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kWssprerde? 8?. iS Erscheint Montag, Mittwoch, Freitag und G von ab end., Im FaLe höherer Gewalt — Krieg »der s»nstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder derBeförderungsei-irichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liefe rung oder Nachlieferung der Zeitu.a »der — auf Rückzahlung des Bezugspreises. — Vierteljährlich Di 4.20 bei freier Zustellung; bei Abholung Vierteljahr!. M 3.7«, rnonatl. M 1.25, durch die Post abgeholt M 4.20. SMs-kiMr m Zeltsiiz Mts-MW-Blkit des Amtsgerichts, Les Stadtrares z« Pulsnitz uud de^ Gemeiudeämter des Bezirks. Postscheck - Konto Leipzig 24127. — Gemeinde « Giro » Konto 148. Beicgp. kld?.: «ockendlatt p,Ir»lk Inserate sind bis vormittags 10 Uhr aafzugeben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile Mosse's Zeilen Messer 14) 50 Pfg., im Bezirke der Amtshauptmannschaft 40 Pfg. Amtliche Zeile M 1.20, außerhalb des Bezirks M1.bg Reklame M1.— Bei Wiederholung Rabatt. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 25 ,/' Aufschlag. Bei zwangsweiser Einziehung der Anzcigegebühren durch Klage oder in Kon» kurssällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall v. Preisnachl. in Anrechnung. ümfkdisss fnn fjnn umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Bollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina )Uk vLU silllllvtz!cllmlöpv)l1kl Weißbach, Ober« und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr 265. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Schriftleiter: I. W. M o h r in Pulsnitz. Nummer 24. - MittWSch, dem 11. Februar M2V. 72. ZahrgarW AmMÄer Teri. BeksMAiumchung, die Zuckerkarten der Reihe 15 betreffend. Die Gültigkeit der Zuck«!Karten für den laufenden Dersoraungszeitraum (1. No vember 1S1S bis 12. Februar 1920, Reihe IS) erlischt mit dem 12. Februar 1920. Nach diesem Zeitraum darf auf Zuckerkarten, Bezugskarten xnd Ergä- zungskarten der Reihe 18 Zucker im Kleinhandel nicht mehr abgegeben werden. Die Bezugs- und Ergänzungskarten der Reihe IS und etwa noch im Verkehr befindliche Bezugsausweise dieser Reihe find bis spätesten» zum 20. Februar 1820 durch die Mitglieder der Zuckerserteilungsslelle an diese einzucetchen. Wegen der vom Wirtschaft-Ministerium, Landeslebensmittelomt. angeordueten Nachberechnung der am 12 Februar 1920 in den Hünsen des Handels befindlichen Bestünde ist auf rechtzeitige Ablieferung der Karlen besonders zu achten; verspätete Einlieferungen Können bei der Nachberechnung ntcht mehr berücksichtigt werden. Dresden, am 9. Februar 1920 Wirtschafts-Ministerium, Landeslebensmittelamt. VekKNMMKchUKO, die Zuckerkarten der Reihe 16 betreffend. Ab 18. Februar 1920 gelten im Freistaat Sachsen die Zocker- und Bezug-Karten der Reihe 1S, die auf 5 Pfund Zucker lauten und zur Deckung des Bedarfs für die Zeit vom 13. Februar bis 28 Mai 1920 bestimmt sind, Die Karten sind in der bisherigen Weise ausgestaltet und wiederum auf Wafser- zeichenpapier (Rankenstreifenf gedruckt, um Fälschungen und Nachdrucke zu verhüten. — Es wird besonder» darauf bingewiesen, daß diesmal durch die Derwenvung eines b« fieren und besonders für diesen Zwrck angefertigten Papiere» da» Wasserzeichen (Raxken- streife») besonder» gut kenntlich und somit jedermann in der Lage ist, sofort die Echt- beit der Karten nachzuprüfen. Die Annahme falscher Karten kann den Ausschluß vom Luckerhandel wegen Unzuverlässigkeit und Bestrafung nach sich ziehen. Zuckerkarten (nicht Bezugs« und Ergänzungskarten) d r Reihe 1S dür'en nur bis zum 4 März 1920 zur Belieferung angemeldet werden, da für die später« Zeit nur noch Ergänzungskarten zur Ausgabe gelangen. Die von den Zuckechändiern vereinnahmten Bezugsaus weise, Bezugs- und Ergänzung-Karten der Reche 18 sind jedesmal mit größter