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pulsnitzerMcdendlatt Wochenblatt pvlsulk SMg-ÜWlW M Seittus kepalppeede? v?. iS AM Erscheint Mvntag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBeförderungseiurichtnngen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe rung oder Nachlieferung' der Zeitung oder — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Bierreljährlich M 4.20 bei freier Zustellung; Sei Abholung vierteljährl. M 3.70, monatl. M 1.25, durch die Post abgeholt M 4.20. des Amtsgerichts, d?s Stadtrates z« Pulsnitz »ud der Gemeiudeämter des Bezirks Postscheck - Konto Leipzig 24 127. — Gemeinde - Giro - Konto 14«. Inserate sind bis vormittags 10 Uhr anszugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile lMosje's Zeilenmesser 14) 80 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmannschaft SO Pfg. Amtliche Zeile M 1.50, autzcrhalb des Bezirks M 1.83 Reklame M 1.30 Bei Wiederholung Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 2b Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigegebühren durch Klage oder in Kon- kursfällerr gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall d. Preisnachl. in Anrechnung. ümtölblatt Mn Han ümtannnlcktkbnrind Nnlanik umfassens die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederste!«« kMMM M VM KmlMkMyvLllkk MMY Weißbach, Ober, und Niederlichtenau, Fricdersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplotz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz. Nummer 39. Mittwoch, den 1«. Marz M2S. 72. MMW Amtlicher Teil. Milchpreise. Nach Gehör von sachverständigen Mitgliedern der Preisprüfungsstelle sind, soweit die Festsetzung der Preise dem Kommunalverband Kamenz nach der Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 26. Februar 1920 — Kamenzer Tageblatt Nr 49, Pulsnitzer Wochenblatt Nr. 84 — überlassen worden ist, nunmehr folgende Höchstpreise für den hiesigen Bezirk festgesetzt worden: ! Milch : Mager- und Vollmilch: Buttermilch: 1. Erzeugerpreis ab Stall an eins Molkerei oder Sammelstelle 1,— M —M 2. Erzeugerpreis srei Molkerei .bezw. Sammelstelle . 1,03 M —M 3. Erzeugerpreis unmittelbar an den Verbraucher ab Stall 1,12 M — ,48 M jedoch innerhalb der Stadt Kamenz . . 1,16 M —>50 M 4. Erzeugerpreis an den Verbraucher bei Uebersendung durch den Erzeuger in» Haus oder ab Erzeu-er- wagen 1,20 M —,56 M jedoch innerhalb der Stadt Kamenz . . 1,24 M —.58 M 5. Kleinverkaufsprcis im Laden ab Händlerwagen oder Milchsrau srei Haus 1,40 M —,64 M 6. Kleinverkaufspreis im Laden ab Hündlerwaqen, Milchfrau oder frei Haus für die Stadt Kamenz 1,45 M —,68 M. II. Quark: . Für Bauernquark beim Verkaufe durch den Erzeuger direkt an den Verbraucher wird der Preis auf 2,- M für ein Pfund festgesetzt. Kamenz, am 9. März 1920. Die Amtshauptmaunschaft firr den Kommunalverband. BrEer- And MargarineNerLeilung. Auf Abschnitt v der Landesfsttkarte dürfen einsechzehntel Pfund Butter zum Preise von 80 Pfennigen und 125 Gramm Margarine zum Preise von 2,10 Mark verteilt werden. Kamenz, am 9. März 1920. Die AmtshanptmannsHaft für den Kommnnalverband. HsZfer, Heu Md SLmh wird fortgesetzt ang ekaust. ReiHsverpfirgungsamL Königsbrück. Abstempelung der LandeskarLsffelknrten und deren Anmeldung zur Belieferung durch einen Erzeuger oder Kleinhändler. