Dr. Brauns zum Arbeitsmi nister ernannt. Am 30. Juni ist der vorläufige Wirtschaftsrat im Hause des ehemaligen preußischen Herrenhauses zu Berlin zu seiner ersten Tagung zusammengetreten. Der Sächsische Verkehrsverband hält in Annaberg am 10. und 11. Juli seine Hauptversammlung ab. Zwischen Mittweida, Rochlitz und Geithain wird eine Kraft- wagenverbmdung eingerichtet, die im Herbst bereit» eröffnet werden soll. " Der Abgabepreis für Margarine seitens des Reichsausschusses für pflanzliche und trierische Oele und Fette ist vom Reichs- Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 1.Iuli1920 ab von 21 auf 16 M pro Kilo herabgesetzt worden. Die Lebensmittelunruhen in Hamburg haben nach amtlichen Feststellungen sünf Todesopfer gefordert. Gestern morgen sand in St. Pauli eine Razzia nach Raubgut statt. Es ist jetzt festgesetzt worden, daß der frühere deutsche Kaiser dem holländischen Staat gegenüber steuerpflichtig ist. Der französische Handelsminister Isaac erklärte tn der Kammer sitzung, daß die gesamten Lebensmittel mit Ausnahme des Getreides demnächst für den Handel freigegeben werden. Die Brotversorgung gefährdet? Nach Meldungen aus dem Reiche ist die Brotversorgung ernstlich gefährdet. Die Stadt Harburg gibt bekannt, daß die Reichsgetreidestelle ihr tele graphisch mitgeteilt hat, daß sie kein Mehl für die nächste Woche ausgeben könne. Auch aus dem westfälischen In dustriegebiet werden gleiche Schwierigkeiten in der Brotver sorgung gemeldet. Die Konferenz in Brüssel tritt am Freitag, den 2. Juli, zusam men. Lloyd George und Millerand treffen am Donnerstag dort ein. Der Preissturz auf den britischen Märkten hat auch zum Wo- chenende fortgedauert. Die seit vielen Wochen zu Spekula- tionszweckcn angehäuften Waren werden fortgesetzt tn großen Mengen aus den Markt geworfen.