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Nummer 92. Montag, den 21. Juni 182Ü 72. Jahrgang Amtlicher Teil. Die ausgesüllten Vordrucke si! 8 1 Ziffer i genannten Früchte und bis Regierung erhofft von dieser Anpassung, daß sich für die Reichstag« und LandtagSwohlen ein einheitliches Verfahren etnbürgert, das den Wählern vertraut wird und den Behörden und Parteiorganisationen die Vor bereitung und Durchführung der Wahlen erleichtert und vereinfacht. Nur in einem wesentlichen Punkts weicht der Entwurf von dem Reichswahlgesetze ab. Dieses setzt bekanntlich kein« bestimmte Zahl von AS. geordneten fest, sondern nach der Zahl durch di« Bor. schuft, daß auf je 60 000 abgegebene, gültige Stimmen ein Abgeordneter entfällt, von der Wahlbeteiligung abhängig. Dem Gesamtministertum ist e» nicht zweck- mäßig erschienen, diese- Verfahren auf die engeren Verhältnisse de« Sande- zu übertragen. Im Reichs werden Verschieber heilen in der Wahlbeteiligung un« teretnander einen gewissen Ausgleich finden, auch find Schwankungen in der Nbgeordnetenzahl bei der gib. ßeren Körperschaft de- Reichstage- erträglicher al- bct dem kleineren Abgeordnetenkreise der sächsischen Volks. Vertretung. Der Entwurf setzt daher eine bestimmte Abgeordnetenzahl fest. Er schlägt 84 Abgeordnete vor. Da- Grsamtministerium war dabei der Auffassung, daß Ersparnisgründe und die Einschränkungen, die der Ausgabenkrei- de- Lande- durch die Rrich-versas. sung erfahren hat, die Herabminderung von 98 aus 84 Abgeordnete gerechtfertigt erscheinen lassen. Zur Verteilung d r Abgeordnetensitze auf die einzelnen Wahloorschläge wird die Gesamtheit aller gültigen Stimmen durch die Zahl der Abgeordneten geteilt, woran- sich die sogenannte »Wahlzahl* ergibt, also die Zahl, aus die je ein Abgeordnetensitz entfällt. Je- dem Wahlkreisvorschlag werde« soviel Abgeordneten, fitze zugewtesen, als di« Wahlzahl in der Gesamtzahl der für ihn abgegebenen gültigen Stimmen enthalte» ist. Die Rrststimmen werden für die LandeSwahlvor Das neue Landtagswahlgesetz. Da- sächsische Grsamtministerium hat am Freitag den Entwurf eine- neuen LandeSwahlgesctzr» vrrab- schtrdet, der, wie angekündigt, in den nächsten Tagen der Volkskammer zur Beschlußfassung zugehrn wird. Er schließt sich eng an da- Reich-wahlgesetz an. Die ind spätestens bis zum 4. August 1920 sür die im „ is zum 18 Oktober 1920 für dis im Z 1 Ziffer ll genannten Früchte an das Statistische Landesamt einzusenden. schlüge verwertet. Dabei werden, um eine Zersplitterung des Parlament- in zu kleine Gruppen zu verhüten, in Anlehnung an da§ Reich-Wahlgesetz dl« Reststtmmen der an den gleichen LandeSwahlvorschlag angeschloffe- nen Krei-wahlvorschlägs aber nur berücksichtigt, wenn wenigsten- einer dieser WahlkreiSvorschläge die Wahl- zahl oder zwei der Vorschläge je die Hälft« der Wahl, zahl erreicht haben. Die demnach zu verwertenden Reststtmmen de- ganzen Kander werden zusammenge« zählt. Ihre Gesamtzahl wird durch die Zahl der noch verfügbaren Abgeordnetensitze geteilt. Jedem Sande», vorschlage werden soviel Sitze zugewtesen, wtr dir sich ergebend« Verteilung-zahl in der auf ihn «ntfallend«n Reststimmenzahl enthalten ist. Werden die verfüg, baren Sitze durch diese Verteilung nicht erschöpft, so fallen die letzten Sitz« den größten hierbei verbliebenen Restzahlen zu. Die Regierung hat in Erwägung gezogen, ob sie anstelle der drei großen Riichstag-wahlkreis« eins größere Zahl kleinerer Mahlkreisr setzen soll. Sie hat nicht verkannt, daß die kleinen Wahlkreise manigfache Vorzüge haben, daß sie insbesondere eine eng« per« sönltche Fühlung zwischen Wählrrn und Abgeordneten begünstigen und die Unerfreulichkeiten der zu langen Wahllisten au-schalten. Da- Gesamtministertum hat sich aber nicht dazu entschließen können, der Volk», kammer eine Verkleinerung