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Vmtshauptmannschaft Kamenz vom 6 d. M. wird für die Einwohnerschaft der Stadt Pulsnitz folgendes angeordnet: Sämtliche Inhaber von Landeskartoffelkarten werden hiermit aufgefordert, diese Kartoffelkarten Freitag, den 12. März 1920 im Ratskeller, 1 Treppe, in nachstehender Reihenfolge oorzulegen: an die Brotkarteninhaber Nr. Diejenigen, deren Landeskartoffelkarten von einem Erzeuger direkt beliefert werden, haben für 1 Zentner 2,50 M sofort abzuliefern und den Namen des Lieferanten anzugeben. Die Zeit der Rückgabe dieser Karsen wird bekannt gegeben. Pulsnitz, am 9. Mürz 1920. Der Stadtrat. 1— 150 von 8- 9 Uhr vormittags 151- 300 . 9-10 , 301— 450 , 10-11 , 451- 600 , 601- 750 „ 11-12 , 12— 1 , mittags 751 -- 900 „ 3— 4 , nachmittags 901-1050 , 4— 5 , , 1051—1260 , 5-6 , Volksküche Pulsnitz betr. Der unterzeichnete Stadtrat beabsichtigt, die städtische Volksküche in Pulsnitz wieder in Betrieb zu setzen, sobald eine genügende Beteliigung sicher gestellt ist. Es werden deshalb alle diejenigen Personen, welche aus der Volksküche Portio nen entnehmen wollen, ersucht, ihre Anmeldung bis Sonnabend, den 13. März 1920 in» Rathause — Lebensmittelamt — oder bei Herrn Stadtrat Garten zu bewirken. Gleichzeitig wird hierzu bemerkt, daß Dolksküchenportionen nur gegen Abgabe von Fleisch- und Kartoffelmarken verabfolgt werden dürfen und daß der Preis für eine Portion ungefähr 75 Pfg betragen wird. Pulsnitz, am 9. Mürz 1920. Der Stadtrat. VekanuLmuchung. In letzter Zeit ist es wiederholt oorgekommen, daß dis polizeilichen An«, Um oder Abmeldungen nicht regelmäßig erfolgt sind. Es werden daher die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht und eingeschärst, da bei Unterlassungen, die in letzter Zeit ziemlich häufig oorgekommen find, die betr- Personen unnachsichtlich bestraft werden. 1. Jed« zu, um oder abziehends Person, wenn auch nur vorübergehend an wesend, ist verpflichtet, sich innerhalb 24 Stunden beim hiesigen Siu, wohnermeldoamt anzumelden und sodann den Einwohnermelseschein so fort dem Hauswirt oder Quartierwirt oorzulegen zur Ueberzeugung über die erfolgte Anmeldung usw. 2. Ist die Meldung vom Zu-, Um- oder Abziehenden innerhalb der obengenann ten Frist nicht erfolgt, so ist der Hauswirt oder Quartiergeber verpflichtet, die Meldung zu veranlassen oder selbst zu melden- Hierbei find, wie überhaupt bei jeder Meldung, der Geburtsschein und bei der Abmeldung der Wohnungs- Meldeschein vorzulegen. Urber jede erfolgte Anmeldung wird gegen Bezahlung einer Gebühr von 2S Pfg. ein Wohnungsanmeldeschein ausgestellt, welcher beim Wegzuge, Auszugs pp. im Tin- wohnermeldec mte oorzmegen ist. Zuwiderhandelnde gegen obige Bestimmungen werden mit einer Ordnungsstrafe bis zu SO,— M geahndet. Pulsnitz, am 8. März 1920. Der Stadtrat. ——— . Bekanntmachung, das Zlehkindsrwesen in hiesiger Stadt betreff-nd- Da es schon öfters vorgekommen ist, daß die polizeilichen Art- und Abmeldungen der Ziehkinder nicht regelmäßig, bezw. »arnicht erfolgt find, so werden hiermit die hierüber bestehenden Vorschriften vom 7. Mürz 1877 in Erinnerung gebracht und insbesondere fol gende eingeschürit: § 1. Die Ausnahme fremder Kinder zur Pflege und Erziehung ist nur nach Er langung behörlicher Erlaubnis gestattet. § 7. Jedes neu aufgenommene Ziehkind ist längstens binnen 24 Stunden nach der Aufnahme beim Stadtrat unter Vorlegung einer standesamtlichen Be scheinigung anzumelden. § 8. Sobald ein Ziehkind der bisherigen Pflege entnommen wird oder verstirbt, ist solches gleichfalls binnen 24 Stunden beim Gttdttaie anzuzeigen. 