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Freitag, den 11. Juni 192«. 72. Jahrgang Nummer 86. Amtlicher Teil Abdruck aus Nr. 118 de« »Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 2. Juni 1920. Bekanntmachung Der Stadtrat zu Kamenz. Der Stadtrat zu Pulsnitz. Mädchen V.6— ö Nach den an der Berliner Börse vorliegenden Privatmel dungen stellte sich die Mark gestern in Holland auf 6,90, in Zürich aus 13,15, in Kopenhagen aus 14,90 und in Stockholm aus 19'/». Gegen die Aushebung der Zwangswirtschaft har sich der Zentraloorstand der Sozialdemokratischen Partei bei der Reichsregierung ausgesprochen. Einen gleichen Einspruch haben die Gewerkschaften erhoben. Wie aus Washington gemeldet wird, werden das Schlacht schiff »Ostfriesland", der kleine Kreuzer »Frankfurt" und drei ehemals deutsche Zerstörer von Deutschland nach den Vereinigten Staaten übsrgesührt werden. Die von Havas verbreitete Meldung, daß beim Abzüge der Senegalneger im besetzten rheinischen Gebiete eine große Anzahl deutscher Frauen sich cingefunden habe, um den Schwarzen Blumen anzubieten, beruht nach Auskunft an zuständiger Stelle aus freier Erfindung. Die 640 französischen Eisenbahner, die aus Anlaß des Strei kes entlassen worden find, haben jetzt von der Regierung Pässe verlangt, um nach Rußland gehen zu können, da Rußland saswerständtge Kräfte zur Reorganisation der Eisenbahnen brauche Dis Exkaiserin Eugenie, dis Witwe Napoleons II!-, hat sich in Madrid, wo sie gegenwärtig weilt, einer Sraropera- tion unterzogen. Sie ist 94 Jahre alt. Infolge des Widerstandes der Seeleute konnte bisher kein einziger Soldat zur Verstärkung der italienischen Truppen nach Albanien gesandt werden. In polnischen Kreisen Londons wird erklärt, die Tschechen hätten in der Slowakei sieben Divisionen dicht an der polnischen Grenze aukrstellt. Durch die allgemeinen Wahlen in Rumänien erhielt General Aversku eine große Mehrheit. 215 Abgeordnete gehören zur Volkspartei unter General Aversku, während die Opposition 127 Mitglieder zählt. Der amerikanische Präsident hat den Gesetzentwurf über die Ausweisung von Ausländern unterzeichnet, die Mitglieder anarchistischer Vereinigungen find. Erstimvflinge, Donnerstag, den 17. Juni 1S2O Erstimpflinge mit den Anfangsbuchstaben ä dis K von nachm. V»5—'/«6 Uhr Für den Bezirk des Sächsischen Steinkohlcnsyndikats gelten an Stelle der in der Bekanntmachung vom 28. April 1920 veröffentlichten Preise für Prennftofsarten folgende Preisfestsetzungen: Brechkoksab'all von Wilhelmschacht anstatt . . . . M 191— M 177.— Koksgrus von Engel». St.-Akt. Der. Dertrcht. anstatt M 180.70 M 164 40 Koksgrus von Zwickauer Werken Brückenberg und Wllhelmschacht anstatt M 18070 M 164.40 Berlin, dcv 81. Mai 1920. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Keil. Löffler. schast vom 31. Dezember 1918 über den Verkehr mit Reichsreisebrotmarken — Kamenzer Tageblatt vom 3. Januar 1919 Nr. 2, Pulsnitzer Wochenblatt vom 4. Januar 1919 Nr. 3 — in Kraft. Kamenz und Pulsnitz, am 7. Juni 1920. Äie Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. NahrmiiLelabgabe. Von Mittwoch, den IS. Juni ab kommen durch die Kleinhändler des Bezirkes aut die Abschnitts SS der allgemeinen Nährmittelkarte und der Kindernährmittelkarte einhalbes Pfund Hafermehl oder Haferflocken zum Preise von 1.SV M zur Ausgabe. Kamenz, am 10. Juni 1920. Die Amtshanptmannschaft für de« Kommnnalverband. OeffeMWe Jmpfkng 1S2V. Die diesjährige öffentliche Impfung und Revision, welche unentgeltlich durch den hiesigen verpflichteten Jmpsarzt Herrn vr. msct. Schlosser voraenommcn wird, erfolgt in hie siger Stadt und zwar in der Schulturnhalle an folgenden Tagen» I. Impftermin: Wiederimpflinge, Donnerstag, den 17. Juni 1S20 Knaben von nachm. 