der Wahlkreise vorzuschla, gen, weil die Umstellung der Parteiorganisationen auf neue Wahlkreise zweifellos viel Schwierigkeiten, Müh« und Kostenaufwand verursacht haben würde. ES sollen daher die 3 ReichStag-wahlkreise im w«s«ni- lichen beibehalten und nur der Mißstand beseitigt werden, daß die Grenzen der Wahlkreise die Grenzen der KreiShauptmannschaften Dresden, Leipzig und Lhemuitz verschiedentlich übrrschrtiten, svdetz «ine Reih« 8 7- » Die sür die Eintragung erforderlichen Vordrucks werden den Amtahanptmann- schäften und bezirkssreien Städten vom Stadtistischen Landesamt übersandt werden. Dresden, am 18. Juni 1920. Wirtschaftsministerin m. Verordnung über die Ernteschatzung im Jahre 1S2V vom 18. Juni 1920. Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat aus Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung Der Dolksernährung vom ^7 (RGBl. S. 401) , (RGBl. S. 823) eine Ernteschätzung im Erntejahr 1920 angeordnet (RGBl. S. 1129). Zur Ausführung dieser Verordnung wird für den Freistaat Sachsen folgendes bestimmt: 8 1 Die Ernteschätzung für das Erntejahr 1920 findet statt: l. während der Monate Juni und Juli für 1. Weizen -) Winterfrucht, b) Ssmmerfrucht, 2 Spelz-Dinkel, Fesen, Emer und Einkorn (Winter, und Sommerfrucht), Er. trag in enthülster Frucht (Kernen), 3. Roggen ») Winterfrucht, b) Sommersrucht, 4. Gerste 2) Winterfrucht, b) Sommerfrucht, 5. Gemenge aus den Getrsidearten 1 bis 4, 6. Aaser, 7. Gemenge aus Getreide aller Art mit Hafer; il. während der Monate September und Oktober sür Spätkartoffeln (Ernte nach dem 15 September). 8 2. Die Schätzung ist von den Beteiligten mit größter Gewissenhaftigkeit möglichst unmittelbar vor dem Beginn der Ernte, jedenfalls aber so zeitig vorzunehmen, daß die Einsendungsflist der Erhsbungsyordrucke gewahrt werden kann. Es ist anzusireben, daß das Ergebnis der Schätzung dem wirklichen Ernteertrage entspricht. 8 3. Für die Schätzung ist in jedem Bezirk ein Ausschuß zu bilden. Den Vorsitz hat der Amtsgauptmann und in den bezirkssreien Städten der «tadtrat zu übernehmen. Auf die Auswahl der Mitglieder ist dis größte Sorgfalt zu verwenden. Es wird zweckmäßig sein, auch die über den Saatenstand und über die Ernte berichtenden Vertrauensmänner und sonstige mit der Schätzung von Feldfrüchten besonders vertraute Landwirte wie Hagel- toxatocen, Getreidekommissionäre usw- zuzuziehen. Neben dem Ausschuß können für den Bezirk Unterausschüsse gebildet werden, welche in größeren Teilen des Bezirks die Schätzung vornehmen. Grundsätzlich soll kein Schätzer in der Gemeinde tätig sein, in der er angesessen ist Das Wichtigste. Der Sächsische Militär Vereins-Bund hält seine 47. ordentliche Bundesversammlung am 11. Juli um 11 Uhr im Hotel .Drei Kronen" in Zittau ab. Die Elektrisierung der Reichseisenbahnen wird vorbereitet! Die dafür gebildete Kommission wird in der zweiten Iuliwoche in Berlin zusammentreten. Der Landesausschuß der demokratischen Partei in Sachsen hielt, wie uns aus Dresden gemeldet wird, am Sonnabend eine Sitzung ab, die sich mit der politischen Lage in Sachsen befaßte. Die Verhandlungen waren vertraulich. Gestern entschlief nach längerem Leiden der langjährige frühere Reichstagsabgeordnete Prinz Heinrich zu Schönaich Laro« lath im Alter von 68 Jahren. Die Beisetzung finde! in aller Stille in Amtitz bei Guben statt. Die Marconi-Gesellschaft teilt mit: Beinahe alle Personendamp. fer gehen mit Funkenteleg-aphisten an Bord in See. Die italienische Presse rechnet mit der Möglichkeit einer Revision des türkischen Fricdensvertrages. Der Personenverkehr auf den italienischen Eisenbahnen ist so gut wie normal. Der Güterverkehr hat sich gebessert. Der Eisenbahnerbund hat die Wiederaufnahme der Arbeit be schlossen. Dem Volksblatt zufolge beschlossen die Vertrauensmänner der