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jMsmtzerMchendlaN 0». r» WkU-AelgK »iS Jeitmill Erscheint Mittwoch, Freit«» Lnd Vonnabend. »ns »onnavenv. m Falle höherer Lewalt — Krieg oder sonstiger LRZ irgend welcher Störung deS Betriebes der HDD UUU^ZI Zeitung oder der Beförderungseinrichtungen S» kkg 8 W hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe- Mit Im Falle höherer de» Amtsgerichts, des Stadtrate* z« Palsaitz «ad der GemeisdeSmter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24127. — Gemeinde a Gir» - Konto 146. Velegp.-ü-r.: Wochenblatt Polen»» rung oder Nachlieferung der Zeitung oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich M 8.— bei freier Zustellung; Kei Abholung vierteljährl. M 5.—, monatl. M 2.—, durch die Post abgeholt M 6.—. Inserate find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die sechsmal gespaltene Pctitzcile (Mossr's Zeilenmesser 14) 80 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmschft. 70 Pf. im Amtsgerichts bezirk 60 Pf. Amtl. Zeile M 2.40, 2.10 und 1.80. Rekl. M 1.80 Bei Wiederhlg. Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 »/, Ansich t BI, a igSweiserEinziehung der Anzetgcgebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. MMM slik Sm MMlMsWM WIsW Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Nummer 90. Freitag, d« 18 Jam LS2V 72. Jahrgang umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Ntedersteina Weißbach, Ober« und Niederlichtcnau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - DittmanuSdodf Druck und Verlag von E. L. Förster« Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die vmtshaupimannschast setzt hiermit auf Grund der Verordnung der Landes- steiscbstelle vom 9. Juni 1920 unter Aushebung von 8 6 der Verordnung des Wirtschasts- Ministeriums vom 24. Juni 1919 über den Verkehr mit Pferdefleisch und Trsatzwurst und der amtshauptmonnschastlichen Bekanntmachung vom 22 Mürz 1920 (Kamenzer Tageblatt Nr. 69 vom 24 Mürz 1920 — Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 4S v. 24. 8. 90) folgende Preise sür Schlachtpferde usw, fest, die mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft treten. für Schlachtpferde: 1. beim Handel nach Lebendgewicht für je SO KZ: L. bei gutgenährten Pferden 200,— Mark, 2. bei mittelgenährten Pferden ...... 1S8,— Mark, S. bei geringgenährtrn Pferden 138,— Mark. Die Preise gelten ad Stall des Verkäufers. 2. beim Handel «ach Schlachtgewicht sür se SV 1. bei gutgenährten Pferden 32«,— Mark, L bei mittelgenährten Pferden ...... SOO,— Mark, 3. bei geringgenährten Pferden 263,— Mark. Muk das Pferd mit Geschirr abgeholt werden, so mindert sich der Kaufpreis um M Mark für das Pferd. v. beim Berkans von Pferdefleisch im Großhandel und an Wiederoerkäufer (einschließlich Speisewirtschasten) für je 50 Ix: 1. bei Fleisch von gutgenährten Pferden ..... L bei Fleisch von mittelgenährten Pferden .... z. bei Fleisch von geringgenährten Pferden . . . . c. beim Verkauf von Pferdefleisch an Verbrauche« für je 0,8 l-L- Lendenbratfleisch und Leber Wurst, die unter Verwendung von Pferdefleisch hergestellt ist (einschließ lich Mischwurst) ....... Fett . . Muskelflcisch (ausgenommen Lendenbratfleisch) ohne Knochen) Herz und Eingeweide, Kopfsleisch und andere geringe Lorten Fleisch, aus genommen Leber ....... Knochen 337,- Mark, «12,— Mark, 278,— Mark. 5,26 Mark, 5,2» Mar», 7,50 Mark, 4,78 Mark, 8,60 Mark, 0,»0 Mark, Die endgiltige Regelung der Preise erfolgt durch das Ministerium. Bis dahin gelten die hier ekanntgegebenen Preise Mit dem späteren Erlaß der Ministerialverord- nung tritt diese Bekanntmachung ohne weiteres außer Kraft. Kamenz, am 18. Juni 1920. Die Amtsha»ptma«nschaft für den Kommunalverband. BroSstreckrmg. Bom'22. Juni 1820 ab ist das Roggenbrot und WeißgebSÄ unter Verwendung van 10 Prozent Streckungsmitteln (Maismehl) herzustellen, d. h. es müssen auf V0 Teile Mehl 10 Teile Maismehl verwendet werden. Im einzelnen gil t folgendes: 1. Zur Herstellung von einem 1900 Grammbrot (Gewicht S4 Stunden nach der Entnahme aus dem Backofen' dürfen demnach einschl. Wirkmehl und Verstaubung insge- samt höchstens 1257,37 Zr Mehl verwendet werden. Eine Menge von insgesamt SV Pfund Roggenmehl zuzüglich 10 Pfund f Streckungsmehl mutz also eine Ausbeut« von 13« Pfund «rot ergeben. 