3—^4 Uhr re . r: NetchsreisebrSLWMken. Zufolge Anordnung des Direktoriums der Reichsgetreidestelle in Berlin wird hier mit folgendes bestimmt. Neugestaltung der Reichsreisebrotmarken. In den nächsten Tagen werden die Reichsreisebrotmarken in verkleinerter Form zur Ausgabe gelangen. Durch die Einführung der neuen ReisebrotmarÄen wird die Gül tigkeit der jetzigen nicht berührt. Es gelten daher bis aus weiteres die alten und die neuen Marken nebeneinander. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß in absehbarer Zeit die jetzigen Marken außer Geltung gefitzt werden. Der Zeitpunkt, zu dem letzteres geschehen wird, wird noch bekannt gegeben werden. , „ Die neuen Reichsrsisedrotmarken werden wie bisher durch die Ortsbehörden sin den Städten Kamenz und Pulsnitz durch den Stadtrat) ausgegeben. Ein Umtausch der alten Marken in neue kann nicht zugelasfin werden. II. Umtausch der Kommunalverbandsbrotmarken und Brotmarken der Stadt Kamenz in Reichsreisebrotmarken. Die Bestimmung in 8 3 Abs. 2 und 3 sowie im 2. Satz des Absatzes 4 der Be- kenntmachuna der Amtsdauptmannschast vom 81. Dezember 1918 — Kamenzer Tageblatt Nr 2 von 1919 Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 3 von 1919 —, nach welcher den Verbrauchern für'jeden Reisetag eine bestimmte gekürzte Anzahl von Reisebwtmackm auszuhändigen ist, wird mit sofortiger Wirkung ausgehoben. Den Verbrauchern sind Reisedrotmarken nach Maßcaüs der im Kommunalverband und in der Stadt Kamenz gewährten Wochenkopf, menge an Brot auszuhär-digen. Die Verbraucher haben also an Reisedrotmarken diejenige Gewtchtsmenge an Brot zu erholten, über welche die von ihnen abgegebenen Kvmmunal- verdandsbrolmarken und Brotmarken der Stadt Kamenz oder einzelne Abschnitte lauten. in. Entwertung der Reisedrotmarken. Tei der Verabfolgung von Gebäck und Mehl aus die Reichsreisebrotmarken sind die Bäcker, Händler, Gast- mw Schankwirte usw. verpflichtet, dis einzelnen Marken ent- weder mittels kreuzweisen Durchstreichens mit Tinte oder Tintenstift, oder aber durch einen Stempel mit der Aufschrift .Ungültig" zu entwerten. Die Entwertung vaben die Bäcker, Händler, Gast- und'Sckankwirte usw. sofort «ach Empfangnahme der Marken nach der Verabfolgung des Gebäcks vorzunehmen. , In Gast und Schaokwirischaften hat die Entwertung nicht durch die Bedienung, sondern durch oie Personen, die das Gebäck an die Bedienung ausgeden, zu erfolgen. Gast- und Schankwirte haben die von ihnen vereinnahmten und entwerteten Reichs- Asebrotmarken an ihre Wohnortsbehörde abzuliesern, die ihnen dann Bezugsscheine zum EMsang von Gebäck aussiellt. Liess Bezugsscheins bcrechtlgen zum Empfang von Ge bäck den - Bäcker oder Händler. Im übrigen bleiben dis Bestimmungen der Bekanntmachung der Amtshauptmonn- Das Wichtigste. Die Zahl der beim Zentcalarbeltsnachweis in Dresden ge- Meldeten Arbeitsuchenden ist im Mai von 10110 aus 10954 gestiegen. Der 85. Verbanvstag des Verbandes Sächsischer Bücker- Mungen forderte in einer Entschließung dis restlose Be- Mn» Mung bei: Zwangswirtschaft, ^le Dresdner Vogelwiese findet in der Zeil vom 3 bis wieder st'att"°ch sechsjähriger Pause, zum ersten Male Dl Reichswahlausschusses unter Vorsitz des Deibrück zwecks Festsetzung der gewühlten A Reichswahloorschläge tritt erst Montag, M. zusammen. Die offizielle Bekanntgabe Monwg erf^ ^nn erst frühestens am wird heut- Freitag, vormittags 10 Uhr im Plenarsitzungssaa! des Reichstages eröffnet? II Impfrevifionstermin: Erstimpflinge, Donnerstag, den 24. Juni 192V, von nachm. Vt4 bis '/»ü Uhr. Wiederimpflinge, Donnerstag, den 24. Juni 1S2V, Knaben von nachm. 