österreichischen nichtsozialischen Postbeamtengewerkschast ent sprechend der Salzburger Gruppe der christlichen Postbeamten mit allen erlaubten Mitteln den Boykott gegen Ungarn zu verhindern. Laut Meldung der Berlingske Tidende aus Kowno sind infolge des gestrigen Riesenbrandes gegen zehntausend Menschen obdachlos. Die Gemeindeoorftände find anzuhalten, den Ausschußmitgliedern mit jeder Aus kunft zur Seite zu stehen. Die Mitglieder der Ausschüsse find befugt, zur Feststellung der Erträge die landwirtschaftlichen Grundstücke zu betreten und von den Früchten Handproben zu entnehmen. 8 4. Die Amtshauptmannschaften haben für jede einzelne Gemeinde ihres Bezirks mit Einschluß der Städte mit revidierter Städteordnung und der selbständigen Gutsbezirke und die bezirkssreien Städte sür ihren Stadtbezirk die Durchschnittserträge auf einen Hektar in ör (100 >-«) schätzen zu lassen. Bei jeder Schätzung find die Boden- und Besttzverhältniffe sorgfältig zu berücksichtigen und die durch Wttterungs- oder sonstige Verhältnisse in den bei der Anbau- und Ernteflächenerhebung ermittelten Flächen entstandenen Aenderungen zu berichtigen, dabei ist der Anleitung für die Ausfüllung der Erhevungsliste gegebenen Bestimmungen nachzugehen. 8S. Schätzungen einzelner Ausschutzmitglieder find in einer gemeinschaftlichen Sitzung des Ausschusses (der Unterausschüsse) zu besprechen. Hierbei ist darauf zu achten, datz die Erträge im richtigen Verhältnis zu den Boden- und Anbauflächen stehen. Sind die Unterausschüsse gebildet, so find deren Schätzungen wiederum von dem sür den ganzen Bezirk gebildeten Ausschuß nachzuprüsen und nötigenfalls zu berichtigen. Die Reichsgetreidestelle ist berechtigt, zu jeder Sitzung eines Ausschusses Vertreter zu senden; das gleiche Recht hat die Reichskartoffelstelle für die unter § 1 Ziffer n aus- geführten Schätzungen. Die von diesen Stellen namhaft gemachten Vertreter find von jeder Sitzung eines Ausschusses oder Unterausschusses rechtzeitig zu benachrichtigen. 8 «- Bevor die Schätzung der Durchschnittshektarerträge durch di« Ausschussmitglieder beginnt, haben die Amtshauptmannschaften und die bezirksfreien Städte die bei der Erhe« bung der Getreide- und Kartoffelflächen im Jahre 1920 festgestellten Flächen (Min.-V- O. vom 18. Mai 1920, Sächsische Gtaatszeitung Nr. 113) in den Listen vorschreiben zu lassen. Sind die Durchschnittshektarerträge geschätzt, nachgeprüft und in die Listen ein getragen, so haben die Amtshauptmannschasten die Vollständigkeit der eingegangenen Listen sestzustellen, sodann die eingetragenen Durchschnittserträge mit den Ecnteflächen zu verviel fältigen und das Ergebnis für den ganzen Bezirk auszurechnen Ist der Gesamtertrag festgestellt, so Ist durch Division des Gesamtertrages durch die Gesamterntefläche der Durch schnittsertrag für den Bezirk zu errechnen. WsmtzerMchendlall Vervsprecdei' vr. iS Velegl'.-Fdl'.: wöclienblalf polsnlk VMS-WIW M MM Zeilenmesier 14) 'M Ms NML LUsAL 1.80. Rekl. M1.! fnp sign üsssssiflsssHMHlllNjpik ÜNlKNlÜ umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersterna, Niederster»« MUUMUtzl. M veu NMSMiMSVMK bMvllly Weißbach, Ober-und Ni-derlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzerle (Mosse's ' 's 80 Pfg., im Bezirke der ,st. 70 Pf. im Amtsgerichts- mtl. Zeile M 2.40, 2.10 und des Amtsgerichts, des Stadtrate« z» Palsnitz und der Gemeindeämter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24 127. — Gemeinde - Giro - Konto L4S. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. —- II! .80 Bei Wiederhlg. Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 "/, Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon» knrsfällen gelangtdervolle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend. 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