2. Jedes Stück Weizengebäck (Semmel) muß nach wie vor beim Backen ein Durchschnittsgewicht von 00 g habe». Zur Herstellung eines solchen Weizengebäck» dürfen künftig jedoch höchstens «»,18 zf Weizenmehl verwendet werden. S Zur Herstellung der auf einen Abschnitt der Brotmarke abzugebenden Mengen von 75 L Zwieback, dürfen künftig höchstens ««,18 g Mehl verwendet werden. 4. Bei Abgabe von Mehl auf Brotmarken ist zu beachten, daß künftig auf eine ganze Brotmarke nur noch 320 g, einem Abschnitt einer Brotmarke nur noch 68 r Roggen- ober Weizenmehl abgegeben werden dürfen. Die vorstehenden Streckungsoorschriften gelten nicht fü» Selbstversorger. Trotz der angeordneten Streckung des Roggenbrots und Weißgebäcks bleiben die jetzigen Prelle bestehen. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden nach den gesetz lichen Bestimmungen bestraft. Ueberdies werden zuwiderhandelnde Bäckereien geschloßen werden. Vorstehende Bekanntmachung gilt auch für die Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz und Pulsnitz, am 18. Juni 1920 Die Amlshaupimannschast für den Kommunalverband. Der Ttadtrat z« Kamenz. Der Siadtrat zn Pulsnitz. Nährmittelabsabe. Dom Mittwoch, den 23. Juni ab kommen durch die Kleinhändler des Bezirke« auf die Abschnitte 84 der allgemeinen Nährmittelkart« und der Kindernährmittelkarte ein halbe» Pfund Haserflocke« zum Preise von 1.26 M. ein halbes Pfund Kunsthonig zum Preise von 8,SS M, sowie auf den gleichen Abschnitt der Kindernährmittelkart« und aus Abschnitt 20 der Altersnährmittelkarts 1 Pfund Graupen zum Preise von 0,71 M zur Ausgabe. Gefäße oder Tüten find vom Empfänger mitzudringen. Kamenz, am 17. Juni 1920. Di« Amtshanptmannschaft für de« Kommunalverband. Die Ausgabe der Steuerkarlen (zu vergl. Bekanntmachung des Landerfinanzamte« Dresden vom 7. dieses Monats) erfolgt vom 21. dieses Monat» ab in der Stadtkasse. Personalausweis) Einwohnermeldeschein p?.) ist vorzulegeu. Pulsnitz, am 18. Juni 1920. Der Rat der Stadt. Fortsetzung -es Fettverkaufs Sonnabend, de« IS. Juni 1S2S, 8 bis 1 Uhr vormittag, und S bis S Uhr «achm. im städtischen Fr«ibänkgebäud«. Pulsnitz, am 1L. Juni 1920. Der Rat der Stadf. Das Wichtigste. Nach den an der Berliner Börse vorliegenden Privatmeldungen stellte sich die Mark gestern in Holland auf 6,90, in Zürich auf 13,70, in Kopenhagen auf 15 und in Stockholm ans 11,°/g. Der Haudesausschuß der Deutschen Demokratischen Partei in Sach sen tritt am Sonnabend in Dresden zu einer Sitzung zusam men zwecks Aussprache über die gegenwärtige politische Lage. Ein Drittel der Halberstädter Fernsprechteilnehmer hat den An- schlaß als Abwehrstreik gegen die Fernsprechanleihe gekündigt. Die Vereinigung Koburgs mit Bayern ist nunmehr auf den 1. Juli festgesetzt worden. Nach Mitteilungen ans Moskau haben sich 100000 deutsche Ar beiter der verschiedensten Berufe bereit erklärt, nach Sowjetruß land überzusiedeln. Vorbedingung für ihre Annahme in bolsche wistische Dienste ist ihre Zugehörigkeit zu einer Arbeiterorgani sation und die Annahme der russischen Staatsangehörigkeit. In Harzburg wurde der ehemalige Führer der roten Armee im Ruhrgebiet, Krischak, verhaftet. Er halte seinerzeit bei der Rcichsbank in Gelsenkirchen 150600 Mark erpreßt; man