Beschleunigung, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach Empfang an die Lieferanten weiterzugeden. Da die Nichtbeachtung dieser Vorschrift erhebliche Stockungen in der Be lieferung zur Folge haben kann, wird gegen säumige Ein! eserer gegebenenfalls durch Aus- schlutz vom Zuckerhanbe! eingeschritten werden. Erneut wird daraus hingcwiesen, daß sämtliche Zvckcrkarten mit Namen, Wohn- ort des Inhabers und mit dem Stempel des Kleinhändlers zu versehen find. Karten, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen, dürsen nicht angenommen werden. Die Zvckeroer- tefi«ngsstelle wird künftig derartige Karten nicht mehr etolösen. Jede Einsendung von Karten hat unter .Einschreiben' oder mittel« Wertpakete» zu erfolgen Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird im Falle des Verlustes kein Ersah geleistet. Durchlochte Karten gelten al« entwertet und dürsen nicht mehr beliefert werden. Ergänzungskarten ohne Zett und Rrihenangabe und ohne den Stemplet des ous- gebenden Kommunaloerbande» oder der sonstigen Ausgabestelle find ungültig. Di» Annahme solcher Karten ist unzulässig und strafbar. Dresden, den 9. Februar 1920. Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt. Herstellung von Roggenbrot. tzufolge der durch die Reichsgetreidestelle angeordneten Herabsetzung der Brotration wird mit sofortige» Wirkung bestimmt, daß Roggenbrot nur im Gewicht ovn 1 und 3 Pfund »nd 1900 Gramm (Gewicht 24 Stunden nach der Entnahme aus dem Backofen herzustellen ist. Zuwiderhandlungen werden nach den bestehenden Bestimmungen bestraft. Kamenz, den 9. Februar 1919. Die Amtshauptmannschaft für de« Kommuualverbaud. Der Stadtrat zu Kamenz Der Stadtrat z« Pulsnitz Vrotgetreideselbstversorger. Der Mahllohn für den Zentner Brotgetreide wird hiermit mit sofortiger Wirkung auf 4 Mark erhöht. Zuwiderhandlung hiergegen werden nach den bestehenden Bestimmungen bestraft. Kamenz, am 9. Februar 1920 Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Bekanntmachung. Nach 8 189 der Reichsabgadenordnung vom 18./1L 1919 (R. G D 1S19 S. 1998) in Derbindima mit der Verordnung vom 27 /1. 1920 über Erleichterungen der Anzeigepfltcht (D. G B. 1920 S. 126) haben öffentliche und private Banken und Zweigniederlassungen von Bank-» dem Finanzamts, in Lesse» Bezirk sich ihre Niederlassung befindet, Verreich» Nisse ihrer Kunden mitMeUen. Als Banken im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Sparkassen, sowie weiter alle Personen und Unternehmungen, die geschäftsmäßig Bunk- oder Bankiergeschäste betreiben, insbesondere auch Wertsachen 8 1SS Abs. 1 der Reichsabgabenordnung) osten oder oer- schloffen verwahren oder Schließfächer oder ähnliche zur Verwahrung von Wertsachen ge» eignere Behältnisse andere» überlassen. Als Finanzamt kommt in Sachse« diejenige Bezirksstevereinadme in Betracht, in deren Bezirk sich die Niederlassung der Bank oder die Zweigniederlassung befindet Bel dieser Bezirkssteueretn nähme ist der Bedarf an Vordrucke» sür die Kn»de»verzeich«isse sofort anzumelden. Den Banken und Zweigniederloffunqen ist nachgelassen, bei Bestellung für min destens Sö000 Kunden am Kopfe der Vordrucke »egen Erstattung der Mehrkosten ihre Firma einrücken zu lassen. Bezirksstcuerki«nahme (Finaxzamt) Kamenz, am 9. Februar 1920. Aus Blatt 38 des hiesigen Handelsregisters, die Firma C. G. Hübner, Gesell schaft mit beschränkter Haftung In Pulsnitz betreffend, ist heute eingetragen worden. Zu Geschäftsführern find bestellt worden ». der Kaufmann Karl Mortsieier in Pulsnit, d. der Ingenieur Johannes Richard Kändler tn Wasewitz. Der Geschäftsführer Karl Moz Dito Vri-ahamn,,, ist ausaelckieden. P «l« nit, de« 3. Januar 1820. Amtsgericht. Mehl- und Broipreise. Durch die veränderten Lohnverhültniffe, die Verteuerung der Kohle«, die vom Reiche neu festgesetzten Kommisstonsgedkhren, die Warenumsabsteuer usw müssen die Mehl- und Brotpreise abermals erhöht werde». Ls wird deshalb folgendes belimmt: 1 Der Preis sür ei« Einpfund - Roggenbrot wird aus 54 Pfg., für ein Drei- psundvrot aus M 1.62, für ein 1900 Gramm-Brot M 2.05 festgesetzt. 