8 3. Heber dis erteilte Erlaubnis wird vom Stadttore e n den Namen der Zieh eltern und des Kindes enthaltender Erlaubnis^., ausgestellt, welchen die Eltern bei der Entnahme des betr. Ziehkindes aus ihrer Familie oder beim Tode desselben dem Stadtrate zurückzugeben, bis dahin aber sorgfältig auf zubewahren haben. Es werden daher alle Zieheltern, welche sich nicht im Besitze eines Erlaubnis scheines befinden, hiermit ausgesordert, einen solchen sich beim unterzeichneten Gtadtrat ausstellen zu lassen. Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet und haben nach Befinden überhaupt die Entziehung der Erlaubnis zur Aufnahme von Ziehkindern zur Folge. Pulsnitz, am 8. März 1920. Der Stadtrat. M MiW. Die katholische „Sächsische Volkszeitung" nennt in einem sensationell ausgemachten Artikel als kommenden sächsischen Kultusminisier den sozialdemokratischen Volkskammerabgeorducten Lehrer Arzt. Zn Berlin haben Verhandlungen zwischen landwirtschastlichcn Ver bänden und Regierung stattgefnnden, als deren Ergebnis mit- gcteilt wird, daß die großen Verbände sich bereit erklärt haben, auf Grund der Licferungsuerträge eine bestimmte Reserve an Kartoffeln für die Städte sicherznstclleu. Wie verlautet, ist iu den Beratungen in Berlin die Entscheidung dahin gefallen, daß die Wahlen zum Reichstag im Herbst statt finden sollen. Die Brotversorgüug ist gefährdet. Die Vorräte an Brotgetreide sollen höchstens bis Ende dieses Monats reichen. 41 Milliarden beträgt der Notenumlauf der Neichsbank. Erzberger gab seinem festen Willen Ansdruck, daß er seine völlige Unschuld iu der zweiten Instanz zu beweisen entschlossen sei. Zu einem freiwilligen Rücktritt würde er nach dem Ausgang des jetzigen Prozeßverfahrens solange keinen Grund sehe», als nicht da» Urteil rechtskräftig sei. Im Erzberger-Helffcrich-Prozeß haben am.Montag die Repliken der beiderseitigen Rechtsvertreter und der Staatsanwaltschaft stalt- gefunden und außerdem haben der Nebenkläger Erzberger und der Angeklagte Dr. Helfferich noch einmal ihre Ansicht dargelegt. Die Urteilsverkündung soll am Freitag erfolgen. Die fünf deutschen Vertrauensleute bei der internationalen Kom Mission für Nordschleswig haben gestern nutcr der Angabe, daß die Dämmparlei begünstigt werde, ihre Ämter niedergetegt. Telegraaf meldet aus London, daß die englische öffentliche Meinung die Vertreibung der Türken ans Konstantinopel fordere. In einer dritten Note an Holland will die Entente nnf ihre For- denm, der Auslieferung verzichten, wenn genügend Sicherheit vorhanden ist, daß die Bewegungsfreiheit des Kaisers sich iu bestimmt gehaltenen Grenzen vollzieht. Die bolschewistische Gefahr! Von Wiiheim Laverrenz-Halensee, Mitglied der National- Versammlung. Tie Gefahr eines bolschewistischen Großangriffs gegen