fand bei ihm noch 1600 Mark. „Information" meldet aus Wiuniperg, daß die Getreideernte in Nordamerika sehr gut und gleichmäßig ausfallen werde. Der deutsche Geschällsträger in Paris Dr. Mayer hat auf eine Anfrage des Reichspräsidenten, ob er bereit sei, das Amt des Reichskanzlers anzuuchmcu, unter Hinweis aus die Wichtigkeit seiner gegenwärtigen Aufgabe in Paris die Berufung abgelehnt. Nach der neuen Kartvssclordnung sind die Bedarfsmcngcn der Städte die beliefert sein wellen, unbedingt bis 18. Juni anzumelden. Nach dem Scheitern von Tarifverhandlungcn, die für die Landar beiter im ganzen Regierungsbezirk Köslin eingeleitet worden waren, sind heule früh auf 320 Gütern deS Kreises Köslin die Landarbeiter in den Streik getreten. Der Reichspräsident ließ gestern dem Oberbürgermeister von Flens burg ein Tclegremm zugkhen, mit dem er der Bevölkerung der 2. Zone anläßlich der Rückkehr zu« deutsche» Mutterlande seinen Glückwunsch ausspricht. Flensburg und die 2. Zone seien nun mehr auf immer mit dem deutschen Vaterlande verbunden, dessen Regierung Treue um Treue vergelten werde. Das öffentliche Singen der deutschen Nationaäieder und das Zeigen der deutschen Natirnalfarben ist von den Franzosen im besetzten Gebiet bei Strafe verboten worden. Bauernstreik gegen die Zwangswirtschaft. Eine HauptauSschnßsitzung deS badischen Bauernverbandes beschloß, die Abgabe jeglicher Art Schlachtvieh an die Kommunalverbände im ganzen Lande zu verweigern. Deutschland hat Ungarn 600 Waggons zur Durchführung der Obst- auSfuhr zur Verfügung gestellt. Ein Teil davon ist bereits unterwegs. Di« Obstausfuhr »ach Oesterreich und Deutschland hat schon begonnen. In der Nacht vom 16. aus 17. Juni ging die Gebietshoheit in der zweiten schleswigschen Zone in vollem Umfange wieder an Deutschland über. Flensburg ist nicht mehr Abstimmungsgebiet, sondern wieder deutsch. Die deutschen Truppen marschierten ein. Oertliche ««d sächsische Angelegenheiten. — (Wetterlage vom 1?. Juni vor mittag) Die Druckunterschiede sind über ganz Europa sehr gering, sie betragen nur etwas mehr als 8 m«. Riederdruckgebiete, die nun zunächst durch Entwicklung von Teiltief Einfluß erlangen, von de nen das eine oder andere spater aber selbst heran zieht, werden Gewitter und Regen veranlassen, Er scheinungen, die sich auch voraussichtlich am Sonntag noch fortsetzen werden. Ein ausgedehntes „Hoch" lagert im Westen, ein zweites kleineres über Nord- deutschland. — ^Berichtigung.) Nicht Herrn vr. mecl. Günther sondern Herrn Or. weck. vet. Beckel in Elstra wurde das Eiserne Kreuz II. Klasse verliehen. — (Das Sammeln von Heidelbeeren.) Die Bekanntmachung im „Pulsnitzer Wochenblatt" Nr. 88 v. 14. Juni über das Sammeln von Wald« beeren ist in der hiesigen Bevölkerung allgemein an erkannt worden, weil man einsieht, daß durch das vorzeitige Einsetzen der Ernte unübersehbar große Mengen un- oder halbreifer Beeren zum Schaden der Allgemeinheit vernichtet werden Sie klagt aber zugleich darüber, daß das Verbot nicht einge- halten wird, da von Auswärts, inrbssondere aus Dresden, die Beersnpflücker in Scharen den Wäldern Zuströmen. Die Gendarmerie ist angewiesen wordenj von der Beschlagnahme größerer Posten, nicht nur im Walde, sondern auch auf den Bahnstationen, ausgiebig Gebrauch zu machen. Dis beschlagnahmten Beeren werden an die Ortspolizeibehörden abgeliefert und in den Gemeinden an die Bevölkerung zum Preise von 1 Mark daß Pfund verkauft. Der Er lös wird den Armenkassen zugeführt. — (Steuerkurszettel.) Derim-142 der Reichsabgabeordnung vom 13. August 1919 vorge sehene Steuerkurszettel, der die auf den 81. Dezem ber 1S19 vorläufig festgesetzte Steuerkurss und Steuer werte von Wertpapieren enthält, ist erschienen und bei der hiesigen Spar- und Eirokasss einzusehen. Rach