2. Der Preis sür 1 Semmel wird auf 14 Pfennig« festgesetzt. Jede Semmel mutz ei« Gewicht von 90 Gramm haben. S. Als Preise für das einheimische Mehl, das im Kleinhandel abgegeben wird, werden festgesetzt: bei Weizenmehl 7» Pfennige für da» Pfund, bei Roggemehl 70 Pfennige für das Pfund. In diesen Preisen find die Verpackungskosten des Bückers und Mehlkleinhündlers nicht mit enthalten. 4. Die vorgenannten Preise gelten vom Donnerstag, den 12. Februar 1920 an. S Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden nach den geseslichen Bestimmungen bestraft Urberdies werden zuwiderbandelnde Bäckereien geschloffen werden. S. Vorstehende Bekanntmachung gilt auch sür die Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz und Pulsnitz, den 4. Februar 1920. Die Am shavptmannschaft für den Kommunalverband. Der Stadtrat z« Kamenz. Der Stadtrat z« Pulsnitz. Butter- und Margarineverteilung. Auf Abschnitt 2 der Landesfettkarte dürsen »/io Pfund Butter zum Preise von 54 Pfennigen und 40 Gramm Margari»« zum Preise ovn «4 Pfennigen verteilt werden. Der Preis sür Butter mußte diesmal etwa« erhöbt werden, damit die Preisdiffe renz der in de« letzten beiden Monaten ringeführten Zuschüsse von auswärtiger Butter aus geglichen werden konnte. Kamenz, am 10. Februar 1820. Die Amtshauptmannschaft für de« Komm««alverba«d. Nachdem die Bezugsscheine für in Stand gesetzte Militärstiefel, welche an die minderbemittelstr Bevölkerung verteilt «erden, eingcgangen sind, ist der Antrrg wegen Zu teilung von solchen Schuhe» bi» späteste»» Freitag, den 13. Februar 1920 mittag« in der diesigen Polizeikanzlei zu stellen Da nur eine geringe Menge Schuhe dem Stadtrat zugeteilt worden ist, haben nur die minderbemittelste Bevölkerung Aussicht aus Zuteilung. Der Stadtrat RaWttW der Pulsnitzer Wochrndlalles. Dresden, 11. Jin. 1920, vorm. */,i0 Uhr, Wolf Bü o. Aiel, 11. Januar Li» S'/,Uhr morgen» wur- d«n sür Deutschland 20 924, für Dänemark 58 279 Trim men gezähtt, «ine Anzahl von Landgemeinden steht voch au». Das WWM Den Zeitungen im französischen besctzeen Gebiet ist die Pro paganda sür die Grenzspende durch die französische Mili- lürvcrwaltung untersagt worden. Auf den Kautonalen Volksabstimmungen in Zürich und Basel Stadt wurde das Frauenstimmrecht mit sehr starker Mehrheit abgelehnr. Das ukrainische Blatt »Wpered" bringt eine Meldung des russischen Blattes »Moskawskuja Sisn", wonach die Sowjetregierung die Auflösung der Arbetterräte in ganz Rußland beschlossen hat. Die Arbeiterräte haben sich in Rußland ntcht bewährt Der Mob in Lexington (Kentucky) versuchte das Gertchts- gebäude zu stürmen, um einen Neger, der ein weißes Schulmädchen ermordet hatte, zu lynchen. Die Truppen e> öffneten das Feuer, tüteten zwei Männer und zwei Frauen und verwundeten mehrere Personen Der Gou- verneur hat weitere 400 Mann Truppen einberufen. Das Reuterfche Bureau erfährt, daß an der Mitteilung, datz Friedensverhandlungen zwischen Großbritannien und Sowsetrußland im Gange seien, kein wahres Wort sei. Abgesehen »on der Gesangenensrage werde über nichts verhandelt. Die deutsche Gegenrechnung. D-e Auslieserungsliste, welche die Derbandemächte dec deutsche» Regierung übereicht Haden, fordert zu einer Gegen antwort auf, die nicht besser als durch die Ausstellung einer deutschen Liste erfolgen .kann, welche die Namen aller der jenigen Personen in den Verbandsländrrn und i» den mit diesen verbündeten Staaten enthält, die auf Grund klarer Beweise beschuldigt werden können, Verbrechen und Greuel