8—V»6 Uhr Mädchen » , V-6— 6 , Zu impfen sind im laufenden Jahre alle Kinder: -) welche 1. im Jahre 1919 geboren , 2. im vorigen Jahre von der Impfung zurückgestellt und » s. das 1. oder 2. Mal ohne Erfolg oder überhaupt noch nicht geimpft worden sind (Erstimpflinge). d) desgleichen alle Schüler, die 1. im Jahre 1920 ihr 12. Lebensjahr zurücklsgen, 2. im vorigen Iadre von der Impfung zurückgestellt und 8. das i. oder 2. Mal ohne Erfolgt geimpft worden sind (Wiederimpflinge). Eltern, Pflegeeltem und Vormünder werden unte ausdrücklichem Hinweis auf die in 8 14 Absatz 2 des Neichsgesetzes vom 8. April 1874 angedrohten Strafen aufgefordert, mit ihren impspflichttgen Kindern den anberaumten Terminen der Impfung und ihrer Kontrolle wegen zu erscheinen oder die Befreiung vor der Impfang durch ärztliches Zeugnis bei dem unterzeichneten Stadtrate nachzuweise«; ebenso ist seitens der Schulbehörde den Vorschriften in 8 11 Absatz 6 und 7 der Ausführungsverordnung zum Jmpfgefetz vom 14. Dezember 1899 nachzukommen. Die Impflinge haben zu den Terminen mit rrlngewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zu kommen. Aus einem Hause, in dem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, DIvh- terie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder dis natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge in keinem Falle zu den öffentlichen Terminen gebracht werden, auch haben stch Erwachsene aus solchen Häusern oom Impftermine fern- zuhalten. Eltern, Pflegeeltem und Vormünder, die ihre im Jahrs 1920 impspflichttgen Kin der, wie ihnen sreigestellt ist, durch Priva'ärzte impfen lassen wollen, werden ausgesordert, dis spätestens zum 3V. September 1920 dis erforderlichen Impfungen ausführen zu lassen. Die hierüber auszustsllenden Impfscheine find sofort nach der Revision bet dem unter- zeichneten Stadtrat vorzulegeu. Befreiungen von der Impfung find durch ärztliches Zeugnis nachzuwrisen. Zuwiderhandlungen werden nach 8 14 des genannten Gesetzes bestraft. Pulsnitz, am 8. Juni 1920. Dee Nat der Stadt. Aus Blatt 377 des hiesigen Handelsregisters ist heute die Firma Paul Wüstner in Pulsnitz und als ihr Inhaber der Kaufmann Paul Martin Georg Wüstner daselbst eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Handel mit technischen Papieren. Pulonid« am 5. Mai 1920- Amtsgericht. , V-4-^8 , puisnitzerMckendlaN Mfegp.-S-?.: Wochenblatt Pulsnitz M zeitüng Mds-AeW 6?. iS «sin fian ÄmtaK-lnfcktkstcnftlK NnlKNlst umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Bettung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, OSsrsteina, Nicdersteina AtMöötütt litt, vöü nUlvMk-mspMMU Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein - Dittmannsdorf Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. des Amtsgerichts, des Stadtrate» z« Pnlsnitz ««d der Gemeindeämter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24 127. — Gemeinde - Giro - Konto 146. Inserate find bis vormittags 10 Uhr aufzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzette (Mosse's Zeilemnesser 14) 80 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmschft. 70 Pf. im Amtsgerichts bezirk 60 Pf. Amtl. Zeile M 2.40, 2.10 und 1.80. Rekl. M 1.80 Rei Wiederhlg. Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 "/, Ausschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon kursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. Zrfchcint Montag, Mittwoch, Freitgg and Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseiurichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch ans Liefe rung oder Nachlieferung der Zeitung oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Werteljährlich M 6— bei freier Zustellung; bei Abholung Vierteljahr!. M 5.—, monatt. M 2.—, durch die Post abgeholt M 6.—.